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Österreich
Ostmark (veraltet, 1938-1942)

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Ös|ter|reich ['ø:stərai̮ç], -s:
Staat in Mitteleuropa:
das heutige Österreich; sie ist aus Österreich.

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Ös|ter|reich; -s:
Staat im südlichen Mitteleuropa.

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Österreich,
 
 
Kurzinformation:
 
Fläche: 83 858 km2
 
Einwohner: (2000) 8,1 Mio. Einwohner
 
Hauptstadt: Wien
 
Amtssprache: Deutsch
 
Nationalfeiertag: 26. 10.
 
Währung: 1 Euro (EUR, ) = 100 Cent
 
Zeitzone: MEZ
 
amtliche Republik Österreich, Staat in Mitteleuropa, grenzt im Norden an Deutschland (Bayern; 816 km), die Tschechische Republik (466 km) und die Slowakische Republik (107 km), im Osten an Ungarn (356 km), im Süden an Slowenien (330 km) und Italien (430 km) und im Westen an die Schweiz (166 km) und Liechtenstein (35 km); West-Ost-Erstreckung 580 km, größte Nord-Süd-Erstreckung 294 km; 83 858 km2, (2000) 8,1 Mio. Einwohner, Hauptstadt ist Wien. Amtssprache ist Deutsch. Währung: 1 Euro (EUR, ) = 100 Cent. Zeitzone: MEZ.
 
 Staat und Recht:
 
Verfassung:
 
Die geltende, unter wesentlicher Mitarbeit von H. Kelsen ausgearbeitete Verfassung der Republik Österreich stammt vom 1. 10. 1920. Sie wurde 1929 grundlegend geändert, 1934 zugunsten einer ständestaatlichen Verfassung beseitigt und 1945 wieder in Kraft gesetzt. Das Stammgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), wurde seit 1920 rd. 70-mal geändert, zuletzt 2000 (Aufnahme des Minderheitenschutzes [Schutz der Volksgruppen] als Staatsziel). Neben dem B-VG und den besonderen Verfassungsgesetzen des Bundes enthalten auch einfache Gesetze und Staatsverträge Verfassungsbestimmungen. Für die neun österreichischen Bundesländer enthält das B-VG eingehende Regelungen ihrer Staatsorganisation, denen die Landes-Verfassungen und die neben diesen geltenden speziellen Landesverfassungsgesetze nicht widersprechen dürfen. Gemeinsam sind allen Verfassungsbestimmungen die erschwerten Änderungsbedingungen (Zweidrittelmehrheit) sowie die Verpflichtung zur ausdrücklichen Bezeichnung als Verfassungsgesetz (oder Verfassungsbestimmung). Zur Änderung oder Einschränkung der »Grundprinzipien der Verfassung« (Demokratie, republikanische Staatsform, Bundesstaat und Rechtsstaat) ist darüber hinaus eine Volksabstimmung notwendig.
 
Österreich ist eine parlamentarische Demokratie mit Elementen eines Präsidialsystems. An Einrichtungen der direkten Demokratie sieht das B-VG Volksbegehren, -abstimmung und -befragung vor. Vom Volksbegehren wurde in politisch wichtigen Fragen schon mehrfach, von der Volksabstimmung erst zweimal (über die Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf, die verneint wurde, 1978, und den Beitritt zur Europäischen Union, dem zugestimmt wurde, 1994) Gebrauch gemacht.
 
Die Verfassung ist vom Grundsatz der Gewaltenteilung getragen: Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung sind getrennten Organen übertragen, die Aufgaben der Gesetzgebung und Verwaltung überdies zwischen Bundes- und Landesorganen aufgeteilt, wobei in der Gesetzgebung dem Bund die meisten und wichtigsten Aufgaben zukommen; entsprechend dem bundesstaatlichen Prinzip ist alles Landessache, was nicht ausdrücklich dem Bund an Aufgaben übertragen wurde. Die Rechtsprechung steht allein dem Bund zu. Zwischen den Ländern sowie den Ländern und dem Bund sind »Gliedstaatsverträge« möglich. Außerdem können die Länder in Angelegenheiten, die in ihren Wirkungsbereich fallen, Staatsverträge mit an Österreich angrenzenden Staaten oder deren Teilstaaten abschließen. Österreich bekennt sich in Gestalt verfassungsrechtlicher Staatszielbestimmungen zur umfassenden Landesverteidigung, zum umfassenden Umweltschutz, zur Existenz und Vielfalt politischer Parteien, deren Gründung frei ist, und erklärt Rundfunk (einschließlich Fernsehen) zur öffentlichen Aufgabe.
 
Die Gesetzgebung des Bundes übt der 183-köpfige Nationalrat, der das Bundesvolk repräsentiert und von diesem aufgrund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlrechts nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wird, gemeinsam mit dem Bundesrat, der von den Landtagen der Länder beschickten Länderkammer, aus. Da der zurzeit 64 Mitglieder zählende Bundesrat Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates durch seinen Einspruch nur verzögern, nicht verhindern kann (der Nationalrat kann einen Beharrungsbeschluss fassen, soweit nicht die Zuständigkeit der Länder eingeschränkt wird), ist seine politische Bedeutung eher schwach. Aufgabe des Bundespräsidenten ist die Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze; der Bundeskanzler verkündet diese im Bundesgesetzblatt. Neben der Bundesgesetzgebung obliegt dem Nationalrat die politische Kontrolle der Bundesverwaltung (Misstrauensvotum, Untersuchungsausschuss, Fragerecht). Nationalrat und Bundesrat bilden gemeinsam die Bundesversammlung. Sie hat im Wesentlichen zeremonielle Aufgaben, v. a. steht ihr die feierliche Amtseinführung des Bundespräsidenten zu. Die Gesetzgebung ist ebenso wie die Vollziehung an die Grundrechte gebunden. Diese sind außerhalb des B-VG im Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger von 1867, in der Europäischen Menschenrechtskonvention (beide haben Verfassungsrang) und in mehreren Verfassungsbestimmungen verankert.
 
Die Verwaltung (Exekutive) des Bundes obliegt dem Bundespräsidenten, der von ihm ernannten Bundesregierung als Kollegium sowie ihren einzelnen Mitgliedern, also dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und den Bundesministern. Der Bundespräsident hat als Staatsoberhaupt protokollarischen Vorrang, der Bundeskanzler als Vorsitzender der Bundesregierung, auf dessen Vorschlag die übrigen Minister zu bestellen sind, v. a. politisches Gewicht. Der Bundespräsident wird in allgemeiner Wahl vom Bundesvolk auf sechs Jahre gewählt. Die Bundesregierung besteht laut Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung von 1994 und zwei Entschließungen des Bundespräsidenten neben dem Bundeskanzler aus 16 Bundesministern.
 
Rechtsprechung:
 
Als »Garantien der Verfassung und Verwaltung« sind unabhängige Verwaltungssenate (ab 1991) sowie ein Verwaltungs- und ein Verfassungsgerichtshof, beide mit Sitz in Wien, berufen. Der Verfassungsgerichtshof besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und zwölf weiteren Mitgliedern (sowie sechs Ersatzmitgliedern), die vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung, des Nationalrates und des Bundesrates unbefristet (bis zum 70. Lebensjahr) ernannt werden. Der Verfassungsgerichtshof überprüft die Rechtmäßigkeit der Gesetze, Verordnungen und Staatsverträge. Er entscheidet über Zuständigkeitskonflikte zwischen staatlichen Organen, ist Wahlgerichtshof, Staatsgerichtshof (Ministeranklage) und Hüter der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte. Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet über Beschwerden gegen Verwaltungsakte und gegen behördliche Untätigkeit (Säumnis). Er besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und derzeit 56 weiteren Mitgliedern, die vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung unbefristet (bis zum 65. Lebensjahr) ernannt werden und in Senaten entscheiden. Als oberste Instanz in Zivil- und Strafrechtssachen ist der Oberste Gerichtshof mit Sitz in Wien tätig.
 
Völkerrechtlicher Bezug:
 
Österreich hat in zeitlichem Zusammenhang mit dem Staatsvertrag von Wien (1955) freiwillig seine immer währende Neutralität durch Bundesverfassungsgesetz vom 26. 10. 1955 erklärt (Art. 9 a). Diese Neutralität hindert Österreich nicht, Mitglied bei internationalen Organisationen zu sein, Staatsverträgen beizutreten und besondere Wirtschaftsbeziehungen herzustellen. Österreich trat daher auch mit Wirkung vom 1. 1. 1995 der EU bei und verpflichtete sich verfassungsrechtlich, an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mitzuwirken und dabei auch Maßnahmen zu ergreifen, denen zufolge die Wirtschaftsbeziehungen zu dritten Staaten ausgesetzt werden.
 
Parteien:
 
Im Rahmen des parlamentarisch-demokratischen Systems ringen v. a. die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ, bis 1991 Sozialistische Partei Österreichs, gegründet 1889), die Österreichische Volkspartei (ÖVP, gegründet 1945) und »Die Freiheitlichen« (gegründet 1955/56, bis 1995 Freiheitliche Partei Österreichs, FPÖ) um die Führung des Landes. Darüber hinaus spielen Die Grünen (gegründet 1986 als Die Grüne Alternative) und das Liberale Forum (LIF, gegründet 1993) eine Rolle. Die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ, gegründet 1918) verlor ihre Bedeutung in der Zweiten Republik.
 
Gewerkschaften:
 
Erste dauerhafte Gewerkschaften entstanden nach 1870 aus Bildungs- und Unterstützungsvereinen, d. h. nach Erlass des Staatsgrundgesetzes (1867), das allen Bürgern Versammlungs- und Vereinsfreiheit gewährte, sowie des Koalitionsgesetzes von 1870, das Streiks und die Unterstützung von Streikenden erlaubte. Größere Bedeutung erlangten die Gewerkschaften erst 1893 mit Gründung der »Provisorischen Kommission der Gewerkschaften Österreichs«, der ersten sozialdemokratisch orientierten Dachorganisation der Gewerkschaften. Kennzeichen der österreichischen Gewerkschaftsbewegung im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts ist ihre Zersplitterung in Richtungsgewerkschaften. Neben dem dominierenden sozialdemokratisch-sozialistischen Bund der freien Gewerkschaften Österreichs, der (1929) 48 Mitgliedsorganisationen mit rd. 737 000 Mitgliedern umfasste, waren die christlichen (katholischen) Gewerkschaften bedeutsam, die seit 1906 in der »Zentralkommission der christlichen Gewerkschaften Österreichs« zusammengeschlossen waren und (1929) 22 Mitgliedsorganisationen mit rd. 108 000 Mitgliedern besaßen. Daneben existierten Angestelltenverbände, völkische und wirtschaftsfriedliche Organisationen. Nach der Auflösung der freien Gewerkschaften 1934 durch das autoritär-ständestaatliche Regime von E. Dollfuß wurde 1934 die »Einheitsgewerkschaft« unter Führung christlicher Gewerkschafter gebildet, die aber ihrerseits 1938 durch die Deutsche Arbeitsfront (DAF) abgelöst wurde. Die nach 1938 gleichermaßen verfolgten freien und christlichen Gewerkschafter, die sich in der Zwischenkriegszeit noch heftig bekämpft hatten, bildeten zusammen mit kommunistischen Gewerkschaftsfunktionären im April 1945 den Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB).
 
Alle Tarifvertragsabschlüsse unterliegen der Kontrolle der Paritätischen Kommission für Löhne und Preise (kurz: Paritätische Kommission, gegründet 1957), die als wesentliche Institution im Rahmen der Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft in Österreich von Vertretern des ÖGB und der Bundesarbeitskammer (BAK) einerseits und der Wirtschaftskammer Österreich und der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern andererseits mit der beiderseits gleichen Anzahl von Vertretern besetzt ist. Die Zusammenarbeit von Arbeitgeberorganisationen und ÖGB mit Regierungsmitgliedern (Letztere ohne Stimmrecht) in der Paritätischen Kommission, der hohe gewerkschaftliche Organisationsgrad und die enge personelle Verflechtung und programmatische Affinität zwischen der sozialistischen Fraktion im ÖGB und der SPÖ sowie auch zwischen der christlichen Gewerkschaftsfraktion und der ÖVP geben dem ÖGB zahlreiche Einflussmöglichkeiten auf die Wirtschafts- und Sozialpolitik und andere Bereiche der Politik. Die Einbindung des ÖGB in die Paritätische Kommission und andere korporatistische Institutionen, deren Hauptziel die Sicherung von Wirtschaftswachstum und Vollbeschäftigung ist, führten seitens des ÖGB zu lohnpolitischer Selbstbeschränkung und weitgehendem Verzicht auf Streiks.
 
Wappen:
 
Das Wappen (von 1919; 1945 leicht modifiziert wieder eingeführt) besteht aus einem frei schwebenden, einköpfigen, schwarzen, goldbewehrten und rotbezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schild belegt ist (rotweißrotes »Bindenschild«). Auf dem Haupt trägt er eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen, im rechten Fang eine Sichel mit einwärts gekehrter Schneide, im linken Fang einen Hammer. Zur Erinnerung an die Wiedererlangung der Unabhängigkeit wurde das Wappen 1945 um eine die Fänge des Adlers umschließende, gesprengte Eisenkette ergänzt.
 
Nationalfeiertage:
 
Nationalfeiertag ist der 26. 10., der an den 1955 getroffenen Beschluss des Nationalrates über die »immer währende Neutralität Österreichs« erinnert.
 
Verwaltung:
 
Österreich besteht aus neun Bundesländern. Die Verwaltung des Bundes in den Ländern üben unter Leitung der Bundesminister in der Regel die Landeshauptmänner und die ihnen unterstellten Behörden aus (»mittelbare Bundesverwaltung«). Bestimmte (sensible) Bereiche obliegen in allen Instanzen (»unmittelbar«) den Bundesbehörden (z. B. Sicherheits- und Finanzverwaltung). An der Spitze der Landesverwaltung stehen die Landesregierung (Landeshauptmann, Landesräte) als Kollegium und die Landesräte als Einzelorgane. Sie werden nach den politischen Kräfteverhältnissen vom Landtag gewählt, dem sie verantwortlich sind. Den Gemeinden, die sich zur Lösung bestimmter Fragen zu Gemeindeverbänden zusammenschließen können, sind als Selbstverwaltungsträgern unter Aufsicht des Staates selbstständig wahrzunehmende Aufgaben als eigener Wirkungsbereich verfassungsrechtlich garantiert (Art. 118 B-VG). Daneben genießen besonders die Berufsvertretungen (Kammern), die Sozialversicherungsträger und die Universitäten eine begrenzte Autonomie.
 
Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze (Art. 18 B-VG) ausgeübt werden und wird in politischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht kontrolliert. Zur Prüfung ihrer Wirtschaftlichkeit bestehen der Rechnungshof und die Landeskontrollämter. Zur Prüfung von Beschwerden über Missstände in der Bundesverwaltung wurde die Volksanwaltsschaft, die sich aus jeweils drei vom Nationalrat gewählten Volksanwälten zusammensetzt, errichtet.
 
Recht:
 
Hauptquelle des Zivilrechts ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) von 1811. Änderungen des hier verankerten bürgerlichen Rechts erfolgen durch Sondergesetze, so das Mietrechtsgesetz von 1981 und die Regelung des Wohnungseigentums per Gesetz von 1975. Auch das Haftpflichtrecht ist teilweise in Sondergesetzen geregelt (Amtshaftungsgesetz 1949, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz 1965, Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz 1959, Produkthaftungsgesetz 1988). Sondergesetze im Bereich des Arbeitsrechts schränken den im ABGB verankerten Dienstvertrag weitgehend ein. Einschneidende Neuerungen hat das Konsumentenschutzgesetz von 1979 gebracht, mit dem Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher getroffen wurden. Arbeitsrecht, Handelsrecht, privates Wirtschaftsrecht und zivile Verfahrensgesetze sind dem Zivilrecht beigeordnet.
 
Das Strafrecht wurde im StGB von 1974 neu geregelt. Das Strafverfahrensrecht ist in der StPO von 1975 und im Strafvollzugsgesetz von 1969 enthalten. Sonderbestimmungen über die Rechtspflege bei Jugendstraftaten enthält das Jugendgerichtsgesetz von 1988.
 
Das Verwaltungsrecht umfasst sehr viele spezielle Gesetze zur Regelung der einzelnen Materien. Das Verfahren ist in den Verwaltungsverfahrensgesetzen (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, Bundesabgabenordnung 1961), das Verwaltungsstrafverfahren im Verwaltungsstrafgesetz von 1991 geregelt.
 
Zum Gerichtsaufbau Gericht.
 
Streitkräfte:
 
Seit Anfang 1993 wurde das Bundesheer durch Verkleinerung und Modernisierung den neuen sicherheitspolitischen Erfordernissen angepasst und gleichzeitig ein neues Einsatzkonzept geschaffen. Die Priorität liegt nun nicht mehr in der statischen Raumverteidigung, sondern in der grenznahen Sicherung und Verteidigung. Ende 1995 war die neue Heeresgliederung vollzogen. Da lokale Konflikte in unmittelbarer Nähe jederzeit ausbrechen können, bilden den Kern des Heeres die »Präsenzkräfte« (etwa 10 000 Mann) und die aktiven Milizkräfte (rd. 5 000 Mann; auch als »Grenzschutzverbände« bezeichnet); sie sind die Basis für die Ausbildung der jährlich etwa 34 000 Wehrpflichtigen. Bei militärischen Angriffen, die direkt gegen Österreich gerichtet sind, ist eine Erweiterung auf etwa 120 000 Mann der »Einsatzorganisation« möglich.
 
Die Wehrpflichtigen leisten in der Regel einen sechsmonatigen Grundwehrdienst, an den sich ein Bereitschaftsmonat und 30 Tage Wehrübungen anschließen. Der ordentliche Präsenzdienst von acht Monaten kann in bestimmten Truppenteilen auch auf einmal abgeleistet werden. Die Ausbildung zum Berufs- oder Milizoffizier (Bedingung: Abschluss der Reifeprüfung) erfolgt zunächst als Einjährig-Freiwilliger und anschließend an der »Theresianischen Militärakademie« in Wiener Neustadt beziehungsweise durch Kurse im Rahmen der Milizausbildung. Nach Ableistung des Grundwehrdienstes ist auch die Laufbahn einer »Militärperson auf Zeit« für die Dauer von maximal neun Jahren möglich. - Die Führungsstruktur umfasst unterhalb des Ministeriums für Landesverteidigung drei Heereskorpskommanden (in Graz, Salzburg und Baden) und die Fliegerdivision. Der Divisionsebene entsprechen neun Militärkommanden, die deckungsgleich mit den Bundesländern sind. Die Militärkommanden führen die drei präsenten Panzergrenadierbrigaden sowie 12 Jäger- und vier Stabsregimenter. In diesen Regimentern, die in der Einsatzorganisation zu 12 Jägerbrigaden aufwachsen, wird der Großteil der Wehrpflichtigen ausgebildet. Versorgungs- und Kampfunterstützungstruppen (v. a. Artillerie und Pioniere) sind auf Korpsebene angesiedelt. Die Fliegerdivision umfasst je drei Flieger- und Fliegerabwehrregimenter sowie zur Luftraumüberwachung das »Überwachungsgeschwader«.
 
