Akademik

Russland
Russische Förderation

* * *

Rụss|land; -s:
1. nicht amtliche Bez. für: Russische Föderation; Staat in Osteuropa u. Asien.
2. (früher) nicht amtliche Bez. für: Sowjetunion.

* * *

I
Rụssland,
 
 
Kurzinformation:
 
Fläche: 17 075 400 km2
 
Einwohner: (2001) 144,8 Mio.
 
Hauptstadt: Moskau
 
Amtssprache: Russisch
 
Nationalfeiertage: 9. 5., 12. 6. und 7. 11.
 
Währung: 1 Rubel (Rbl) = 100 Kopeken
 
Zeitzone: 14ºº Moskau = 12ºº MEZ
 
Rụssische Föderation, Abkürzung RF, Rụssländische Föderation, russisch Rossịjskaja Federạzija, Staat in Osteuropa und Nordasien (Sibirien und Ferner Osten), mit 17 075 400 km2 größter Staat der Erde, (2001) 144,8 Mio. Einwohner, Hauptstadt ist Moskau. Russland ist Mitglied der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). Das Land grenzt im Nordwesten an Norwegen, Finnland, Estland und Lettland sowie mit der Exklave des Gebietes Kaliningrad (das ehemalige nördliche Ostpreußen) an Litauen und Polen; im östlichen Süden grenzt es an die Republik Mongolei, an China und am Japanischen Meer auf wenigen Kilometern an Nord-Korea. Im westlichen Süden wird Russland von Weißrussland und der Ukraine, im Süden von Georgien und Aserbaidschan (im Kaukasus) sowie von Kasachstan begrenzt. Die Amtssprache ist Russisch. Währung: 1 Rubel (Rbl) = 100 Kopeken. Russland erstreckt sich über 11 Zeitzonen; die westlichste (Kaliningrader Zeit) geht der MEZ 1 Stunde, die östlichste (Anadyrzeit) 11 Stunden voraus.
 
 Staat und Recht:
 
Verfassung:
 
Nach der durch Referendum vom 12. 12. 1993 angenommenen Verfassung (in Kraft seit 25. 12. 1993) ist Russland eine Republik mit präsidial-parlamentarischem Mischsystem; die starke Position des Präsidenten ist zum Teil dem US-amerikanischen Modell angenähert. Die Konstitution bezeichnet Russland als demokratischen, föderativen und sozialen Rechtsstaat. Nationalitätenprobleme sollen in erster Linie mit Mitteln des Regionalismus gelöst werden. Über die Einhaltung der Grundrechte wacht seit 1997 ein Menschenrechtsbeauftragter (von der Staatsduma für fünf Jahre gewählt).
 
Staatsoberhaupt ist der mit weitgehenden Vollmachten ausgestattete Präsident der Republik (für vier Jahre direkt gewählt; nur einmalige unmittelbare Wiederwahl zulässig). Im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, der zweite Wahlgang dient als Stichwahl. Der Präsident bestimmt die Richtlinien der Politik, kann in Kabinettssitzungen jederzeit den Vorsitz übernehmen, verfügt über eine personalstarke Präsidialverwaltung und leitet die Außen- und Sicherheitspolitik (die Ressorts Auswärtiges, Verteidigung, Inneres, Sicherheitsdienste sind ihm unmittelbar unterstellt). Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte sowie Vorsitzender des Sicherheitsrats und bestätigt die Militärdoktrin, ihm obliegen maßgebliche Notstandsbefugnisse. Auf die Gesetzgebung kann er mittels Initiativrechts und Vetobefugnis einwirken. Zur Zurückweisung seines Vetos bedarf es einer Zweidrittelmehrheit in beiden Häusern des Parlaments. Er hat ein gegenständlich unbegrenztes Verordnungsrecht für alle Gebiete, die nicht bereits durch Gesetze geregelt sind. In der Praxis wird der größte Teil der Rechtsetzung über Präsidialerlasse (Ukas) abgewickelt. Der Präsident kann nur dann vom Föderationsrat seines Amtes enthoben werden, wenn eine Anklage der Staatsduma wegen Hochverrats oder anderer schwerer Verbrechen durch das Oberste Gericht bestätigt wird. Der Regierung obliegen v. a. die Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie die Leitung der Bundesverwaltung. Der Präsident ernennt mit Zustimmung der Staatsduma den Ministerpräsidenten und auf dessen Vorschlag die Mitglieder des Kabinetts. Wird der designierte Regierungschef dreimal hintereinander abgelehnt, so ernennt der Präsident seinen Kandidaten trotzdem und löst zugleich die Staatsduma auf. Die Staatsduma kann der Regierung mit absoluter Mehrheit das Misstrauen aussprechen, doch erst wenn das innerhalb von drei Monaten wiederholt geschieht, muss sich der Präsident entscheiden, ob er die Regierung entlässt oder die Staatsduma auflöst.
 
Gesetzgebendes Organ ist die aus zwei Häusern (Staatsduma und Föderationsrat) bestehende Föderalversammlung (Federalnoje Sobranije). Die Staatsduma (Gossudarstwennaja Duma; Legislaturperiode vier Jahre) setzt sich aus 450 Abgeordneten zusammen. Laut Wahlgesetz vom 21. 6. 1995 werden sie zur Hälfte nach der relativen Mehrheitswahl in Einzelwahlkreisen (Mindestwahlbeteiligung 25 %) beziehungsweise nach der Verhältniswahl auf Bundesebene gewählt. Für die 225 Listenmandate besteht eine 5 %-Sperrklausel. Im Föderationsrat (Sowjet Federazii; 178 Mitglieder) ist jedes Föderationssubjekt durch zwei Repräsentanten vertreten. Im Gesetzgebungsverfahren kommt der Staatsduma das Übergewicht zu. Einfache Gesetze werden von der Staatsduma mit absoluter Mehrheit beschlossen und kommen dann zustande, wenn der Föderationsrat mit absoluter Mehrheit zustimmt oder sich binnen 14 Tagen nicht mit der Vorlage befasst; eine Befassungspflicht besteht nur für Finanz-, Vertrags- und Grenzgesetze. Lehnt der Föderationsrat die Vorlage ab, wird ein Vermittlungsverfahren eingeleitet, nach dessen Scheitern die Staatsduma das Gesetz mit Zweidrittelmehrheit trotzdem beschließen kann. Bestimmte Materien müssen durch Verfassungs-Gesetz geregelt werden, das in der Staatsduma einer Zweidrittelmehrheit und im Föderationsrat einer Dreiviertelmehrheit bedarf. Die Verfassung selbst kann nur in einem sehr aufwendigen Verfahren geändert werden.
 
Gemäß Verfassung sind alle 89 Föderationssubjekte gleichberechtigt, die Staatsqualität mit den daraus folgenden Konsequenzen (eigene Verfassung, Staatsangehörigkeit, Staatssprache) wird jedoch nur den Republiken zugesprochen. Durch bilateralen Staatsvertrag kann von der verfassungsmäßigen Kompetenzordnung abgewichen und der Weg zu einem asymmetrischen Föderalismus beschritten werden, was zahlreiche Republiken und (russische) Gebiete auch getan haben. Die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Föderation und Föderationssubjekten ist äußerst vage. Die Gesetzgebungshoheit liegt schwerpunktmäßig bei der Föderation, die für bestimmte Materien die Kompetenz zur ausschließlichen beziehungsweise konkurrierenden Gesetzgebung besitzt, während die generelle Zuständigkeitsvermutung für die Föderationssubjekte spricht. - Seit 2000 sind den 89 Föderationssubjekten sieben föderale Kreise als neu geschaffene administrative Einheiten übergeordnet. Über die neuen Gebietseinheiten, an deren Spitze vom Präsidenten ernannte und ihm politisch verantwortliche Gebietsbevollmächtigte stehen, sollen die Einheit der Föderation garantiert und die Durchsetzung der für die Föderation erlassenen Gesetze in den Regionen kontrolliert werden. Bestandteil der im Juni/Juli in mehreren Schritten von der Staatsduma verabschiedeten und am 7. 8. 2000 durch den Präsidenten in Kraft gesetzten Verwaltungsreform ist die gesetzliche Neuregelung der Besetzung des Föderationsrates. Sie hebt die bisherige Praxis auf, die den Gouverneuren und Präsidenten der 89 Föderationssubjekte in Person einen Sitz im Föderationsrat zusicherte und legt für die Zukunft (erstmals 2002) ein Verfahren fest, nach dem die beiden Föderationsratsmitglieder jedes Föderationssubjekts wie folgt zu bestimmen sind: ein Mitglied ernannt durch Gouverneur beziehungsweise Präsident des Föderationssubjekts, ein Mitglied gewählt durch das regionale Parlament.
 
In der Verfassung und dem darauf beruhenden Verfassungsgerichtsgesetz vom 21. 7. 1994 ist die Rechtsstellung des bereits 1991 errichteten Verfassungsgerichts neu geregelt worden. Die nunmehr 19 Richter werden für 12 Jahre auf Vorschlag des Präsidenten vom Föderationsrat gewählt (Wiederwahl unzulässig). Die Kompetenzen des Verfassungsgerichts erstrecken sich v. a. auf abstrakte und konkrete Normenkontrollen, föderative und Organstreitigkeiten sowie Individualbeschwerden.
 
Parteien:
 
Das Parteiensystem war bis in die jüngste Zeit stark aufgefächert; die Parteien sind in der Regel durch einzelne Führungspersonen dominiert und auf diese fixiert. Die einflussreichsten Parteien und politischen Bündnisse sind die »Kommunistische Partei der Russischen Föderation« (KPRF; 1993 konstituiert als größte Nachfolgeorganisation der KP Russlands), die Partei »Einheit« (russisch »Jedinstwo«, gegründet 1999 als Wahlbündnis zur Unterstützung der Politik W. W. Putins) und das Mitte-links-Bündnis »Vaterland - Ganz Russland« (OWR, 1999 entstanden als Zusammenschluss der Partei »Vaterland« [russisch »Otetschestwo«] und der Bewegung »Ganz Russland«). Ende 2001 schlossen sich »Einheit« und »Vaterland - Ganz Russland« zur neuen Partei »Einheit und Vaterland« zusammen. Daneben spielen eine Rolle: die Reformparteien »Union rechter Kräfte« (SPS; konservativ) und »Jabloko« (liberal), beide marktwirtschaftliche Strukturen und politischen Reformen einfordernd, die radikal-nationalistische Liberaldemokratische Partei (LDPR) und die Mitte-rechts-Partei »Unser Haus - Russland« (NDR, gegründet 1995 als Wahlbündnis).
 
Wappen:
 
Das seit Ende 1993 geltende Staatswappen zeigt auf rotem Grund einen goldenen doppelköpfigen Adler, der mit den drei historischen Kronen Peters des Großen geschmückt ist und in den Klauen Zepter und Reichsapfel hält. Auf der Brust ist der Adler mit einem Schild belegt, auf dem der heilige Georg den Drachen tötet.
 
Nationalfeiertage:
 
Nationalfeiertage sind der 9. 5. (Tag des Sieges), der 12. 6. (Unabhängigkeitstag) und der 7. 11. (Tag der Oktoberrevolution).
 
Verwaltung:
 
Zur Russischen Föderation gehören (1997) 89 Föderationssubjekte: 21 Republiken, 6 Regionen (Kraj), 49 Gebiete (Oblast), zwei bundesunmittelbare Städte (Moskau, Sankt Petersburg) sowie ein autonomes Gebiet und 10 autonome Kreise (Okrug). Den 89 Föderationssubjekten wurden im Mai 2000 durch ein Dekret des Präsidenten und nachfolgende Gesetzesinitativen sieben föderale Kreise, deren Grenzen den Militärbezirken entsprechen, übergeordnet. Die Republiken haben 1992-95 eigene Verfassungen verabschiedet und unterschiedliche Regierungssysteme präsidentieller Ausrichtung etabliert. Die übrigen Föderationssubjekte haben damit begonnen, ihren Verwaltungsaufbau durch Satzung zu regeln; auch hier ist eine starke Stellung der Verwaltungschefs (seit 1996/97 direkt gewählt, vielfach als Gouverneur bezeichnet) charakteristisch. Die Tätigkeit der Verwaltungschefs wird durch bevollmächtigte Vertreter des Staatspräsidenten überwacht. Bei der Ausgestaltung der Selbstverwaltung auf lokaler Ebene (z. B. Landkreise [Rajon], kreisfreie Städte) haben die Föderationssubjekte breiten Spielraum. Das Gesetz über die örtliche Selbstverwaltung vom 28. 8. 1995 sieht für jede kommunale Gebietskörperschaft ein direkt gewähltes Beschlussorgan und einen Verwaltungschef (von der Bevölkerung oder vom Beschlussorgan gewählt) vor. Die Regelungen der Föderationssubjekte entsprechen jedoch vielfach nicht den Vorgaben und sind häufig Gegenstand von Normenkontrollverfahren vor dem Verfassungsgericht. Die Herausbildung aufeinander abgestimmter, funktionsfähiger Verwaltungsstrukturen ist zurzeit noch nicht abgeschlossen.
 
Recht:
 
Die ordentliche Gerichtsbarkeit der 89 Föderationssubjekte besteht aus den Kreis- und Stadtgerichten auf der erstinstanzlichen Ebene und den zweitinstanzlichen Gerichten, bei denen Berufungen und Proteste gegen die Urteile der erstinstanzlichen Gerichte eingelegt werden können. Für weitere Rechtsmittel ist das Oberste Gericht zuständig. Das Prozessrecht der ordentlichen Gerichte stammt aus dem Jahre 1964, ist jedoch 1995 weitgehend ergänzt worden.
 
Die Wirtschaftsgerichtsbarkeit liegt in den Händen der so genannten Arbitragegerichte, die volle richterliche Unabhängigkeit genießen und für Handelsstreitigkeiten aller Art zuständig sind. Die höchste Rechtsmittelinstanz ist das Oberste Arbitragegericht, das eine einheitliche Rechtsprechung gewährleisten soll. Die Arbitragegerichte haben ihr eigenes Prozessrecht (Arbitrageprozesskodex von 1995).
 
Das Verfassungsgericht prüft die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, von Normativakten des Präsidenten und der Regierung, von Verfassungen und Satzungen der Föderationssubjekte sowie von innerrussischen Staatsverträgen. Solange internationale Verträge völkerrechtlich noch nicht bindend sind, können auch sie auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft werden. Ein am 1. 1. 1997 in Kraft getretenes Gerichtsverfassungsgesetz hat die Grundlage für die Einführung von Verfassungsgerichten für die Föderationssubjekte geschaffen und sieht auch eine neue Institution des Friedensrichters vor.
 
Die Verfassung garantiert das Privateigentum und die Freiheit unternehmerischer Tätigkeit. Die Umwandlung des traditionellen planwirtschaftlich orientierten Rechtssystems in ein auf Marktwirtschaft ausgerichtetes wurde u. a. geregelt in den Gesetzen über das Eigentum (1990), über Unternehmen und unternehmerische Tätigkeit (1991) sowie über die Privatisierung von Staatsbetrieben (1991). - Die Grundlage für die Neugestaltung der russischen Wirtschaft und für privatrechtliche Beziehungen schuf ein neues Zivilgesetzbuch, dessen erster und zweiter Teil 1994 beziehungsweise 1996 erschienen ist, ein dritter Teil befindet sich in der Ausarbeitung. Verbraucherschutzvorschriften legt ein Sondergesetz von 1992 fest. - Das Familienrecht ist kodifiziert im Familiengesetzbuch (1995), das Fragen des Eherechts (einschließlich des Ehegüterrechts), des Kindschafts-, Alimenten- und Vormundschaftsrechts regelt. Das Erbrecht ist im dritten Teil des neuen Zivilgesetzbuches verankert. - Das traditionelle sozialistische Wirtschaftsrecht entwickelt sich durch neue Gesetzgebung mehr und mehr zum Unternehmens- beziehungsweise Handelsrecht. Während »natürliche Staatsmonopole« weiterhin anerkannt sind, versucht ein Gesetz aus dem Jahre 1991, Monopole im privaten Bereich zu verhindern, und verbietet wettbewerbswidrige Abreden und Praktiken. Ein Gesetz über ausländische Investitionen (1991) ermöglicht es ausländischen Investoren, russische Aktiengesellschaften oder andere Handelsgesellschaften zu gründen oder sich in anderer Form wirtschaftlich zu engagieren, und enthält u. a. gewisse Garantien gegen Enteignung. Das bisher provisorisch geregelte Recht der AG ist am 1. 1. 1996 durch ein umfangreiches Gesetz über die AG abgelöst worden. 1996 trat ein Gesetz über den Wertpapiermarkt in Kraft, das Fragen der Emission und des Handels von Aktien, Obligationen u. a. Wertpapieren regelt. Für Militärstrafsachen sind Militärtribunale zuständig, von denen der Instanzenzug zum Obersten Gericht führt.
 
