Beharrungsbeschluss,
im österreichischen Gesetzgebungsverfahren ein neuerlicher Beschluss des Nationalrats bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder (in den Bundesländern: des Landtags), durch den der Einspruch des Bundesrats (auf Landesebene: der Bundesregierung) obsolet wird und der Gesetzesbeschluss zu verkünden ist.
Universal-Lexikon. 2012.