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Bürgerministerium
Bürgerministerium,
 
Bezeichnung für das nach dem Abschluss des österreich-ungarischen Ausgleichs (1867) in der zisleithanischen Reichshälfte vom Dezember 1867 bis 12. 4. 1870 regierende Kabinett, dem überwiegend, wenn zum Teil auch geadelte, Minister bürgerlicher Abkunft angehörten. Es stützte sich v. a. auf die deutschliberalen Kräfte. Ministerpräsidenten waren: C. Fürst von Auersperg (bis September 1868), E. Graf von Taaffe (bis Januar 1870), J. Edler von Plener (Januar 1870), L. Hasner Ritter von Artha (Februar-April 1870). Mit seinen Gesetzen (1868) zur staatlichen Gerichtsbarkeit in Ehefragen, zur staatlichen Schulaufsicht und zur Gleichberechtigung der Konfessionen stellte es sich gegen das Konkordat von 1865 und löste den österreichischen Kulturkampf aus. Durch das Reichsvolksschulgesetz von 1867 wurde die achtjährige interkonfessionelle Pflichtschule in Österreich geschaffen. Das Bürgerministerium zerbrach am Anspruch weiterer Nationalitäten Zisleithaniens auf Autonomie und der daraus folgenden Notwendigkeit zu Verfassungsreformen.

Universal-Lexikon. 2012.