Streitkräfte:
 
Am 7. 5. 1992 wurden durch einen Erlass Präsident B. N. Jelzins die russischen Streitkräfte formell gegründet. Durch Übernahme der auf russischem Boden sowie in der DDR, dem Baltikum und anderen osteuropäischen Staaten stehenden Verbände der ehemaligen Sowjetarmee belief sich die Truppenstärke der neuen Streitmacht zunächst auf 2,8 Mio. Mann. Gegenwärtig (1998) beträgt die Gesamtstärke der Wehrpflichtarmee (Wehrdienstdauer 24 Monate, für Hochschulabsolventen 12 Monate) etwa 1,2 Mio.; eine Freistellung vom Wehrdienst wegen beruflicher Ausbildung ist möglich. Neben den Truppen der Teilstreitkräfte verfügt Russland an paramilitärischen Einheiten u. a. über rd. 150 000 Mann der »Inneren Truppen« und 150 000 Mann Grenztruppen.
 
Das Heer (rd. 500 000 Mann) ist in sieben Militärbezirke aufgeteilt und umfasst 53 Divisionen. Zur Ausstattung gehören u. a. etwa 16 500 Kampfpanzer (v. a. T-64, T-72, T-80) sowie rd. 60 000 gepanzerte Gefechtsfahrzeuge. 1996 wurde eine Spezialeinheit (rd. 22 000 Mann) für internationale Friedenseinsätze aufgestellt. Die Luftwaffe (einschließlich Luftverteidigungskräfte) verfügt über etwa 300 000 Soldaten und rd. 250 Langstreckenbomber (v. a. Tu-22, Tu-95, Tu-160), 3 500 Kampfflugzeuge (v. a. MiG-29, Su-25, Su-27), 150 taktische Aufklärungsflugzeuge (MiG-25, Su-24) und 700 Transportflugzeuge (v. a. Il-76, An-2, An-24). Die Marine (rd. 250 000 Mann) gliedert sich in vier Flotten: Pazifische, Nordmeer-, Baltische und Schwarzmeerflotte. 1997 einigten sich nach jahrelangen Verhandlungen Russland und die Ukraine über die Aufteilung der Einrichtungen der Schwarzmeerflotte; außerdem kann Russland seine Schiffe im ukrainischen Schwarzmeerhafen Sewastopol stationieren und dort auch andere militärische Einrichtungen nutzen. An größeren Einheiten stehen der Marine ein Flugzeugträger, 14 Kreuzer, 37 Zerstörer, etwa 200 Fregatten/Korvetten sowie rd. 100 taktische U-Boote und 200 Kleine Kampfschiffe zur Verfügung. Die strategischen Streitkräfte (rd. 150 000 Mann) verfügen u. a. über 31 strategische Atom-U-Boote sowie etwa 6 000 land- und seegestützte Atomwaffen (davon rd. 1 000 Interkontinentalraketen). Dieses strategische Potenzial befindet sich jedoch in einem kontinuierlichen Reduzierungsprozess (START). Auf dem Gebiet der Begrenzung der konventionellen Streitkräfte in Europa wurden durch die im Mai 1997 in Kraft getretene Flankenvereinbarung zum KSE-Vertrag (VKSE) destabilisierende Streitkräftekonzentrationen in bestimmten Gebieten im Norden und Süden von Russland (besonders Kaukasus und Gebiet um Sankt Petersburg) und in angrenzenden Regionen verhindert, indem dort u. a. spezielle Obergrenzen gelten.
 
Eine seit Mitte der 90er-Jahre forciert betriebene Militärreform beinhaltet u. a. die schrittweise Umwandlung der Streitkräfte in eine Berufsarmee bis etwa 2005, die Gewährleistung der atomaren Abschreckung, die Perfektionierung der Organisation der Streitkräfte (v. a. Luftwaffe und Raketenstreitkräfte), die Ausstattung der Truppen mit modernen Waffen und neuer Kampftechnik sowie die Lösung von sozialen Problemen innerhalb der Truppe. - Etwa 20 % der russischen Staatsausgaben wurden 1997 für die Verteidigung verwendet.
 
Am 22. 6. 1994 trat Russland dem NATO-Programm »Partnerschaft für den Frieden« bei, ohne jedoch einen Sonderstatus durchsetzen zu können. Am 27. 5. 1997 stellte Russland sein Verhältnis zur NATO mit der Unterzeichnung der »Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit« auf eine vertragliche Basis.
 
 Landesnatur und Bevölkerung:
 
Landschaft:
 
Russland erstreckt sich in West-Ost-Richtung über mehr als 9 000 km von der Danziger Bucht im Westen (19º 38' östliche Länge) bis zum Kap Deschnjow an der Beringstraße im Osten (169º 40' westliche Länge) und in Nord-Süd-Richtung bis 4 000 km vom Nordpolarmeer (nördlichster Punkt auf der Rudolfinsel des Franz-Josef-Landes, 81º 49' nördlicher Breite, nördlichster Festlandspunkt Kap Tscheljuskin auf der Halbinsel Taimyr, 77º 43' nördlicher Breite) bis zu den Bergländern Südsibiriens im Süden und dem Großen Kaukasus im Südwesten, wo in der Republik Dagestan der südlichste Punkt (bei 41º 10' nördlicher Breite) erreicht wird. Die Oberflächengestalt wird zu 75 % von Ebenen bestimmt, die westlich des Jenissej vorherrschend sind. Sie werden durch den Ural (bis 1 895 m über dem Meeresspiegel) in die Osteuropäische Ebene (Russische Ebene) und in das Westsibirische Tiefland (mit den Hauptströmen Ob und Irtysch) geteilt. An die von der Wolga durchflossene Osteuropäische Ebene schließen sich im Nordwesten der Baltische Schild mit den Ebenen und Bergländern Kareliens und der Halbinsel Kola, im Süden Nordkaukasien bis zum Kamm des Großen Kaukasus (Elbrus, mit 5 642 m über dem Meeresspiegel die höchste Erhebung Russlands) und die Kaspische Senke bis zur unteren Wolga (bei Astrachan bis 28 m unter dem Meeresspiegel) an. Östlich des Jenissej erstreckt sich bis zur Lena das Mittelsibirische Bergland, östlich der Lena und des Jakutischen Beckens schließen sich die bis 3 147 m über dem Meeresspiegel aufragenden Gebirge Ostsibiriens (u. a. Werchojansker, Kolyma-, Tscherskijgebirge und Anadyrbergland) sowie, jenseits der Wasserscheide zwischen Nordpolarmeer und Pazifischem Ozean, die bis 2 325 m über dem Meeresspiegel hohen Gebirge des Fernen Ostens (u. a. Sichote-Alin und Burejagebirge) an. Der Gebirgsgürtel wird am Pazifischen Ozean durch das Korjakengebirge (bis 2 562 m über dem Meeresspiegel) sowie durch die an teilweise noch tätigen Vulkanen (u. a. Kljutschewskaja Sopka, 4 868 m über dem Meeresspiegel) reichen Gebirge Kamtschatkas und der Inselkette der Kurilen abgeschlossen. Vor der fernöstlichen Küste liegt, durch den Tatarensund getrennt, Sachalin, die größte russische Insel. Das Bergland Sibiriens geht im Norden in das Nordsibirische Tiefland über, das sich östlich der Lena im Jana-Indigirka-Tiefland fortsetzt. Am Mittellauf der Lena und am Aldan erstreckt sich das Zentraljakutische Tiefland. Der nordsibirischen Küste sind zahlreiche Inseln und Archipele vorgelagert: Nowaja Semlja, Sewernaja Semlja, die Neusibirischen Inseln und Franz-Josef-Land. Der südsibirische Gebirgsgürtel beginnt im Westen mit dem Gebirgssystem des Altai (Belucha, 4 506 m über dem Meeresspiegel); östlich davon schließen sich West- und Ostsajan sowie die Gebirge Transbaikaliens an, östlich der Lena das Stanowoj- und das sich nach Norden zum ostsibirischen Gebirgsgürtel erstreckende Dschugdschurgebirge.
 
Klima:
 
Russland hat Anteil an verschiedenen Klimazonen, vom Bereich des arktischen Klimas entlang der Nordküste bis zu dem des feuchtsubtropischen Klimas an der Schwarzmeerküste. Der größte Teil des Landes gehört jedoch zur gemäßigten Klimazone. Diese ist bis auf den Süden des Fernen Ostens, der unter dem Einfluss des ostasiatischen Monsuns steht, ausgesprochen kontinental. Während die Sommertemperaturen im Wesentlichen von der geographischen Breite abhängen (Julimittel 1-2 ºC im äußersten Norden, 25 ºC in der Steppenregion), bestimmt der abnehmende maritime Einfluss die kalte Jahreszeit: Die Januarmittel nehmen von Westen (—1 bis —5 ºC) nach Nordosten ab und erreichen im ostsibirischen Gebirgsland mit —50 ºC die tiefsten Werte (bei Ojmjakon und Werchojansk liegen die Kältepole der Nordhalbkugel). Als Folge der kalten, lang anhaltenden und schneearmen Winter ist knapp die Hälfte der Landesfläche Dauerfrostboden. Die Jahresmenge der Niederschläge (meist Sommerregen) nimmt im Flachland von der Ostseeküste (600-700 mm) nach allen Richtungen ab (Kaspische Senke 100-150 mm, östliche Tundra 100-200 mm), erreicht aber in den Gebirgen und im Fernen Osten wieder 600-1 000 mm.
 
Vegetation:
 
51 % der Fläche Russlands sind waldbedeckt. Tundra, Sümpfe, Seen und Hochgebirge nehmen rd. ein Viertel der Fläche ein.
 
Die arktischen Inselgruppen liegen zum größten Teil im Gürtel der polaren Kältewüsten, ebenso der Norden der Halbinsel Taimyr und Teile des Anadyrberglands. Die Tundrenzone, die sich in einem 50 km (im europäischen Teil) bis 300 km (im asiatischen Teil) breiten Streifen durch das ganze Land erstreckt, hat fast immer eine zusammenhängende Vegetationsdecke aus Flechten, Moosen, Zwergsträuchern, sommergrünen Halbsträuchern und ausdauernden Gräsern. Zwischen der nördlichen Baumgrenze und der Nordgrenze des zusammenhängenden Nadelwaldes liegt der im Mittel über 100 km breite Gürtel der Waldtundra, in dessen Nordteil die Tundra mit Waldinseln sowie Waldstreifen in den Tälern durchsetzt ist, während im südlichen Teil der vorherrschende Wald mit offenen Tundrenflächen wechselt. Die nördliche Waldgrenze, die überall von Nadelhölzern gebildet wird, verläuft im europäischen Russland knapp nördlich des Polarkreises; auf der Halbinsel Kola erstreckt sie sich wesentlich weiter nach Norden und erreicht an der norwegischen Grenze zwischen 70º und 72º nördlicher Breite, in Sibirien schwankt sie zwischen 70º und 72º nördlicher Breite, Richtung Pazifikküste zieht sie sich zurück bis 59º 30' an der Ostküste der Halbinsel Kamtschatka.
 
Die boreale Nadelwaldzone (Taiga), deren Nord-Süd-Ausdehnung von Westen nach Osten zunimmt, erstreckt sich in Europa über 10-12, in Asien über 10-25 Breitengrade. Sie umfasst ein Drittel des gesamten Nadelwaldbestandes der Erde. Zwei Drittel des Nadelwaldgürtels liegen im Bereich des Dauerfrostbodens. Im europäischen Landesteil erstreckt er sich als schmaler Streifen entlang der Küste, der jenseits des Urals schnell an Breite zunimmt. Der während des Sommers aufgetaute Oberboden bleibt in weiten Teilen sumpfig, die Moore sind im Allgemeinen weitflächig eben (sibirische Sumpftaiga). Die Wälder sind artenarm und über riesige Flächen einheitlich. Sie bestehen in erster Linie aus Fichten, Lärchen, Tannen und Kiefern, untergeordnet aus Birken, Pappeln, Erlen und Weiden. Im westlichen Teil Sibiriens grenzt der Nadelwald (mit Übergangsgürteln) an Steppen, in den weniger kontinentalen Teilen in Europa und im Amurgebiet an sommergrüne Laubwälder (mit Übergangszonen von Nadel-Laub-Mischwäldern). Im fernöstlichen Gebiet dominiert im Tiefland auf weiten Flächen reiner Laubwald (v. a. Mandschurische Eiche), in den Talauen steht neben sumpfigem Grasland artenreicher Auwald, auf den Höhen stehen Laub-Nadel-Mischwälder. Westlich des Urals vollzieht sich der Übergang vom Nadelwald zum reinen Laubwald in einem sehr breiten Mischwaldgürtel. Der reine Laubwaldgürtel, der sich nach Süden anschließt, ist im osteuropäischen Bereich nur schmal, die Zahl der beteiligten Laubholzarten nimmt von Westen nach Osten ab. Östlich des Urals wird der Laubwaldgürtel, der sich von Jekaterinburg bis in die Nähe von Krasnojarsk hinzieht, fast nur noch von Espen und Birken gebildet.
 
Der europäisch-westsibirische Laubwaldgürtel geht in seiner gesamten West-Ost-Erstreckung nach Süden allmählich in die Steppenzone über. Der Übergangsgürtel wird als nördliche Wiesensteppe oder wegen der hier auf degradierter Schwarzerde vorkommenden Waldinseln auch als Waldsteppe bezeichnet. Der Waldsteppengürtel verläuft im europäischen Teil von Orel in einem flachen Bogen nach Norden bis Ufa, jenseits des Urals fast breitenparallel in etwa 55º nördlicher Breite bis Nowosibirsk mit Ausläufern bis zum Jenissej. Auf den Waldsteppengürtel folgen im Südwesten, in Nordkaukasien, waldfreie Wiesen- oder Schwarzerdesteppen (heute nur noch in Schutzgebieten vorhanden, sonst Ackerland) sowie Halbwüste am Nordwestrand des Kaspischen Meeres. Der westliche Große Kaukasus an der Südgrenze ist mit Laubwald bestanden.
 
Trotz der wirtschaftlich bedingten Verringerung der Schadstoffemissionen sind die Umweltprobleme Russlands weiterhin gravierend. Drei Viertel der Bewohner leben in Gebieten mit sehr hoher Luftverschmutzung, hervorgerufen in erster Linie durch die Schadstoffemissionen der großen Industriebetriebe. Der Eintrag ungeklärter Abwässer aus Industrie, Landwirtschaft und den Kommunen gefährdet die Gewässer und führt zu einer hohen Schadstoffbelastung des Trinkwassers, auch die zum Teil maroden Erdölleitungen bilden dafür eine ständige Gefahr. Folge ausgedehnter Monokulturen sowie einer Ausweitung der Anbauflächen unter Anwendung unsachgemäßer Bewässerungsmethoden ist die Degeneration der Böden in den südlichen Landesteilen. Eine große Gefahr für die Umwelt besteht zudem in der radioaktiven Verseuchung durch die überalterten elf aktiven Kernkraftwerke, die zahlreichen Atommülldeponien und die in den letzten Jahrzehnten durchgeführten Kernwaffenversuche auf Nowaja Semlja.
 
Zwischen 1980 und 1995 haben sich Anzahl und Fläche der Naturschutzgebiete deutlich vergrößert, 1995 bestanden 94 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 31,594 Mio. ha; 30 Großschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 6,548 Mio. ha hatten den Rang eines Nationalparks.
 
