Salair; Bezahlung; Kostenerstattung; Sold; Gehalt; Tantieme; Lohn; Arbeitsentgelt; Gratifikation; Entlohnung; Aufwandsentschädigung; Abgeltung (schweiz., österr.); Lohntüte (umgangssprachlich); Salär; Gage; Honorar; Vergütung; Besoldung; Entgelt; Einkünfte; Einnahmen; Einkommensquelle; Verdienst; Broterwerb (umgangssprachlich)
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Ein|kom|men ['ai̮nkɔmən], das; -s, -:Summe der [regelmäßigen] Einnahmen in einem bestimmten Zeitraum:
ein hohes monatliches Einkommen haben.
Syn.: ↑ Bezüge <Plural>, ↑ Einkünfte <Plural>, ↑ Einnahmen <Plural>, 2↑ Gehalt <Singular>, 1↑ Verdienst <Singular>.
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ein||kom|men 〈V. intr. 170; ist〉
2. um etwas \einkommen 〈Schriftsprache〉 schriftlich um etwas bitten, ein Gesuch für etwas einreichen
● um eine Stelle, um seine Pensionierung, Versetzung \einkommen
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ein|kom|men <st. V.; ist:
1. (veraltend) (von Geld) eingenommen werden; als Einnahme, Gewinn eingehen:
durch den Verkauf ist eine größere Summe eingekommen.
2. (bes. Sport) ins Ziel gelangen, am Ziel ankommen, einen Platz belegen:
der Läufer kam als Zweiter ein;
auf Platz zwei e.;
(Seemannsspr.:) das Schiff kommt [in den Hafen] ein.
3. (geh.) sich förmlich, offiziell mit einem Anliegen, einer Bitte o. Ä. an jmdn. (meist eine Behörde) wenden:
um Urlaub, um seine Versetzung e.
4. (veraltet, noch landsch.) plötzlich in den Sinn kommen, einfallen:
es ist mir gerade eingekommen, dass sie gar nicht kommen wollte.
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Einkommen,
alle Geldbeträge oder Naturalleistungen, die natürliche oder juristische Personen in einem bestimmten Zeitraum aufgrund ihrer Stellung im Prozess der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung oder ihrer Stellung im gesellschaftlichen Gefüge zufließen (Einkommen ist im Gegensatz zum Vermögen eine Stromgröße). Für seine Arbeitsleistung erhält ein Wirtschaftssubjekt Arbeitseinkommen (Lohn, Gehalt oder Dienstbezüge), auch als Arbeitnehmerentgelt (früher Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit) bezeichnet. Für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit (einschließlich Einkommen der freien Berufe und Einkommen aus Vermietung von Wohnungen und Gebäuden) erhält ein Wirtschaftssubjekt Einkommen aus Unternehmertätigkeit (Gewinneinkommen). Arbeits- und Gewinneinkommen werden auch als Erwerbseinkommen (Einkommen aus Erwerbstätigkeit) bezeichnet. Aus dem Besitz von Forderungen (Sparguthaben, Aktien, Obligationen u. a. Beteiligungen) erhält ein Wirtschaftssubjekt Einkommen aus Vermögen (Besitzeinkommen, auch fundiertes Einkommen). Nach anderen Gesichtspunkten unterscheidet man: Kontrakteinkommen, die nach Höhe und Fälligkeit durch vertragliche Vereinbarung im Voraus festliegen (Löhne, Gehälter, Mieten, Pachten, Zinsen), und Residualeinkommen als Differenz zwischen Erlösen und Kosten (Gewinn im engeren Sinn). Einkommen, die aus direkter oder indirekter Beteiligung am Wirtschaftsprozess entstehen, sind originäre Einkommen oder Faktoreinkommen (Vergütung für die Leistungen der Produktionsfaktoren). Abgeleitete Einkommen fließen den Wirtschaftssubjekten ohne ökonomische Gegenleistung zu; daher spricht man auch von Übertragungseinkommen oder Transfereinkommen (Sozialrenten, Pensionen, Unterstützungszahlungen). Das Nominaleinkommen ist der in Geld angegebene Wert des Einkommens zu laufenden Preisen; berücksichtigt man Änderungen des Preisniveaus, so erhält man das Realeinkommen (zu konstanten Preisen). Bruttoeinkommen ist die Gesamtsumme der zugeflossenen Einkommen, das Nettoeinkommen erhält man in der mikroökonomischen Analyse nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben, in makroökonomischer Betrachtung nach Abzug der Abschreibungen. In den Wirtschaftswissenschaften wird zwischen dem Einkommen eines Wirtschaftssubjekts (Individualeinkommen oder auch Haushaltseinkommen) und dem Einkommen der Gesamtwirtschaft (Volkseinkommen) unterschieden.