Die Ausrüstung - zu der auch Flugabwehr- und Panzerabwehrraketen gehören - umfasst im Wesentlichen rd. 170 Kampfpanzer, 460 Schützenpanzer und 24 Kampfflugzeuge. - Etwa 3 % der Staatsausgaben werden für die Verteidigung verwendet. Das Land unterzeichnete 1995 die »Partnerschaft für den Frieden« der NATO.
 
 Landesnatur und Bevölkerung:
 
Landschaft:
 
Österreich ist überwiegend ein Gebirgsland, zwei Drittel des Landes, der gesamte Westen, das Zentrum und der zentrale Süden, werden von den Ostalpen eingenommen. Die wichtigsten Siedlungs- und Wirtschaftsräume sind jedoch die Flach- und Hügelländer (Alpen- und Karpatenvorland, Wiener Becken, randliches Becken der Pannonischen Tiefebene).
 
Die Ostalpen gliedern sich in drei Hauptzüge (Nördliche Kalkalpen, Zentralalpen, Südliche Kalkalpen), die nach Osten auffächern und dabei merklich an Höhe verlieren; sie werden von zwei Längstalzonen voneinander getrennt: Die nördliche wird von Teilen des Inn-, Salzach- und Ennstales gebildet, die südliche von Drautal und Klagenfurter Becken. In den Zentralalpen, deren höchste Teile die Hohen Tauern bilden, liegt der Großglockner, mit 3 798 m über dem Meeresspiegel die höchste Erhebung des Landes. Von den Südlichen Kalkalpen liegen nur die Gailtaler Alpen sowie die nördlichen Teile der Karnischen Alpen und der Karawanken auf österreichischem Gebiet. Im Nordwesten (Mühlviertel, Waldviertel) hat Österreich Anteil am Granit- und Gneishochland des Böhmischen Massivs, das im Sauwald, im Kürnberger Wald, in der Neustadtler Platte und im Dunkelsteiner Wald sich auch noch jenseits der Donau fortsetzt, weshalb der Fluss hier Engtalstrecken ausbildete. Zwischen Alpen und Granit- sowie Gneishochland erstreckt sich die Hügel- und Terrassenlandschaft des Alpen- (südlich der Donau) und Karpatenvorlandes (Innviertel, Weinviertel). Im Bisamberg nördlich von Wien greifen die Voralpen noch über den Strom hinaus, auch die das Weinviertel durchziehenden Inselgebirge gehören der alpinen Faltung an. Den äußersten Osten des Landes bilden das Wiener Becken, ein Einbruchsbecken zwischen Alpen und Karpaten, das durch die Donau in das eigentliche Wiener Becken (im Süd) und das Marchfeld getrennt wird, und Randbecken des Pannonischen Tieflandes, nämlich die Grazer Bucht und die Buchten von Oberpullendorf und Neusiedl, deren Sedimente ein flachwelliges Hügel- und Terrassenland aufbauen. Der Neusiedler See bildet mit 115 m über dem Meeresspiegel den tiefstgelegenen Teil des Landes.
 
Hydrographisch gehören 96 % des Staatsgebietes zum Einzugsbereich der Donau, die Österreich im Nordosten von Westen nach Osten durchfließt (für 350 km); wichtige Nebenflüsse von rechts sind Lech und Inn mit Salzach (Mündung in Deutschland beziehungsweise als Grenzflüsse), Traun, Enns, Ybbs und Traisen sowie (mit Mündungen außerhalb Österreichs) Leitha, Raab (mit Lafnitz und Pinka) und, im Süden des Landes, die nach Osten fließende Drau (mit Möll, Gail, Gurk und Mur). Von links kommen meist kleinere Flüsse, v. a. Krems, Kamp und March (mit der Thaya). Vorarlberg gehört überwiegend zum Einzugsbereich des Rheins, v. a. dem der Ill, randliche Teile des Mühl- und Waldviertels zu dem der Elbe, hauptsächlich zu dem des Moldaunebenflusses Lainsitz. Neben zahlreichen alpinen Karseen (und künstlichen Stauseen) besitzt Österreich zwei Seenlandschaften mit größeren eiszeitlich entstandenen Zungenbeckenseen, das Salzkammergut (v. a. Atter-, Mond-, Traun- und Wolfgangsee) und das Gebiet der Kärntner Seen (mit Millstätter, Ossiacher und Wörther See sowie Weißensee), außerdem hat Österreich Anteil am Neusiedler See im Osten (220 km2 auf österreichischem Gebiet, größte Seefläche des Landes) sowie einen recht kleinen am Bodensee im Westen.
 
Klima:
 
Österreich liegt im Übergangsbereich vom ozeanischen zum kontinentalen Klima, wobei sich der ozeanische Einfluss v. a. in den hohen Niederschlägen der westlichen und nördlichen Alpenketten bemerkbar macht (im Bregenzer Wald und Salzkammergut örtlich 2 000-3 000 mm jährlich), während die nordöstlichen Landesteile recht trocken sind (Wiener Becken 500-600 mm jährlich); auch das südliche Kärnten ist - föhnbedingt - relativ trocken. Die Niederschläge fallen im Winter als Schnee, in Höhenlagen bis 1 200 m über dem Meeresspiegel hauptsächlich im Januar, in höheren Lagen fallen die größten Schneemengen später (über 1 700 m über dem Meeresspiegel im April und Mai). Die größere Kontinentalität des Ostens ist an leicht höheren Juli- und tieferen Januarmitteln der Temperatur zu erkennen. Teile der Zentralalpen westlich vom Katschberg sind vergletschert (Silvrettagruppe, Ötztaler, Zillertaler und Stubaier Alpen, Hohe Tauern), in den Nördlichen Kalkalpen weisen nur Hochkönig und Dachstein kleine Gletscher auf.
 
Vegetation:
 
Auffallend ist der große Waldbestand, rd. 3,5 Mio. ha, was knapp 42 % der Landesfläche ausmacht. Am dichtesten bewaldet sind die Hänge der Nördlichen Kalkalpen und die vorgelagerten Flyschzonen sowie die Mittelgebirge Kärntens und der Steiermark. Die Höhenlagen über 900 m über dem Meeresspiegel werden hauptsächlich von der Fichte eingenommen. Andere wichtige Baumarten sind Lärche, Buche und Eiche. Im Steinfeld wachsen Schwarzföhren; im nördlichen Staatsgebiet kommen Buchen-Tannen-Fichten-Mischwälder vor. Über den alpinen Nadelhölzern hat sich in den höchsten Gebirgsteilen bis rd. 3 300 m über dem Meeresspiegel hochalpine Vegetation mit Grasheiden und Polsterpflanzen angesiedelt. Am südöstlichen Gebirgsrand trifft man noch Ausläufer der illyrischen Vegetationsprovinz mit Hopfenbuchen, Eschen und Edelkastanien an.
 
Bevölkerung:
 
Die Einwohnerzahl Österreichs (nach heutigem Gebietsstand) stieg von 1,8 Mio. im Jahre 1600 über 3 Mio. (1800), 6 Mio. (1900), 7 Mio. (1960) auf 8,1 Mio. im Jahre 2000. Die derzeitige Bevölkerungsentwicklung ist insgesamt positiv; der Bevölkerungszuwachs 1981-96 betrug 6,6 %; das durchschnittliche jährliche Bevölkerungswachstum (1990-99) 0,5 %. In den einzelnen Bundesländern ist die Entwicklung unterschiedlich. Während die Steiermark und das Burgenland zwischen 1981 und 1996 mit 1,8 % beziehungsweise 1,9 % nur geringe Zunahmen zu verzeichnen hatten, konnten die westlichen Bundesländer einen großen Bevölkerungszuwachs registrieren (Salzburg 14,9 %, Vorarlberg 12,7 %, Tirol 12,5 %), worin sich v. a. die schon lange andauernde von Osten nach Westen gerichtete Binnenwanderung spiegelt. Die daraus folgende Bevölkerungsverdichtung führt in vielen Gebieten zu einer Zersiedelung des Naturraumes (die Bevölkerungsdichte stieg in den letzten 25 Jahren in Tirol um 21 %, in Vorarlberg um 24 %, in Salzburg um 26 %). Mit einer Bevölkerungsdichte von (1999) 96 Einwohnern/km2 gehört Österreich (innerhalb Europas) zu den weniger dicht besiedelten Ländern, was mit der Gebirgsnatur des Landes zusammenhängt (Tirol: 52 Einwohner/km2), aber auch mit der (bisherigen) wirtschaftlichen und politischen Randlage vieler Gebiete.
 
Eine weitere Wanderungstendenz ist die von den höher gelegenen Siedlungsgebieten in die Täler und Flachländer (Bergbauernproblem). Annähernd 60 % der Fläche der Alpen sind so gut wie unbesiedelt; unterhalb von 500 m über dem Meeresspiegel leben über 70 % der Bevölkerung. In den 39 Stadtregionen (über 15 000 Einwohner mit einem Kernraum von mindestens 10 000 Einwohnern) lebten 1991 (letzte Volkszählung) zwei Drittel (68,8 %) der Bevölkerung, in den Kernräumen allein 51,4 %. Knapp 20 % aller Einwohner lebten 1995 in Wien, weitere 11,3 % in den acht Landeshauptstädten. Der Anteil der städtischen Bevölkerung insgesamt beträgt (1998) 65 %.
 
Die ländlichen Siedlungen zeigen, in Abhängigkeit von der Umgebung und der geschichtlichen Entwicklung, regional recht unterschiedliche Formen. Im Gebirge überwiegt die Streusiedlung mit Einzelhöfen neben Weilern und Haufendörfern (oft mit Almbesitz), in den tiefer gelegenen Landesteilen, besonders im Norden und Osten, vom Waldviertel bis in die Mittelsteiermark, sind planmäßig angelegte Straßen-, Anger- und Waldhufendörfer weit verbreitet. Ebenso vielfältig sind die Formen der bäuerlichen Häuser und Höfe, die aber zunehmend modernisiert werden.
 
Die Städte sind auf der Grundlage verschiedener Standortvorteile, besonders wegen günstiger Verkehrslage (z. B. am Fuß von Passstraßen und an Flussübergängen), erwachsen; zum Teil gründeten sie sich auf Bergbau. Sie wuchsen meist erst durch den Anschluss an das Eisenbahnnetz und die Errichtung moderner Industrien, einige durch die Übernahme von Verwaltungs- und anderen zentralen Funktionen.
 
Sprache:
 
Rd. 98 % der Österreicher sind deutschsprachig, Angehörige von Minderheiten vielfach doppelsprachig. Von den österreichischen Staatsbürgern sprechen rd. 30 000 Kroatisch und jeweils knapp 20 000 Slowenisch und Ungarisch als Umgangssprache. Kroatische und ungarische Minderheiten konzentrieren sich auf das Burgenland, slowenische Minderheiten auf Kärnten und die Steiermark. Den Slowenen wird wie den Kroaten Gleichberechtigung zugestanden (u. a. Anerkennung der slowenischen Sprache als Amtssprache).
 
Religion:
 
Durch Art. 14 des Staatsgrundgesetzes von 1867 ist Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit gewährleistet. Das Verfassungsrecht verleiht dem Staat das Recht, Kirchen und Religionsgesellschaften offiziell anzuerkennen und gewährt den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften paritätisch religiöse Korporationsrechte (öffentliche Religionsausübung; Autonomie in den inneren Angelegenheiten). Grundlagen ihrer Rechtsbeziehungen mit dem Staat bilden das Konkordat von 1933 und die es ergänzenden Verträge für die katholische Kirche sowie verschiedenen Konfessionengesetze (Israelitengesetz [1890], Protestantengesetz [1961], Orthodoxengesetz [1967]). Der Islam wurde 1979 als Religionsgesellschaft anerkannt. - Rd. 80 % der Bevölkerung sind Christen: rd. 74 % gehören der katholischen Kirche an, knapp 5 % protestantischen Kirchen, rd. 0,9 % orthodoxen und orientalischen Ostkirchen. Die »Alt-katholische Kirche in Österreich« hat rd. 18 000 Mitglieder. Rd. 2 % der Bevölkerung sind Muslime. Die jüdischen Gemeinden zählen rd. 8 000 Mitglieder (1937: rd. 200 000). - Die katholische Kirche umfasst zwei Erzbistümer (Wien, Salzburg) mit sieben Suffraganbistümern (katholische Kirche, Übersicht). Auf protestantischer Seite bestehen neben der Evangelischen Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses in Österreich je eine kleine methodistische und neuapostolische Kirche sowie einige baptistische und mennonitische Gemeinden. »Israelitische Kultusgemeinden« bestehen in Wien (mit rd. 6 500 Mitgliedern die größte jüdische Gemeinde), Linz, Salzburg, Innsbruck und Graz.
 
Bildungswesen:
 
Gesetzgebung und Vollziehung im Bildungswesen sind zwischen Bund und Ländern in unterschiedlichem Ausmaß geteilt. Bei Universitäten und Kunsthochschulen ist allein der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig, wobei jedoch beide Einrichtungen über eine verfassungsrechtlich abgesicherte, die Freiheit von Lehre und Forschung garantierende Autonomie verfügen. Gleichfalls Bundessache sind die Belange der Fachhochschulen. Sie besitzen eine den Universitäten und Kunsthochschulen nachgebildete Autonomie.
 
Ein deutliches Übergewicht hat der Bund auch bei der Schulgesetzgebung. Abgesehen von der Regelung des Kindergartenwesens sowie bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Schulen sind die Länder im Wesentlichen nur befugt, für Pflichtschulen landesbezogene Ausführungsgesetze zu erlassen. Eine stärkere Stellung nehmen die Länder hingegen bei der Schulverwaltung ein. Sie üben die ihnen übertragenen Aufgaben innerhalb der allgemeinen Landesverwaltung aus. Zwar verfügt der Bund mit den Bezirks- und Landesschulräten über eigene Schulbehörden, diese stehen jedoch unter einem ausgeprägten, von der Verfassung abgesicherten Ländereinfluss.
 
Das Schulwesen selbst gliedert sich in allgemein bildende Pflichtschulen (Volks-, Haupt-, Sonder-, polytechnische Schule), allgemein bildende höhere Schulen (Gymnasium, Real-, wirtschaftskundliches Real-, Oberstufenrealgymnasium), berufsbildende Pflichtschulen (Berufsschule), berufsbildende mittlere und höhere Schulen (verschiedene Schulen technischer, kunstgewerblicher, kaufmännischer sowie sozialberuflicher Ausrichtung), Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung (Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Bildungsanstalt für Sozialpädagogik) sowie Akademien (berufspädagogische Akademie, pädagogische Akademie, Akademie für Sozialarbeit). - Der Besuch öffentlicher Schulen ist unentgeltlich, an den Kosten für Schulbücher und die Fahrt zur Schule beteiligen sich die Eltern mit 10 %. Es gilt das Prinzip der Koedukation. Kinder ab sechstem Lebensjahr erhalten einen vierjährigen Volksschulunterricht; ist das aufgrund einer psychischen oder physischen Behinderung nicht möglich, kann die allgemeine Schulpflicht entweder in einer Sonderschule oder in einer für die Integration behinderter Kinder eingerichteten Volks- beziehungsweise Hauptschule erfüllt werden. Die einjährige, zur Volksschule gehörende Vorschule fördert schulpflichtige, jedoch noch nicht schulreife Kinder. An die Volksschule schließt sich die Hauptschule oder die allgemein bildende höhere Schule an. Auch nach dem Durchlaufen der Hauptschule gibt es mit dem Oberstufenrealgymnasium eine Möglichkeit, den Bildungsweg in einer allgemein bildenden höheren Schule fortzusetzen. Die Alternative dazu stellen berufsbildende mittlere oder höhere Schulen beziehungsweise Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung dar. Berufsbildende höhere Schulen und Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung schließen - wie allgemein bildende höhere Schulen - mit der Reifeprüfung ab. Hauptschüler, die keine weiterführende Schule besuchen, absolvieren das neunte Jahr der Schulpflicht in der polytechnischen Schule. Ihr schließt sich meist die berufliche Fachausbildung im Rahmen einer Lehre an. Die praktische Ausbildung erfolgt dabei im Betrieb, die Vermittlung grundlegender theoretischer Kenntnisse durch einen begleitenden facheinschlägigen Berufsschulunterricht.
 
Der Universitätsbereich umfasst 18 Universitäten und Kunsthochschulen, unter denen sich drei Musikhochschulen befinden. Seit 1994 gibt es darüber hinaus ein Universitätszentrum für Weiterbildung. Alle Universitäten und Kunsthochschulen sind staatliche Einrichtungen mit weitgehend autonomer Selbstverwaltung, sie werden zu circa 98 % aus Budgetmitteln des Bundes erhalten. Die Zulassung zu einem Universitätsstudium steht allen, die eine höhere Schule mit Reifezeugnis abgeschlossen haben, ohne weitere Aufnahmebeschränkungen offen. Kunsthochschulen nehmen hingegen nur Studierende auf, die im Rahmen einer Aufnahmeprüfung ihre künstlerische Eignung nachgewiesen haben. Für Diplomstudien und Doktoratsstudien an Universitäten und Kunsthochschulen werden von den Studierenden keine Studiengebühren erhoben; Universitätslehrgänge für (postgraduale) Weiterbildung sind gebührenpflichtig. Die Fachhochschulen bieten eine wissenschaftlich fundierte Berufsausbildung durch Studiengänge auf Hochschulniveau an. Ihre Praxisbezogenheit unterscheidet sie von der mehr theoretischen Ausrichtung der Universitäten. Berufspädagogische und pädagogische Akademien sind eigene Institutionen und dienen der Ausbildung von Berufs- beziehungsweise Pflichtschullehrern.
 
Die Forschung wird vom Bund und den Ländern sowie der Wirtschaft gefördert. Das gemeinsame Organ des 1967 gegründeten Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und des Forschungsfonds der gewerblichen Wirtschaft ist der Österreichische Forschungsrat.
 