Bevölkerung:
 
Den größten Teil der Bevölkerung stellen mit (1999) 81,5 % die Russen. Unter den mehr als 100 nationalen Minderheiten bilden die Tataren mit 3,8 % die größte Gruppe, gefolgt von den Ukrainern (3,0 %), Tschuwaschen (1,2 %), Baschkiren (0,9 %) und Weißrussen (0,7 %); etwa 0,6 % sind Deutsche (Russlanddeutsche). Aufgrund des gering besiedelten asiatischen Landesteils (1999: 2,55 Einwohner je km2) ergibt sich eine durchschnittliche Bevölkerungsdichte von 8,48 Einwohnern je km2, wobei der Mittelwert des europäischen Landesteils bei 26,8 Einwohnern je km2 liegt. Die Ende der 1980er-Jahre einsetzende Abnahme des jährlichen Bevölkerungswachstums (1990-99: —0,1 ‰) ist auf eine stark gesunkene Geburtenrate (2000: 8,7 ‰) sowie zunehmende Sterbeziffern (2000: 15,3 ‰) zurückzuführen. Ein erstarkender Nationalismus in den anderen GUS-Republiken verursachte zu Beginn der 1990er-Jahre eine verstärkte Zuwanderung, vorwiegend der russischen Bevölkerung. So wurden Ende 2000 etwa 491 000 Binnenflüchtlinge und Übersiedler in Russland erfasst, der Großteil kam aus Tadschikistan, Georgien und Aserbaidschan. Die zu sowjetischer Zeit betriebene Besiedlung der nördlichen und östlichen Landesteile kehrte sich nach 1990 in eine Entsiedlung weiter Landstriche in diesen Gebieten um, während der Westen und Südwesten Russlands Wanderungsgewinne verzeichnen. Die mittlere Lebenserwartung verringerte sich 1989-95 bei Männern von 65 auf 58, bei Frauen von 74 auf 72 Jahre und liegt heute bei durchschnittlich 67 Jahren. Der Anteil der städtischen Bevölkerung stieg 1959-2001 von 53 % auf 73 %. 2000 waren von den Erwerbstätigen 31 % in der Industrie und im Baugewerbe, 13 % in der Landwirtschaft und 56 % im Dienstleistungssektor tätig.
 
Religion:
 
Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit. Die rechtliche Grundlage ist das »Religionsgesetz der Russischen Föderation« (in Kraft seit 24. 9. 1997). Seine Präambel hebt den speziellen Beitrag der russisch-orthodoxen Kirche am Aufbau des russischen Staatswesens und an der Entwicklung des Geistes und der Kultur Russlands hervor. Christentum, Islam, Buddhismus, Judentum u. a. Religionen in Russland werden als »untrennbarer Teil des historischen Erbes der Völker Russlands« respektiert. Das Gesetz unterscheidet zwischen religiösen Organisationen (Religionsgemeinschaften, die als schon länger in Russland beheimatet anerkannt sind) und religiösen Gruppen (Religionsgemeinschaften, die weniger als 15 Jahre in Russland ansässig sind). Im Unterschied zu den religiösen Gruppen haben die religiösen Organisationen das Recht, eigene Bildungseinrichtungen, Zeitungen und Wirtschaftsunternehmen zu unterhalten, und können zentrale Organisationsstrukturen (»zentrale religiöse Organisationen«) errichten. Als Konsultativorgan des Präsidenten der Russischen Föderation in Fragen der religiösen Organisationen und Gruppen besteht der »Rat für Zusammenarbeit mit religiösen Vereinigungen«.
 
Nach Angaben der christlichen Kirchen sind 40-50 % der Bevölkerung getauft; als Kirchenmitglieder im engeren Sinn kann allerdings nur eine weitaus geringere Zahl angesehen werden. Die größte Glaubensgemeinschaft ist die russisch-orthodoxe Kirche, der (auf die Taufe bezogen) 50-60 Mio. Menschen zugerechnet werden; staatlich registriert sind rund 10 900 orthodoxe Gemeinden (2000). Neben ihr hat sich nach 1990 eine »Russisch-Orthodoxe Freie Kirche« etabliert (rund 100 Gemeinden); es bestehen zwei altgläubige Jurisdiktionen (Popowzy). - Die Zahl der evangelischen Christen wird auf mindestens 1 Mio. geschätzt. Staatlich registriert sind: Pfingstler (rund 1 300 Gemeinden), Baptisten (rund 1 000), Adventisten (rund 560) und als zentrale religiöse Organisation die Evangelisch-Lutherische Kirche in Russland und anderen Staaten (ELKRAS). - Für die geistliche Betreuung der ebenfalls auf 1 Mio. geschätzten katholischen Christen (v. a. Litauer, Polen, Deutsche; rundrund 350 Gemeinden) bestehen seit Februar 2002 ein Erzbistum und drei Bistümer: das Erzbistum Moskau für den europäischen Teil Russlands (1991 errichtet als Apostolische Administratur), das Bistum Nowosibirsk für Westsibirien (1991 errichtet als Apostolische Administratur), das Bistum Irkutsk für Ostsibirien und den Fernen Osten (1999 errichtet als Apostolische Administratur) und das Bistum Saratow für Südrussland (1999 errichtet als Apostolische Administratur).
 
Die zweitgrößte Religionsgemeinschaft bilden die Muslime, deren Zahl mit mindestens 12 Mio. anzunehmen ist, in einzelnen Schätzungen allerdings mit bis zu 22 Mio. (15 % der Bevölkerung) ausgewiesen wird; die größte muslimische Gemeinschaft außerhalb der traditionellen muslimischen Verbreitungsgebiete (Tatarstan, Baschkirien, Nordkaukasus [Dagestan; Tschetschenien]) bilden die rund 800 000 Muslime in Moskau. Als kollegiale Zusammenschlüsse der eigenständigen regionalen Muftiate bestehen das »Oberste Koordinationszentrum der geistlichen Leitungen der Muslime Russlands« (gegründet 1992) und der »Rat der russischen Muslime« (gegründet 1996). - Die jüdische Gemeinschaft zählte Mitte der 1990er-Jahre etwa 600 000 Mitglieder, wird jedoch infolge kontinuierlicher Auswanderung kleiner. Über ein Drittel der Juden lebt in Moskau (Sitz des Oberrabbiners für Russland) und in Sankt Petersburg, jedoch nur noch wenige im Jüdischen Autonomen Gebiet Birobidschan. - Der Buddhismus ist in der Form des Lamaismus in Burjatien, Kalmückien, Tuwinien und in den Gebieten Irkutsk und Tschita verbreitet und wird (religiös und kulturell) von 800 000 bis 1 Mio. Menschen als ihre angestammte Religion angesehen. - Traditionen des Schamanismus haben sich unter den »kleinen Völkern des Nordens« erhalten (z. B. bei Jakuten und Tuwinen). - Neben traditionelle russische religiöse Sondergemeinschaften wie Duchoborzen und Molokanen traten nach 1990 zahlreiche neue religiös-eschatologische, religiös-nationalistische und neuheidnische Gruppierungen russischen Ursprungs. Daneben sind beziehungsweise waren besonders die Hare-Krishna-Bewegung, die Vereinigungskirche und die Aum-Sekte (1995 verboten) missionarisch tätig.
 
Bildungswesen:
 
Das Schulsystem ist gut ausgebaut, sieht sich aber nach dem neuen Bildungsgesetz vom Juli 1992 (u. a. Dezentralisierung der Schulverwaltungen) großen finanziellen Problemen gegenüber. Das Schulangebot wird seit Anfang der 1990er-Jahre durch private, zum Teil religiös geprägte und meist schulgeldpflichtige Bildungseinrichtungen erweitert. Die Schulpflicht beginnt im sechsten beziehungsweise siebenten Lebensjahr und beträgt neun Jahre. Sie wird in allgemein bildenden staatlichen (kostenfreien) Schulen in eine drei- bis vierjährige Unterstufe (Grundschule) und in eine fünfjährige Mittelschule (Mittelstufe ohne Abschluss) unterteilt. Nach Beendigung der Pflichtschule sind drei weitere Bildungswege möglich: 1) zwei Jahre verlängerte Schulzeit mit Abschluss der elften Klasse (Hochschulreife); 2) ein- bis dreijährige Berufsschule (je nach Berufsart) mit Erwerb des Facharbeiterzeugnisses; 3) zwei- bis dreijährige Ausbildung an einer technischen Fachschule mit Erwerb des Technikerdiploms für mittleres technisches Personal (Hochschulreife). Die Anzahl der Hochschulbewerber übersteigt in der Regel die Studienplatzkapazität, deshalb gibt es Aufnahmeprüfungen (Auswahlprinzip). Verschiedene Hochschulen sind stark spezialisiert, andere haben ein breites Studienangebot. Ein Diplomstudium dauert in der Regel fünf Jahre, im Anschluss daran ist ein dreijähriges Promotionsstudium möglich (Abschluss: »Kandidat der Wissenschaften«). In Russland gibt es 57 Universitäten, von denen mehrere (u. a. die 1755 gegründete Lomonossow-Universität, die 1960 gegründete Russische Universität der Völkerfreundschaft und die 1993 gegründete Russisch-Orthodoxe Universität) in Moskau konzentriert sind.
 
Publizistik:
 
Presse: Zwischen 1989 und 1991 entstand eine pluralistische Presselandschaft mit Neugründungen einer Vielzahl privater unabhängiger Medien. Die angespannte wirtschaftliche Lage des Landes, geringe Kaufkraft der Bevölkerung, steigende Druck- und Vertriebskosten sowie zunehmende politische Lethargie und eine allgemeine Informationsmüdigkeit führten jedoch viele Zeitungen seit 1993 in eine wirtschaftliche Krise mit rapide sinkenden Auflagenzahlen. Das Hauptproblem der postsowjetischen Ära ist die enge personelle Verflechtung von Wirtschaft, Politik und Medien, bei der einflussreiche, als »Oligarchen« bezeichnete Wirtschaftsvertreter (u. a. B. Beresowskij, W. Gussinskij, W. Potanin) gleichzeitig Besitzer von Banken und Medien sind und Staatskonzerne wie Gasprom und Lukoil als Hauptgesellschafter der großen überregionalen Fernsehsender auftreten. Dies bedeutet für die Medien finanziellen und politischen Druck und damit eine Bedrohung der im Mediengesetz von 1990 gewährten Meinungs- und Pressefreiheit. Mit dem Amtsantritt von Präsident Putin im März 2000 und seiner im September 2000 erlassenen »Staatlichen Doktrin zur Informationssicherheit« verschärfte sich die Situation für die unabhängigen und oppositionellen Medien; illegale Durchsuchungen, Kreditverweigerungen, Lizenzentzug, Schließungen (z. B. der regierungskritischen Zeitung »Sewodnja«), Überwachung von Internetzeitungen (z. B. »Gazeta.ru«, »Vesti.ru«, »Lenta.ru«, »Smi.ru ) durch den Geheimdienst FSB, fortschreitende Gleichschaltung und Verstaatlichung großer privater Medienunternehmen wie der Holding Media-Most sind die Ausprägungen des politischen Richtungswechsels. Insgesamt erscheinen in Russland etwa 12 000 periodische Publikationen, davon befanden sich (1999) 2 140 in staatlicher Hand. Zu den wichtigsten Printmedien gehören die Wochenzeitungen und -zeitschriften »Argumenty i Fakty« (Auflage 3,03 Mio.), »Ekonomika i Schisn« (gegründet 1918; 1,2 Mio.), »Nowaja Gaseta« (gegründet 1997, zur Media-Most-Gruppe gehörend; 535 000) und »Moskowskije Nowosti« (123 000), die national verbreiteten Tageszeitungen »Moskowskij Komsomolez« (populäres Boulevardblatt; 1,2 Mio.), »Komsomolskaja Prawda« (ehemaliges Organ des Kommunistischen Jugendverbandes, heute im Besitz der Oneximbank, demokratische Orientierung; 700 000), das frühere Gewerkschaftsblatt »Trud« (heute Tageszeitung im Besitz des Energiekonzerns Gasprom; 600 000), »Iswestija« (seriöse Tageszeitung im Besitz des Erdölkonzerns Lukoil und der Oneximbank, kremlnah; 405 000), »Wetschernaja Moskwa« (Abendblatt; 300 000), »Sowjetskaja Rossija« (dreimal wöchentlich erscheinend, im Besitz der Kommunistischen Partei; 250 000), »Nowyje Iswestija« (gegründet 1997, farbig illustriert, im Besitz Beresowskijs; 102 000), ferner die hauptsächlich in Moskau gelesenen Qualitätszeitungen »Kommersant Daily« (Stolichnybank; 120 000), »Nesawissimaja Gaseta« (Beresowskij; 50 000) und die Wochenzeitung »Obschtschaja Gaseta« (gegründet 1991, Media-Most-Gruppe; 260 000). Zur staatlichen Medienholding VGTRK gehören u. a. die Tageszeitung »Rossijskaja Gaseta« (Amtsblatt, gegründet 1990; 439 000) und die Wochenzeitschrift »Rossijskije Westi« (50 000).
 
Nachrichtenagenturen:
 
Neben den staatlichen Agenturen ITAR-TASS und »RIA-Vesti« sind unabhängige Agenturen entstanden, u. a. »Interfax« (gegründet 1989), »Postfactum« (gegründet 1987), »Skate Press«, »AiF-Nowosti«, »Telemir«.
 
Rundfunk:
 
Das gebührenfrei zu empfangende Fernsehen stellt für die meisten Russen das Hauptinformationsmedium dar; insgesamt existierten (1999) etwa 500 private und 300 staatliche Fernsehkanäle. Der kremlkritische Privatsender NTW (Media-Most-Gruppe) wurde im April 2001 - über den mehrheitlich in Staatsbesitz befindlichen Erdgaskonzern Gasprom - unter die Kontrolle des Staates gebracht und seine Direktion ausgetauscht. Als letzte mehrheitlich in Privatbesitz (Beresowskij) befindliche Fernsehanstalt mit regierungsunabhängiger Nachrichtenberichterstattung wurde der Sender TW-6 im Januar 2002 auf Anordnung des obersten Schiedsgerichts wegen angeblicher Überschuldung geschlossen; ein Nachfolgesender (TWS) startete im Juni 2002. Somit befinden sich fast alle landesweit ausstrahlenden Fernsehsender in staatlicher Hand (neben NTW und TW-6: ORT, RTR, »Kultura« und - im Besitz der Moskauer Stadtregierung - »TV-Tsentr«). Die staatliche Medienholding VGTRK unterhält ferner ein Netzwerk von 90 regionalen Sendern. Weitere Fernsehsender sind die regionalen Sendergruppen REN-TV, TNT, STS und AST (privat) sowie das russischsprachige Programm des europäischen Nachrichtensenders EuroNews (seit 2001). Im Hörfunkbereich befinden sich die größeren Sender (»Radio Rossii«, »Golos Rossija«, »Radio Majak«, »Orfej«, »Radio 1«) ebenfalls in staatlicher Hand, daneben existiert eine Vielzahl privater Musiksender (z. B. »Ewropa plus«, »Radio 101«). Als bisher letztes unabhängiges Medium der Media-Most-Gruppe fiel im Juli 2001 der kritische Hörfunkinformationssender »Echo Moskwij«) mehrheitlich (rd. 52 % der Anteile) dem staatlich kontrollierten Energiekonzern Gasprom zu.
 
