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Gewicht
Bedeutung; Hantel; Ballast; Trägheitsmoment; Masse; Inertia

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Ge|wicht [gə'vɪçt], das; -[e]s, -e:
1.
a) <ohne Plural> Kraft, mit der ein Körper auf seine Unterlage drückt oder nach unten zieht; Schwere, Last eines Körpers:
das Paket hatte ein Gewicht von 3 kg; bitte tragen Sie Körpergröße und Gewicht in das Formular ein.
Zus.: Bruttogewicht, Eigengewicht, Frischgewicht, Füllgewicht, Gesamtgewicht, Idealgewicht, Körpergewicht, Lebendgewicht, Leergewicht, Maximalgewicht, Nettogewicht, Normalgewicht, Schlachtgewicht, Übergewicht, Verpackungsgewicht.
b) Körper mit einer bestimmten Schwere:
er legte drei Gewichte auf die Waage.
Zus.: Bleigewicht, Eichgewicht, Kilogewicht, Zentnergewicht.
2. Bedeutung, Wichtigkeit:
dieser Vorfall hat kein Gewicht, ist ohne Gewicht; er legt großes Gewicht (großen Wert) auf gute Umfangsformen.
Syn.: Belang, Einfluss.

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Ge|wịcht1 〈n. 11
1. 〈Phys.〉 Schwere eines Körpers; →a. Gewichtskraft
2. Kraft, Druck eines Körpers auf seine Unterlage
3. Körper von einer genau bestimmten Masse, der als Maßeinheit zum Wiegen eines anderen dient (Kilo\Gewicht, 100-Gramm\Gewicht); Sy Gewichtsstein
4. schweres, an einer Kette hängendes Metallstück als Triebkraft des Uhrwerks bei Pendeluhren od. zum Erhalten des Gleichgewichts bei Zuglampen
5. 〈Stat.〉 Konstante, mit der ein Wert, z. B. ein Testergebnis, gemäß seiner Bedeutung für ein Gesamtergebnis multipliziert wird
6. 〈fig.〉 Wichtigkeit, Bedeutung, Einfluss
7. 〈Pferderennsp.〉 Gesamtgewicht von Reiter, Sattelzeug u. Decke
● zwei Kilo \Gewicht ● einer Sache kein, viel, wenig \Gewicht beilegen, beimessen, geben 〈fig.〉; das hat aber ein \Gewicht! 〈umg.〉 das ist aber schwer ● sein ganzes \Gewicht in die Waagschale werfen allen Einfluss geltend machen; leichtes, schweres, spezifisches \Gewicht; totes \Gewicht Eigengewicht; das zulässige \Gewicht ● dieser Umstand fällt nicht ins \Gewicht 〈fig.〉 hat keine Bedeutung, ist unwesentlich; etwas nach \Gewicht verkaufen; ein Argument, eine Frage, eine Meinung, ein Urteil von \Gewicht 〈fig.〉 [Kollektivbildung zu mnddt. wicht „Gewicht, Schwere“; → wiegen]
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Ge|wịcht2 〈n. 11; Jägerspr.〉 Gehörn (des Rehbocks) [Nebenform zu Geweih]

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Ge|wịcht:
1) gemeinspr. Bez. für die durch Wägen ( Waage) ermittelte Masse eines Körpers;
2) gemeinspr. Bez. für ein Gewichtsstück;
3) Kurzbez. für die Gewichtskraft (Formelzeichen: G oder FG) als Produkt aus Masse u. Fallbeschleunigung (G = m · g);
4) spezifisches Gewicht.

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1Ge|wịcht , das; -[e]s, -e [mhd. gewiht(e), zu wägen]:
1. <o. Pl.>
a) Schwere eines Körpers, die sich durch Wiegen ermitteln lässt; Last:
ein G. von 45 kg;
ein geringes, großes G.;
das spezifische G. (das Gewicht der Volumeinheit eines Stoffes);
das G. vom rechten auf das linke Bein verlagern;
sein G. halten (nicht zu- od. abnehmen);
der Koffer hat sein G. (ist ziemlich schwer);
Orangen nicht nach Stückzahl, sondern nach G. verkaufen;
der Mann krümmte sich unter dem G. der Last;
b) (Physik) Größe der Kraft, mit der ein Körper auf seine Unterlage drückt od. nach unten zieht.
2. Körper von bestimmter Schwere [der als Maßeinheit zum Wiegen dient]:
große, kleine -e;
die -e (an einer Kette hängende, als Triebkraft wirkende Metallstücke) der Pendeluhr;
die -e müssen geeicht sein;
mehrere -e auf die Waage legen;
(Sport:) ein G. stemmen.
3. <o. Pl.> Bedeutung, die im Verhältnis zu anderen Fakten schwer wiegt u. den Charakter eines Zusammenhangs od. Sachverhalts beeinflusst:
in der Partei hat ihre Stimme großes, kein G.;
dieses Land bekommt immer mehr G.;
mit dem ganzen G. seiner Persönlichkeit;
sein ganzes G. in die Waagschale werfen (alle Anstrengungen unternehmen, seinen ganzen Einfluss geltend machen, um etw. zu erreichen: er versicherte uns, er werde sein ganzes G. in die Waagschale werfen, um den Beschluss durchzusetzen);
auf etw. G. legen (etw. für wichtig halten u. Wert darauf legen; [nach der Waagschale, auf die man ein G. legt, damit die Zunge nach ihrer Seite ausschlägt]);
[nicht] ins G. fallen ([nicht] von ausschlaggebender Bedeutung in einem bestimmten Zusammenhang sein; [nach der Sache, die schwer wiegt u. die Waagschale herunterdrückt]: da fällt eine gewisse lässige Großzügigkeit kaum ins G.).
4. (Math.) [Zahlen]faktor, durch den eine Größe gegenüber einer anderen bei der Berechnung von Mittelwerten stärker od. schwächer berücksichtigt wird.
2Ge|wịcht , das; -[e]s, -er [Nebenf. von Geweih] (Jägerspr.):
Gehörn (2).