Publizistik:
 
Presse: Der Bestand an Tageszeitungen ist seit Mitte der 1980er-Jahre infolge massiver Pressekonzentration stark zurückgegangen. Die österreichische Presselandschaft wird von den beiden großen Wiener Boulevardblättern »Neue Kronen-Zeitung« (Auflage 1,17 Mio. Exemplare) und »Kurier« (325 400) bestimmt, von denen Erstere allein über eine Reichweite von 43,1 % verfügt. Beide Zeitungen sind zur Hälfte (Kronenzeitung 50 %, Kurier 49,5 %) im Besitz der WAZ-Gruppe, Essen, und gehören der Vertriebsgruppe Mediaprint an. Weitere wichtige überregionale Zeitungen sind »Der Standard« (Auflage etwa 62 000; Beteiligung der Süddeutschen Verlagsgruppe 49 %), »Die Presse« (79 400; Styria Medien AG), die »Salzburger Nachrichten« (74 400), das »WirtschaftsBlatt« (29 300; schwedische Verlagsgruppe Bonnier 50 %) und die staatliche »Wiener Zeitung« (gegründet 1703, älteste noch bestehende Zeitung der Welt; Auflage 11 800). Die 1992 vom ehemaligen Krone-Verleger Kurt Falk (* 1933) gegründete Boulevardzeitung »Täglich Alles« als preiswertes Konkurrenzprodukt zur Kronen-Zeitung wurde 2000 wieder eingestellt. Einschließlich der zehn Bundesländerzeitungen mit regionaler Verbreitung - u. a. »Kleine Zeitung«, Graz und Klagenfurt (Gesamtauflage 246 500; Styria Medien AG), »Oberösterreichische Nachrichten«, Linz (104 900), »Tiroler Tageszeitung«, Innsbruck (90 800; Beteiligung der Axel Springer AG 65 %), »Vorarlberger Nachrichten«, Bregenz (66 700) und »Neue Zeit«, Graz - existieren in Österreich insgesamt 16 Tageszeitungen. Darüber hinaus erscheinen 155 Wochenzeitungen und 40 Gratiszeitungen (Anzeigenblätter). Zum Erhalt der Pressevielfalt und zur Unterstützung der Journalistenausbildung gibt es eine staatliche Presseförderung. - Im Zuge heftiger Preiskämpfe 1999 kam es auf dem Zeitschriftensektor im September 2000 zur Fusion der beiden Nachrichtenmagazine »profil« (Kurier-Gruppe) und »Format« (News-Verlagsgruppe). Das neue Monopol wird zu 70 % von der News-Gruppe bestimmt, die die Illustrierte »News« und die Programmzeitschrift »tv-media« herausgibt und sich zu 75 % im Besitz des deutschen Verlags Gruner + Jahr AG & Co. befindet. Die übrigen 30 % hält die Kurier-Gruppe (Wirtschaftsmagazin »trend«, »Autorevue« und andere auflagenstarke Magazine). Der Verbund stellt gleichzeitig ein Zusammengehen der dominierenden österreichischen Zeitungsgruppe (Mediaprint) mit der dominierenden österreichischen Magazingruppe (News) dar, wobei beide zudem an verschiedenen Privatradios beteiligt sind.
 
Wichtigste Nachrichtenagenturen sind die Austria Presse Agentur (APA), Wien, gegründet 1946 als Genossenschaft, und die Online-Agentur pressetext.austria (pte).
 
Rundfunk:
 
Der Österreichische Rundfunk (ORF), bis 2001 öffentlich-rechtliche Anstalt, strahlt drei überregionale, neun regionale und ein lokales Hörfunkprogramm sowie einen Auslandsdienst aus. Mit dem Regionalradiogesetz vom 9. 7. 1993 wurde die gesetzliche Grundlage für die Veranstaltung privaten terrestrischen Hörfunks im UKW-Bereich in Österreich geschaffen. Das Gesetz wurde jedoch 1995 vom Verfassungsgerichtshof in weiten Teilen aufgehoben und 1997 novelliert; die 1995 in Graz und Salzburg gegründeten privaten Radiosender wurden endgültig legalisiert und weitere Sender gestartet. Anfang 2000 existierten 20 private Hörfunkprogramme, die einen Marktanteil von 20 % erreichten; die Zahl der Privatradiosender ging jedoch rasch zurück. Das Regionalradiogesetz wurde durch das Privatradiogesetz (in Kraft seit 1. 4. 2001) abgelöst, das erstmals landesweiten Privathörfunk zuließ. Das ORF-Monopol auf dem Fernsehsektor wurde mit den über Kabel und Satellit (etwa 75 % der 3,11 Mio. Fernsehhaushalte) empfangbaren Programmen der deutschen Privatsender RTL, ProSieben und Sat.1 (mit österreichischen Werbefenstern) seit 1997 bereits faktisch durchbrochen. Aus dem lokalen Kabelfernsehsender Wien 1 ging im Januar 2000 der erste landesweite österreichische (Kabel-)Privatsender »Austria Television« (ATV) hervor, an dem die von Herbert Kloiber (* 1948) kontrollierte Tele München Gruppe zu 25 % beteiligt ist. Zugleich mit der Verabschiedung des Privatfernsehgesetzes (5. 7. 2001), das an die Stelle des Kabel- und Satellitenrundfunkgesetzes von 1997 trat und den bisher von den beiden öffentlich-rechtlichen Kanälen ORF 1 und ORF 2 beherrschten Markt endgültig für private Anbieter öffnete, wurde der ORF in eine Stiftung öffentlichen Rechts umgewandelt. Es wurde jedoch nur eine Sendelizenz für landesweites terrestrisches Privatfernsehen vergeben, die im Februar 2002 ATV zugesprochen wurde. Als Rundfunkregulierungsbehörde wurde 2001 die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) geschaffen.
 
 Wirtschaft und Verkehr:
 
Wirtschaft:
 
Österreich gehört weltweit zu den Ländern mit hohem Einkommen. Das Bruttosozialprodukt (BSP) pro Kopf der Bevölkerung betrug (1995) 26 890 US-$ (im Vergleich: deutlich höher als Frankreich mit 24 990 US-$ und nur wenig niedriger als Deutschland mit 27 510 US-$). Von den EU-Staaten, zu denen Österreich seit dem 1. 1. 1995 gehört, konnten 1995 nur Luxemburg, Dänemark und Deutschland einen höheren Wert realisieren. Die volkswirtschaftlichen Indikatoren weisen Österreich Mitte der 90er-Jahre als ein relativ stabiles Land aus. Nach einer leichten Rezession 1993 wuchs das Bruttoinlandsprodukt (BIP) 1994 um 3 %, 1995 um 1,8 % und 1996 um 1 %, wobei die Konjunkturdämpfung v. a. auf einen restriktiven Kurs der öffentlichen Hand zur Budgetkonsolidierung zurückgeht. Die Arbeitslosenquote lag (1996) bei 7 % (im Vergleich der EU-Länder nach Luxemburg niedrigste Arbeitslosenquote); die Inflationsrate erreichte 1,9 %. Die Leistungsbilanz zeigte in den letzten Jahren eine passive Tendenz (bedingt durch gesunkene Überschüsse im Tourismus und erstmalige Beiträge zum EU-Haushalt) und wies 1995 sowie 1996 einen Negativsaldo von jeweils über 40 Mrd. Schilling aus. Das öffentliche Budget auf Bundesebene hat sich 1995 auf fast 120 Mrd. S (5 % des BIP) erhöht. Zur Eindämmung der jährlichen Neuverschuldung hat die österreichische Bundesregierung eine nachhaltige Budgetsanierung in Angriff genommen, um das Defizit bis 1997 unter die 3 %-Marke zu drücken; 1996 wurden 3,7 % erreicht.
 
In der österreichischen Wirtschaft arbeiten insgesamt (1996) 3,6 Mio. Erwerbstätige (davon 3,1 Mio. oder 85 % unselbstständig Beschäftigte). Die 303 300 ausländischen Arbeitnehmer kommen zu zwei Dritteln aus dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei. Besonders aufgrund zunehmender Frauenerwerbstätigkeit stieg die Erwerbsquote von (1981) 45,2 % auf (1995) 48,5 %. Die Wirtschaftsstruktur ist von einem relativen Rückgang des primären und sekundären Sektors zugunsten des Dienstleistungssektors gekennzeichnet. Mit diesem Strukturwandel liegt Österreich zwar im internationalen Trend, doch besteht ein gewisser Rückstand gegenüber den führenden Industriestaaten, deren Dienstleistungssektor einen Anteil von zum Teil über 70 % am BIP erreicht. In Österreich beträgt der Anteil am BIP (1995) 64 %. Entsprechend ist der Wertschöpfungsanteil im primären und sekundären Sektor von (1985) knapp 39 % auf (1995) 36 % zurückgegangen.
 
Die regionale Wirtschaftsstruktur ist im Wesentlichen durch die sehr unterschiedlichen geographischen Gegebenheiten bestimmt. Die relativ dünn besiedelten Regionen, der Alpenraum, fast das gesamte Gebiet nördlich der Donau, das Burgenland und die Südsteiermark, sind geprägt von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie kleingewerblichen Unternehmen. Demgegenüber konzentriert sich die Industrie auf das Umfeld der größeren Städte. Zu den wichtigsten Industriegebieten gehören das südliche Wiener Becken, das oberösterreichische Alpenvorland mit Linz, Enns, Steyr, Wels und Vöcklabruck, das Grazer Becken, das Unterinntal mit Innsbruck, die Rheinebene in Vorarlberg und das Dreieck Sankt Pölten, Krems an der Donau und Stockerau im niederösterrischen Zentralraum. Die Randgebiete an den Grenzen zu den östlichen Nachbarstaaten (Burgenland, Wald- und Weinviertel sowie Mühlviertel), die ehemals als Entwicklungsregionen in Österreich galten, erleben durch die Liberalisierung in diesen Ländern eine Dynamisierung ihrer Wirtschaft.
 
Landwirtschaft:
 
Aufgrund des Gebirgscharakters großer Teile des Landes und ausgedehnter Waldgebiete nimmt die landwirtschaftliche Nutzfläche nur 33 % der Gesamtfläche ein: 1,4 Mio. ha sind Ackerland, 86 500 ha Dauerkulturen (darunter rd. 19 000 ha Obstanlagen, 55 600 ha Weingärten) und 1,9 Mio. ha Wiesen und Weiden. In der Land- und Forstwirtschaft arbeiten (1996) 4,6 % der Erwerbstätigen; der Anteil am BIP liegt bei 2 %. Es dominieren bäuerliche Klein- und Mittelbetriebe. 71 % der (1995) 263 500 Betriebe (zwei Drittel werden im Nebenerwerb geführt) haben weniger als 20 ha Wirtschaftsfläche; die durchschnittliche Betriebsgröße liegt bei 28,8 ha. Die landwirtschaftliche Produktion ist stark differenziert. Im Ostteil des Landes dominiert die pflanzliche Erzeugung, die westlichen Bundesländer sind stärker von der Forstwirtschaft geprägt. Die Tierproduktion hat in allen Bundesländern, mit Ausnahme von Burgenland und Wien, einen hohen Anteil am landwirtschaftlichen Ertrag. Von jeher hat auch die tierische Veredelungswirtschaft, besonders die Milcherzeugung (1996: 3 Mio. t), einen großen Anteil an der landwirtschaftlichen Produktion. Die inländische Produktion liegt bei wichtigen Produktsparten deutlich über dem Inlandsverbrauch (Weizen 128 %, Getreide insgesamt 105 %, Rindfleisch 149 %, Fleisch insgesamt 107 %, Zucker 134 %). Bei Milch (103 %) und Schweinefleisch ist die Bilanz ausgeglichen. Importbedarf besteht bei Frischobst (53 % des Inlandsbedarfs), pflanzlichen Ölen (35 %), Gemüse (29 %), Geflügelfleisch (22 %), Wein (19 %), Eiern und Käse (je 16 %).
 
Die regionalen Schwerpunkte der Land- und Forstwirtschaft sind das Alpenvorland (Oberösterreich und Niederösterreich), das Wiener Becken und das Marchland (Niederösterreich), die steirischen Waldflächen und das burgenländische Weinland. Art und Intensität der Bodennutzung wechseln in Abhängigkeit von Höhenlage, Bodenqualität und Klima. Im Gebirgsland wird fast ausschließlich Vieh- und Waldwirtschaft betrieben, im Flach- und Hügelland überwiegend Ackerbau, der teilweise mit Viehhaltung (Fleisch- und Milchproduktion) verknüpft ist. Bevorzugt werden Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Mais, Hafer), Hackfrüchte (Zuckerrüben, Kartoffeln) und Obst (im klimatisch begünstigten Alpenvorland und den sommertrockenen Gebieten im Osten) angebaut sowie Weinbau betrieben (österreichische Weine). Die Weinerzeugung beträgt (1996) 2,1 Mio. hl; mit einem Weißweinanteil von circa 80 % ist Österreich ein typisches Weißweinland. Die wichtigsten Agrarprodukte sind Zuckerrüben (1996: 3,1 Mio. t), Mais (1,7 Mio. t), Weizen (1,2 Mio. t), Gerste (1,1 Mio. t), Kartoffeln (769 000 t), Obst (591 000 t, v. a. Äpfel und Birnen) und Feldgemüse (395 000 t, u. a. Zwiebeln, Kohl, Salat). Der Viehbestand umfasst (1996) u. a. 3,7 Mio. Schweine, 2,3 Mio. Rinder (darunter 700 000 Milchkühe), 381 000 Schafe und 12,2 Mio. Hühner.
 
Forstwirtschaft:
 
Österreich ist nach Finnland und Schweden das waldreichste Land Europas (knapp 42 % der Gesamtfläche oder 3,5 Mio. ha werden als Wald ausgewiesen). Der überwiegende Teil (über 80 %) wird als Ertragswald zur Holzgewinnung genutzt, der Rest ist Schutzwald. Vom Holzeinschlag von (1996) 15 Mio. m3 sind 11,2 Mio. m3 Nutzholz und 3,1 Mio. m3 Brennholz. Eine moderne Forstwirtschaft in Verbindung mit einer umfangreichen Holz verarbeitenden Industrie ermöglicht einen hohen Exportanteil. Zunehmend spielen bei den Ausfuhren bearbeitete Produkte wie Papier, Holzwaren, Möbel u. a. gegenüber der Rohholzausfuhr eine Rolle.
 
Fischerei:
 
Gewerblicher Fischfang wird in den zahlreichen österreichischen Seen, Fischzucht (Karpfen, Forellen) als Teichwirtschaft betrieben (Fangmenge 1996: 4 500 t).
 
Bodenschätze:
 
Der Bergbau hat in den Ostalpen schon frühgeschichtliche Tradition (Salz, Kupfer, Blei und Eisen) und diente bis in die Zeit des Wiederaufbaues nach dem Zweiten Weltkrieg als Basis für Grundstoffindustrie und Energieversorgung. Heute ist er weitgehend unwirtschaftlich und geht fortlaufend zurück. 1980-95 hat sich der Anteil des Sektors Bergbau, Steine und Erden an der Entstehung des BIP mehr als halbiert; die Zahl der Beschäftigten im Bergbau ging im selben Zeitraum von 13 400 auf 4 400 zurück. Braunkohle (Förderung 1996: 1,1 Mio. t), Erze, Dolomit, Magnesit, Kalkstein, Erdöl und Erdgas gehören zu den wichtigsten Bergbauprodukten. Der Salzbergbau konnte ausgeweitet werden und betrug (1996) 2,5 Mio. m3 Salzsole und 920 t Steinsalz.
 
Energiewirtschaft:
 
Mangels großer Energiereserven ist Österreich überwiegend auf Energieimporte angewiesen. Die wichtigsten heimischen Energiereserven sind Wasserkraft und Braunkohle sowie in geringem Umfang Erdgas und Erdöl. Die Wasserkraft trägt mit (1996) 64,9 % zur Erzeugung elektrischer Energie bei, besonders aus den großen Speicherkraftwerken des Montafon, des Zillertals und der Hohen Tauern. Die größten Laufkraftwerke liegen an Inn, Donau, Enns, Mur, Drau und Salzach. Diese Flüsse sind - zum Teil auch aus ökologischen Gründen - ihrer maximalen Ausbaukapazität sehr nahe. Die Nutzung der Kernenergie ist durch Bundesgesetz verboten; das Kernkraftwerk Zwentendorf im Tullnerfeld wird nicht genutzt. Erdgas wird v. a. aus Russland bezogen.
 
Industrie:
 
Der verstaatlichte Industriesektor war Ausgangspunkt der industriellen Entwicklung in der Nachkriegszeit (besonders im oberösterreichischen Zentralraum, in der Obersteiermark und im Wiener Becken); er baute auf einer Reihe heimischer Rohstoffe auf und war somit stark grundstofforientiert. Im Zusammenhang mit den starken Erdölpreiserhöhungen in den 70er-Jahren und der dadurch ausgelösten weltweiten Konjunkturkrise gerieten auch große Teile der österreichischen Industrie in eine Strukturkrise. Aus beschäftigungspolitischen Gründen verzichtete der Eigentümer (Staat) auf Rationalisierungsmaßnahmen; erst 1986-90, nachdem die öffentlichen Subventionen die Grenze des Tragbaren erreicht hatten, erfolgte eine Neuorganisation (Österreichische Industrieholding AG). Seither wurden durch Herauslösen homogener Teilbereiche aus der verstaatlichten Industrie wettbewerbsfähige Privatunternehmen geschaffen.
 
Im produzierenden Sektor sind (1996) 30,3 % (1,1 Mio.) der Beschäftigten tätig; der Anteil dieses Bereichs am BIP beträgt rd. 34 %. Österreichs Industrie hat in den letzten beiden Jahrzehnten einen tief greifenden Strukturwandel vollzogen. Seit dem Beschäftigungshöhepunkt 1973 wurden rd. 240 000 Arbeitnehmer entlassen (Industriebeschäftigte 1996: rd. 440 000). Es kam zu einer massiven Verschiebung von der heute kaum noch konkurrenzfähigen Grundstoffindustrie zu höherwertigen Produktionssparten mit zum Teil hohem Exportanteil (u. a. Maschinen- und Anlagenbau, optische und elektronische Geräte, Fahrzeugteile). Der Beitrag der Sachgütererzeugung zum BIP beträgt (1995) rd. 21 %. Innerhalb dieser Produktion hat den größten Anteil der Metallsektor (Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallerzeugnisse), gefolgt von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen, Elektronik, Feinmechanik und Optik, Nahrungs- und Genussmittelerzeugung sowie Maschinenbau.
 
Dienstleistungssektor:
 
Der Stellenwert des tertiären Sektors hat in den letzten 20 Jahren deutlich zugenommen. In diesem Sektor arbeiten (1996) 62,3 % der Erwerbstätigen (rd. 2,2 Mio.); sein Anteil am BIP stieg von (1976) 55,8 % auf (1995) 64 %. Die wichtigsten Bereiche sind der Handel (BIP-Anteil 1995: 15,6 %) und die öffentlichen Dienste (12 %), gefolgt von Vermietung und unternehmensbezogenen Diensten (10,5 %) sowie dem Geld- und Versicherungswesen (7,2 %). Dieser Bereich ist durch die Liberalisierung der Finanzmärkte zunehmend dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt. Seit Mitte der 80er-Jahre erlangte die Wiener Börse eine gewisse internationale Bedeutung. Wichtige Messestädte sind Wien, Salzburg und Graz.
 
Tourismus:
 
Der Fremdenverkehr entwickelte sich zu einem wichtigen Wirtschaftszweig. Gemessen an den Deviseneinnahmen aus dem Reiseverkehr je Einwohner ist Österreich führend unter den OECD-Ländern. Die Schwerpunkte liegen in den Bundesländern Tirol, Salzburg, Kärnten, Vorarlberg und Wien. In den hochalpinen Landesteilen haben Sommer- und Wintersaison Bedeutung. Die (1996) 17,1 Mio. ausländischen Gäste kommen v. a. aus Deutschland, den Niederlanden, aus Italien und der Schweiz. Die Rekordzahl von fast 100 Mio. Ausländerübernachtungen zu Beginn der 90er-Jahre konnte nicht gehalten werden. Die Tourismusbranche musste zum Teil empfindliche Einbußen hinnehmen (1996: 84,2 Mio. Ausländerübernachtungen). Als ursächlich dafür werden die steigenden Preise im Dienstleistungssektor, die regionale und saisonale Konzentration der Reiseaktivitäten, die große Abhängigkeit von deutschen Touristen (rd. zwei Drittel aller Übernachtungen) und die sich verändernden Urlaubsansprüche der Besucher angesehen.
 