 Wirtschaft und Verkehr:
 
Wirtschaft:
 
Russland war Kernland der Sowjetunion, an deren Industrieproduktion (1988) mit 61 % und landwirtschaftlicher Produktion mit 50 % beteiligt. Die seit 1928 (1. Fünfjahresplan) nach zentralen Planvorgaben gelenkte Wirtschaft war v. a. auf die Grundstoff-, Produktionsgüter-, Schwer- und Rüstungsindustrie ausgerichtet und vernachlässigte die Konsumgüterproduktion. Stagnation und Rückgang der wirtschaftlichen Entwicklung sind seit den 1970er-Jahren Folge einer zentral gelenkten Investitionspolitik, der weitere wirtschaftliche Verfall führte Russland 1990/91 an den Rand des Zusammenbruchs. Nach dem Zerfall der Sowjetunion hielten infolge unzureichender Reformen während des Umwandlungsprozesses von der Plan- zur Marktwirtschaft die wirtschaftliche Stagnation und krisenhafte Entwicklung an, die Inflation verstärkte sich und nahm zeitweise den Charakter einer Hyperinflation an, das Bruttoinlandsprodukt (BIP) halbierte sich innerhalb der 1990er-Jahre. Instabile politische Rahmenbedingungen, fehlendes Vertrauen in das bestehende Rechtssystem, ein undurchsichtiges Steuersystem, eine wenig unternehmensorientierte Infrastruktur sowie ein noch schwach entwickeltes Bankensystem stellen neben fehlendem Management-Know-how, den fortbestehenden Monopolstrukturen vieler Branchen und einer geringen Investitionsbereitschaft der russischen Unternehmen die Hauptprobleme der inländischen Wirtschaft sowie Hemmfaktoren für ausländische Investoren dar, sodass das Gesamtvolumen der ausländischen Direktinvestitionen Ende 1999 nur etwa 11,5 Mrd. US-$ (im Vergleich: China etwa 43 Mrd. US-$) erreichte. Die Auslandsverschuldung Russlands hat sich zwischen 1990 und 1996 auf etwa 125 Mrd. US-$ fast verdoppelt und lag Anfang 2001 bei 149,9 Mrd. US-$. Höhepunkt der negativen wirtschaftlichen Entwicklung war 1998 eine tief greifende Wirtschafts- und Finanzkrise, die die soziale Lage der Bevölkerung weiter erheblich verschlechterte. Ende April 1999 waren 14,2 % der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter arbeitslos, im Oktober 1999 hatten 34,6 % der Bürger des Landes ein Einkommen unterhalb des Existenzminimums. Erst langsam sind Anzeichen einer Stabilisierung erkennbar. Das BIP pro Kopf der Bevölkerung steigt wieder und lag (1999) mit 2 270 US-$ bei etwa 30 % des Vergleichswertes von 1990.
 
Die Wirtschaftsstruktur Russlands wird zunehmend durch die Gewinnung und Verarbeitung von Energieträgern (Erdöl, Erdgas, Kohle) sowie anderen Rohstoffen bestimmt. Jedoch verringerte sich der Anteil der Industrieproduktion am BIP in den letzten Jahren deutlich zugunsten der Dienstleistungen, deren Größe sich seit Reformbeginn allmählich westlichen Verhältnissen annähert. Auf die Schattenwirtschaft entfallen bis zu 40 % des BIP.
 
Die 1992 eingeleitete Privatisierung kam gut voran; von den damals 66 Mio. Erwerbstätigen arbeiteten bis 1996 36 % in der Privatwirtschaft und 24 % in Firmen des gemischten Sektors; gemessen am Anlagevermögen betrug der Privatanteil etwa 19 % (Staatsanteil: 45 %, Anteil der Firmen des gemischten Sektors: etwa 36 %). Nach einer deutlichen Verlangsamung des Privatisierungsprozesses 1996 wurde im Frühjahr 1997 die »Privatisierung nach individuellen Objekten« vorangetrieben, bei der nicht mehr die Privatisierungserlöse, sondern die Effizienz der Unternehmen im Mittelpunkt stehen.
 
Landwirtschaft:
 
Klimatisch bedingt umfasst die landwirtschaftliche Nutzfläche Russlands nur 210 Mio. ha (12 % der Landesfläche), davon sind 62 % Ackerland, 37 % Weiden und Wiesen (zur Heugewinnung) sowie 1 % Obst- und Weinbaufläche. Seit Beginn der Agrarreform Anfang der 1990er-Jahre hat die volkswirtschaftliche Bedeutung der russischen Landwirtschaft starke Einbußen erlitten. Die Ursachen hierfür liegen neben der Abnahme der landwirtschaftlichen Produktion um ein Drittel zwischen 1990 und 1995 (Viehzucht um 38 %, Pflanzenproduktion um 27 %) in dem unverhältnismäßig starken Preisanstieg bei den landwirtschaftlichen Produktionsmitteln im Vergleich zu den (zentral festgelegten) Agrarpreisen.
 
Nachdem bei der Kollektivierung der Landwirtschaft (seit 1928) ein selbstständiges Bauerntum gänzlich beseitigt worden war, kann seit Anfang 1992 Land der Kolchosen zur individuellen Bewirtschaftung (Pachtsystem) überlassen werden, jedoch sind Kooperativen, Kolchosen und Sowchosen die Hauptbetriebsform.
 
Wertmäßig hat die Viehzucht größere Bedeutung als der Pflanzenbau. Ihre Hauptzweige sind Rinder- (besonders im Wolgagebiet, im europäischen Zentrum und in Westsibirien), Schweine- (in Nordkaukasien, im Wolgagebiet, im Zentralen Schwarzerdegebiet) und Schafzucht (im Wolgagebiet, in Nordkaukasien und Ostsibirien) sowie Geflügelhaltung. Im arktischen Norden wird Rentierzucht, im Norden und Osten auch Pelztierjagd und -zucht betrieben. Von der Ackerfläche sind 53 % mit Getreide (besonders Weizen) bestanden, 36 % mit Futterpflanzen und 11 % mit anderen Kulturen, v. a. Zuckerrüben und Sonnenblumen (beides besonders in Nordkaukasien und im Zentralen Schwarzerdegebiet), Flachs (im zentralen und im nordwestlichen europäischen Teil), Kartoffeln (besonders im zentralen europäischen Teil) sowie Gemüse; die Obst- und Weinbaugebiete liegen vorwiegend in Nordkaukasien.
 
Forstwirtschaft:
 
Russland verfügt mit etwa (1996) 8,26 Mio. km2 über die größten Waldflächen weltweit, das entspricht rund 45 % der Gesamtfläche des Landes. Nach offiziellen Angaben ging der Holzeinschlag seit 1990 stark zurück und betrug (1998) 115,6 Mio m3. In Sibirien haben in den vergangenen Jahren zahlreiche ausländische Firmen Konzessionen für den Holzeinschlag erhalten.
 
Fischerei:
 
Zwischen 1988 und 1998 verringerten sich die Fangmengen um fast 46 %, von 8,19 Mio. t auf 4,46 Mio. t. Die bedeutendsten Standorte der Fischwirtschaft finden sich in der Wirtschaftsregion Ferner Osten; über 50 % der Fangmengen kommen aus den Regionen Chabarowsk und Primorje sowie von Kamtschatka und Sachalin. Bedeutende Standorte im europäischen Landesteil sind die Gebiete Astrachan, Murmansk und Kaliningrad.
 
Bodenschätze:
 
Russland ist reich an Bodenschätzen; es besitzt ein Fünftel der weltweit nachgewiesenen Goldvorkommen, die Hälfte der Weltkohlevorkommen (Kusnezker Kohlenbecken, Petschora-, Kansk-Atschinsker, Südjakutisches Kohlenbecken, östliches Donez-Kohlenbecken) und sehr große Erdöl- und Erdgaslagerstätten (Westsibirien, Wolga-Ural-Erdölgebiet, Nordkaukasien, Republik Komi, Sachalin). Weltbedeutung haben die Diamantvorkommen in Jakutien. Die Fundstätten der Nichteisenerz- und Edelmetallvorkommen wie Kupfer, Zink, Gold, Silber, Platin, Kobalt, Quecksilber und Uran befinden sich zum großen Teil im siedlungs- und infrastrukturell wenig erschlossenen Sibirien, wodurch hohe Investitionen für den Abbau erforderlich sind. Weltbedeutung haben die Diamantvorkommen in Jakutien. Schwerpunkte des Eisenerzbergbaus sind Kursk, der Ural, das Schorijabergland, Südjakutien, das Angaragebiet sowie Karelien und die Halbinsel Kola.
 
Energiewirtschaft:
 
Russland ist der größte Energieerzeuger Europas. Die erzeugte Menge ist größer als die verbrauchte, sodass der Energieexport etwa 60 % aller Haushaltmittel und 70 % der Deviseneinnahmen erbringt. Die Elektrizitätswirtschaft stützt sich zu 68 % auf Wärme-, zu 20 % auf Wasser- (an Wolga, Kama und die weltgrößten an Jenissej und Angara) und zu 12 % auf Kernkraftwerke. Seit Ende der 1980er-Jahre nimmt bei rückläufigen Fördermengen von Kohle, Erdöl und Erdgas die Energieerzeugung ab.
 
Industrie:
 
Die Industrieproduktion ging 1989-95 um 50 % zurück. Überproportional betroffen sind das verarbeitende Gewerbe (v. a. die wissenschaftsintensiven Zweige wie Elektronik und Automatisierungstechnik), das 1995 nur noch 40 % an der gesamten Industrieproduktion bestritt (1990: 60 %), sowie die Textilindustrie. Die Rohstoffe gewinnende Industrie wurde aufgrund geringerer Produktionsrückgänge innerhalb der russischen Volkswirtschaft immer bedeutender.
 
Die Eisen schaffende Industrie ist im Ural, in Tula, Lipezk, Kursk, Moskau, Tscherepowez und im Kusnezker Steinkohlenbecken, die Nichteisenerzverhüttung im Ural, auf der Halbinsel Kola, in Nordkaukasien, Nordsibirien und im Fernen Osten angesiedelt. Besonders im Wolgagebiet, im Nordwesten, im Ural und in Moskau befinden sich Betriebe des Maschinen- und Fahrzeug- sowie des Geräte- und Anlagenbaus; im Ural um Jekaterinburg konzentriert sich die Rüstungsindustrie. Wichtige Standorte der chemischen und Erdöl verarbeitenden Industrie liegen im zentraleuropäischen und nordwestlichen Landesteil, im Wolgagebiet und im Ural. Die Holzindustrie ist in den nördlichen und östlichen Landesteilen, die Textilindustrie besonders im zentralen und nordwestlichen europäischen Teil und die Nahrungsmittelindustrie in den zentralen europäischen Landesteilen, in Nordkaukasien und im Süden Westsibiriens vertreten. Neben den alten Hauptindustriestandorten Moskau, Sankt Petersburg, Nischnij Nowgorod, Saratow, Rostow am Don und Wolgograd entwickelten sich nach 1945 neue Industriestandorte im Ural, im Kusnezker Steinkohlenbecken und in Nordkaukasien, in Sibirien, im Bereich der Kursker Magnetanomalie, im Timan-Petschora-Becken und um Orenburg.
 
Tourismus:
 
Das große touristische Potenzial des Landes wird wegen der fehlenden Infrastruktur und des nicht ausgebauten Hotel- und Gaststättenwesens zurzeit nur zu einem sehr kleinen Teil genutzt. Schwerpunkte des Fremdenverkehrs sind Moskau und der um diese Metropole gelegene »Goldene Ring« (mit den Städten Susdal, Jaroslawl, Wladimir u. a.) sowie der Großraum Sankt Petersburg mit kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten. Die wichtigsten Erholungsgebiete liegen an der Schwarzmeerküste und im Großen Kaukasus. Russland besuchten (1997) 15,4 Mio. ausländische Touristen.
 
Außenwirtschaft:
 
Der Außenhandelsumsatz betrug 2000 136,6 Mrd. US-$, davon entfielen 102,8 Mrd. US-$ auf den Export, 33,8 Mrd. US-$ auf den Import. Größten Anteil am Außenhandel hat der Export von Erdgas, Erdöl und Erdölprodukten (2000: 57 % des Exportwertes), dagegen ging der Export von Schwarz- und Buntmetallen (1996: 19 %) stark zurück (2000: 10,5 %). Die wichtigsten Importgüter waren 2000 Maschinen und Ausrüstungen (31 % aller Importe) sowie Nahrungsmittel, Fahrzeuge, chemische Erzeugnisse und Konsumfertigwaren. Zu den größten Handelspartnern gehören Deutschland (2000: 8 % der Exporte; 13,8 % der Importe), die Ukraine (2000: 6 % der Exporte; 8 % der Importe) und die USA (2000: 6 % der Exporte; 8 % der Importe). Der Anteil der GUS- und der baltischen Staaten am Außenhandelsvolumen liegt bei etwa 25 %.
 
Verkehr:
 
Die Dichte des Verkehrsnetzes (2000: 86 000 km Eisenbahnstrecken, davon etwa 45 % elektrifiziert, und [1997] 756 000 km Straßen) nimmt von Westen nach Osten ab und ist östlich des Ural sehr weitmaschig. Aufgrund der Größe des Landes und der weiten Entfernungen zwischen den Regionen ist die Eisenbahn das Haupttransportmittel. Durch Sibirien verläuft die Transsibirische Eisenbahn sowie weiter nördlich die Baikal-Amur-Magistrale. Die Binnenschifffahrt (2000: 84 600 km Binnenschifffahrtsstrecke) wird durch die lange Zeit der Vereisung der Flüsse stark behindert; Schifffahrtskanäle existieren nur im europäischen Teil Russlands. Wichtigste Seehäfen sind an der Ostsee Sankt Petersburg und Königsberg (heute Kaliningrad), an der Barentssee Murmansk, am Weißen Meer Archangelsk, am Schwarzen Meer Noworossijsk sowie am Pazifik Nachodka/Wostotschnyj und Wladiwostok. Durch die Nordostpassage wird die Hochseeschifffahrt auch mithilfe von Eisbrechern betrieben. Treibstoffmangel und ein veralteter Flugzeugpark führten den Flugverkehr nach 1990 in eine tiefe Krise. Das ehemalige Monopolunternehmen AEROFLOT wurde umgewandelt und fliegt heute als AEROFLOT Russian International Airlines (ARIA) im internationalen Flugverkehr. Daneben gibt es für den inländischen Flugverkehr (besonders in Sibirien und im Fernen Osten) über 400 Fluggesellschaften. Die bedeutendsten Flughäfen sind Scheremetjewo (Moskau) und Pulkowo (Sankt Petersburg). Erdöl- und Erdgaspipelines führen von den Fördergebieten in die Verarbeitungszentren Russlands und benachbarter Republiken sowie in die mehrerer mittel- und westeuropäischer Staaten. Größte Bedeutung für den Export von Brennstoffen haben die Erdölleitung Freundschaft und die Erdgasleitung von der Halbinsel Jamal.
 
 
 
Das zum Teil seit der Altsteinzeit (Paläolithikum) besiedelte Territorium von Russland war in seiner frühgeschichtlichen Periode Wohnsitz und Durchzugs- beziehungsweise Expansionsgebiet zahlreicher Stämme und Völkerschaften (Osteuropa, Sibirien). Das wohl schon im 2. Jahrtausend v. Chr. in Südrussland auftauchende nomadische Reitervolk der Kimmerier wurde etwa im 8./7. Jahrhundert v. Chr. durch die aus dem Osten vorstoßenden Skythen verdrängt; östlich von Don und Wolga lebten die sprachlich mit ihnen verwandten Sarmaten, die bei ihrem Zug nach Westen im 4./3. Jahrhundert v. Chr. die Skythen vertrieben. Die Griechen gründeten seit dem 7. Jahrhundert v. Chr. an der Schwarzmeerküste Städte (u. a. Tyras, Chersonesos, Pantikapaion). Das im 5. Jahrhundert v. Chr. an der Nordküste des Schwarzen Meeres beiderseits der Straße von Kertsch errichtete Bosporanische Reich erweiterte seine Herrschaft bis an den Don (Gründung der Stadt Tanais) und bestand (zeitweise in Personalunion mit dem Pontischen Reich) bis ins 4. Jahrhundert, als es die aus Zentralasien vordringenden Hunnen zerstörten. Ihnen folgten die Awaren, die zu Beginn des 6. Jahrhunderts die Steppen nördlich des Schwarzen Meeres durchzogen, bei ihrem Vorstoß nach Pannonien in die Siedlungsräume der sich allmählich über Osteuropa ausbreitenden Slawen eindrangen und deren Wanderung bewirkten. Verschiedene ostslawische Stämme wurden durch das zwischen Don und Wolga entstandene Chasarenreich (7.-10. Jahrhundert) unterworfen, das auch die seit dem 7. Jahrhundert an der mittleren Wolga ansässigen Bulgaren (Wolgabulgaren) beherrschte.
 
