Reminiszenz; Nachwirkung; Anklang; Überbleibsel; Andenken; Gedächtnis (an); Flashback; Wiedererleben; Retraumatisierung
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Er|in|ne|rung [ɛɐ̯'|ɪnərʊŋ], die; -, -en:1. <ohne Plural> Fähigkeit, sich an etwas zu erinnern:
meine Erinnerung setzt hier aus.
Syn.: ↑ Gedächtnis.
2. <ohne Plural> Gesamtheit der Eindrücke, die man in sich aufgenommen hat:
jmdn., etwas in Erinnerung behalten/in der Erinnerung bewahren.
Syn.: ↑ Gedächtnis.
3. Eindruck, an den man sich erinnert:
bei dem Gedanken an seine Flucht wurden schreckliche Erinnerungen in ihm wach.
Zus.: Jugenderinnerung, Kindheitserinnerung, Reiseerinnerung.
4. <ohne Plural> Andenken:
ein Denkmal zur Erinnerung an die Opfer des Krieges.
Syn.: ↑ Gedenken.
5. Lebenserinnerungen, Memoiren:
seine Erinnerungen aufschreiben.
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Er|ịn|ne|rung 〈f. 20〉
1. das Erinnern, Mahnung
2. das Sicherinnern, bewusstes Wiederhervorbringen von Vergangenem, Gelerntem, Erlebtem durch das Gedächtnis
3. Gedenken
4. Andenken, Bild, das man im Gedächtnis trägt
● \Erinnerungen eines alten Mannes (als Buchtitel) ● alte \Erinnerungen auffrischen, ausgraben, austauschen; meine \Erinnerungen reichen bis in mein zweites Lebensjahr zurück; wenn mich meine \Erinnerung nicht trügt, war es so; hier verlässt mich die \Erinnerung, lässt mich die \Erinnerung im Stich von diesem Punkt an kann ich mich an nichts mehr erinnern ● eine bleibende, liebe, schöne \Erinnerung; ich habe eine deutliche, dunkle, schwache, gar keine \Erinnerung daran; das ist wirklich der \Erinnerung (nicht) wert ● schenk es mir als \Erinnerung an dich!; sein Besuch bei uns ist meine letzte \Erinnerung an ihn; das Foto ist eine hübsche \Erinnerung an die Reise; daran habe ich keine \Erinnerung mehr; \Erinnerungen aus meinem Leben (als Buchtitel); bei der \Erinnerung an diese Sache muss ich heute noch lachen; in der \Erinnerung sieht manches ganz anders aus, als es wirklich war; jmdm. sein Versprechen wieder in \Erinnerung bringen, rufen jmdn. wieder an sein V. erinnern; diesen Tag habe ich in angenehmer, unangenehmer \Erinnerung; wir werden ihn stets in dankbarer, ehrender, guter \Erinnerung behalten; meiner \Erinnerung nach war es so, dass ...; im Alter von seinen \Erinnerungen leben, zehren; zur \Erinnerung an eure Kollegin Ulli (als Widmung in Büchern, auf Fotos usw.)
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Er|ịn|ne|rung , die; -, -en:
1. <o. Pl.>
meine E. setzt hier aus, lässt mich im Stich;
b) Besitz aller bisher aufgenommenen Eindrücke; Gedächtnis:
wenn mich die/meine E. nicht täuscht;
dieses Ereignis ist meiner E. ganz entfallen;
etw. aus seiner E. streichen, tilgen;
etw. [gut] in E. haben, in [guter] E. behalten;
jmdm., sich etw. in die E. zurückrufen;
sie wollte sich mit dieser Mail in E. bringen (bewirken, dass man sich wieder an sie erinnert u. für sie in einer bestimmten Weise einsetzt).
2. Eindruck, an den jmd. sich erinnert; wieder lebendig werdendes Erlebnis:
-en [an jmdn., etw.] werden wach;
alte -en auffrischen;
der Anblick weckt traurige -en [in mir];
sie hat keine, nur eine schwache E. an ihre Kindheit;
sie tauschten ihre -en aus;
er hing seinen -en nach;
sie war ganz in E. versunken;
nach meiner E./meiner E. nach war das ganz anders;
sie zehrte noch von ihren -en.
3.
a) <o. Pl.> Andenken, Gedenken:
er wollte jede E. an den Krieg auslöschen;
behalte mich in freundlicher E.;
sie steht bei uns in guter E.;
in dankbarer E. gedenken wir des Mannes;
zur E. an meine Mutter (Widmung);
b) Erinnerungsstück:
nimm das als E. an meinen Vater.
4. <Pl.> Niederschrift von Erlebtem; Autobiografie:
seine -en schreiben.
5. Mahnung:
öffentliche E. an Zahlungstermine.
6. (Rechtsspr.) Rechtsbehelf gegen nicht richterliche Entscheidungen, gegen die Art u. Weise der Zwangsvollstreckung.
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Erinnerung,
1) Psychologie: Bezeichnung für einen Gedächtnisinhalt, eine gespeicherte Information, die aus dem Gedächtnis abgerufen wird oder im Bewusstsein auftaucht.
2) Recht: Rechtsbehelf, durch den Einwendungen gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse, die Art und Weise einer Zwangsvollstreckung oder gegen Entscheidungen eines beauftragten oder ersuchten Richters oder eines Rechtspflegers in gesetzlich bestimmten Fällen (§§ 104, 766 ZPO, § 11 Rechtspflegergesetz) erhoben werden.
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Er|ịn|ne|rung, die; -, -en: 1. <o. Pl.> a) Fähigkeit, sich an etw. zu ↑erinnern (1): meine E. setzt hier aus, lässt mich im Stich; b) Besitz aller bisher aufgenommenen Eindrücke; Gedächtnis: wenn mich die/meine E. nicht täuscht, war er damals schwer krank; dieses Ereignis ist meiner E. ganz entfallen; etw. aus seiner E. streichen, tilgen; etw. [gut] in E. haben, in [guter] E. behalten; jmdm., sich etw. in die E. zurückrufen; er wollte sich mit diesem Gruß in E. bringen (bewirken, dass man sich wieder an ihn erinnert u. für ihn in einer bestimmten Weise einsetzt). 2. Eindruck, an den man sich erinnert; wieder lebendig werdendes Erlebnis: -en [an jmdn., etw.] werden wach; alte -en auffrischen; sie tauschten ihre -en aus; er hat keine, nur eine schwache E. an seine Kindheit; der Anblick weckt traurige -en [in mir]; man muss auch die -en der Städte und Stätten hüten (Böll, Erzählungen 406); er hing seinen -en nach; sie war ganz in E. versunken; nach meiner E./meiner E. nach war das ganz anders; sie zehrte noch von ihren -en. 3. a) <o. Pl.> Andenken, Gedenken: er wollte jede E. an den Krieg auslöschen; behalte mich in freundlicher E.; er steht bei uns in guter E.; in dankbarer E. gedenken wir des Mannes, der ...; zur E. an ... (Widmung); b) Erinnerungsstück: hier bewahrte sie ihre -en auf; nimm das als E. an meinen Vater. 4. <Pl.> Niederschrift von Erlebtem; Autobiografie: seine -en schreiben; Bismarcks „Gedanken und Erinnerungen“. 5. Mahnung: öffentliche E. an Zahlungstermine. 6. (Rechtsspr.) Rechtsbehelf gegen nicht richterliche Entscheidungen, gegen die Art u. Weise der Zwangsvollstreckung.
Universal-Lexikon. 2012.