Außenwirtschaft:
 
Der Warenaußenhandel weist traditionell einen Importüberschuss auf (1996: Ausfuhrwert 612,2 Mrd. S; Einfuhrwert 712,8 Mrd. S). Der Negativsaldo der Handelsbilanz wird gegenwärtig nur noch zum Teil durch den kleiner gewordenen Überschuss in der Dienstleistungsbilanz ausgeglichen. Durch eine Exportoffensive soll dieser Tendenz entgegengewirkt werden. Auf der Ausfuhrseite dominieren die Produkte des Maschinen- und Fahrzeugbaus sowie der chemischen Industrie; auf der Importseite entfallen nahezu 40 % des Gesamtimports auf Maschinen und Fahrzeuge; chemische Produkte, Energierohstoffe und Nahrungsmittel haben einen Anteil von über 20 % am Einfuhrwert. Zwei Drittel aller Ein- und Ausfuhren werden mit den Ländern der EU abgewickelt; Haupthandelspartner ist mit Abstand Deutschland (1996: 37,4 % der Exporte beziehungsweise 42,5 % der Importe), gefolgt von Italien, Frankreich und der Schweiz.
 
Verkehr:
 
Bedingt durch seine geographische Lage erfüllt Österreich eine wichtige Transitfunktion in Europa sowohl für den Nord-Süd-Verkehr über die Alpen als auch für den Ost-West-Verkehr. Ein Drittel des alpenquerenden Transits geht über Österreich. Entsprechend gut ist die Verkehrsinfrastruktur ausgebaut. Allerdings führt die Zunahme des emissionsintensiven Gütertransports infolge der fortschreitenden Integration in Europa zu kaum mehr lösbaren Problemen. Die Bereitschaft zum weiteren Ausbau der Straßeninfrastruktur für Transitzwecke stößt auf immer größeren Widerstand der betroffenen Regionen. Die Verkehrspolitik ist bemüht, weitere Teile des Straßenschwerverkehrs auf die Schiene zu verlagern. Langfristig soll hierfür ein Brennerbasistunnel gebaut werden. Das österreichische Schienennetz hat eine Streckenlänge von 6 230 km, das zum größten Teil von den Österreichischen Bundesbahnen betrieben wird. Die Haupteisenbahnlinien sind die Westbahn Wien-Linz-Salzburg-Innsbruck-Arlbergtunnel-Feldkirch(-Schweiz)-Bregenz-Deutschland (oder Schweiz) und die Südbahn Wien-Bruck an der Mur(-Graz-Slowenien)-Klagenfurt-Villach-Italien oder Slowenien sowie die Transitstrecken Deutschland-Kufstein-Innsbruck-Brenner-Italien und Deutschland-Salzburg-Tauerntunnel-Villach-Slowenien oder Italien, ferner die Strecke Deutschland-Passau-Linz(-Wien), die Pyhrnbahn Linz-Leoben(-Graz) und die Franz-Josefs-Bahn Wien-Tulln-Gmünd(-Prag). Vornehmlich für den Tourismus stehen rd. 300 Seilbahnen, über 400 Sessellifte und rd. 2 500 Schlepplifte zur Verfügung.
 
Die Streckenlänge des Straßennetzes beträgt (1996) 106 400 km, davon 1 600 km Autobahnen. Die wichtigsten Autobahnen sind die Westautobahn (Wien-Linz-Salzburg-Dtl.), die Südautobahn (Wien-Graz-Klagenfurt-Villach-Italien), die Inntalautobahn (Deutschland-Kufstein-Innsbruck-Landeck), von der bei Innsbruck die Brennerautobahn über den Brenner nach Italien abzweigt, die Tauernautobahn (Salzburg-Tauerntunnel-Villach-Karawankentunnel-Slowenien) und die Innviertel-Pyhrn-Autobahn (Deutschland-Wels-Bosrucktunnel-Gleinalmtunnel-Graz-Slowenien).
 
Vom gesamten Transportaufkommen im Güterverkehr (1994: 352 Mio. t) entfallen 194 Mio. t auf den Inlandverkehr, 80 Mio. t auf Transit und 79 Mio. t auf grenzüberschreitende Gütertransporte. Als Verkehrsträger dominiert die Straße (64,7 %) vor der Schiene (17,8 %) und den Pipelines (15,3 %); die Schifffahrt hat einen Anteil von rd. 2 %. Im grenzüberschreitenden Güterverkehr liegt der Schienen- (rd. 45 %) vor dem Straßenverkehr (34 %). Der Motorisierungsgrad ist in Österreich mit (1996) 458 Pkw pro 1 000 Einwohner ähnlich hoch wie in Deutschland.
 
Seit einigen Jahren verfügt Österreich mit dem Main-Donau-Kanal über einen vollwertigen Anschluss an das europäische Wasserstraßennetz bis zur Nordsee. Entsprechend ist auf der Donau das Verkehrsaufkommen deutlich angestiegen. Wichtigster Hafen an der Donau ist Linz mit einem Güterumschlag von 4,5 Mio. t pro Jahr. Österreich verfügt über eine Handelsflotte von (1996) 95 000 BRZ, davon entfallen 85 000 BRZ auf 29 Handelsschiffe für den Stückgutverkehr, die in Mittelmeer- und in Nordseehäfen beheimatet sind.
 
Wichtigster internationaler Flughafen ist Wien-Schwechat (rd. 75 % des Passagier- und 93 % des Frachtaufkommens), daneben bestehen internationale Flughäfen in Salzburg, Graz, Linz, Innsbruck und Klagenfurt (insgesamt 1996: 12,2 Mio. Passagiere; 114 900 t Flugfracht und 7 760 t Luftpost). Größte nationale Luftfahrtgesellschaft ist die Austrian Airlines (AUA), die 1996 rd. 3,2 Mio. Fluggäste und 63 000 t Fracht sowie Luftpost beförderte. Ferner sind die private Lauda Air und die Tyrolean Airways von Bedeutung.
 
 
Zur Vorgeschichte Mitteleuropa.
 
 Früh- und Hochmittelalter
 
Zu Beginn des 6. Jahrhunderts begann die Festigung einer dauernden Herrschaft der Baiern im Donau- und Alpengebiet; zum baierischen Stammesbereich gehörten damals bereits das westliche Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Tirol. Mit dem Stammesgebiet der Baiern kamen auch die österreichischen Länder unter den Einfluss des Frankenreichs. Im 8. Jahrhundert geriet Kärnten in die Abhängigkeit der bayerischen Herzöge. Nach der Zerstörung des Awarenreichs durch Karl den Großen (791/796) konnte sich der bayerische Herrschaftsbereich nach Osten und Südosten ausdehnen. Eine Reihe von Marken (so die Awarische Mark) schützten das neu erworbene Land: Die nach Osten offenen Randgebiete gingen an die Magyaren verloren, bis der Sieg Ottos I., des Großen, auf dem Lechfeld (955) die Marken neu entstehen ließ, besonders anstelle der Awarischen Mark die »Ostmark« (996 »Ostarrichi« = Österreich genannt) zwischen Enns und Traisen, die sich allmählich donauabwärts vorschob. 976 trennte Kaiser Otto II. Kärnten als selbstständiges Herzogtum von Bayern ab. Aus Marken entstanden später die Länder Österreich, Steiermark und Krain. Als geistliche Territorien entwickelten sich Salzburg, Trient, Brixen und Aquileja. Das führende Geschlecht im deutschen Südosten wurden die Babenberger, seit 976 Markgrafen; sie setzten sich auch in Teilen des heutigen Oberösterreich fest, erhielten 1156 den Titel eines Herzogs von Österreich und erwarben 1192 die Steiermark (seit 1180 Herzogtum). Als die Babenberger 1246 mit Friedrich II., dem Streitbaren, im Mannesstamm erloschen, bemächtigte sich der böhmische König Ottokar II. Přemysl 1251-54 der Herrschaft in Österreich; 1260 gewann er die Steiermark, 1269 erbte er Kärnten und Krain. Erst König Rudolf I. von Habsburg machte der böhmischen Macht in den Donau- und Alpenländern ein Ende; 1282/83 verlieh er die Herzogtümer Österreich und Steiermark als erledigte Reichslehen seinen Söhnen Albrecht I. und Rudolf II., während Kärnten mit Krain den Grafen von Görz und Tirol (Meinhardiner) überlassen wurde.
 
 Die Habsburger im späten Mittelalter
 
Die Habsburger betrachteten als Träger der Römischen (deutschen) Königskrone die österreichischen Länder als Hausmachtbereich ihres Geschlechts. Außerdem verfügten sie über alte Besitzungen im Südwesten des Reichs (Schwaben, Elsass, Schweiz), die sie vergeblich zu erweitern suchten. Während die beginnende Verselbstständigung der schweizerischen Eidgenossenschaft im 14. und 15. Jahrhundert den südwestdeutschen Besitz minderte, war die habsburgische Territorialpolitik im deutschen Südosten erfolgreich. Herzog Albrecht II., der Weise, erwarb Kärnten und Krain (1335), sein ältester Sohn, Herzog Rudolf IV., der Stifter, Tirol (1363/64), dessen Bruder Herzog Leopold III. Inneristrien (1374) und Triest (1382). Die Vorarlberger Grafschaften wurden seit 1375 (Feldkirch) erworben. Der Rang, den das habsburgische Haus Österreich beanspruchte, drückte sich auch in Fälschungen Rudolfs IV. aus: Das Privilegium maius suchte seinem Geschlecht eine den Kurfürsten entsprechende Stellung zu sichern. Durch die Teilungen 1379 (Neuberg an der Mürz; albertinische und leopoldinische Linie der Habsburger), 1406 und 1411 entstanden drei habsburgisch-österreichische Ländergruppen (Verwaltungsbereiche): die niederösterreichischen (Nord- und Oberösterreich), die innerösterreichischen (Steiermark, Kärnten, Krain, Inneristrien, Triest) und die ober- und vorderösterreichischen Länder (»Vorlande«: Tirol, Vorarlberg, die schwäbischen und elsässischen Besitzungen sowie der Restbesitz im Norden der Schweiz). Durch Erbverträge mit den Luxemburgern wurden die Habsburger zu Nachfolgern der luxemburgischen Ansprüche: Herzog Albrecht V. wurde 1437/38 König von Böhmen und Ungarn, gleichzeitig Römischer König (als Albrecht II.). Sein Nachfolger Friedrich V. (als König Friedrich III.) erhob Österreich 1453 zum Erzherzogtum und bestätigte das »Privilegium maius«. Nach Erlöschen der albertinischen Linie folgten in Böhmen und Ungarn einheimische Könige. Innere Kämpfe mit Adel und Städten erschütterten die habsburgische Herrschaft. Der ungarische König Matthias I. Corvinus besetzte vorübergehend große Teile Österreichs, 1485-90 auch Wien. König Maximilian I. vereinigte mit seinem Regierungsantritt (1493) die österreichischen Erblande wieder in einer Hand; 1500 erbte er Görz. Die Heirat (1496) seines Sohnes, Philipps I., des Schönen, mit Johanna von Kastilien und León (später genannt Johanna die Wahnsinnige) sicherte den Habsburgern Spanien mit seinem italienischen Besitz und dem amerikanischen Kolonialreich.
 
 Reformation und Konfessionalisierung
 
Das Erbe Maximilians I. und Philipps des Schönen fiel 1519 an die Enkel Maximilians, Karl V. und Ferdinand I. Karl V. (1519 Römischer König, 1530 Kaiser) behielt die spanischen Besitzungen mit den Niederlanden, Burgund, Mailand, Neapel, Sizilien und Sardinien; dem jüngeren Bruder überließ er 1521/22 die Regierung in den österreichischen Erblanden einschließlich Tirols. So wurde Ferdinand (seit 1531 Römischer König) der Stammvater der österreichischen Linie der Habsburger, für die er nach Karls Abdankung 1558 die Kaiserwürde gewann. Als der letzte Jagiellone von Böhmen und Ungarn, Ludwig II., gefallen war (Mohács 1526), wählten auch die böhmischen und ein Teil der ungarischen Stände Ferdinand zu ihrem König. Die nationale Partei in Ungarn hatte vorher Johann Zápolya, den Woiwoden von Siebenbürgen, zum König erhoben; er konnte sich mit türkischer Hilfe in Ostungarn und Siebenbürgen behaupten. Obwohl die Belagerung Wiens (1529) abgewehrt wurde, konnte die Festsetzung der Türken im inneren Ungarn ab 1542/43 nicht verhindert werden.
 
Im 16. Jahrhundert bestimmte der Kampf des Herrscherhauses mit den Ständen, die zumeist die Vorkämpfer des österreichischen Protestantismus waren, die Geschicke des Landes. 1564 wurden die habsburgischen Länder unter Ferdinands Söhnen geteilt: Kaiser Maximilian II. (zugleich König von Böhmen und Ungarn) erhielt Österreich (Hauptlinie), Erzherzog Ferdinand II. Tirol und die Vorlande (Tiroler Linie), Erzherzog Karl II. Innerösterreich (steirische Linie). Maximilian II., der zeitweise dem Protestantismus zuneigte, sah sich wie Karl zur Gewährung der Religionsfreiheit genötigt (1571/72). Unter Kaiser Rudolf II. begann nach dem Trienter Konzil die Rekatholisierung, Rudolf musste aber den böhmischen Ständen im Majestätsbrief 1609 die Religionsfreiheit verbürgen. Die entscheidenden Maßnahmen gingen von Innerösterreich aus, wo Karls Sohn Ferdinand den Protestantismus, beginnend in der Steiermark, unterdrückte.
 
Tirol war schon 1595 an das Gesamthaus der Habsburger zurückgefallen. Als 1619 mit Kaiser Matthias II. die österreichische Hauptlinie erlosch, erlangte dessen Vetter aus der steirischen Linie, Erzherzog Ferdinand von Innerösterreich, auch die Herrschaft in Österreich, Böhmen und Ungarn, dazu die Kaiserwürde (als Ferdinand II.). Nur Tirol und die Vorlande überließ er seinem Bruder, Erzherzog Leopold V.; es war die letzte derartige Länderteilung im Haus Österreich (Habsburg).
 
Die Erbitterung der protestantischen Stände entlud sich 1618 im Aufstand in Böhmen, der den Dreißigjährigen Krieg eröffnete. In dessen Verlauf erreichte das Haus Österreich 1629, als der Kaiser das Restitutionsedikt erließ, und bei Abschluss des Prager Friedens (1635) einen Gipfel seiner Macht im Heiligen Römischen Reich. Das Eingreifen Schwedens (1630) und Frankreichs (1635) änderte allerdings die Lage wesentlich; 1648 musste Kaiser Ferdinand III. schließlich in den Westfälischen Frieden einwilligen. Damit war das Kaisertum in seiner Machtstellung im Reich sehr geschwächt. In den österreichischen und in den böhmischen Ländern hatten aber der Absolutismus (»Verneuerte Landesordnung« 1627) über den Adel und zugleich der Katholizismus über den Protestantismus gesiegt. Der ständische Adel der Länder wurde mehr und mehr durch eine gesamtösterreichische Aristokratie, zum Teil fremder Herkunft, ersetzt; diese entwickelte sich dann zum stärksten Träger des österreichischen Staatsgedankens.
 
 Vom Westfälischen Frieden bis zur Gründung des Kaiserreichs
 
Der aus den Erblanden zusammenwachsende Staat erlangte durch die siegreiche Ostpolitik Kaiser Leopolds I. den Rang einer selbstständigen europäischen Großmacht. Der »Große Türkenkrieg«, eingeleitet 1683 mit der Abwehr der Türken vor Wien, endete mit dem Gewinn Ungarns (ohne das Temescher Banat) und Siebenbürgens (Frieden von Karlowitz 1699). Ein weiterer, von Prinz Eugen von Savoyen-Carignan erfolgreich geführter Türkenkrieg (1716-18) brachte die Erwerbung des Banats, der Kleinen Walachei, Nordbosniens und Nordserbiens mit Belgrad (Frieden von Passarowitz). 1723 nahmen die ungarischen Stände die Pragmatische Sanktion über die Erbfolge an. Die in der Türkenzeit verödeten Teile Ungarns, besonders das Banat, wurden mit meist deutschen Kolonisten besiedelt (»Donauschwaben«); zur Sicherung gegen die Türken wurde die Militärgrenze weiter ausgebaut.
 
Weniger glücklich war die Politik des Hauses Österreich in Westeuropa, wo es mit Spanien und den Seemächten (Niederlande und England) die Koalitionskriege gegen Ludwig XIV. führte. Weder im Hölländischen Krieg (1672-79) noch im Pfälzischen Erbfolgekrieg (1688-97) erzielte es nennenswerte Erfolge, in der Abwehr der französischen Reunionen sah es sich durch den türkischen Angriff auf Wien gehemmt. 1701 brach der Spanische Erbfolgekrieg um das Erbe des letzten spanischen Habsburgers, Karls II., aus. Die französische Übermacht wurde durch die Siege Prinz Eugens und Marlboroughs gebrochen. Als aber nach dem Tod Josephs I. die Kaiserwürde mit den Erblanden an seinen Bruder Karl VI., den Anwärter auf den spanischen Thron, fiel, verhinderte Großbritannien mit dem Utrechter Frieden von 1713 die Konzentration der gesamten Macht der österreichischen und spanischen Habsburger in einer Hand. Karl VI. musste 1714 im Frieden von Rastatt Spanien den Bourbonen überlassen und sich mit den spanischen Nebenländern außer Sizilien begnügen. Sardinien gab er bald darauf im Tausch gegen Sizilien an Piemont-Savoyen, verlor aber infolge seiner Politik im Polnischen Thronfolgekrieg Sizilien und Neapel 1735 an die spanischen Bourbonen. Ein unglücklicher Türkenkrieg führte 1739 zum Verlust der Eroberungen von 1718 (mit Ausnahme des Temescher Banats).
 