 Anfänge der russischen Geschichte
 
Die altrussische Chronik (Nestorchronik) lässt die Geschichte Russlands mit der Herrschaftsübernahme warägischer Fürsten beginnen (Rus).
 
Die Ethnogenese der Ostslawen hat sich in einem polyethnischen Milieu und einem von Migrationen und Bevölkerungsfluktuationen gekennzeichneten Raum abgespielt, der ursprünglich im nordöstlichen Waldgebiet von finnougrischen, im südlichen von baltischen Stämmen besiedelt war. Die Slawen sind nach dem Befund archäologischer Grabungen wohl erst vom 6. Jahrhundert n. Chr. an in das obere und mittlere Flussgebiet des Dnjepr und der Düna sowie in das Gebiet um den Ilmensee zugewandert. Eine kompaktere slawische Landnahme im Zweistromgebiet zwischen Oka und oberer Wolga, dem Zentrum des späteren Moskowitischen Russland, ist nicht vor dem Jahr 1000 anzusetzen.
 
Seit dem 8. Jahrhundert gerieten die slawischen Stämme in den Einzugsbereich bewaffneter warägischer Fernkaufleute, die über die Düna und den Wolchow in das Stromgebiet von Wolga und Dnjepr gelangt waren und die Handelsverbindung von der Ostsee nach Konstantinopel und in den Vorderen Orient herstellten. Sie lösten - nach der »Berufungssage« der russischen Chronik auf Einladung der slawischen und finnischen Stämme - die Burgherrschaften einheimischer Fürsten ab und errichteten entlang der Handelsstraßen seit dem 9. Jahrhundert befestigte Stützpunkte. Die Ankunft Ruriks mit seinen Brüdern Sineus und Truwor wird auf das Jahr 862 datiert. Im Jahre 882 soll der Nachfolger Ruriks, Oleg, mit seinem Zug nach Kiew die Vereinigung der beiden nördlichen und südlichen Herrschaftsbereiche der warägischen Fürsten hergestellt haben.
 
 Das Kiewer Reich
 
Das Kiewer Reich war anfangs nur ein loser Verbund einzelner Fürstenherrschaften, die sich um den Kiewer Fürstensitz gruppierten. Der Großfürst hatte als Primus inter Pares bis in die 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts mit Nowgorod als Nebenland eine herausgehobene Position. Er stützte sich auf eine bewaffnete Gefolgschaft (Druschina) meist skandinavischer Herkunft und lebte von Kriegs- und Beutezügen, von den gewaltsam eingetriebenen Abgaben der slawischen Stämme und vom Verkauf der Landesprodukte (Honig, Wachs, Felle) auf den mediterranen Märkten (Konstantinopel, Wolgabulgaren, Kalifenreich). Verträge mit den byzantinischen Kaisern, die unter den Kiewer Fürsten Oleg (bis 912) und Igor (912-945) ausgehandelt worden waren (907 beziehungsweise 911, 944), sicherten diesen Gewinn bringenden Austausch. Die für ihren Sohn regierende Fürstin Olga (945-969) schuf die Grundlage einer festeren Verwaltungsordnung, bemühte sich aber nach ihrer Taufe vergebens um eine Christianisierung des Landes. In der 2. Hälfte des 10. Jahrhunderts setzte sich das slawische Element der Bevölkerungsmehrheit auch unter der herrschenden Schicht immer mehr durch. Der Sohn Olgas, Swjatoslaw (945/969-972), war der erste Kiewer Fürst mit slawischem Namen. Er unternahm ausgedehnte Kriegszüge nach Osten (Kaukasus, Krim) und auf den Balkan (Bulgarien). 965 zerschlug er das Chasarenreich und beseitigte damit ungewollt einen wirksamen Schutz vor den Steppenvölkern. 968 erschienen die Petschenegen erstmals vor Kiew und eröffneten einen jahrhundertelangen wechselvollen Kampf in Südrussland.
 
Über die regen Handelskontakte mit Byzanz fand das Christentum Eingang in Kiew, das Wladimir der Heilige (978-1015) durch die Fürstentaufe von 988 und die anschließende Zwangsbekehrung der Bevölkerung zur offiziellen Staatsreligion erhob. Die Heirat Wladimirs mit Anna, der Schwester des byzantinischen Kaisers Basileios II., war ein beachtlicher Prestigegewinn für die herrschende Dynastie. Durch Vermittlung der bulgarischen Kirche und griechischer Kirchenmänner und Künstler verbreiteten sich am Kiewer Hof eine christliche Kulturtradition nach byzantinischem Vorbild und eine kirchlich geprägte Schriftlichkeit (russische Literatur). Jaroslaw der Weise (1019-54) setzte dieses Werk fort mit repräsentativen Kirchen- und Klosterbauten (Sophienkathedralen in Kiew und Nowgorod), mit bildungsfördernden Maßnahmen, mit der Festigung der kirchlichen Organisationsstruktur (russische Metropolie im jurisdiktionellen Verband des Patriarchats von Konstantinopel) und mit der Kodifizierung der rechtlichen Überlieferungen (»Russkaja prawda«). Durch eine gezielte Heiratspolitik festigte er die Beziehungen zu führenden europäischen Fürstenhäusern. Die von ihm erlassene Thronfolgeordnung nach dem Senioratsprinzip konnte Uneinigkeiten unter seinen Nachkommen und den Zerfall der politischen Einheit jedoch nicht verhindern. Das Kiewer Reich löste sich in konkurrierende Teilfürstentümer auf, der Adel wurde sesshaft und wandelte sich zu einer Grund besitzenden Oberschicht. Nur vorübergehend konnte Wladimir II. Monomach (1113-25) noch einmal die Gesamtstaatsidee verwirklichen.
 
 Die Zeit der Teilfürstentümer (1169-1240)
 
Der Fürstentag zu Ljubetsch 1097 hatte erstmals die Souveränität der Fürsten in ihrem jeweiligen »Vatererbe« (Wottschina) bestätigt. Im 12. Jahrhundert bildeten sich eigenständige Machtzentren in den Randzonen heraus: im Nordwesten das durch die überseeischen Verbindungen begünstigte Nowgorod, im Westen Polozk, im Südwesten Galitsch-Wladimir und im Nordosten zwischen Oka und oberer Wolga Wladimir-Susdal, das unter dem »Städtegründer« Jurij Dolgorukij (✝ 1157) seinen Aufstieg nahm. 1169 brannte dessen Sohn Andrej Bogoljubskij (1157-74) Kiew nieder und verlegte die großfürstliche Residenz in das entfernte Bogoljubowo, das er nach dem Vorbild staufischer Pfalzen ausbauen ließ. In den einzelnen Teilen entwickelten sich unterschiedliche politische Strukturen: Im Kiewer Reich waren die wesentlichen politischen Entscheidungen im Zusammenwirken des Fürsten mit den Bojaren (aristrokratisches Element) und den kirchlichen Würdenträgern sowie der Volksvertretung (Wetsche) in den Städten (demokratisches Element) getroffen worden, nunmehr überwog im Fürstentum Galitsch das aristrokratische, im Fürstentum Wladimir-Susdal das monarchische und in Nowgorod das demokratische Element, das aber immer mehr durch das oligarchische Stadtregiment der reichen Grundbesitzer und Kaufleute überlagert wurde. Die kleineren Fürstentümer standen in der Regel unter dem Einfluss des militärisch mächtigsten Fürsten von Wladimir-Susdal. Ein Teil der westlichen Fürstentümer orientierte sich im Laufe des 13. und 14. Jahrhunderts nach Litauen um. Die einheitliche Kirchenverfassung des Reiches blieb unter dem bis 1299 in Kiew residierenden Metropoliten erhalten.
 
 Die Mongolenherrschaft (1238/40-1480)
 
Das politisch zerstückelte Kiewer Reich war dem Ansturm der aus dem Osten vordringenden Mongolen/Tataren nicht mehr gewachsen. Nach der Niederlage der Polowzer und Russen an der Kalka (1223) unterwarf Batu Khan, ein Enkel Dschingis Khans, 1237-40 die russischen Fürstentümer (1238 Niederlage und Tod des Großfürsten von Wladimir, Jurij Wsewolodowitsch); nur Nowgorod blieb verschont, musste aber Tributzahlungen leisten. Batu Khan errichtete die Herrschaft der Goldenen Horde mit dem Zentrum in Saraj an der unteren Wolga. Die tatarischen Herren zogen ihre Truppen zurück und begnügten sich mit der Heerfolge der russischen Fürsten und der Eintreibung von Abgaben und Steuern. Sie ließen die bestehende politische Ordnung und die privilegierte Stellung der orthodoxen Kirche weitgehend unverändert, behielten sich aber die jeweilige Bestätigung der Herrschaftsrechte durch so genannte Jarlyki (Gnadenbriefe) vor. Unbotmäßigkeiten und Widerstand wurden durch Strafexpeditionen gnadenlos geahndet (1252 Großfürst Andrej Jaroslawitsch, 1258/59 Daniil von Galizien-Wolhynien, 1327 Twer). Durch seine geschickte Anpassungspolitik profitierte der Taktiker Alexander Newskij (✝ 1263) von der Uneinigkeit der russischen Fürsten. Als Fürst von Nowgorod hatte er das städtische Aufgebot erfolgreich gegen die Schweden (1240 an der Newa) und gegen den Deutschen Orden (1242 auf dem Eis des Peipussees) geführt; 1252 verlieh ihm der Khan anstelle seines Bruders Andrej die Großfürstenwürde in Wladimir-Susdal. Aus den erbitterten Kämpfen unter seinen Nachkommen um die Vorherrschaft im nordöstlichen Russland ging schließlich das kleine Fürstentum Moskau als Sieger hervor. Es war 1261 an den jüngsten Sohn Alexanders, Daniil Aleksandrowitsch (Daniel, Herrscher, Moskau), den Begründer der Moskauer Linie der Rurikiden (Danilowitschi), gefallen. Mithilfe der Tataren konnte es sich des mächtigsten Konkurrenten in Twer entledigen und durch eine erfolgreiche Arrondierungspolitik eine Machtbasis schaffen. Die Option der Kirche für das aufstrebende Fürstentum bedeutete einen zusätzlichen Prestigegewinn. 1299 hatte sich der Metropolit von Kiew in das nordöstliche Russland zurückgezogen, 1325 ließ er sich endgültig in Moskau nieder. Iwan I. Kalita (1328-41) gelang die dauerhafte Sicherung der Großfürstenwürde, sein Enkel Dmitrij Donskoj (1359-89) konnte 1380 erstmals die Tataren in offener Feldschlacht auf dem »Schnepfenfeld« am Don (Kulikowo pole) schlagen. Der sich abzeichnende Machtverfall der Goldenen Horde begünstigte die Einigungsbestrebungen der Moskauer Fürsten (»Sammlung der russischen Lande«), doch erwuchs ihnen im litauischen Großfürstentum (seit 1386 in Personalunion mit Polen vereinigt) ein gefährlicher Konkurrent, der noch im 14. Jahrhundert einen Großteil der westrussischen Gebiete (unter Einschluss Kiews, 1362) an sich zog. Westrussland hat in der Folgezeit unter polnisch-kathischem Einfluss eine enger an Westeuropa angelehnte Entwicklung genommen. Durch die Einwirkung von Renaissance und Humanismus, von deutschem Stadtrecht und westlichen Bildungstraditionen ist die ethnisch-kulturelle Teilung der Ostslawen in Ukrainer, Weißrussen und Großrussen vorbereitet worden. Seit der Durchsetzung der faktischen Autokephalie 1448 (Wahl des Metropoliten durch eine russische Bischofssynode ohne vorheriges Einverständnis des Patriarchen) und der Trennung von der Kiewer Metropolie 1458 (seither »Metropolit von Moskau und ganz Russland«) ging auch die Moskauer Kirche eigene Wege, die 1589 zur Errichtung eines Patriarchats führen sollten.
 
 Das Moskauer Reich (1480-1712)
 
Nach Überwindung der dynastischen Krise von 1425 bis 1453, die mit äußerster Grausamkeit unter den Söhnen und Enkeln Dmitrij Donskojs ausgetragen wurde, brachte der wohl bedeutendste Herrscher auf dem Moskauer Thron, Iwan III., der Große (1462-1505), das Moskauer Einigungswerk mit der Einverleibung von Jaroslawl (1463), Rostow (1474), Nowgorod (1478) und Twer (1485) weitgehend zum Abschluss. An der litauischen Front übernahm Moskau erfolgreich die Initiative, und das so genannte Stehen an der Ugra 1480 beendete die 240-jährige tatarische Fremdherrschaft. Das neue Selbstverständnis zeigte sich u. a. in der Kontaktaufnahme mit Westeuropa (besonders dem Kaiserhof in Wien) und im prunkvollen Ausbau des Kreml durch italienische Renaissancearchitekten. Moskau öffnete sich im 16. Jahrhundert dem westlichen technischen Fortschritt und übernahm westliche diplomatische Gepflogenheiten. Durch die Heirat (1472) Iwans III. mit Zoë Poleolog, der Nichte und nächsten lebenden Verwandten des letzten Kaisers von Byzanz, Konstantins XI., durch die Übernahme von Teilen des byzantinischen Krönungszeremoniells und des byzantinischen Doppeladlers entwickelte Russland insbesondere unter Iwan IV., dem Schrecklichen (1533 beziehungsweise 1547-1584), eine den orthodoxen Traditionen verpflichtete imperiale Reichsidee, die erstmals von dem Pleskauer Mönch Filofej formuliert worden war (Theorie von Moskau als dem Dritten Rom) und in der vom Metropoliten Makarij inszenierten Zarenkrönung von 1547 sowie einer aktiven antiislamischen Außenpolitik (Eroberung der Khanate von Kasan, 1552, und Astrachan, 1556) ihren Ausdruck fand. Die Entdeckung des nördlichen Seeweges durch R. Chancellor (1553) eröffnete einen ersten ungehinderten Zugang zum Westen, und der von den Stroganows organisierte Zug der Kosaken unter Jermak Timofejewitsch nach Westsibirien (1582 Sieg über den Khan von Sibirien) leitete eine gewaltige Expansionsbewegung ein, die bis an den Pazifik (und schließlich auf den nordamerikanischen Kontinent) und an die Grenzen Chinas (1689 Vertrag von Nertschinsk) vorgetragen wurde. Iwan IV. hat jedoch die Erfolge seiner Reformpolitik (Einrichtung von Zentralämtern, so genannte Prikase, Rechtskodifikation, Schaffung eines gefügigen Dienstadels, Heeresreform) durch die Schreckensherrschaft der Opritschnina und die militärische Niederlage im Livländischen Krieg (1558-82/83) zunichte gemacht. Er hinterließ ein ruiniertes Land. Die Regentschaft für seinen regierungsunfähigen Sohn Fjodor I. Iwanowitsch übernahm dessen tatkräftiger Schwager Boris Godunow, der sich nach Fjodors Tod (1598) zum Zaren krönen ließ, die desolate wirtschaftliche Lage aber nicht entscheidend verbessern konnte. Nach seinem Tod (1605) kam es zu einer wirtschaftlichen, dann auch zu einer sozialen und politischen Krise, in der sich die Herrscher in rascher Folge ablösten (»Zeit der Wirren«, Smuta). Die Eroberungen im Westen gingen wieder verloren; 1610 besetzten die Polen Moskau, das 1612 durch eine in Nischnij Nowgorod aufgestellte Landwehr unter K. Minin und Fürst D. M. Poscharskij befreit werden konnte. Erst mit der Wahl Michaels, des Begründers der Dynastie der Romanows, durch eine Reichsversammlung (1613) und die Rückkehr seines Vaters Filaret aus polnischer Gefangenschaft (1619) trat eine Wende ein. Als Patriarch der russischen Kirche und faktischer Leiter der Politik (bis 1633) stellte Filaret die Autokratie wieder her. Seine Nachfolger mussten sie gegen den wachsenden Unwillen der unteren Bevölkerungsschichten (Bauern, Dienst- und Stadtleute, Kosaken und Fremdstämmige in den Randprovinzen) behaupten, die die Lasten der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen zu tragen hatten (Moskauer Aufstand von 1648, Nowgoroder Aufstand von 1650, Kupfergeldaufstand von 1662, Bauernaufstände u. a. unter S. Rasin 1670, Strelitzenaufstände 1682 und 1698). Filarets Enkel Aleksej Michajlowitsch (1645-76) sah sich im Gesetzbuch von 1649 (»Uloschenije«) zu Zugeständnissen an den Dienstadel und die Städter und zur Beschneidung von Vorrechten der Bojaren und der orthodoxen Kirche gezwungen, brachte aber gleichzeitig die Leibeigenschaft mit der endgültigen Fixierung der Bauern an die Scholle zu einem rechtlichen Abschluss. Die kirchlichen Reformen des Patriarchen Nikon führten seit den 50er-Jahren des 17. Jahrhunderts zu einem verhängisvollen Schisma und zur Trennung der Altgläubigen (Raskolniki) von der Staatskirche, die sich als Hüterin der mittelalterlichen russischen Lebensformen immer mehr gegen westeuropäisches Gedankengut und gegen jegliche Modernisierung in Technik und Organisation abschirmte.
 
