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Landesregierung
Lạn|des|re|gie|rung 〈f. 20
1. 〈i. w. S.〉 Regierung eines Landes
2. 〈i. e. S.〉 Regierung eines Landes innerhalb der BRD bzw. Österreichs

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Lạn|des|re|gie|rung, die:
Regierung eines Bundeslandes.

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Landesregierung,
 
in den Ländern Deutschlands das aus dem Ministerpräsidenten (Regierender oder 1. Bürgermeister, Präsident des Senats) und den Ministern bestehende oberste Leitungsorgan (in Bayern: Staatsregierung; in den Stadtstaaten: Senat). Die Regierungschefs werden von den Parlamenten gewählt; hinsichtlich der Minister bestehen unterschiedliche Regelungen.
 
In den österreichischen Ländern besteht die Landesregierung - je nach Landes-Verfassung - aus sieben bis neun Mitgliedern, das sind jeweils der Landeshauptmann, dessen Stellvertreter und die Landesräte. Die Landesregierung wird vom Landtag (mit Ausnahme von Vorarlberg, dort nach Mehrheitswahlrecht) nach dem Proporz gewählt. In Wien ist der Stadtsenat auch Landesregierung. Die Geschäfte führt (gemäß der Geschäftsordnung) teils das Kollegium, teils das ressortmäßig zuständige Mitglied der Landesregierung.
 

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Lạn|des|re|gie|rung, die: Regierung eines Bundeslandes.

Universal-Lexikon. 2012.