Nach dem Tod ihres Vaters übernahm Maria Theresia aufgrund der Pragmatischen Sanktion die Regierung (1740-80), musste aber die habsburgischen Erblande gegen die Ansprüche vieler Gegner (Preußen, Bayern, Sachsen-Polen, Frankreich, Spanien) im Österreichischen Erbfolgekrieg verteidigen. An König Friedrich II., den Großen, von Preußen verlor sie durch die beiden Schlesischen Kriege den größten Teil Schlesiens; im Aachener Frieden war sie gezwungen, den spanischen Bourbonen 1748 die erst 1735 erworbenen italienischen Herzogtümer Parma und Piacenza zu überlassen. Die Außenpolitik, geleitet von W. A. Graf Kaunitz, richtete sich in Allianz mit Frankreich und Russland auf die Wiedergewinnung Schlesiens, das Friedrich der Große aber im Siebenjährigen Krieg (1756-63) behauptete. Dagegen erweiterte Österreich sein Gebiet nach Osten, als es bei der ersten Teilung Polens 1772 Galizien erhielt und 1775 die Türkei zur Abtretung der Bukowina veranlasste. Maria Theresias Gemahl, Franz Stephan von Lothringen, als Franz I. zum Kaiser gewählt, wurde der Stammvater des Hauses Habsburg-Lothringen. Nach seinem Tod (1765) nahm Maria Theresia ihren Sohn Joseph (II.) als Mitregenten an; sein Plan, die Österreichischen Niederlande gegen Bayern auszutauschen, veranlasste den weitgehend unblutigen Bayerischen Erbfolgekrieg, brachte Österreich aber nur das bayerische Innviertel ein (1779; Österreich umfasste nunmehr 610 000 km2). - Die Innenpolitik der tatkräftigen Herrscherin, eingeleitet von F. W. Graf Haugwitz, bewirkte u. a. die grundlegende Neuordnung der Staatsverwaltung, doch erstreckte sich die zentralistische Reform nur auf die österreichischen und böhmischen Erblande. Gegen Joseph II., der 1780 nach dem Tod seiner Mutter die Alleinherrschaft antrat, und seine radikalen Reformen erhob sich besonders in Ungarn und in den Österreichischen Niederlanden heftiger Widerstand zur Verteidigung der alten Sonderrechte; in den Niederlanden kam es zur »Brabanter Revolution« (1789/90). Kurz vor seinem Tod musste Joseph seine Reformen zum größten Teil zurücknehmen. Immerhin blieben die Aufhebung der Leibeigenschaft und sein kirchenpolitisches System (Josephinismus) in Geltung. Auch die Außenpolitik war wenig glücklich verlaufen: Dem erneut aufgenommenen bayerisch-niederländischen Tauschplan begegnete König Friedrich II., der Große, von Preußen mit dem das Reich stabilisierenden Deutschen Fürstenbund; ein Türkenkrieg (1788-91) blieb nahezu erfolglos. Josephs Bruder, Kaiser Leopold II., stellte in Ungarn und den Österreichischen Niederlanden (heute Belgien) die Ruhe wieder her, schloss Frieden mit der Türkei und verständigte sich in der Konvention von Reichenbach (1790) mit Friedrich Wilhelm II. von Preußen.
 
Leopolds Sohn, Kaiser Franz II., hatte den Kampf gegen das revolutionäre Frankreich aufzunehmen. Als Folge der Französischen Revolutionskriege verlor Österreich im Frieden von Campoformio (1797) die Österreichischen Niederlande und die Lombardei, wofür es das Gebiet der Republik Venedig (Venetien, die Markgrafschaft Istrien, Dalmatien) erhielt. Auch in den folgenden Koalitionskriegen hatte Österreich schwere Lasten zu tragen. Durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 gewann es die Tiroler Hochstifte Trient und Brixen.
 
 Das Österreichische Kaiserreich
 
Die Annahme einer Kaiserwürde durch Napoleon I. veranlasste Franz II., am 11. 8. 1804 den erblichen Titel eines »Kaisers von Österreich« (als Franz I.) anzunehmen; das staatsrechtliche Verhältnis seiner Länder wurde dadurch nicht geändert. Im 3. Koalitionskrieg erneuerte er den Kampf gegen Frankreich, aber Napoleon I. besetzte Wien und siegte entscheidend bei Austerlitz (2. 12. 1805). Im Frieden von Preßburg (26. 12. 1805) musste Österreich die Vorlande (Vorderösterreich), Tirol, Dalmatien und Venetien abtreten; es erhielt das säkularisierte Erzbistum Salzburg. Die Gründung des Rheinbundes durch Napoleon veranlasste Kaiser Franz, die römisch-deutsche Kaiserkrone niederzulegen (6. 8. 1806) und das Heilige Römische Reich für erloschen zu erklären.
 
 Von 1806 bis zum Wiener Kongress
 
Während Napoleon seine Herrschaft über ganz Deutschland ausdehnte, bereitete sich Österreich unter P. Graf von Stadion als Außenminister und Erzherzog Karl als Armeeführer auf eine neue Erhebung vor. Doch im Krieg von 1809 unterlag es, trotz des Sieges bei Aspern und Eßling sowie der Erhebung Tirols (A. Hofer), und verlor im Frieden von Schönbrunn (14. 10. 1809) das Innviertel und Salzburg, West- und einen Teil von Ostgalizien, Krain, Triest und Teile von Kärnten und Kroatien. Eine Annäherung an Napoleon leitete K. W. Fürst von Metternich als neuer Außenminister ein; im Frühjahr 1810 heiratete Napoleon die österreichische Kaisertochter Marie Louise. Wie Preußen und die anderen deutschen Staaten stellte 1812 auch Österreich ein Hilfskorps für die Große Armee (unter K. P. Fürst zu Schwarzenberg); es hielt sich jedoch in Russland und auch während des Beginns der Befreiungskriege sehr zurück. Im Sommer 1813 trat Österreich der antifranzösischen Koalition bei, die Metternich mit diplomatischem Geschick führte; Schwarzenberg erhielt den Oberbefehl über ihre Streitkräfte. Nach der Völkerschlacht bei Leipzig (1813) und dem Sturz Napoleons (1814) trat der Wiener Kongress von 1814/15 zusammen. Ihm verdankt Österreich die Rückgabe seiner abgetretenen Besitzungen (Tirol, Salzburg, Innviertel, die »Illyrischen Provinzen«), ferner Dalmatiens und des Kreises Tarnopol; es erhielt außerdem Venetien und die Lombardei, verzichtete aber endgültig auf die Vorlande.
 
 Das System Metternich
 
Seit 1814/15 nahm Österreich unter der Leitung Metternichs (seit 1821 Staatskanzler) in Europa eine führende Stellung ein. In Deutschland war es die Präsidialmacht des Deutschen Bundes, in Italien unbestritten die Vormacht, der sich die habsburgischen Nebenlinien (in Toskana und Modena), die Bourbonen (in Neapel-Sizilien, Parma-Piacenza) und die Päpste (im Kirchenstaat) fügten. Metternich wurde der Vorkämpfer des politischen Systems der Restauration und Verteidiger der europäischen Ordnung des Wiener Kongresses sowie des monarchischen Absolutismus gegen alle liberalen und nationalen Gedanken. In Deutschland wusste er das Einvernehmen mit Preußen zu wahren, das er als gleichberechtigte Macht im Deutschen Bund behandelte; umso leichter konnte er König Friedrich Wilhelm III. von Preußen zur Unterstützung seiner Politik bewegen (Karlsbader Beschlüsse 1819).
 
Durch die Auswirkungen der französischen Julirevolution von 1830 wurde das »System Metternich« nur vorübergehend erschüttert; erst nach 1840 begann sein allmählicher Zerfall. In Österreich selbst, ausgenommen Ungarn, hielten das harte Polizeiregiment und eine strenge Zensur alle freiheitlichen Regungen nieder. Reformen des Staates blieben aus, und die Finanzen kamen aus der Zerrüttung durch die Napoleonischen Kriege nicht heraus. Seit 1826 übte F. A. Graf Kolowrat-Liebsteinsky als Staatsminister entscheidende Gewalt im Innern aus. Als Franz I. 1835 starb, folgte ihm sein geistesschwacher Sohn Ferdinand I.; für ihn regierte die »Geheime Staatskonferenz« (Erzherzog Ludwig, Erzherzog Franz Karl, Metternich, Kolowrat-Liebsteinsky). Bei den nichtdeutschen Völkern der Monarchie regten sich nationale Bewegungen. Die Magyaren erreichten 1840 die Einführung des Ungarischen als Staatssprache; eine nationale und liberale Opposition trat immer stärker hervor. Das Nationalbewusstsein der Slawen, besonders der Tschechen und der Kroaten, erstarkte. Die Polen Galiziens sahen in der österreichischen Provinz ein Stück ihres zerteilten Vaterlandes. Als der Freistaat Krakau sich zum Mittelpunkt polnischer Erhebungsversuche entwickelte, wurde er 1846 Österreich einverleibt.
 
 Die Revolution von 1848/49
 
Die von der französischen Februarrevolution ausgehende Erschütterung traf auch Österreich. Der Ausbruch der Märzrevolution in Wien (13.-15. 3.) führte sofort zu Metternichs Sturz. Der Kaiser musste am 15. 3. eine liberale Verfassung versprechen; diese wurde am 25. 4. nur für die nichtungarischen Länder erlassen, während Ungarn zu Österreich im Verhältnis der Personalunion stehen sollte. Zugleich trat die Frankfurter Nationalversammlung zusammen; in Venedig (17. 3.) und Mailand (18. 3.) siegte zunächst die nationale Revolution, unterstützt von Piemont-Sardinien (»Risorgimento«). Eine Massenbewegung in Wien erzwang am 15. 5. die Revision des Wahlgesetzes; der neue Reichstag sollte als verfassunggebendes Parlament berufen, jeder Wahlzensus beseitigt werden. Den Prager Pfingstaufstand der Tschechen (11.-17. 6.) unterdrückte A. Fürst von Windischgrätz der Ältere gewaltsam. Auch in Italien erlangte die österreichische Staatsmacht mit den Militäraktionen von J. J. W. Graf von Radetzky wieder die Oberhand (v. a. Sieg bei Custoza, 25. 7.). In Ungarn bereitete sich der offene Bürgerkrieg vor. Die kaiserlich gesinnten Kroaten lehnten sich gegen das Übergewicht der Magyaren auf, zwischen der kaiserlichen Regierung und dem ungarischen Reichstag kam es im September 1848 zum Bruch. Eine neue Erhebung in Wien (»Septemberunruhen«) wurde erst am 31. 10. mit der Erstürmung der Stadt durch die Truppen von Fürst Windischgrätz beendet, mehrere Anführer des Aufstands wurden standrechtlich erschossen, auch R. Blum (9. 11.). Schon vorher hatte ein kaiserliches Manifest den am 22. 7. zusammengetretenen Reichstag vertagt und auf den 15. 11. nach Kremsier berufen. An die Spitze eines neuen Ministeriums trat Felix Fürst zu Schwarzenberg (21. 11. 1848). Kaiser Ferdinand dankte am 2. 12. 1848 zugunsten seines Neffen Franz Joseph I. ab.
 
In Kremsier (ab 22. 10. 1848) konnte sich die Regierung mit dem Reichstag nicht verständigen, sie löste ihn am 5. 3. 1849 auf und oktroyierte am 4. 3. eine konstitutionelle (großösterreichische Gesamtstaats-)Verfassung (»Märzverfassung«). Ungarn, das sich im April unter L. Kossuth für unabhängig erklärt hatte, wurde mit russischer Hilfe unterworfen; am 13. 8. 1849 kapitulierte der ungarische Oberbefehlshaber A. von Görgey bei Világos (Şiria, Rumänien).
 
Nur in Deutschland hatte Österreich die alte Stellung noch nicht wieder erreicht. An den Wahlen zur Frankfurter Nationalversammlung waren auch die österreichisch-böhmischen Kronländer beteiligt gewesen, aber bei den Verfassungsberatungen bildete sich der Gegensatz zwischen Großdeutschen und Kleindeutschen aus. Zwar wurde Erzherzog Johann zum Reichsverweser gewählt (29. 6. 1848), doch neigte die Mehrheit des Parlaments immer stärker einem kleindeutschen Bundesstaat unter Preußens Leitung zu. Schwarzenberg widersetzte sich entschieden jeder kleindeutschen Lösung und erzwang 1850 in der Olmützer Punktation die Wiederherstellung des Deutschen Bundes.
 
 Verfassungs- und Nationalitätenkämpfe
 
Nachdem Österreich seine Machtstellung im Deutschen Bund zurückgewonnen hatte, siegte im Innern die Reaktion: Mit dem »Silvesterpatent« vom 31. 12. 1851 hob Schwarzenberg die Märzverfassung mit den Grundrechten auf. Nach seinem Tod betrieb Innenminister A. von Bach eine Abkehr von Metternichs System durch einen entschiedenen Zentralismus (Ungarn einbegriffen), durch Reform der inneren Verwaltung und seine Wendung zu einer klerikalen Kirchenpolitik. Das Konkordat vom 18. 8. 1855 stellte die Volks-, zum Teil auch die Mittelschule unter die Aufsicht der Geistlichkeit.
 
In der Außenpolitik mehrten sich die Spannungen zwischen Preußen und Österreich in der Bundesführung. Im Frankfurter Bundestag trat der preußische Gesandte O. von Bismarck als entschiedener Gegner der österreichischen Politik auf. Verhängnisvoll wurde die bewaffnet neutrale und vermittelnde Haltung im Krimkrieg, wodurch sich Österreich die dauernde Feindschaft Russlands zuzog.
 
In Italien erreichte C. Graf Cavour ein Bündnis mit Frankreich; im Frühjahr 1859 kam es zum Krieg zwischen Österreich und Napoleon III. Bei Magenta (4. 6.) und Solferino (24. 6.) erlitt Österreich schwere Niederlagen. Als Preußen am Rhein einzugreifen drohte, schloss Napoleon den Frieden von Villafranca (11. 7.), durch den Österreich die Lombardei verlor.
 
Diese Niederlage hatte einen inneren Umschwung zur Folge: Das Oktoberdiplom (20. 10. 1860) versuchte, Österreich auf föderalistischer Grundlage neu zu gestalten, auf den Landtagen der einzelnen Kronländer wurde der neue Reichsrat aufgebaut. Aber diese Lösung konnte gegen den Widerstand der zentralistisch gesinnten Deutschliberalen nicht durchgeführt werden. Im Februarpatent (26. 2. 1861) verkündete A. Ritter von Schmerling eine neue Gesamtstaatsverfassung und neue Landesstatute für die deutsch-slawischen Kronländer; neben dem allgemeinen Reichsrat (Herrenhaus und Abgeordnetenhaus) war ein engerer Reichsrat vorgesehen, der die Interessen der deutsch-slawischen Länder - ohne Ungarn und seine Nebenländer - beraten sollte, aber am Widerstand der nichtdeutschen Teilnehmer Ende 1864 scheiterte. Der deutsch-liberale Kurs im Innern machte eine engere Verbindung mit Gesamtdeutschland notwendig. Die Außenpolitik suchte sich der wieder anschwellenden nationalen Bewegung Deutschlands zu nähern. Der Versuch einer Bundesreform auf dem Frankfurter Fürstentag (17. 8.-1. 9. 1863) scheiterte an der Absage Preußens.
 
Hingegen gelang Bismarck im dänisch-deutschen Konflikt über die schleswig-holsteinische Frage im November/Dezember 1863 ein Bündnis mit Österreich. So ließen Österreich und Preußen ihre Truppen in Holstein einmarschieren und verbündeten sich (Punktation vom 16. 1. 1864) auch zur Besitznahme Schleswigs; der siegreiche 2. Deutsch-Dänische Krieg (ab 1. 2.) endete mit dem Wiener Frieden (30. 10. 1864). Dem Einvernehmen der beiden deutschen Großmächte folgte jedoch bald der alte Gegensatz. Österreich widersetzte sich der erstrebten Einverleibung Schleswig-Holsteins in Preußen; die Gasteiner Konvention vom 14. 8. 1865 schob den drohenden Bruch nur auf.
 
Im Innern vollzog sich ein Umschwung, da die Versuche, Ungarn zu gewinnen, gescheitert waren. Der verschärfte Gegensatz zu Preußen führte zum Deutschen Krieg von 1866. Österreich musste der Neuordnung der deutschen Verhältnisse durch Preußen (Auflösung des Deutschen Bundes, Gründung des Norddeutschen Bundes) zustimmen. An Italien trat es ungeachtet der Siege bei Custoza (24. 6.) und Lissa (20. 7.) im Wiener Frieden am 3. 10. 1866 Venetien ab.
 
 Österreich-Ungarn 1867-1918
 
Der Verlust der Vorherrschaft in Deutschland nötigte die habsburgische Monarchie, sich mit den Magyaren zu verständigen. F. Graf Beust, seit Oktober 1866 Außenminister und bald darauf auch Ministerpräsident, führte den Ausgleich mit Ungarn herbei, der am 8. 2. 1867 in Wien beschlossen wurde (Vertrag vom 12. 6.): Die Sonderverfassung Ungarns von 1848 wurde am 18. beziehungsweise 27. 2. wiederhergestellt, am 8. 6. wurden Franz Joseph und Elisabeth von Ungarn gekrönt. So entstand die Doppelmonarchie, eine Realunion der beiden selbstständigen Staaten Österreich und Ungarn (Österreich-Ungarn); Kroatien (Kroatisch-Ungarischer Ausgleich, 1868) und Siebenbürgen fielen an Ungarn zurück. Transleithanien (Ungarn mit seinen Nebenländern) und Zisleithanien (die deutsch-slawischen Kronländer) erhielten eine Verfassung, die zwischen Zentralismus und Föderalismus zu vermitteln suchte (Dezemberverfassung, 21. 12. 1867). Beide Staaten waren unter dem gemeinsamen Staatsoberhaupt als konstitutionelle Monarchien organisiert, drei gemeinsame Ministerien für Außenpolitik, Heerwesen und Finanzen zuständig.
 
Transleithanien entwickelte sich selbstständig, Zisleithanien wurde immer stärker in den Kampf der Nationalitäten verwickelt. Zunächst beanspruchte das österreichische Deutschtum - zahlenmäßig, wirtschaftlich und kulturell führend - noch die politische Leitung. In beiden Häusern des Reichsrats erlangte die deutsch-liberale Verfassungspartei die Mehrheit; auf sie stützte sich das Bürgerministerium 1867 bis 1870 und erreichte die Aufhebung des Konkordats von 1855, die Einführung liberaler Schul- und Ehegesetze, die Besserung der Finanzlage und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht. Diesem deutsch-zentralistischen System widersetzten sich die Tschechen, die im August 1868 dem böhmischen und mährischen Landtag Deklarationen vorlegten mit der Forderung nach Eigenstaatlichkeit der Länder der böhmischen Krone. Den Polen in Galizien wurde 1868 das Zugeständnis der polnischen Amtssprache gemacht.
 
Die auswärtige Politik versuchte, die süddeutschen Staaten selbstständig zu erhalten, trotz französischer Bündnisversuche blieb Österreich im Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 neutral. - Im Innern bemühte sich Kaiser Franz Joseph nach der Entlassung des Bürgerministeriums (1870) vergeblich um einen Ausgleich mit Tschechen und Polen. Das Kabinett unter Ministerpräsident K. S. Graf Hohenwart scheiterte mit seinem föderalistischen Programm am Widerstand sowohl der Deutschliberalen als auch der Ungarn. Gegen das folgende Ministerium unter A. Fürst Auersperg opponierten die Tschechen, die sich mit ihren 18 Fundamentalartikeln auf das böhmische Staatsrecht beriefen (1871).
 