In der Außenpolitik hielten die Romanows an dem Ziel der Vereinigung aller russischen Länder fest. Im Krieg gegen Polen-Litauen (1654-67), der sich aus dem großen Kosakenaufstand des B. Chmelnizkij von 1648 entwickelt hatte, wurde die Ukraine links des Dnjepr mit Kiew gewonnen (Vertrag von Perejaslaw mit den Kosaken 1654) und im »ewigen Frieden« von Moskau (1686) behauptet. Er besiegelte den Beitritt Moskaus zur antitürkischen Allianz (»Heilige Liga«) zwischen dem Heiligen Römischen Reich, Polen und Venedig und schuf die Voraussetzung für eine aktive Europa- und Balkanpolitik Russlands im 18. und 19. Jahrhundert.
 
 Die Petersburger Periode (1703/12-1917)
 
Eine starke Verdichtung des europäischen Interessengeflechts brachte der von Peter I., dem Großen, entfesselte Große Nordische Krieg (1700-21), der Schweden endgültig als Vormacht in der Ostsee ablöste und Russland den Weg nach Europa ebnete. Peter eroberte 1710 Riga und Reval und gewann durch Verträge mit den Ständevertretungen (bestätigt im Frieden von Nystad 1721) einen bedeutenden Teil der Ostseeküste (Livland, Estland, Ingermanland, Karel. Landenge mit Wyborg und die Inseln Ösel, Moen und Dagö). Mit der Gründung von Sankt Petersburg (1703), das 1712 Hauptstadt wurde, verlagerte sich das Reichszentrum in den äußersten Nordwesten. Aus dem Westen bezog der Zar, der 1721 den Kaisertitel (Imperator) annahm, Anregungen und technische Hilfe für sein aufwendiges Reformprogramm, das tief greifende Veränderungen in der staatlichen Verwaltung und im gesellschaftlichen Leben bewirkte. An die Stelle der Prikase trat 1718-22 ein zentralisiertes Verwaltungssystem unter den in Fachressorts aufgeteilten Kollegien. Der 1711 mit beschränkten Aufgaben geschaffene Senat wurde nach und nach zum obersten Aufsichts- und Koordinierungsorgan. Spezielle Aufsichtsbeamte (Fiskale, seit 1711) sollten Verwaltung und Justiz beaufsichtigen und Amtsmissbrauch ahnden. Das »Geistliche Reglement« (1722) ersetzte den Patriarchen durch den Heiligen Synod, eine staatlich kontrollierte Kollegialbehörde unter Leitung des Oberprokurors. Die Rangtabelle (Tschin, 1722) mit ihren 14 Klassen der Dienstgrade (Ämter) stellte den gesamten Staatsdienst auf das Verdienstprinzip um und sollte mit der Gewährung des persönlichen Adels in den unteren Rängen und des erblichen Adels in den oberen Rängen (zunächst ab 8. Klasse, später reduziert auf 5., seit 1856 auf 4. Klasse im Zivildienst) den alten Geburtsadel durch eine professionelle Adelsbürokratie ergänzen. Andere Maßnahmen - Einerbfolge (1714), Selbstverwaltungseinrichtungen nach dem Vorbild der Ostseeprovinzen, Schulpolitik - blieben weit hinter den Erwartungen zurück. Die Einführung der Kopfsteuer (1724, anstelle der bisherigen Höfesteuer) förderte eine weitere Nivellierung des Bauernstandes, der wachsende Steuerdruck verstärkte die Abhängigkeit von den Herren. Im Ergebnis vertiefte sich seit Peter dem Großen der Dualismus der russischen Sozialstruktur: Neben der lastentragenden und dienenden Schicht, die kaum noch Rechtsschutz genoss und in wiederholten Aufständen (u. a. unter K. A. Bulawin, 1707-08, und J. J. Pugatschow, 1773-75) vergeblich rebellierte, stand der privilegierte Adel, der 1762 unter Peter III. vom Dienstzwang befreit wurde und sich in Sitte, Sprache und Denkweise immer mehr vom einfachen Volk entfernte.
 
Die von Peter dem Großen eingeleitete Modernisierung Russlands blieb vom Zuzug ausländischer Fachkräfte abhängig. Der 1725 in Sankt Petersburg eröffneten Akademie der Wissenschaften gehörten im 18. Jahrhundert vornehmlich ausländische Gelehrte an (unter 111 waren 68 deutscher Muttersprache, nur 26 Russen), ein Drittel der hohen Beamtenschaft bis 1917 hatte westeuropäische Namen. Unter den Nachfolgern Peters des Großen wurde die Integration Russlands in das entstehende System der europäischen Pentarchie zum Abschluss gebracht. Unter der Kaiserin Anna (1730-40) nahm Russland am Polnischen Thronfolgekrieg teil, unter Elisabeth (1741-62) am Siebenjährigen Krieg, in dessen Verlauf Ostpreußen (1757-62) und Berlin (1760) von russischen Truppen besetzt wurden. Der überraschende Friedensschluss Peters III. mit Preußen (1762) rettete Friedrich den Großen aus einer tödlichen Umklammerung. Die europäische Hegemonialstellung der östlichen Kaisermacht, die ihr im Frieden von Teschen (1779) ein Mitspracherecht in den deutschen Angelegenheiten garantierte, wurde endgültig unter Katharina II. (1762-96) begründet. Sie erreichte in den Türkenkriegen Russlands 1768-74 und 1787-92 einen breiten Zugang zur Nordküste des Schwarzen Meeres, annektierte 1783 die Krim und erwarb durch die Polnischen Teilungen (1772, 1793, 1795) die ostpolnischen Gebiete mit mehrheitlich ostslawischer, griechisch-orthodoxer Bevölkerung sowie Litauen und Kurland (1795). Weniger Erfolg hatte die Monarchin, die sich in ihrem Regierungsprogramm an fortschrittlichen aufklärerischen Ideen orientierte (Große Instruktion/Nakas von 1767 für die Arbeit der Gesetzgebungskommission, Gründung der Freien Ökonomischen Gesellschaft, 1765), mit ihrer Reformpolitik. Die Leibeigenschaft wurde nicht beseitigt. Es blieb bei administrativen Verbesserungen (Gouvernementsreform 1775, Stadtreform von 1785 mit Ansätzen einer städtischen Selbstverwaltung) und fortschrittlichen bildungspolitischen Maßnahmen (Schuleinrichtungskommission, 1782) in Anlehnung an das österreichische Vorbild der Normalschule. Zur Sicherung der Herrschaft - insbesondere nach dem Pugatschow-Aufstand (1773-75) - sah sie sich zu weiteren Zugeständnissen an den Adel (Gnadenurkunde von 1785) und zu Eingriffen in die innere Autonomie der Randgebiete (Beseitigung der Kosakenfreiheit, 1775, Ausdehnung der Leibeigenschaft auf die ostukrainischen Gebiete und Einschränkung der Selbstverwaltung in den Ostseeprovinzen, 1783) genötigt. Paul I. (1796-1801) setzte die Expansionspolitik seiner Mutter fort (1801 Annexion Georgiens) und beteiligte sich zunächst am Koalitionskrieg gegen Napoleon I. (Alpenüberquerung A. W. Suworows, 1799; russisch-türkisches Kondominium über die Ionischen Inseln, 1799-1807), im Innern versuchte er vergeblich, gegen den Adel eine bauernfreundlichere Politik durchzusetzen. Sein durch eine Palastrevolution an die Macht gelangter Sohn Alexander I. (1801-25) sicherte Russland nach dem Scheitern der Koalitionskriege 1805 zunächst im Bündnis mit Napoleon (Friede von Tilsit, 1807), dann als dessen erbitterter Gegner (Russischer Feldzug von 1812) eine beherrschende Stellung auf dem Kontinent (»Befreier Europas«). Er gewann 1809 das Großfürstentum Finnland, 1812 Bessarabien, 1813 Dagestan/Aserbaidschan und 1815 auf dem Wiener Kongress das »Königreich Polen« (Kongresspolen). Im Innern förderte Alexander I. in der ersten Regierungshälfte eine an liberalen, rechtsstaatlichen Grundsätzen orientierte Reformpolitik, die u. a. eine Neuorganisation der Staatsverwaltung (Einrichtung von Fachministerien 1802) und des Bildungssystems (1804-05) einleitete; seit dem Wiener Kongress (1815) wurde er als Initiator der Heiligen Allianz mit Fürst Metternich zum Wahrer der monarchischen Ordnung in Europa und unterstützte seit 1820 die antiliberale und antirevolutionäre Interventionspolitik. Unter Nikolaus I. (1825-55) wurde Russland nach der Niederschlagung des Aufstandes der Dekabristen (1825) und der Erhebung in Polen (1830) zum »Gendarm Europas« und im Verbund mit Österreich und Preußen zur konservativen Vormacht. Einerseits hatte der Kaiser im griechischen Freiheitskampf (1821-29) aus humanitären Gründen gemeinsam mit den Westmächten den bedrängten Glaubensbrüdern die Truppenhilfe gegen das Osmanische Reich nicht versagt; andererseits ließ er 1849 auf österreichisches Ersuchen den ungarischen Aufstand niederwerfen. Seine Staatsideologie gründete er auf die Prinzipien von Autokratie, Orthodoxie und Volkstum (»Uwarowsche Trinität«). Mit der Kodifizierung der Reichsgesetze schuf M. M. Speranskij 1830 die Voraussetzungen für eine rechtsstaatliche Ordnung. Trotz polizei- und beamtenstaatlicher Überwachung brachte die Regierungszeit Nikolaus' I. eine starke, wenn auch zum Teil nichtöffentliche Entfaltung des geistigen Lebens (Auseinandersetzung zwischen Slawophilen und Westlern) und eine erste Blüte der Literatur (A. S. Puschkin, M. J. Lermontow, N. W. Gogol). Kennzeichnend blieb seitdem aber für die Intelligenzschicht eine wachsende Entfremdung vom Staat und eine an der Freiheitsforderung orientierte systemkritische Oppositionshaltung. Die militärische Niederlage im Krimkrieg (1853/54-56) gegen die Westmächte, die im Frieden von Paris (1856) u. a. die Entmilitarisierung der Schwarzmeerküste (»Pontusklauseln«) erzwangen, beendete die russische Hegemonialstellung. Alexander II. (1855-81) leitete in der »Neuen Ära« eine folgenreiche Reformpolitik ein. Auf die endlich vollzogene Bauernbefreiung (Aufhebung der Leibeigenschaft der gutsherrlichen Bauern, 1861) folgten 1863 eine begrenzte Universitätsautonomie (1884 wieder durch strenge Staatsaufsicht ersetzt), die Einrichtung gewählter ländlicher Selbstverwaltungseinheiten (Semstwo, 1864), die Modernisierung des Justizwesens (1864), die Lockerung der Zensur (1865), die Reform der städtischen Selbstverwaltung auf der Grundlage des Dreiklassenwahlrechts (1870) und eine Heeresreform mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht (1870). In der Außenpolitik setzte Russland die Expansion nach Osten fort (1860 Gründung von Wladiwostok). China musste in den Verträgen von Aigun (1858) und Peking (1860) Amur und Ussuri als Grenze anerkennen, 1875 wurde Südsachalin von Japan gegen die Kurilen eingetauscht. In Innerasien rückte Russland bis an die Grenze Persiens und Afghanistans vor (1864 Turkestan, 1865 Taschkent, 1868 Samarkand, 1873 Chiwa, 1876 Kokand), während die Vorposten auf dem nordamerikanischen Kontinent (Russisch-Amerika) wieder geräumt wurden (Verkauf von Alaska und der Aleuten an die USA, 1867). Im Kaukasus musste in jahrzehntelangen Kämpfen (bis 1859) der Widerstand der Bergvölker niedergerungen werden. Der zweite polnische Aufstand (1863) hatte eine Welle des russischen Nationalismus ausgelöst. Dank der günstigen Konstellation des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 konnten die diskriminierenden Pontusklauseln 1871 aufgehoben werden. Eine panslawistische Stimmung drängte die Regierung in der Orientkrise der 70er-Jahre zu einer aktiven Balkanpolitik und zum Russisch-Türkischen Krieg 1877-78, dessen im Vorfrieden von San Stefano erzieltes günstiges Ergebnis unter dem Druck Großbritanniens und Österreich-Ungarns auf dem Berliner Kongress 1878 modifiziert werden musste.
 
Eine dauerhafte Versöhnung mit den fortschrittlichen gesellschaftlichen Kräften gelang dem Zarismus nicht. Unter dem Eindruck der negativen sozialen Folgen der eingeleiteten Reformmaßnahmen ging die aufklärerisch-idealistische Bewegung der Narodniki seit 1878 in den revolutionären Terrorismus der Narodnaja Wolja über, dem Alexander II. 1881 zum Opfer fiel. Alexander III. (1881-94) kehrte zur staatlichen Repressionspolitik zurück, die sich immer mehr mit einer sprachlichen und institutionellen Russifizierung der Randgebiete (Polen, Ostseeprovinzen, Finnland) verband. In der Außenpolitik hielt Russland trotz fortdauernder Spannungen mit Österreich-Ungarn und zeitweilig auch mit dem Deutschen Reich (Krieg-in-Sicht-Krise, 1875) an der Dreikaiserpolitik fest. 1890 führte die Ablehnung Deutschlands, den Rückversicherungsvertrag zu erneuern, zu der von Außenminister N. K. Giers geschlossenen russisch-französischen Allianz (1891 Konsultativabkommen, 1893 Zweiverband) als Gegengewicht zum Dreibund. Mit dem 1891 begonnenen Bau der Transsibirischen Eisenbahn (Transsib) setzte die wirtschaftliche Erschließung Sibiriens bis zum Fernen Osten ein. Die russische imperialistisch-kapitalistische Wirtschaftsexpansion in der Mandschurei und in Korea führte zu wachsenden Spannungen mit Japan (Russisch-Japanischer Krieg 1904-05) und mit Großbritannien. Sie konnten erst durch die Abgrenzung der britisch-russischen Interessensphären in Innerasien (Persien, Afghanistan, Tibet) im Vertrag von Sankt Petersburg (1907) und in den russisch-japanischen Vereinbarungen über Korea, die Mandschurei und die Mongolei (1907/10) beigelegt werden. Auf dem Balkan erlitt Russland in der bosnischen Annexionskrise (1908-09) eine diplomatische Niederlage und verlor seinen Einfluss in Bulgarien, das sich enger an den Rivalen Österreich-Ungarn anschloss. Der Prestigeverlust war auch durch die Bemühungen um eine Balkankonföderation, die in den Balkankriegen 1912-13 scheiterte, nicht mehr auszugleichen. Nach der Ermordung des österreichischen Thronfolgerpaares in Sarajevo (28. 6. 1914) kam es durch die frühzeitige Generalmobilmachung Russlands (30. 7. 1914) zur deutschen Kriegserklärung (1. 8.), wodurch sich der zunächst begrenzte Konflikt zwischen Serbien und Österreich-Ungarn ausweitete. Der Erste Weltkrieg führte zum Untergang des zaristischen Herrschaftssystems in der Februar- beziehungsweise der Oktoberrevolution des Jahres 1917.
 