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Gewicht,
 
1) umgangssprachliche Bezeichnung für die durch Wägung ermittelte Masse eines Körpers.
 
 2) Maß- und Eichwesen: Kurzbezeichnung für Gewichtsstück.
 
 3) Mathematik: Faktor, durch den eine Größe gegenüber anderen bei der Mittelwertbildung stärker oder schwächer berücksichtigt wird (z. B. wird man ein Messergebnis mit einem kleinen relativen Fehler stärker »gewichten« als ein Messergebnis mit einem größeren relativen Fehler). Den so durch Gewichtung erhaltenen Mittelwert nennt man gewogenes (gewichtetes) Mittel; z. B. gilt für das gewogene arithmetische Mittel m der n Zahlen a1,...,an mit den Gewichten p1,...,pn:
 
 4) Physik: die Gewichtskraft.
 

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1Ge|wịcht, das; -[e]s, -e [mhd. gewiht(e), zuwägen]: 1. <o. Pl.> a) Schwere eines Körpers, die sich durch Wiegen ermitteln lässt; Last: ein G. von 45 kg; ein geringes, großes G.; das spezifische G. (das Gewicht der Volumeinheit eines Stoffes); das G. vom rechten auf das linke Bein verlagern; sein G. halten (nicht zu- od. abnehmen); der Koffer hat sein G. (ist ziemlich schwer); Orangen nicht nach Stückzahl, sondern nach G. verkaufen; der Mann krümmte sich unter dem G. der Last; b) (Physik) Größe der Kraft, mit der ein Körper auf seine Unterlage drückt od. nach unten zieht. 2. Körper von bestimmter Schwere [der als Maßeinheit zum Wiegen dient]: große, kleine -e; die -e (an einer Kette hängende, als Triebkraft wirkende Metallstücke) der Pendeluhr; die -e müssen geeicht sein; mehrere -e auf die Waage legen; (Sport:) ein G. stemmen. 3. <o. Pl.> Bedeutung, die im Verhältnis zu anderen Fakten schwer wiegt u. den Charakter eines Zusammenhangs od. Sachverhalts beeinflusst: in der Partei hat seine Stimme großes, kein G.; dieses Land bekommt immer mehr G.; er ... bemühte sich, seinen Worten nicht mehr an G. beizulegen (Langgässer, Siegel 15); Man misst ihr (= der Pubertät) wohl absichtlich so viel G. bei, um junge Menschen von ihrer Richtung abzubringen (Nossack, Begegnung 93); mit dem ganzen G. seiner Persönlichkeit; einen weiteren Fürsprecher gleichen -s hatte er nicht auftreiben können (Maass, Gouffé 264); *sein ganzes G. in die Waagschale werfen (alle Anstrengungen unternehmen, seinen ganzen Einfluss geltend machen, um etw. zu erreichen): er versicherte uns, er werde sein ganzes G. in die Waagschale werfen, um den Beschluss durchzusetzen; auf etw. G. legen (etw. für wichtig halten u. Wert darauf legen [nach der Waagschale, auf die man ein G. legt, damit die Zunge nach ihrer Seite ausschlägt]); [nicht] ins G. fallen ([nicht] von ausschlaggebender Bedeutung in einem bestimmten Zusammenhang sein [nach der Sache, die schwer wiegt u. die Waagschale herunterdrückt]): da fällt eine gewisse lässige Großzügigkeit kaum ins G. 4. (Math.) [Zahlen]faktor, durch den eine Größe gegenüber einer anderen bei der Berechnung von Mittelwerten stärker od. schwächer berücksichtigt wird.
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2Ge|wịcht, das; -[e]s, -er [Nebenf. von ↑Geweih] (Jägerspr.): Gehörn (2).

Universal-Lexikon. 2012.