Das von Außenminister G. Graf Andrássy, der sich dem Deutschen Reich immer mehr näherte, eingeleitete Dreikaiserverhältnis (1872/73) wurde bald durch den russisch-österreichischen Gegensatz in den Balkanfragen erschüttert. Hier stieß Österreich, das sich nach seiner Verdrängung aus Deutschland und Italien den Balkanländern zuwandte, auf den russischen Panslawismus (»südslawische Frage«). Auf dem Berliner Kongress (1878) erlangte Österreich die Zustimmung zur Besetzung der türkischen Provinzen Bosnien und Herzegowina, nach einem Abkommen mit der Pforte (1879) auch des Sandschak Novi Pazar, in dem aber nur wenige Garnisonen errichtet wurden.
 
Innenminister E. Graf Taaffe erreichte die Rückkehr der Tschechen in den Reichsrat. Taaffe, seit 1879 auch Ministerpräsident, kam den nicht deutschsprachigen Gruppen weit entgegen, er erließ Verordnungen über die Doppelsprachigkeit der Behörden für Böhmen und Mähren (1880), für die slowenischen Gebiete (1882) und für Österreichisch-Schlesien (1882); in Prag wurde 1882 eine eigene tschechische Universität errichtet. Die nationalen Bewegungen wurden immer radikaler: In Böhmen rückten die Jungtschechen vor die konservativ-feudalen Alttschechen, dem traditionellen Liberalismus der Deutschen trat in den 1880er-Jahren die deutschnationale Bewegung entgegen. Die alte deutsche Verfassungspartei ging nach mehrfacher Wandlung 1888 in der Vereinigten Deutschen Linken auf und stellte 1891 im Reichsrat die stärkste Fraktion, aber das Einvernehmen war von kurzer Dauer. Taaffe sah sich im Oktober 1893 zum Rücktritt gezwungen; eine Entspannung war ihm nicht gelungen, nur die Wirtschaftspolitik war fruchtbar gewesen: Eisenbahnen wurden verstaatlicht, hohe Schutzzölle förderten Industrie und Landwirtschaft, der Staatshaushalt war gefestigt; eine sozialpolitische Gesetzgebung wurde durchgeführt (Sonntagsruhe, Höchstarbeitszeit, Unfall- und Krankenversicherung).
 
Um 1880 begannen sich nach Lockerung des Wahlzensus neue Parteien zu bilden. Die Konservativen wurden durch die auf das Kleinbürgertum, später die Bauern gestützte Christlichsoziale Partei (CP) unter Führung K. Luegers ersetzt. Die Sozialdemokraten, die V. Adler auf dem Parteitag in Hainfeld (30. 12. 1888-1. 1. 1889) einigte, organisierten die Arbeiterschaft; 1911 zerfielen sie in eine deutsche und eine tschechische Partei. Die Liberalen fächerten sich in Radikale (Alldeutsche unter G. von Schönerer und K. H. Wolf) und Gemäßigte auf, wobei die Lage in den Sudetenländern maßgebend war. Der 1907 erstmals nach dem allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrecht (der Männer) gewählte Reichsrat bestand aus 96 Christlichsozialen und Konservativen, 87 Sozialdemokraten sowie 90 Abgeordneten des Deutschen Nationalverbandes.
 
Die auswärtige Politik Österreich-Ungarns hatte durch den Abschluss des Zweibunds mit dem Deutschen Reich 1879 eine neue Grundlage erhalten. Die so eingeleitete Bündnispolitik wurde weiter fortgesetzt; 1881 wurde der Dreikaiserbund von 1872 erneuert, er zerbrach aber während der russisch-bulgarischen Krise (1887/88). Dem Zweibund folgte 1882 der Dreibund mit dem Deutschen Reich und Italien, ein Bündnis, das von Anfang an infolge des italienischen Irredentismus, der die Vereinigung des Trentino, der Grafschaft Görz, Triests, Istriens, Fiumes und Dalmatiens mit Italien erstrebte, zweifelhaft war. Ergänzt wurden Zweibund und Dreibund durch Sonderverträge des Deutschen Reichs und Österreich-Ungarns mit Rumänien (1883) und durch das Mittelmeerabkommen zwischen Großbritannien, Italien und Österreich-Ungarn (1887). Die ohne Kontakte mit deutschen Parteien gewährten Zugeständnisse von Ministerpräsident K. Graf Badeni (1895-97) an die Tschechen (Sprachverordnungen, 1899 wieder aufgehoben) verschärften den Nationalitätenstreit, der jetzt alle Lebensbereiche beherrschte und den Gesamtstaat bedrohte. Der Ausgleich mit Ungarn wurde 1902 zunächst nur durch ein vorläufiges Abkommen über den Fortbestand des gemeinsamen Wirtschaftsgebiets erneuert (1903 trotz tschechischer Obstruktion vom österreichischen Abgeordnetenhaus angenommen). Der ungarische Reichstag verschleppte aber nicht nur den endgültigen Abschluss des Ausgleichs, sondern verhinderte, da der Kaiser die Forderung nach Abschaffung der deutschen Kommandosprache in den ungarischen Regimentern abgelehnt hatte, die Bewilligung der Wehrvorlage; dieser Kampf zog sich bis 1912 hin.
 
Der österreichisch-russische Gegensatz wurde vorübergehend gemildert (Besuch Kaiser Franz Josephs in Sankt Petersburg 1897). Doch nach der Niederlage gegen Japan 1904/05 wandte sich Russland wieder einer panslawistischen Balkanpolitik zu. Serbien gab unter der Dynastie Karađorđević, die 1903 auf den Thron gelangt war, die Anlehnung an Österreich auf und arbeitete, von der russischen Diplomatie gefördert, auf die Trennung der südslawischen Gebiete von der habsburgischen Monarchie hin. Die Annexion Bosniens und der Herzegowina (1908) durch Österreich verschärfte den Gegensatz zu Serbien und löste eine europäische Krise aus. Angesichts der zunehmenden Gefahren propagierte F. Conrad von Hötzendorf, seit 1906 Generalstabschef, einen Präventivkrieg gegen Serbien und Italien, aber Kaiser und Thronfolger hielten an der Friedenspolitik fest. In den Balkankriegen (1912/13) verhinderten v. a. die nachdrücklichen Warnungen der deutschen Regierung das österreichische Eingreifen, das Conrad von Hötzendorf und der Außenminister L. Graf Berchtold forderten, um eine Vergrößerung Serbiens zu verhindern. Erst nach der Ermordung des Thronfolgers Franz Ferdinand in Sarajevo (28. 6. 1914) gab die Regierung die Friedenspolitik auf.
 
Die den Ersten Weltkrieg auslösende Kriegserklärung an Serbien vom 28. 7. 1914 sollte Österreich-Ungarns Einfluss auf dem Balkan stärken, doch gelang kein rascher Sieg. Nach schweren Rückschlägen (Verlust Galiziens, Karpatenschlacht) konnte 1915 Russisch-Polen besetzt werden. Der Versuch, ein Königreich Polen unter einem Habsburger zu errichten, stieß auf Widerstand des Deutschen Reiches, mit dem zusammen am 5. 11. 1916 nur ein Königreich Polen ohne Grenzfestsetzung ausgerufen wurde. Trotz des Angebotes, das Trentino abzutreten und Triest zur Freistadt zu machen, erklärte am 23. 5. 1915 Italien den Krieg, im Juni 1916 auch Rumänien. Mit deutscher Hilfe konnten weite Gebiete des Balkans erobert werden, die Front gegen Italien hielt. Neben der wachsenden wirtschaftlichen Belastung wurde die innere Situation durch das Unabhängigkeitsstreben der Völker erschwert (Exilregierungen der Tschechen und Polen, Bildung der Tschechischen Legionen). Am 21. 10. 1916 wurde Ministerpräsident K. Graf Stürgkh ermordet. Sein Nachfolger, E. von Koerber, versuchte, zur Konsolidierung im Innern den 1914 vertagten Reichsrat wieder einzuberufen, scheiterte jedoch wegen des Todes von Kaiser Franz Joseph. Erst 1917 trat der Reichsrat wieder zusammen. Im Frühjahr 1918 führte die Sixtus-Affäre zu einer noch größeren Abhängigkeit vom Deutschen Reich. Die Sonderfrieden mit Russland, der Ukraine und Rumänien 1918 brachten keine Entlastung. Nach dem Zusammenbruch der bulgarischen Front (September 1918) wurde den USA am 4. 10. 1918 ein Friedensangebot aufgrund der Vierzehn Punkte W. Wilsons übermittelt. Ende Oktober 1918 brach die italienische Front zusammen; am 3. 11. 1918 wurde der Waffenstillstand geschlossen.
 
 Die Erste Republik
 
Der Übergang von der Monarchie zur Republik (1918-20):
 
Mit der militärischen Niederlage zerbrach das Staatsgefüge der Habsburgermonarchie. Die Parteien des Reichsrates bekannten sich zum Selbstbestimmungsrecht der Völker. Am 16. 10. 1918 verkündete Kaiser Karl I. ein »Völkermanifest«, in dem er die Grundzüge eines neuen, nach nationalen Grundsätzen aufzubauenden Staates mit monarchischer Spitze entwarf. Jeder »Volksstamm« sollte auf seinem Gebiet im Rahmen eines Bundesstaates ein eigenes nationales Gemeinwesen gründen; dabei sollten sich die Reichsratsabgeordneten jeder »Nation« des Habsburgerstaates als Nationalrat konstituieren. Mit dem Umbau der Donaumonarchie suchte Karl I. vergeblich, der Auflösung seines Reiches entgegenzuwirken.
 
In Anknüpfung an das »Völkermanifest« erklärten sich die Reichsratsabgeordneten der deutschsprachigen Siedlungsgebiete der zisleithanischen Reichshälfte in Wien am 21. 10. 1918 zur Provisorischen Nationalversammlung des selbstständigen deutsch-österreichischen Staates. Am 3. 11. 1918 schloss die (letzte) kaiserlich-königliche Regierung unter H. Lammasch den Waffenstillstand mit den Alliierten und löste in der Folgezeit die kaiserlich-königliche Armee auf. Nach dem Regierungsverzicht Karls I. und dem Rücktritt der Regierung Lammasch (11. 11. 1918) im Gefolge der »Novemberrevolution« proklamierte die Provisorische Nationalversammlung am 12. 11. 1918 die Republik »Deutsch-Österreich« und erklärte diese zum Bestandteil der »Deutschen Republik« (Deutschösterreich; faktisch nicht vollzogen). Der Sozialdemokrat K. Renner übernahm als Staatskanzler offiziell die Führung der Regierung, nachdem er sich bereits seit dem 30. 10. - parallel zur noch amtierenden Regierung Lammasch - als Leiter der Staatskanzlei mit dem Aufbau einer neuen Regierung befasst hatte. Aus allen in der Nationalversammlung vertretenen Parteien bildete er eine Koalitionsregierung, die in der Folgezeit das Verhältniswahlrecht (anstelle des bisherigen Mehrheitswahlrechts) und das Stimmrecht für Frauen einführte. Aus den Wahlen vom 16. 2. 1919 ging die Sozialdemokratische Partei (SP) als stärkste politische Kraft hervor; sie gewann 72 Sitze, die Christlichsoziale Partei (CP) 69, deutschnationale Gruppen 26 und andere drei. Als Präsident der Nationalversammlung war K. Seitz 1919/20 zugleich Staatsoberhaupt. Renner trat als Staatskanzler an die Spitze einer Regierung der großen Koalition von SP und CP, der bedeutende Persönlichkeiten aus beiden Parteien angehörten: J. Fink (Vizekanzler, CP), O. Bauer (Äußeres, SP), J. Deutsch (Heerwesen, SP), J. Schumpeter (Finanzen, parteilos) und Ferdinand Hanusch (* 1866, ✝ 1923; Soziale Verwaltung, SP; führendes Mitglied der österreichischen Arbeiterbewegung, 1907-18 Abgeordneter des Reichsrates). Neben den schweren Problemen des wirtschaftlichen Neuaufbaus und der katastrophalen Ernährungslage (v. a. in Wien) hatte sich die Regierung Renner innenpolitisch mit revolutionären Strömungen, die v. a. in der bayerischen und ungarischen Räterepublik Rückhalt fanden, und der Gefährdung des Staatsgebietes durch territoriale Ansprüche der meist neu entstandenen Nachbarstaaten zu befassen; besonders in Kärnten kam es zu Kämpfen (Januar-Mai 1919) zwischen Kärntner Freiwilligenverbänden und Truppen des »Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen« (des späteren Jugoslawien). Am 3. 4. 1919 hob die Nationalversammlung alle Herrscherrechte der Habsburger auf, zog deren Vermögen ein und verwies alle Angehörigen des Hauses Habsburg-Lothringen, sofern sie nicht auf ihre Vorrechte verzichteten, des Landes (»Habsburgergesetz«). Mit zahlreichen Sozialgesetzen (u. a. Einführung des Achtstundentages und des Arbeitsurlaubes, Regelung der Frauen- und Kinderarbeit, Bestimmungen über Kollektivverträge und Nachtarbeit, Einführung von Arbeiterkammern) suchte die Regierung die sozialen Spannungen abzubauen und revolutionäre Strömungen zurückzudrängen. Unter dem Druck der Siegermächte nahm die Nationalversammlung am 10. 9. 1919 den Friedensvertrag von Saint-Germain-en-Laye (Pariser Vorortverträge) an: Der Republik Österreich wurde die Führung des Namens »Deutsch-Österreich« und der »Anschluss« an das Deutsche Reich verboten und der Verzicht u. a. auf Südtirol und die sudetendeutschen Länder auferlegt; das Burgenland kam an Österreich. Neben Deutschland traf Österreich der Vorwurf der Alleinschuld am Ersten Weltkrieg.
 
Aufbau und Krisen (1920-26):
 
Geprägt vom gegenseitigen Misstrauen in das demokratische Verhalten des anderen Partners, zerbrach im Juni 1920 die große Koalition aus CP und SP; zur Verabschiedung der Bundesverfassung (1. 10. 1920; in Kraft seit dem 10. 11. 1920) und der Durchführung von Wahlen (17. 10. 1920) bildeten jedoch beide Parteien eine »Proporzregierung« unter dem Vorsitz von Michael Mayr (CP; * 1864, ✝ 1922). Bei den Wahlen zum Nationalrat (1920, 1923 und 1927) setzte sich die CP gegenüber der SP als stärkste politische Kraft durch und stellte in Koalition mit kleineren bürgerlichen Parteien, der Großdeutschen Volkspartei (GVP) und dem Landbund (LB), meist den Bundeskanzler. Erster Bundespräsident war 1920-28 der Parteilose M. Hainisch. Während die SP seit 1920 auf Bundesebene in Opposition stand, baute sie in Wien unter den Bürgermeistern J. Reumann (1919-23) und K. Seitz (1923-34) ihre Machtstellung aus und prägte in hohem Maße durch Reformen das moderne Profil der Stadt.
 
Die innere und äußere Konsolidierung der neu entstandenen Republik war das entscheidende Problem der ersten Bundesregierungen unter den Bundeskanzlern Mayr (Juli 1920 bis Juni 1921), J. Schober (parteilos; Juni 1921 bis Mai 1922), I. Seipel (CP; Mai 1922 bis November 1924) und Rudolf Ramek (CP; * 1881, ✝ 1941; November 1924 bis Oktober 1926).
 
Am 10. 10. 1920 entschied sich die Bevölkerung des südlichen Kärnten in einer (im Vertrag von Saint-Germain-en-Laye vorgesehenen) Volksabstimmung für den Verbleib bei Österreich. Ungedeckt durch den Friedensvertrag und ohne Billigung der Regierung Mayr fanden im Frühjahr 1921 Abstimmungen in Tirol und Salzburg über den »Anschluss« Österreichs an das Deutsche Reich statt, die jedoch völkerrechtlich unwirksam blieben. In Vorarlberg zeigten sich Tendenzen für eine Vereinigung mit der Schweiz. Gesellschaftspolitisch gesehen, verschärften die angespannte Ernährungslage und der Verfall der Währung (»galoppierende« Inflation) die innenpolitischen Spannungen. Unter Anerkennung des Verbleibs der sudetendeutschen Gebiete im tschechoslowakischen Staatsverband erhielt die Regierung Schober (unter scharfer Kritik vonseiten der Sozialdemokratie) im Vertrag von Lana (bei Prag, 16. 12. 1921) einen Kredit in Höhe von 500 Mio. Tschechenkronen. In Verhandlungen mit den Regierungen Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und der Tschechoslowakei schuf Bundeskanzler Seipel die Voraussetzungen für eine Sanierung v. a. des Staatshaushaltes: In den Genfer Protokollen vom 4. 10. 1922 übernahmen die vier Verhandlungspartner Österreichs die Garantie für eine Anleihe von 650 Mio. Goldkronen, forderten aber als unerlässliche Voraussetzung eine vierjährige Finanzkontrolle des Völkerbundes und einen Verzicht auf den »Anschluss« an das Deutsche Reich. Gegen den Widerstand der Sozialdemokratie (»Entmündigung« Österreichs durch den Völkerbund) nahm der Nationalrat die Genfer Protokolle an. Mit der Einführung der Schilling-Währung (10 000 Kronen = 1 Schilling) unter der Regierung Ramek (Dezember 1924) wurde die Sanierung der Staatsfinanzen abgeschlossen.
 
Eskalation der Gegensätze (1927-32):
 
Im Oktober 1926 wurde Seipel erneut Bundeskanzler, seit April 1929 gefolgt von den Regierungen unter Ernst Streeruwitz (bis 1919 Ernst Ritter von Streer, CP; * 1874, ✝ 1952; Mai bis September 1929), Schober (September 1929 bis September 1930), K. Vaugoin (CP; September bis November 1930), O. Ender (CP; Dezember 1930 bis Juni 1931) und K. Buresch (CP; Juni 1931 bis Mai 1932). Die Kurzlebigkeit der meisten Kabinette in der Nachfolge der Regierung Seipel stand ganz im Zeichen der parteipolitischen und ideologischen Polarisierung zwischen »Austromarxisten« und »Antimarxisten«, d. h. zwischen der Sozialdemokratie, die im Rahmen ihres »Linzer Programms« (November 1926) ein »sozialistisches Österreich« aufbauen wollte, und den bürgerlichen Kräften, v. a. der CP, in der immer stärker ständestaatliche Ideen in den Vordergrund traten. Verschärft wurden die Spannungen durch die Konfrontation ideologisch gegensätzlich ausgerichteter paramilitärischer Wehrverbände, dem sozialdemokratischen Republikanischen Schutzbund auf der einen und rechtsradikalen »Frontkämpfervereinigungen« auf der anderen Seite. Als im Schattendorfer Prozess zwei Angehörige einer rechtsradikalen Gruppe, die bei einem Zusammenstoß mit dem Republikanischen Schutzbund zwei Personen getötet hatten, freigesprochen wurden, kam es im Juli 1927 zu militanten Demonstrationen sozialistisch orientierter Arbeiter (Brand des Wiener Justizpalastes). Seit der blutigen Unterdrückung dieser Demonstrationen traten die Heimwehren, die sich unter Führung E. R. von Starhembergs ideologisch zunehmend am italienischen Faschismus (»Austrofaschismus«) ausrichteten, im innenpolitischen Leben stärker hervor.
 