Der Zarismus scheiterte an den ungelösten inneren Konflikten. Seit etwa 1890 wurde Russland infolge des Eisenbahnbaus, der Schutzzollpolitik des Finanzministers S. J. Witte und steigender Auslandsanleihen von einer beschleunigten Industrialisierung erfasst, ohne allerdings seinen agrarischen Charakter zu verlieren (bis 1917 etwa 80 % Agrarbevölkerung). Die negativen sozialen Begleiterscheinungen ließen sich auch durch Arbeiterschutzgesetze (seit 1882) und durch die Einrichtung einer Fabrikinspektion nicht verhindern. Die Industriearbeiterschaft, die sich nur allmählich aus den vielfachen Bindungen an das Dorf lösen konnte, konzentrierte sich vornehmlich in den hauptstädtischen Großbetrieben und in der Südukraine; sie stieg bis 1913 auf 3,1 Mio. (seit 1890 mehr als verdoppelt) an. Trotz enormer Zuwachsraten in der Industrieproduktion (besonders Metall- und Textilindustrie) erwirtschaftete die Landwirtschaft noch 1913 51,4 % des Volkseinkommens (Industrie 28 %); der Hauptposten des russischen Exports kam weiterhin aus der Landwirtschaft (vor 1914 Getreide 44 %, Vieh und Holz 22 %, Industrieprodukte knapp 10 %), möglich nur durch den Konsumverzicht der breiten Massen. Da Industrialisierung und Kapitalbildung auf die Steigerung der landwirtschaftlichen Überschussproduktion angewiesen waren, blieb die Überwindung der permanenten Agrarkrise das ökonomische Hauptproblem. Die von Ministerpräsident P. A. Stolypin 1906 begonnene grundlegende Agrarreform betrieb die Auflösung der Bauerngemeinde (Mir); sie strebte die Konsolidierung des bäuerlichen Privateigentums und eine Stärkung lebensfähiger Mittelbetriebe an, blieb aber wegen der Ermordung des Ministerpräsidenten (1911) und des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges stecken. Obwohl nur etwa ein Fünftel der Bauern (28 % der Höfe, 14 % der Ländereien) zur neuen Besitzform übergegangen war, befand sich 1917 immerhin über die Hälfte der Bauernhöfe in Privatbesitz. Ein wachsender Landhunger sorgte für sozialen Zündstoff auf den Dörfern und trieb ein hungerndes Landproletariat in die Industriezentren und Städte. Die städtische Bevölkerung stieg zwischen 1867 und 1916 um das Vierfache an (von 6,7 Mio. auf 25,8 Mio., das ist, bezogen auf die Gesamtbevölkerung, ein Anstieg von 10 % auf 21 %) und verdoppelte sich allein zwischen 1897 und 1916.
 
Seit den 1890er-Jahren war in Russland in revolutionären Zirkeln (Lenin, L. Martow) sowie in Exilgruppen (G. W. Plechanow) der Marxismus rezipiert und der Aufbau illegaler Parteiorganisationen betrieben worden. 1897 entstand als erste überregionale sozialdemokratische Organisation der »Allgemeine jüdische Arbeiterbund in Litauen, Polen und Russland«, 1898 wurde in Minsk die Sozialdemokratische Arbeiterpartei Russlands gegründet (Bolschewiki, Menschewiki). Aus den terroristischen Narodniki-Gruppen gingen 1902 die Sozialrevolutionäre hervor. Die Agitation der revolutionären Gruppierungen im Untergrund hat - zusammen mit der Unzufriedenheit der Arbeiterschaft, dem Landhunger der Bauern, den Verfassungsforderungen der Intelligenz und der liberalen Semstwo-Bewegung sowie dem sich in den Randprovinzen organisierenden Widerstand der Nationalitäten gegen den Russifizierungsdruck - nach der Niederlage im Russisch-Japanischen Krieg (1904-05) und dem Versagen der Regierung gegenüber der Massendemonstration in Sankt Petersburg (»Blutsonntag«, 22. 1. 1905) schließlich zur Revolution geführt. In Sankt Petersburg konstituierte sich erstmals im Oktober aus den Streikkomitees ein Rat (»Sowjet«) der Arbeiterdeputierten. Der von allen gesellschaftlichen Gruppen getragene Generalstreik zwang den Kaiser zu Zugeständnissen. Das Oktobermanifest (30. 10. 1905), das die bürgerlichen Grundrechte (Versammlungs-, Presse-, Rede- und Koalitionsfreiheit) gewährte und eine Volksvertretung mit Gesetzgebungskompetenz (Duma) in Aussicht stellte, erfüllte wesentliche Forderungen der liberalen Opposition (Kadetten, Oktobristen). Die insbesondere von den Bolschewiki weitergeführten Unruhen (u. a. Aufstand in Moskau, Dezember 1905) und spontane Bauernerhebungen wurden niedergeschlagen. Vor dem Zusammentritt der ersten Duma konnte Nikolaus II. mit der Neuausgabe der »Reichsgrundgesetze« (6. 5. 1906) eine Verfassungsform oktroyieren, die als Gegengewicht zur Reichsduma einen Reichsrat mit zum Teil ernannten Mitgliedern und praktisch den gleichen Befugnissen schuf. Alle von der Duma erlassenen Gesetze bedurften der Genehmigung durch Kaiser und Reichsrat. Mit der Änderung des Wahlrechts durch den Staatsstreich vom 3. 6. 1907 zugunsten der besitzenden Klassen (die erste und zweite Duma waren wegen ihrer oppositionellen Haltung vorzeitig aufgelöst worden) besorgte sich Nikolaus II. loyale konservative Mehrheiten. Die Zeit dieses »Scheinkonstitutionalismus« (M. Weber) hat trotz aller obrigkeitlichen Beschränkungen der parlamentarischen Rechte immerhin die Entfaltung politischer Öffentlichkeit in Russland gefördert und organisatorische Voraussetzungen für die Ablösung des Zarismus geschaffen.
 
Den Belastungen des Ersten Weltkrieges war Russland wirtschaftlich und technisch auf Dauer nicht gewachsen. 1915 zwangen schwere militärische Niederlagen die russische Armee zum Rückzug: Polen, Litauen und Kurland mussten geräumt werden. Die wirtschaftliche Katastrophe führte schließlich zum Zusammenbruch der Monarchie. Massendemonstrationen in Petrograd, die sich seit 8. 3. 1917 zu einem allgemeinen Arbeiter- und Soldatenaufstand ausweiteten (Februarrevolution), erzwangen am 15. 3. 1917 die Abdankung Nikolaus' II. Die Regierungsverantwortung übernahm bis zum Zusammentritt einer verfassunggebenden Versammlung eine vom Provisorischen Dumakomitee proklamierte Provisorische Regierung unter Fürst G. J. Lwow. Die Handlungsfähigkeit dieser bürgerlichen Regierung war von Anfang an eingeschränkt durch den Kontrollanspruch des Petrograder Rates (Sowjets) der Arbeiter- und Soldatendeputierten (»Doppelherrschaft«). Mit seiner in den »Aprilthesen« erhobenen Forderung »Alle Macht den Räten!« bereitete Lenin die alleinige Machtübernahme durch die Bolschewiki in der Oktoberrevolution 1917 vor. Am 26. 10. (8. 11.) 1917 wurde im Petrograder Smolnyj die erste Sowjetregierung (Rat der Volkskommissare) unter dem Vorsitz Lenins gebildet, die hier bis zur Verlegung der Hauptstadt nach Moskau (März 1918) ihren Sitz hatte. Infolge des Ersten Weltkrieges befand sich der zaristische Vielvölkerstaat in Auflösung; Finnland erklärte 1917 seine staatliche Unabhängigkeit, die baltischen Gebiete, die Ukraine, Weißrussland, Georgien u. a. folgten nach.
 
 Die »Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik«
 
Am 10. 7. 1918 wurde die erste Verfassung der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR) angenommen; 1918-20/21 musste sich Sowjetrussland eines von den weißgardistischen Armeen ausgelösten Bürgerkriegs und einer Intervention der Ententemächte sowie Deutschlands und Polens erwehren. Mit dem bolschewistischen Sieg wurden auch verschiedene Gebiete des ehemaligen russischen Imperiums, die sich bereits für unabhängig proklamiert hatten, von sowjetrussischen Truppen besetzt (Kaukasien, die Ukraine und Weißrussland). Die RSFSR war führendes Gründungsmitglied der am 30. 12. 1922 zusammen mit der Ukraine, Weißrussland und der Transkaukasischen Föderation gebildeten Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR); sie dominierte von Anfang an die gesamte Entwicklung der Sowjetunion. Die russische Zentralgewalt gewährte den einzelnen Republiken und Nationalitäten (Verfassung von 1924, auch in den späteren von 1936 und 1977) zwar formal Selbstverwaltungs- beziehungsweise Autonomierechte, jedoch wurden überall einheitliche kommunistische Gesellschafts- und Wirtschaftsstrukturen durchgesetzt und die Entwicklung an den von der Zentralmacht und der KPdSU vorgegebenen zentralen Zielen der Sowjetunion ausgerichtet. Russisch wurde Amts- und Verkehrssprache in der gesamten Union; die in den nichtrussischen Republiken angesiedelten russischen Bevölkerungsteile stellten dort die politische und wirtschaftliche Elite. Die 1917 gebildete Tscheka war der Beginn einer ständig mächtiger werdenden (wiederholt den Namen wechselnden) politischen Geheimpolizei, die als Repressivorgan des Stalinismus jegliche Opposition oder politische Abweichung verfolgte und seit den 1930er-Jahren über ein großes Straflagersystem (GULAG) verfügte.
 
In den 1920er- und 1930er-Jahren wurden im Rahmen der Industrialisierung zahlreiche Betriebe in der RSFSR errichtet. Im Zweiten Weltkrieg war Russland ab 1941 der osteuropäische Hauptkriegsschauplatz; der zunächst rasche Vorstoß deutscher Truppen bis weit ins Territorium der RSFSR hinein wurde im Dezember 1941 vor Moskau gestoppt; entscheidende Niederlagen erlitt die deutsche Wehrmacht 1942/43 bei Stalingrad und 1943 bei Kursk; 1944 hatte die Rote Armee das Territorium der RSFSR befreit. Die 1924 innerhalb der RSFSR gegründete Wolgadeutsche Republik wurde 1941 aufgelöst (unter dem zu Unrecht erhobenen Vorwurf der kollektiven Kollaboration mit Deutschland); die Russlanddeutschen wurden zwangsweise umgesiedelt. Das 1945 annektierte nördliche Ostpreußen wurde als Gebiet Kaliningrad der RSFSR eingegliedert, 1954 die Krim per Beschluss des Obersten Sowjets aus der RSFSR herausgelöst und der Ukraine zugeschlagen; nach Umbildung der Karelofinnischen SSR in die Karelische ASSR (1956) kam diese zur RSFSR.
 
Als die von M. S. Gorbatschow 1985 eingeleitete Politik von Glasnost und Perestroika Ende der 1980er-Jahre in eine Krise geriet, kam es in den Großstädten immer häufiger zu Massenprotesten und Streiks. V. a. unter dem Druck der demokratischen Kräfte in Russland, die sich in der 1990 entstandenen Sammelbewegung »Demokratisches Russland« organisierten, verzichtete die KPdSU auf ihr Machtmonopol (Februar 1990). Konservative kommunistische Kräfte reagierten darauf mit der Gründung einer eigenen KP Russlands (Juni 1990) unter orthodoxer Führung. Angesichts des Verfalls der Zentralmacht erstarkten die radikalreformerischen Kräfte unter B. N. Jelzin, der 1988 von Gorbatschow aus seinen politischen Spitzenämtern entlassen worden war, aber mit seiner Wahl zum Vorsitzenden des Präsidiums des Obersten Sowjets der RSFSR im Mai 1990 das höchste russische Staatsamt erlangte.
 
 Russlands Weg zum neuen, eigenständigen Staat - Die »Russische Föderation«
 
Die »Ära« Jelzin (1990-1999):
 
Am 12. 6. 1990 erklärte Russland seine Souveränität. Im Juni 1991 wurde Jelzin zum russischen Staatspräsidenten gewählt. Im August 1991 stellte er sich an die Spitze des Widerstandes gegen den Putsch konservativer kommunistischer Führungskräfte. Nach dessen Scheitern wurde die Tätigkeit von KPdSU und russischer KP verboten. Als der von Gorbatschow favorisierte neue Unionsvertrag zum Erhalt der UdSSR nach monatelangen Verhandlungen bis Ende 1991 nicht zustande kam, gründeten Russland und die beiden anderen slawischen Republiken, Weißrussland und Ukraine, am 8. 12. 1991 in Minsk die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS), der am 21. 12. 1991 (mit Ausnahme der baltischen Staaten und Georgiens, das erst 1993 Mitglied wurde) auch die anderen ehemaligen Sowjetrepubliken beitraten. Am 25. 12. 1991 benannte sich die RSFSR in »Russische (Russländische) Föderation« um. Im Rahmen der von Jelzin verfolgten radikalen Wirtschaftsreform erfolgte im Januar 1992 eine von Bevölkerungsprotesten begleitete allgemeine Preisfreigabe.
 
Am 31. 3. 1992 wurde der neue Föderationsvertrag unterzeichnet, der die Beziehungen zwischen der Moskauer Regierung und den autonomen Gebieten und Republiken der Russischen Föderation regelte. Tatarstan und die Republik der Tschetschenen und Inguschen traten dem Abkommen nicht bei. Nachdem Tschetschenien bereits 1991 einseitig seine Unabhängigkeit proklamiert hatte, wurde auf Beschluss des russischen Parlaments 1992 die Republik Inguschetien innerhalb der Russischen Föderation gebildet. Im Dezember 1994 intervenierte Russland militärisch in Tschetschenien, um die Sezessionsbestrebungen der nordkaukasischen Republik zu unterbinden; die blutigen, auf beiden Seiten verlustreichen Kämpfe (fast völlige Zerstörung von Grosnyj, auch hohe Verluste unter der Zivilbevölkerung, brutale Geiselnahmen durch tschetschenische Freischärler) spalteten die russische Öffentlichkeit und führten zu internationaler Kritik. Erst im August 1996 gelang der Abschluss eines Waffenstillstandes und später eines Friedensplanes (im Januar 1997 Abzug der letzten russischen Truppen). Territorialstreitigkeiten zwischen den Republiken Inguschetien und Nordossetien lösten zwischen beiden 1992 (erneut 1997) einen blutigen Konflikt aus; die Eigenständigkeitsbestrebungen der Völker Kaukasiens (im russischen wie auch georgischen Teil) ließen diese Region zu einem Krisenherd werden.
 
