Per|so|nal|uni|on 〈f. 20〉
1. Vereinigung zweier selbstständiger Staaten unter einem Monarchen
2. Vereinigung von Ämtern in der Hand einer Person; →a. Realunion
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Per|so|nal|uni|on, die:
2. [durch Erbfolge bedingte] Vereinigung selbstständiger Staaten unter einem Monarchen, einer Monarchin.
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Personal|union,
eine im Gegensatz zur Realunion nur durch ein gemeinsames Staatsoberhaupt hergestellte Staatenverbindung, die die staatsrechtliche Selbstständigkeit der verbundenen Staaten nicht beeinträchtigt. Die Personalunion tritt in Monarchien aus dynastischen Gründen ein, etwa wenn die Thronfolgeordnungen zweier Staaten dieselbe Person als Thronfolger vorsehen oder ein Erbmonarch eines Staates zum Staatsoberhaupt des anderen Staates gewählt wird. Eine Personalunion bestand z. B. zwischen Großbritannien und Hannover 1714-1837, zwischen den Niederlanden und Luxemburg 1815-1890. - Auch Bezeichnung für die Vereinigung von Ämtern in einer Person.
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Per|so|nal|uni|on, die: 1. (bildungsspr.) Vereinigung von Ämtern, Funktionen, Tätigkeiten in jmds. ↑Person (1 a): zwei Funktionen in P. ausüben; das Sekretariat der Staatswirtschaftskommission, das bisher vom ersten Staatssekretär der Finanzdirektion in P. geführt wurde (NZZ 29. 8. 86, 26); Seine Show bestreitet er ganz alleine - Schauspieler, Sänger und Alleinunterhalter in P. (Saarbr. Zeitung 11. 10. 79, 8). 2. [durch Erbfolge bedingte] Vereinigung selbstständiger Staaten unter einem Monarchen: die P. zwischen dem Kurfürstentum Hannover und dem Königreich England.
Universal-Lexikon. 2012.