Am 5. 12. 1928 wählte die Bundesversammlung W. Miklas zum Bundespräsidenten. Unter dem Eindruck der in Europa vordringenden autoritären, antiparlamentarischen Tendenzen setzte die Regierung Schober auf Kosten der parlamentarischen Gremien die Volkswahl des Bundespräsidenten durch (Verfassungsreform vom 7. 12. 1929). 1930 wurden Vertreter der Heimwehren zum ersten Mal an der Regierung (Vaugoin) beteiligt. Nach den letzten Nationalratswahlen in der Ersten Republik (9. 11. 1930), bei denen die SP wieder stärkste Partei wurde, aber von der Regierung ausgeschlossen blieb, wurde die Regierungsbildung äußerst schwierig. Die Heimwehren gewannen als »Heimatblock« im Nationalrat eine eigene Vertretung. Die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise (seit 1929; Arbeitslosigkeit im Februar 1932: 430 000 Personen; Zerrüttung der Staatsfinanzen besonders infolge der Staatshaftung für den Zusammenbruch der »Österreichischen Creditanstalt«, 1931) verschärften die innenpolitische Radikalisierung. Der Plan einer deutsch-österreichischen Zollunion scheiterte 1931 v. a. am Widerstand Frankreichs.
 
Das autoritäre Herrschaftssystem (1932-38):
 
Im Mai 1932 trat
 
E. Dollfuß als Bundeskanzler an die Spitze einer Koalitionsregierung aus Christlichsozialen, Landbund und Heimatblock. Unter erneuter Anerkennung des Anschlussverbots erlangte Österreich im Lausanner Protokoll (15. 7. 1932) eine internationale Anleihe von 300 Mio. Schilling (mit vierjähriger Finanzkontrolle des Völkerbundes). Gestützt auf das »Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz« vom 24. 7. 1917 nahm Dollfuß unter dem Eindruck seiner knappen parlamentarischen Mehrheit (eine Stimme) eine momentane Beschlussunfähigkeit des Nationalrates (4. 3. 1933) zum Anlass, diesen staatsstreichartig auszuschalten, und errichtete auf dem Wege von Notverordnungen ein autoritäres Regierungssystem. Er löste den Republikanischen Schutzbund auf und setzte die Heimwehren (vom faschistischen Italien mit Geld und Waffen unterstützt) als »Notpolizei« ein. Im Kampf gegen die Sozialdemokratie und den seit 1932 stark zunehmenden Nationalsozialismus gründete er als (parteienübergreifende, später Parteien ersetzende) politische Plattform seiner Herrschaft im Mai 1933 die Vaterländische Front. Außenpolitisch sicherte Dollfuß sein Regierungssystem durch eine enge Zusammenarbeit mit dem faschistischen Italien (Treffen mit B. Mussolini in Riccione, August 1933). - Im September 1933 konnten die Heimwehren mit der Besetzung des Vizekanzleramtes (zunächst E. Fey, dann Starhemberg) ihre Position in der Regierung Dollfuß stärken. Zur selben Zeit richtete diese »Anhaltelager« (Wöllersdorf und Kaisersteinbruch in Niederösterreich) zur Internierung politischer Häftlinge ein. Aktionen der Heimwehren gegen die Sozialdemokraten lösten 1934 die Februarunruhen aus, die von Regierungstruppen, Polizei und Heimwehreinheiten blutig niedergeschlagen wurden; SP und Gewerkschaften wurden verboten, sozialdemokratische Landes- und Gemeindeverwaltungen abgesetzt. Mit der Zerstörung der österreichischen Arbeiterbewegung schuf Dollfuß die Voraussetzung für eine schon früher ins Auge gefasste Zusammenarbeit mit dem faschistischen Italien und mit Ungarn (Römische Protokolle, 17. 3. 1934) und die Verkündung der autoritär-ständischen »Maiverfassung« (1. 5. 1934); gleichzeitig mit der Verfassung trat das am 5. 6. 1933 abgeschlossene Konkordat mit dem Heiligen Stuhl in Kraft.
 
Mit der Errichtung der NS-Diktatur in Deutschland (30. 1. 1933) verstärkten die österreichischen Nationalsozialisten unter wachsendem Zulauf ihre terroristischen Aktionen zur Durchsetzung des »Anschlusses« an das Deutsche Reich. Während A. Hitler die österreichische Regierung mit der Gründung einer »österreichischen Legion« unter Druck setzte, verbot Dollfuß im Juni 1933 die NSDAP und ihre Gliederungen in Österreich. Mit Wissen deutscher Stellen unternahmen österreichische Nationalsozialisten den Juliputsch (25. 7. 1934), bei dem Dollfuß ermordet wurde. Mit der von ihm geduldeten Niederschlagung des Putsches entzog Hitler den österreichischen Nationalsozialisten nach außen seine Unterstützung, v. a. um die aufgetretenen Spannungen zum faschistischen Italien abzubauen. Stattdessen sandte er den früheren deutschen Reichskanzler F. von Papen als Sonderbotschafter nach Wien, um durch »Gleichschaltung« den »Anschluss« vorzubereiten.
 
K. von Schuschnigg, am 30. 7. 1934 von Bundespräsident Miklas zum Bundeskanzler ernannt, setzte zunächst auf der von Dollfuß geschaffenen autoritären Basis die Politik seines Vorgängers fort. Auf der Konferenz von Stresa (April 1935) erneuerten Frankreich, Großbritannien und Italien ihre früheren Erklärungen (1934) zugunsten der österreichischen Souveränität. Nach dem Zusammenbruch der Stresafront (infolge des Äthiopienkrieges Mussolinis seit Oktober 1935) sowie in Konsequenz der sich anbahnenden Annäherung zwischen Deutschland und Italien schloss Schuschnigg am 11. 7. 1936 mit der deutschen Regierung einen Vertrag, in dem sich seine Regierung auf der Grundlage gegenseitiger Nichteinmischung zu einer Außenpolitik als »deutscher Staat« verpflichtete und alle in Haft befindlichen österreichischen Nationalsozialisten amnestierte. Zuvor hatte er im Mai 1936 Starhemberg (als Vertrauensmann Mussolinis) aus der Regierung ausgeschlossen. Indessen nahmen der nationalsozialistische Druck und die Unterwanderung v. a. des Regierungsapparates durch Parteigänger des Nationalsozialismus zu. Nach der Zusammenkunft Hitlers mit Schuschnigg in Berchtesgaden (12. 2. 1938) erzwang Hitler die Einsetzung des Nationalsozialisten A. Seyß-Inquart als Innenminister.
 
 Österreich als Teil des Deutschen Reiches
 
Unter dem Druck des nationalsozialistischen Deutschland gab Schuschnigg die von ihm für den 13. 3. 1938 geplante Volksabstimmung über die Erhaltung der österreichischen Unabhängigkeit auf und trat am 11. 3. 1938 zurück. Nach dem Einmarsch der deutschen Truppen am 12. 3. vollzog der am 11. 3. von Bundespräsident Miklas zum Bundeskanzler ernannte Seyß-Inquart den »Anschluss« an das Deutsche Reich am 13. 3. (am 15. 3. Rede A. Hitlers auf dem Wiener Heldenplatz). Unter den Bedingungen einer Diktatur bejahte die Bevölkerung am 10. 4. 1938 mit 99,6 % die vollzogene Annexion; zahlreiche Anhänger des Dollfuß-Schuschnigg-Regimes, Sozialisten und rassisch missliebige Personen waren bereits in das KZ Dachau oder seine österreichische Außenstelle Mauthausen (seit März 1939 zu einem eigenständigen Lager ausgebaut) eingeliefert worden; die deutsche Reichsregierung bezog Österreich in die allgemeine Judenverfolgung ein. Mit dem »Ostmarkgesetz« vom 14. 4. 1939 wurde Österreich neu gegliedert (Reichsgaue statt Bundesländer; 1943-45 zusammenfassend »Alpen- und Donaureichsgaue« genannt). 1939-45 nahmen österreichische Soldaten an den Kämpfen des Zweiten Weltkriegs teil. Es bildeten sich Widerstandsgruppen (Sozialisten, Christlichsoziale, Anhänger der Monarchie), die untereinander Kontakt aufnahmen und auch Verbindung zu deutschen Widerstandsorganisationen suchten.
 
 Die Zweite Republik
 
Entstehung und Aufbau (1945-55):
 
In der »Moskauer Deklaration der Vier Nationen« vom 1. 11. 1943 proklamierten die USA, Großbritannien, die UdSSR und China die Wiederherstellung der Republik Österreich als eines ihrer Kriegsziele. In den von sowjetischen Truppen seit Ende März 1945 eroberten Gebieten des östlichen Österreich (Einnahme von Wien am 13. 4.) bildete der Sozialdemokrat Renner am 27. 4. 1945 eine provisorische Regierung, die am selben Tage die Wiederherstellung der Republik Österreich verkündete. Diese Regierung aus SPÖ, der neu gegründeten ÖVP und der KPÖ führte mit Wirkung vom 1. 5. 1945 die Verfassung von 1920 (in der Fassung von 1929) wieder ein und annullierte alle nationalsozialistisch bestimmten Gesetze. Am 20. 10. 1945 wurde die provisorische Regierung auch von den westlichen Besatzungsmächten anerkannt.
 
Nachdem Anfang Mai 1945 amerikanische, britische und französische Truppen in das westliche Österreich eingerückt waren, übernahmen die USA, die UdSSR, Großbritannien und Frankreich mit dem Ersten Kontrollratsabkommen (4. 7. 1945; Londoner Abkommen) die oberste Regierungsgewalt in Österreich und grenzten ihre Besatzungszonen gegeneinander ab. Zur sowjetischen Zone gehörten: Burgenland, Niederösterreich und Oberösterreich nördlich der Donau, zur amerikanischen Zone: Salzburg und Oberösterreich südlich der Donau, zur britischen Zone: Steiermark, Kärnten und Osttirol, zur französischen Zone: Nordtirol und Vorarlberg. An der Spitze der Besatzungszonen standen Oberbefehlshaber, die als militärische Kommissare den Alliierten Kontrollrat bildeten; ihm waren die österreichischen Gesetzgebungsorgane verantwortlich. Die Wiener Bezirke 2-21 wurden unter den Besatzungsmächten in vier Sektoren eingeteilt, der erste Wiener Bezirk (Innenstadt) von allen vier Mächten abwechselnd besetzt. In Form der Alliierten Kommandantur wurde für Wien eine gemeinsame, von den Besatzungszonen gesonderte Verwaltung geschaffen. Im Zweiten Kontrollratsabkommen (28. 6. 1946) gaben die Siegermächte den gesetzgebenden Organen größeren Entscheidungsspielraum.
 
Bei den ersten Nationalratswahlen (25. 11. 1945), an denen frühere Mitglieder der verbotenen NSDAP, SA und SS nicht teilnehmen durften, wurde die ÖVP stärkste Partei (85 Abgeordnete), gefolgt von SPÖ (76) und KPÖ (4). Am 20. 12. 1945 wählte der Nationalrat L. Figl (ÖVP) zum Bundeskanzler, Renner (SPÖ) zum Bundespräsidenten. Figl bildete eine Allparteienregierung, in der die SPÖ mit A. Schärf den Vizekanzler stellte. Im November 1947 schieden die Kommunisten aus der Regierungskoalition aus; zum Anlass nahmen sie dabei die Annahme der Marshallplanhilfe (1948-51: 1,6 Mrd. Dollar) und die Verabschiedung eines Währungsschutzgesetzes zur Bekämpfung der Inflation.
 
Auf der Grundlage fester Koalitionsvereinbarungen bildeten ÖVP und SPÖ 1947-66 eine große Koalition, wobei die ÖVP den Bundeskanzler, die SPÖ den Vizekanzler stellte. Seit den Wahlen von 1949 wurden die Teilnahmebeschränkungen für frühere Mitglieder der NSDAP allmählich gelockert, später aufgehoben. Die ÖVP konnte ihre Position als stärkste Partei im Nationalrat behaupten (bis 1970). 1949 trat zum ersten Mal ein Verband der Unabhängigen (VdU) hervor, der 1955/56 der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) wich. Seit 1947 verloren die Kommunisten ihr auf die sowjetische Besatzungsmacht gestütztes starkes politisches Gewicht immer mehr. Mit einer Streikbewegung versuchten sie im Oktober 1950 vergeblich, die bestehende Gesellschaftsordnung nach volksdemokratischem Muster zu revolutionieren (u. a. von Bauarbeitern unter F. Olah verhindert). Unter den Bundespräsidenten Renner (bis 1950) und T. Körner (1951-57) sowie den Bundeskanzlern Figl (bis 1953) und J. Raab (1953-61) vollzog sich auf parlamentarisch-demokratischer Basis der Aufbau der Zweiten Republik. Der wirtschaftliche Neubeginn war besonders in der sowjetischen Besatzungszone schwierig, da die UdSSR das frühere deutsche Eigentum unter Berufung auf das Potsdamer Abkommen (2. 8. 1945) beschlagnahmte (USIA), auf Demontageplänen bestand sowie Nutzungsrechte bei der Erdölförderung forderte (Gründung einer AG für österreichisch-russische Erdölprodukte). Die westlichen Alliierten übergaben das »deutsche Eigentum« dem österreichischen Staat. Kamen 1946/47 zunächst sozialistische Vorstellungen zum Zug (Verstaatlichung von Grundstoffindustrien und Elektrizitätswirtschaft), setzten sich in den 50er-Jahren marktwirtschaftliche Vorstellungen durch. Mithilfe des Marshallplans konnte u. a. die Industrieproduktion gesteigert werden. Eine strenge Budgetpolitik und die Stabilisierung der Währung (unter Finanzminister R. Kamitz, ÖVP, 1952-60) leiteten einen wirtschaftlichen Aufschwung ein.
 
Bei der Neugestaltung der Außenpolitik erlaubten die Besatzungsmächte Österreich, diplomatische Beziehungen zu Mitgliedsländern der UNO aufzunehmen. Im Abkommen zwischen dem italienischen Ministerpräsidenten A. de Gasperi und dem Außenminister K. Gruber sicherte Italien 1946 Südtirol Autonomie zu (Streitbeilegung am 19. 6. 1992 von den UN notifiziert). Nach langwierigen, durch den Ost-West-Konflikt erschwerten Verhandlungen (seit Januar 1947) erreichte die Regierung Raab (Außenminister Figl 1953-59) die Zustimmung der UdSSR (Moskauer Memorandum) und der Westmächte (Wiener Memoranden) zu einem Österreichischen Staatsvertrag (15. 5. 1955), der unter der Konsensformel »immer währender Neutralität« Österreich in die Unabhängigkeit entließ. Mit Beschluss vom 26. 10. 1955 erfüllte der Nationalrat diese Bedingung.
 
Vom Staatsvertrag zur Alleinregierung der SPÖ (1955-70):
 
1957-65 war Schärf, 1965-74 F. Jonas Bundespräsident, 1961-64 A. Gorbach und 1964-70 J. Klaus Bundeskanzler (1957-66 Vizekanzler B. Pittermann). Hatte die große Koalition ihre innere Stärke aus der Erinnerung an den verhängnisvollen Konflikt zwischen Sozialisten und Bürgerlich-Konservativen in der Zeit der Ersten Republik und in der Notwendigkeit einer gemeinsamen Haltung gegenüber den Besatzungsmächten nach dem Zweiten Weltkrieg bezogen, so nahm nach dem Gewinn der Unabhängigkeit die Kritik an einem stark ausgerichteten Proporzdenken und dem Fehlen einer starken parlamentarischen Opposition zu; denn die FPÖ, 1958-78 geführt von F. Peter, besaß eine zu schmale parlamentarische Basis. Zeitweilig belastete die Frage einer Einreise Otto von Habsburg-Lothringens die ÖVP/SPÖ-Koalition stark. Bei den Nationalratswahlen 1966 errang die ÖVP die absolute Mehrheit und stellte mit J. Klaus die Alleinregierung. - In seiner Außenpolitik war Österreich (seit 1955 Mitglied der UNO, seit 1956 des Europarates, seit 1960 der EFTA) weiterhin auf die Wahrung seiner Neutralität bedacht. Es beteiligte sich an den Bemühungen um die Entspannung im Ost-West-Konflikt. 1969 ratifizierte es den Kernwaffensperrvertrag; Wien wurde Sitz der Internationalen Atomenergie-Behörde (englische Abkürzung IAEA) zur Überwachung dieses Vertrags.
 
Die Ära Kreisky (1970-83):
 
Nachdem die SPÖ 1970 stärkste Partei in der Nationalversammlung geworden war, bildete B. Kreisky (1959-66 Außenminister) eine sozialistische Regierung, von der FPÖ in Sachfragen, u. a. bei der Wahlrechtsreform, gestützt. Bei den Wahlen von 1971, 1975 und 1979 gewann die SPÖ die absolute Mehrheit der Mandate; dabei spielte die starke Ausstrahlungskraft Kreiskys in liberalen und konservativen Bevölkerungsschichten eine große Rolle. In harten parlamentarischen Auseinandersetzungen mit der Opposition setzte die Regierung Kreisky u. a. eine Steuer-, Strafrechts-, Familienrechts-, Hochschul- und Rundfunkreform durch. Nach einer Verfassungsänderung wurde 1974 der Zivildienst als Wehrpflichtersatz für Kriegsdienstverweigerer in der Verfassung verankert.
 
Im Juni 1974 wählte die Bevölkerung den SPÖ-Kandidaten R. Kirchschläger (parteilos) zum Bundespräsidenten (1980 wieder gewählt). Mit knapper Mehrheit (50,47 % : 49,53 %) lehnte die Bevölkerung 1978 den Bau von Kernkraftwerken ab (Stopp der Bauarbeiten).
 
In der Außenpolitik scheiterten 1971 die österreichischen Bemühungen um ein Assoziierungsabkommen mit der EG; stattdessen schloss die Regierung Kreisky 1972 ein Handelsabkommen mit der EG, mit der seit 1977 völliger Freihandel besteht. Über das Volksgruppengesetz (1976) und den Ortstafelstreit kam es 1977 zu heftigen Spannungen mit Jugoslawien. Österreich nahm seit 1973 als einer der neutralen Staaten im Rahmen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) und ihren Nachfolgekonferenzen am Entspannungsprozess im Ost-West-Konflikt teil. 1979 wurde Wien neben New York und Genf »dritte UNO-Stadt«. Auf Zypern und an den arabisch-israelischen Demarkationslinien stellte Österreich seit den 70er-Jahren der UNO Truppen zur Friedenssicherung in diesen Gebieten zur Verfügung. 1979 wurde die PLO bei der österreichischen Bundesregierung akkreditiert.
 