Das Volkseinkommen als Summe aller Wertschöpfungen aus dem marktwirtschaftlichen Produktionsprozess, die Inländern zukommen, ist aus der Sicht der Einkommensempfänger Primäreinkommen. Nach einkommens- und verteilungspolitischen Maßnahmen des Staates ergibt sich das Sekundäreinkommen. Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung kennt noch weitere Einkommensbegriffe: das private Einkommen als Volkseinkommen zuzüglich Transferzahlungen des Staates. Werden vom privaten Einkommen die direkten Steuern und die Sozialabgaben abgezogen, erhält man das private verfügbare Einkommen. Berücksichtigt man die einbehaltenen Gewinne von Kapitalgesellschaften, ergibt sich das persönliche Einkommen und unter Abzug der Körperschaftsteuer das persönlich verfügbare Einkommen der privaten Haushalte.
Die Diskussion um den Einkommensbegriff beginnt mit den Physiokraten und den Nationalökonomen der englischen Klassik: Für sie ist Einkommen bestimmt durch die Produktionsfaktoren (Arbeit, Kapital, Boden), mit denen sich die Wirtschaftseinheiten am Produktionsprozess beteiligen. Der finanzwissenschaftliche Einkommensbegriff bezieht sich auf die steuerliche Leistungsfähigkeit einer Wirtschaftseinheit und ist umfassender als der ökonomische Einkommensbegriff. Anstelle der engen, die Einkommensteuer des 19. Jahrhunderts prägenden Quellentheorie, nach der nur solche Einkünfte zum Einkommen zählen, die aus regelmäßigen Quellen fließen, wird heute in der Finanzwissenschaft die Reinvermögenszugangstheorie (Hauptvertreter: G. von Schanz, Robert M. Haig, Henry C. Simons) vertreten. Einkommen einer Periode ist danach all das, worüber eine Person für Konsumzwecke disponieren kann, ohne den am Periodenbeginn vorhandenen Vermögensbestand zu verringern oder Schulden zu machen, mit anderen Worten: die Summe aus den Konsumausgaben und dem Zuwachs des (Netto-)Vermögens während einer Periode. Zum Einkommen zählen damit u. a. auch Wertzuwächse (Kapitalgewinne) und einmalige Zuflüsse wie Glücksspielgewinne und Erbschaften. In der Praxis der Besteuerung wird allerdings ein wesentlich engerer Einkommensbegriff zugrunde gelegt (Einkommensteuer).
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Einkommensverteilung · Gewinn · Lohn · Sozialprodukt · Vermögen
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Einkommen: Einkommen und Konsum
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Ein|kom|men, das; -s, -: Gesamtsumme der regelmäßigen Einnahmen, Einkünfte, Bezüge: ein geringes, ein hohes monatliches E. haben; E. aus Grundbesitz; ihr jährliches E. beträgt ...; er hat ein gutes E.; das E. versteuern; Vergünstigungen für die Bezieherinnen und Bezieher kleiner E.; Dadurch verfügte der bärtige Tiroler auf einmal über drei E. (Wochenpresse 46, 1983, 16); *freies E. (nicht an Arbeit gebundenes Einkommen): Produktionsmittel, die ein auf Grund- oder Kapitalbesitz beruhendes freies E. garantieren (Fraenkel, Staat 303).
Universal-Lexikon. 2012.