Die Koalitionen seit 1983:
 
Nachdem die SPÖ bei den Nationalratswahlen 1983 ihre absolute Mehrheit verloren hatte, trat Kreisky als Bundeskanzler zurück (24. 4.); sein Nachfolger F. Sinowatz (SPÖ) führte 1983-86 eine Koalition aus SPÖ und FPÖ (mehrfach umgebildet). Zu heftigen Kontroversen kam es anlässlich der Wahl von K. Waldheim zum Bundespräsidenten im 2. Wahlgang (8. 6. 1986; im Amt bis 1992); die Auseinandersetzungen um seine Vergangenheit als Offizier der deutschen Wehrmacht führten auch zu außenpolitischen Belastungen, Sinowatz trat als Bundeskanzler zurück. Am 16. 6. 1986 übernahm F. Vranitzky (SPÖ) das Amt des Bundeskanzlers, der nach dem Bruch der SPÖ/FPÖ-Koalition (September 1986) und den Wahlen vom 23. 11. 1986 (v. a. starke Gewinne für die FPÖ, Einzug der Grünen ins Bundesparlament) im Januar 1987 mit der ÖVP eine 2. Regierung der großen Koalition bildete (erneuert nach den Wahlen vom 7. 10. 1990). Interregionale Kooperationen wie Arge Alp und Arge Alpen-Adria wurden ausgebaut. Heftigen innenpolitischen Wirbel gab es um die FPÖ, in der 1986 J. Haider die Führung übernahm (bis 2000). Mit seinem rechtsnationalen und rechtspopulistischen Programm konnte die Partei bis 1999 auch in Landtags- und Nationalratswahlen zunehmend erhebliche Stimmengewinne erzielen (zuletzt allerdings im Herbst 2000 Verluste).
 
Am 24. 5. 1992 wählte die Bevölkerung im zweiten Wahlgang T. Klestil, den Kandidaten der ÖVP, zum Bundespräsidenten (im Amt seit 8. 7. 1992). Er wurde 1998, diesmal als überparteilicher Kandidat, wieder gewählt. Die von der Regierung Vranitzky eingeleitete Verschärfung des Asylrechts löste eine heftige innenpolitische Kontroverse aus; das von J. Haider und der FPÖ im Januar 1993 initiierte Volksbegehren »zur Ausländerfrage« (»Österreich zuerst«) hatte indes nicht den erhofften Erfolg. Ab 1993 kam es zu Briefbombenattentaten gegen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, u. a. 1993 gegen den Wiener Bürgermeister (bis 1994) Helmut Zilk, und gegen Angehörige nationaler Minderheiten (Aufklärung Anfang 1999 abgeschlossen, 2000 Selbstmord des Einzeltäters). 1995 wurde ein Nationalfonds der Republik Österreich für NS-Opfer gestiftet. Bei den Wahlen zum Nationalrat am 9. 10. 1994, die die Opposition (FPÖ, seit Januar 1995 »Die Freiheitlichen«; Grüne) enorm stärkten, behauptete die sehr geschwächte SPÖ dennoch ihre führende Stellung und bildete unter Bundeskanzler Vranitzky zusammen mit der ÖVP erneut eine große Koalition, die nach ihrem Bruch durch die ÖVP und vorgezogene Neuwahlen am 17. 12. 1995 (u. a. Stärkung der SPÖ) noch einmal zustande kam. Nach dem Rücktritt Vranitzkys übernahm V. Klima (SPÖ) Ende Januar 1997 die Führung dieser Koalition. - Bei den Nationalratswahlen vom 3. 10. 1999 wurde die FPÖ erstmals zweitstärkste Partei, nach der SPÖ und knapp vor der ÖVP. Nach gescheiterten Verhandlungen der SPÖ mit der ÖVP zur Fortsetzung der großen Koalition (17. 12. 1999-21. 1. 2000) kam erst am 4. 2. 2000 eine Regierungsbildung unter Bundeskanzler W. Schüssel (FPÖ-ÖVP-Koalition) zustande. Zuvor hatten sich beide Parteien auf eine Erklärung über die »Grundwerte der europäischen Demokratie« (Vorbedingung von Bundespräsident T. Klestil) verpflichtet; gleichzeitig traten automatisch Sanktionen der EU zur politischen Isolierung Österreichs in Kraft, die erst am 13. 9. 2000 nach Fristsetzung von Schüssel aufgehoben wurden. Vorausgegangen war eine diesbezügliche positive Empfehlung der am 30. 6. von den 14 EU-Staaten bestellten und am 12. 7. ernannten Gutachter (»drei Weise«: M. O. Ahtisaari, Spaniens ehemaliger Außenminister Oreja und der deutschen Völkerrechtler Frowein) vom 9. 9. über die innenpolitische Lage Österreichs. Schon im Juli 2000 war auf Beschluss des Nationalrats eine »Staatszielbestimmung zum Schutz der Volksgruppen« in die Verfassung aufgenommen worden. Am 24. 10. 2000 unterzeichnete die Bundesregierung Österreichs mit den USA, Ungarn, der Tschechischen Republik, Polen, Weißrussland, Russland und der Ukraine ein Abkommen zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern (Zwangsarbeit).
 
Ende 2001 hatte J. Haider den »Ortstafelstreit« in Kärnten neu aufbrechen und eskalieren lassen. Wegen des von der FPÖ - unter maßgeblichem Einsatz von Haider - am 14. 1. 2002 gestarteten Volksbegehrens gegen das tschechische Atomkraftwerk Temelín, das im Ergebnis der populistisch geprägten Kampagne der FPÖ (seit Herbst 2001) etwa 915 000 Unterschriften fand und deshalb innerhalb von fünf Monaten im Nationalrat behandelt werden muss, kam es Ende Januar 2002 zu einer ernsten Regierungskrise. Denn die ÖVP und auch Bundeskanzler Schüssel lehnen entgegen ihrem Koalitionspartner FPÖ ein Veto gegen den EU-Beitritt Tschechiens ab.
 
Österreichs Beitritt zur EU:
 
Noch mit ausdrücklichem Neutralitätsvorbehalt hatte die Regierung unter Vranitzky im Juli 1989 einen Aufnahmeantrag bei der EG gestellt. Mit dem Ende des Ost-West-Konfliktes (1990/91) geriet die Frage der Neutralität immer stärker in die innenpolitische Diskussion (u. a. Ablösung des Staatsvertrages). Nach Verhandlungen (ab 1. 2. 1993) mit der EG schloss Österreich am 2. 3. 1994 einen Vertrag über den Beitritt zur EU (nun ohne Erwähnung der Neutralität). Nach dessen Billigung durch die Bevölkerung in einer Volksabstimmung am 12. 6. 1994 (66,4 % der abgegebenen Stimmen) und der Unterzeichnung am 24. 6. 1994 beim EU-Gipfeltreffen in Korfu trat Österreich zum 1. 1. 1995 der Gemeinschaft bei. Im Februar 1995 folgte der Beitritt zum NATO-Programm »Partnerschaft für den Frieden«. Bei den ersten Direktwahlen zum Europäischen Parlament am 13. 10. 1996 kam es zu einer Drittelung der Stimmen für ÖVP (29,6 %; 7 Abgeordnete), SPÖ (29,2 %; 7 Abgeordnete) und FPÖ (27,6 %; 6 Abgeordnete), die Grünen erreichten 6,8 % (1 Abgeordneter); bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 13. 6. 1999 erlangte die SPÖ (31,7 %; 7 Abgeordnete), gefolgt von der ÖVP (30,7 %; 7 Abgeordnete), der FPÖ (23,4 %; 5 Abgeordnete) und den Grünen (9,3 %; 2 Abgeordnete).
 
Grundsätzlich gewann die Bevölkerung zunächst weiter Vertrauen zur EU. Allerdings begann Ende November 2000, auch unter dem Einfluss der EU-Sanktionen wegen der Regierungsbeteiligung der FPÖ, ein Volksbegehren zum Austritt aus der EU (nach einem Beschluss vom 4. 7. 2000). Die internationale Kosovokrise 1999 sowie besonders der Terrorangriff auf die USA im September 2001 verstärkten die Diskussion um die strategische Ausrichtung der Sicherheitspolitik. Mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ wurde dann im Dezember 2001 im Nationalrat eine Neugewichtung beschlossen. In der neuen Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin wird erstmals vom Grundsatz der Neutralität abgewichen und diese in »Allianzfreiheit« umdefiniert, bei Beibehaltung der Option des NATO-Beitritts. - Seit 1. 1. 1999 ist Österreich Mitglied der Euro-Zone; zum 1. 1. 2002 wurde der Euro gesetzliches Zahlungsmittel.
 
 
Allgemeines:
 
Statist. Hb. für die Rep. Ö., hg. vom Österr. Statist. Zentralamt, N. F. Jg. 1 ff. (Wien 1950 ff.; jährl.);
 
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 L. Beckel: Ö. im Satellitenbild (Salzburg 1976);
 
Descriptio Austriae. Ö. u. seine Nachbarn im Kartenbild von der Spätantike bis ins 19. Jh., bearb. v. J. Dörflinger u. a. (Wien 1977);
 
Das andere Ö.Die reale Perspektive, hg. v. C. Brandstätter u. a. (ebd. 1981);
 E. Bodzenta u. a.: Ö. im Wandel. Gesellschaft - Wirtschaft - Raum (ebd. 1985);
 
Ö., bearb. v. A. Leidlmair u. a. (21986);
 L. Scheidl u. H. Lechleitner: Ö., Land - Volk - Wirtschaft in Stichworten (Unterägeri 41987);
 
Ö. Raum u. Gesellschaft zu Beginn des 3. Jahrtausends, hg. v. E. Lichtenberger (Wien 1989);
 
Atlantes Austriaci, hg. v. I. Kretschmer u. J. Dörflinger, 2 Bde. (ebd. 1995).
 
Staat und Recht:
 
Das Österr. Bundes-Verfassungs-Ges. u. seine Entwicklung, hg. v. H. Schambeck (1980);
 
L. Adamovich u. B.-C. Funk: Österr. Verfassungsrecht (Wien 31985);
 
Das Bundes-Verfassungs-Ges.. .., hg. v. H. R. Klecatsky u. a. (ebd. 1988);
 
B.-C. Funk: Einf. in das österr. Verfassungs- u. Verwaltungsrecht (Graz 51988);
 
F. Koja: Das Verfassungsrecht der österr. Bundesländer (Wien 21988);
 
Das österr. Parteiensystem, hg. v. A. Pelinka u. F. Plasser (ebd. 1988);
 
R. Walter u. Heinz Mayer: Grundr. des österr. Bundesverfassungsrechts (ebd. 61988);
 
R. Nick u. A. Pelinka: Ö.s polit. Landschaft (Innsbruck 21996);
 
K. Armingeon u. M. Freitag: Dtl., Ö. u. die Schweiz. Die polit. Systeme im Vergleich (1997);
 
Hb. des polit. Systems Ö., hg. v. H. Dachs u. a. (Wien 31997).
 
Landesnatur und Bevölkerung:
 
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Naturgesch. Ö.s, bearb. v. M. Fischer u. a. (ebd. 1976);
 
A. Tollmann: Geologie von Ö., 3 Bde. (ebd. 1977-86);
 
H. Bobek u. M. Fesl: Das System der zentralen Orte Ö.s (ebd. 1978);
 
G. Conditt: Stadterneuerung u. Stadterweiterung in den österr. Ballungsgebieten (ebd. 1978);
 
Der geolog. Aufbau Ö.s, bearb. v. F. K. Bauer u. a. (ebd. 1980);
 
Pädagogik u. Bildungspolitik, hg. v. O. Achs u. a. (ebd. 1980);
 
Die Schulreform geht weiter, hg. v. H. Matzenauer u. a. (ebd. 1985).
 
Wirtschaft und Verkehr:
 
F. Zwittkovits: Die Almen Ö.s (Zillingdorf 1974);
 
H. Penz: Die Almwirtschaft in Ö. (1978);
 
H. Bobek u. A. Hofmayer: Gliederung Ö.s in wirtschaftl. Strukturgebiete (Wien 1981);
 
Ö.s Wirtschaft im Überblick, hg. v. J. Docekal (ebd. 1983 ff., jährl.; früher u. a. T.);
 
W. A. Fremuth u. G. Raab: Wie funktioniert unsere Wirtschaft? (ebd. 1984);
 
F. Butschek: Die österr. Wirtschaft im 20. Jh. (21987);
 
H. Jeglitsch u. W. Schenk: Die Industrie in der Ostregion Ö.s. Entwicklung, Struktur u. staatl. Förderung (Wien 1987);
 
K. M. Ortner u. L. Simon: Der Agrarsektor in Ö. u. in der Welt 1970-1985 (ebd. 1987);
 
Hb. der österr. Wirtschaftspolitik, hg. v. H. Abele (ebd. 31989);
 
Grundzüge der Wirtschaftspolitik Ö.s, hg. v. E. Nowotny u. G. Winckler (ebd. u. a. 21997);
 
E. Lichtenberger: Ö. Geographie, Gesch., Wirtschaft, Politik (1997).
 
 
K. u. M. Uhlirz: Hb. der Gesch. Ö.-Ungarns (21963);
 
O. Brunner: Land u. Herrschaft. Grundfragen der territorialen Verfassungsgesch. Ö.s im MA. (Wien 51965, Nachdr. 1990);
 
A. Lhotsky: Das Zeitalter des Hauses Ö. (ebd. 1971);
 
R. Knoll u. Anton Mayer: Österr. Konsensdemokratie in Theorie u. Praxis. Staat, Interessenverbände, Parteien u. die polit. Wirklichkeit (ebd. 1976);
 
K. Gutkas: Die Babenberger in Ö. (Sankt Pölten 21977);
 
K. Gutkas: Die Zweite Rep., Ö. 1945-1985 (1985);
 
F. L. Carsten: Faschismus in Ö. Von Schönerer zu Hitler (a. d. Engl., Neuausg. 1978);
 
F. Klenner: Eine Renaissance Mitteleuropas. Die Nationwerdung Ö.s (Wien 1978);
 
A. Schilcher: Ö. u. die Großmächte. Dokumente zur österr. Außenpolitik 1945-1955 (ebd. 1980);
 
F. Heer: Der Kampf um die österr. Identität (ebd. 1981);
 
Die Quellen der Gesch. Ö.s, hg. v. E. Zöllner (ebd. 1982);
 
Ö. im internat. System. Zusammenfassung der Ergebnisse u. Ausblick, hg. v. H. Kramer (ebd. 1983);
 
Ö. 1918-1938. Gesch. der Ersten Rep., hg. v. E. Weinzierl u. a., 2 Bde. (Graz 1983);
 
G. Wagner: Ö., Zweite Rep. Zeitgesch. u. Bundesstaatstradition. Eine Dokumentation, 2 Bde. (Thaur 1983-87);
 
W. B. Simon: Ö. 1918-1938. Ideologien u. Politik (Wien 1984);
 
E. Bruckmüller: Sozialgesch. Ö.s (1985);
 
H. Drimmel: Ö. 1918-1938, 3 Bde. (Wien 1985-87);
 
F. Reichert: Landesherrschaft, Adel u. Vogtei (1985);
 
Ö., November 1918. Die Entstehung der Ersten Rep., hg. v. I. Ackerl u. a. (1986);
 
G. Botz: Krisenzonen einer Demokratie. Gewalt, Streik u. Konfliktunterdrückung in Ö. seit 1918 (1987);
 
H. Wolfram: Die Geburt Mitteleuropas. Gesch. Ö.s vor seiner Entstehung: 378-907 (1987);
 
Die bevormundete Nation. Ö. u. die Alliierten 1945-1949, hg. v. G. Bischof u. a. (Innsbruck 1988);
 
E. J. Görlich: Grundzüge der Gesch. der Habsburgermonarchie u. Ö.s (31988);
 
NS-Herrschaft in Ö. 1938-1945, hg. v. E. Tálos u. a. (Wien 1988);
 
N. Schausberger: Der Griff nach Ö. (ebd. 31988);
 
E. Zöllner: Der Ö.-Begriff. Formen u. Wandlungen in der Gesch. (1988);
 
E. Zöllner: Gesch. Ö.s (Wien 81990);
 
F. R. Bridge: The Habsburg monarchy among the great powers 1815-1918 (New York 1990);
 
Bürgertum in der Habsburgermonarchie, hg. v. E. Bruckmüller u. a., 6 Bde. (Wien 1990-97);
 
Ö., Dtl. u. die Mächte. Internat. u. österr. Aspekte des »Anschlusses« vom März 1938, hg. v. G. Stourzh u. B. Zaar (ebd. 1990);
 
F. Weissensteiner: Der ungeliebte Staat. Ö. zw. 1918 u. 1938 (ebd. 1990);
 
S. R. Williamson: Austria-Hungary and the origins of the First World War (Basingstoke 1991);
 
W. Brauneder u. F. Lachmayer: Österr. Verfassungsgesch. (Wien 61992);
 
Gesch. des Christentums in Ö. u. Südmitteleuropa, hg. v. P. F. Barton, auf mehrere Bde. ber. (ebd. 1992 ff.);
 
K. Lechner: Die Babenberger (ebd. 41992);
 
R. A. Kann: Gesch. des Habsburgerreiches 1526-1918 (a. d. Amerikan., Wien u. a. 31993);
 
R. Bauer: Ö. Ein Jh. Gesch. im Herzen Europas (1994);
 
Österr. Gesch., hg. v. H. Wolfram, auf 10 Bde. ber. (Wien 1994 ff.);
 
60 Jahre österr. Konkordat, hg. v. H. Paarhammer u. a. (1994);
 
J. Bérenger: Die Gesch. des Habsburgerreiches 1273 bis 1918 (a. d. Frz., Wien u. a. 1995;
 
H. Hagspiel: Die Ostmark. Ö. im Großdt. Reich 1938 bis 1945 (Wien 1995);
 
E. Bruckmüller: Nation Ö. (ebd. 21996);
 
Ö. 1945-1995. Gesellschaft, Politik, Kultur, hg. v. R. Sieder u. a. (ebd. 21996);
 
Ö. im 20. Jh., hg. v. R. Steininger u. M. Gehler, 2 Bde. (ebd. 1997);
 
Die Verf. der Rep.. .. 75 Jahre Bundesverfassung, hg. v. A. J. Noll (Wien u. a. 1997);
 
Wissenschaft als Kultur. Ö.s Beitrag zur Moderne, hg. v. F. Stadler (ebd. 1997);
 
Alltagserfahrungen in der Gesch. Ö.s, hg. v. E. Bruckmüller (Wien 1998);
 
G. Brook-Shepherd: Ö. Eine tausendjährige Gesch. (a. d. Engl., ebd. 1998);
 
Österr. Nationalgesch. nach 1945, hg. v. R. Kriechbaumer (auf mehrere Bde. ber., ebd. 1998 ff.);
 
Wendepunkte u. Kontinuitäten. Zäsuren der demokrat. Entwicklung in der österr. Gesch., hg. v. Heidrun Schulze (Innsbruck 1998);
 
C. Dickinger: Ö. s Präsidenten (Wien 2000);
 
O. H. Urban: Der lange Weg zur Gesch. Die Urgesch. Ö.s (ebd. 2000).
 
Weitere Literatur: Alpen, Habsburger.
 

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Ös|ter|reich; -s: Staat im südlichen Mitteleuropa.

Universal-Lexikon. 2012.