Im April 1992 beschloss der Kongress der Volksdeputierten als neuen Staatsnamen »Russische Föderation - Russland«. Der mit großen Vollmachten ausgestattete Präsident Jelzin gab das Amt des Ministerpräsidenten im Juni 1992 an den Wirtschaftsreformer und bisherigen Finanzminister J. Gajdar ab, der das Land einer marktwirtschaftlichen Schocktherapie unterzog, was aber die sozialen Spannungen verschärfte, ohne den wirtschaftlichen Niedergang zu stoppen. Im Januar 1993 unterzeichneten die USA und Russland den Vertrag über die Verringerung der strategischen Atomwaffen (START II). Vor dem Hintergrund der sich rapide verschlechternden Wirtschaftslage stieß der von Jelzin radikal betriebene Reformkurs seit 1992 zunehmend auf den Widerstand altkommunistischer und nationalistischer Kräfte, die im Obersten Sowjet und dem Kongress der Volksdeputierten über die Mehrheit verfügten. Ein Teil von ihnen formierte sich im Oktober 1992 in der offen gegen Jelzin auftretenden »Front der Nationalen Rettung«, die dieser daraufhin verbot (Februar 1993 durch das Verfassungsgericht aufgehoben). Diese politische Auseinandersetzung wurde ideologisch überlagert durch den alten, nunmehr wieder aufgebrochenen Gegensatz zwischen Westlern und Slawophilen. Im Dezember 1992 musste Jelzin unter dem Druck des Volksdeputiertenkongresses Ministerpräsident Gajdar entlassen; sein Nachfolger wurde W. S. Tschernomyrdin, der die Wirtschaftsreformen in stark modifizierter Form (u. a. neue Preisregulierungen) fortsetzte. Im März 1993 eskalierte der Machtkampf zwischen Jelzin einerseits und dem von R. Chasbulatow geführten Parlament sowie Vizepräsident A. Ruzkoj andererseits zu einer schweren Staats- und Verfassungskrise. Nachdem der Kongress der Volksdeputierten alle Vermittlungsvorschläge Jelzins abgelehnt und sich auch gegen dessen Plan einer Volksabstimmung über Staatspräsident und Parlament ausgesprochen hatte, verkündete Jelzin am 20. 3. 1993 die zeitlich begrenzte Einführung der Präsidentenherrschaft und setzte ein Referendum an. Es erbrachte am 25. 4. 1993 ein Vertrauensvotum für Jelzin (rd. 58 % der Wahlbeteiligten) und eine knappe Befürwortung seiner Wirtschaftspolitik (rd. 53 %). Die Auseinandersetzung zwischen Parlament und Präsident war begleitet von einer sich drastisch verschärfenden Wirtschaftskrise und einem wachsenden Streben der neben den Republiken der Föderation bestehenden Regionen nach mehr Eigenständigkeit. Die von Jelzin am 21. 9. 1993 verfügte Auflösung des Obersten Sowjets und des Kongresses der Volksdeputierten stieß auf den offenen Widerstand zahlreicher Abgeordneter, die sich im Parlamentsgebäude (»Weißes Haus«) verschanzten und im Gegenzug Ruzkoj zum »amtierenden Präsidenten« ernannten. Ein bewaffneter Aufstand v. a. nationalistischer und kommunistischer Kräfte am 3./4. 10. 1993 in Moskau wurde von Eliteeinheiten der Armee niedergeschlagen (Erstürmung des »Weißen Hauses«, Verhaftung von Chasbulatow und Ruzkoj, 1994 Amnestierung der Putschisten). Jelzin verhängte nach den blutigen Unruhen (über 100 Tote) einen 14-tägigen Ausnahmezustand über Moskau. Bei den Parlamentswahlen am 12. 12. 1993 erzielte die von dem Rechtsextremisten W. Schirinowskij geführte radikalnationalistische Liberaldemokratische Partei einen sehr hohen Stimmenanteil. Stärkste Fraktion in der Staatsduma wurde das reformorientierte Bündnis »Russlands Wahl«, sah sich dort aber mit einem einflussreichen nationalistischen und kommunistischen Flügel konfrontiert. Der von Ministerpräsident Tschernomyrdin im Januar 1994 neu gebildeten Regierung gehörten die meisten Radikalreformer nicht mehr an.
 
Bei den Wahlen zur Duma am 17. 12. 1995 gelang es nur 4 von 43 zugelassenen Parteien, die Fünfprozenthürde des Wahlgesetzes zu überwinden. Die (1993 konstituierte) Kommunistische Partei der Russischen Föderation (KPRF) unter G. Sjuganow wurde stärkste Partei (22,3 % der Stimmen und 157 Sitze) vor der Liberaldemokratischen Partei (11,1 %; 55), der von Tschernomyrdin geführten Gruppe »Unser Haus - Russland« (9,9 %; 51) und dem Reformblock »Jabloko« (6,9 %; 45). »Russlands Wahl« verfehlte knapp den Einzug ins Parlament, errang aber neun Direktmandate; die Agrarpartei kam auf 20 Sitze. Bei den Präsidentschaftswahlen im Juni/Juli 1996 setzte sich Jelzin mit 53,7 % (im 2. Wahlgang) vor Sjuganow, dem kommunistischen Kandidaten, durch, was ihm durch ein Zweckbündnis mit dem Drittplatzierten des 1. Wahlgangs, dem populären Exgeneral A. I. Lebed gelang, den er anschließend für kurze Zeit zum Sekretär des Sicherheitsrates und Sicherheitsberater ernannte (nach dessen entscheidender Rolle bei der Beendigung des Tschetschenienkrieges Entlassung im Oktober 1996). Der anhaltende Machtkampf zwischen Präsident Jelzin und dem von kommunistisch-nationalistischen Kräften dominierten Parlament äußerte sich u. a. in wiederholten Versuchen der Staatsduma, gegen Jelzin ein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten (zuletzt im Mai 1999).
 
Die gesellschaftliche Situation Russlands spitzte sich ständig weiter zu. Neben einer beträchtlichen Schattenwirtschaft nahmen auch Korruption, hohe (v. a. organisierte) Kriminalität sowie soziale Deklassierung und Verarmung breiter Bevölkerungsschichten ein bedrohliches Ausmaß an. Lohnzahlungsrückstände der Regierung führten in den 90er-Jahren immer wieder zu landesweiten Streiks und Protesten (z. B. Blockade wichtiger Eisenbahnlinien) und diese wiederum zu einer Verschärfung der ohnehin angespannten Wirtschaftslage. Angesichts der zunehmenden Finanznot der Regierung verschlechterte sich auch (v. a. nach Abschluss des Rückzugs der russischen Truppen aus den früheren Stationierungsländern in Mittel- und Osteuropa sowie aus verschiedenen ehemaligen Sowjetrepubliken) der Zustand der Streitkräfte (Sinken von Ansehen und Moral durch mangelhafte Versorgung und Ausrüstung, Soldrückstände, Verwicklung hochrangiger Armeeangehöriger in Korruptionsaffären, zahlreiche Zwischenfälle). Extremistische Strömungen gewannen innenpolitisch zunehmend an Gewicht; Anschläge gegen demokratische Politiker, aber ebenso gegen Journalisten und Geschäftsleute mehrten sich. Im Zuge der sich verschärfenden Situation erhielt auch der aus dem KGB über mehrere Umstrukturierungen und Umbenennungen hervorgegangene russische Geheimdienst (seit 1995 »Föderaler Sicherheitsdienst«, Abkürzung FSB) immer weitreichendere Befugnisse.
 
Angesichts einer neuen Finanzkrise im Frühjahr 1998 sah sich Russland vor der dringenden Aufgabe einer Sanierung des defizitären Staatshaushalts und einer Weiterführung der fast völlig ins Stocken geratenen Wirtschaftsreformen; insbesondere die russische Finanzpolitik geriet immer stärker in die Abhängigkeit internationaler Kreditgeber (u. a. IWF und Weltbank). Nach wiederholten Umbildungen des Kabinetts, in das mehrere junge Reformpolitiker (u. a. Boris Nemzow, * 1959; Anatolij Tschubajs, * 1955) aufgenommen wurden, entließ Jelzin im März 1998 die Regierung Tschernomyrdin und nominierte den bisherigen Energieminister Sergej Kirijenko (* 1962) zum Ministerpräsidenten (erst in dritter Abstimmung durch die Staatsduma im April 1998 bestätigt). Kirijenko, der im Juni 1998 ein rigoroses Antikrisenprogramm vorlegte, aber bei der Staatsduma mit geplanten Steuergesetzen zur Deckung der Haushaltslücken auf Ablehnung stieß, verlor sein Amt bereits im August 1998. Zu seinem Nachfolger wurde der vorherige Außenminister J. M. Primakow im September 1998 von der Staatsduma gewählt; er konnte zwar eine zeitweilige innenpolitische Beruhigung, aber in seiner kurzen Amtszeit keine Besserung der wirtschaftlichen Lage erreichen, woraufhin Jelzin ihn im Mai 1999 ebenfalls entließ und den bisherigen Innenminister S. W. Stepaschin als Regierungschef einsetzte.
 
Außenpolitisch trat Russland mit dem Anspruch einer Ordnungsmacht im »nahen Ausland« auf und ließ auch großmachtpolitische Ambitionen (in Anlehnung an die frühere Weltmachtrolle der UdSSR) erkennen. Von den Mitgliedern der GUS wurde Russland im Dezember 1991 der Sitz der früheren Sowjetunion in der UNO und in deren Sicherheitsrat zugesprochen. Der Versuch Russlands, sich in der GUS als Führungskraft zu etablieren, stieß besonders auf den Widerstand der Ukraine, mit der es zu einem Streit um die Schwarzmeerflotte sowie um die Krim kam; erst Ende Mai 1997 schlossen Russland und die Ukraine einen Grundlagenvertrag. Da der von Russland dominierte Reintegrationsprozess großer Teile des ehemaligen Unionsterritoriums im Rahmen der GUS hinter den russischen Erwartungen zurückblieb, versuchte Russland über Verträge, besonders auf wirtschafts- und militärpolitischem Gebiet, mit einzelnen oder Gruppen von Nachfolgestaaten der Sowjetunion seine Beziehungen zu diesen Ländern neu zu gestalten. So vereinbarten am 29. 3. 1996 Russland und Weißrussland mit Kasachstan und Kirgistan die Gründung einer »Gemeinschaft Integrierter Staaten«. Am 2. 4. 1996 begründeten Russland und Weißrussland eine »Gemeinschaft Souveräner Republiken« mit dem in beiden Ländern nicht unumstrittenen Ziel der Schaffung eines »gemeinsamen Unionsstaates« (Unterzeichnung von Unionsverträgen am 2. 4. 1997 und am 8. 12. 1999).
 
Zu Spannungen mit den drei baltischen Republiken kam es aufgrund des nur zögerlichen Abzugs der dort stationierten russischen Truppen und wegen der besonders in Estland sowie Lettland erlassenen Einbürgerungs- beziehungsweise Ausländergesetze und Wahlrechtsbestimmungen, die mit Einschränkungen für den dort lebenden russischen Bevölkerungsteil verbunden waren. Die in verschiedenen Republiken der GUS stationierten russischen Truppen wurden zum Teil in militärische Auseinandersetzungen dieser Staaten verwickelt (z. B. in die 1993 zeitweilig ausgebrochenen tadschikisch-afghanischen Grenzkämpfe).
 
1993 näherte sich Russland bei einem Staatsbesuch Jelzins Japan an; bei einem weiteren Treffen im November 1997 wurde die Absicht, einen russisch-japanischen Friedensvertrag bis zum Jahr 2000 abzuschließen, betont, obwohl in dem die Beziehungen zwischen beiden Staaten belastenden Streit um die Kurilen auch bei Gesprächen im April 1998 keine Einigung erzielt werden konnte (erneute russische Ablehnung der von Japan geforderten Rückgabe von vier Inseln). In den weltweiten Beziehungen setzte Russland die unter Gorbatschow begründete Zusammenarbeit mit den westlichen Staaten fort, besonders auf den Gebieten der Abrüstung und des internationalen Krisenmanagements (Unterzeichnung des Vertrages über die Verringerung der strategischen Atomwaffen, START II, 1993; Unterzeichnung der C-Waffen-Konvention 1997), betonte dabei jedoch in wachsendem Maße seine Sonderinteressen. 1993 nahm Jelzin erstmals als Gast, 1997 zum ersten Mal als politisch gleichberechtigter Partner am Weltwirtschaftsgipfel der führenden Industriestaaten (G 7) teil. Im Juni 1994 unterzeichnete er ein Abkommen mit der EU über Partnerschaft und Zusammenarbeit. Mit dem Abzug der letzten russischen Truppen aus Deutschland endete am 31. 8. 1994 eine fast 50-jährige Epoche russischer Militärpräsenz. 1996 wurde Russland Mitglied des Europarates. Im Juni 1994 trat es dem NATO-Programm »Partnerschaft für den Frieden« bei, ohne jedoch einen Sonderstatus durchsetzen zu können. Unterstützt von der russischen Öffentlichkeit, wandte sich die Regierung immer stärker gegen die Osterweiterung der NATO, stellte aber im Juli 1997 mit einer »Grundlagenakte« die Beziehungen Russlands zur NATO auf eine vertragliche Basis. Bereits im Mai desselben Jahres hatte Russland aber auch eine neue Sicherheitsdoktrin verabschiedet, die (nach einseitigem Verzicht der UdSSR auf den Ersteinsatz von Atomwaffen 1982) erneut die Möglichkeit eines atomaren Erstschlags vorsah. Vor dem Hintergrund der NATO-Osterweiterung in Europa intensivierte Russland besonders seine Beziehungen zur Volksrepublik China (u. a. 1993 Abkommen über militärische Zusammenarbeit, 1997 Unterzeichnung einer Erklärung über die Demarkation der russisch-chinesischen Grenze, 1999 bei einem Staatsbesuch Jelzins in Peking weitere Abkommen). Im Kosovokonflikt, in dem Russland zunächst die Haltung vertrat, er sei eine innere Angelegenheit Serbiens, bemühte es sich nach Beginn der NATO-Militäraktion gegen die Bundesrepublik Jugoslawien im März 1999 um Konfliktvermittlung (Wirken W. S. Tschernomyrdins als Sonderbeauftragter). Nach Annahme des internationalen Friedensplans durch Jugoslawien (Juni 1999) und Ausräumung von Differenzen Russlands mit der NATO (Juli 1999) beteiligten sich auch russische Einheiten an der internationalen Friedenstruppe (KFOR).
 
Im August 1999 wurde S. W. Stepaschin durch den vormaligen Leiter des Inlandsgeheimdienstes W. W. Putin als Ministerpräsident abgelöst. Dieser sah sich einerseits konfrontiert mit einer internationales Aufsehen erregenden, bis in die höchsten Regierungskreise reichenden Korruptionsaffäre und andererseits mit den sich zuspitzenden, von einem Verfall staatlicher Autorität begleiteten innen- und wirtschaftspolitischen Problemen. Der Konflikt mit Tschetschenien brach wieder auf, als tschetschenische muslimische Rebellen im Sommer 1999 in Dagestan einen islamischen Staat ausriefen und es zu Kämpfen mit russischen Soldaten kam. Blutige Sprengstoffanschläge gegen Wohnhäuser in Moskau u. a. russischen Großstädten, die tschetschenischen Terroristen zugeschrieben wurden, lieferten den Anlass für eine am 30. 9./1. 10. 1999 begonnene neue Militäraktion gegen die abtrünnige Republik, die nach verlustreichen Kämpfen (verbunden mit einer Flüchtlingswelle in die Nachbarregionen, besonders nach Inguschetien) bis zum Frühjahr 2000 größtenteils von russischen Truppen besetzt wurde; diese sahen sich aber weiterhin mit heftigen Partisanenkämpfen v. a. im Süden Tschetscheniens konfrontiert, das im Juni 2000 unter Direktverwaltung des russischen Präsidenten gestellt wurde. Die brutale Kriegführung in Tschetschenien stieß zwar auf internationale Kritik (im April 2000 Entzug des Stimmrechts für die russische Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats), von wirksamen Sanktionen gegen Russland wurde aber abgesehen.
 
Bei den Parlamentswahlen am 19. 12. 1999 wurde zwar die KPRF mit 24,3 % der Stimmen erneut die stärkste politische Partei; eigentlicher Wahlgewinner war aber der neu formierte regierungsnahe Block (v. a. die Bewegung »Einheit« mit 23,3 % und die reformorientierte Union rechter Kräfte mit 8,5 % der Stimmen). Der Block Schirinowskij vereinte 6 % der Stimmen auf sich. Die zuvor zweitstärkste Dumafraktion, Unser Haus - Russland, scheiterte an der 5 %-Hürde und konnte nur wenige Direktmandate erhalten.
 
Russland unter Präsident Putin:
 
Nach dem überraschenden Rücktritt Jelzins am 31. 12. 1999 übernahm Putin auch die Funktion des amtierenden Staatspräsidenten; per Dekret garantierte er seinem Amtsvorgänger und dessen in eine Korruptionsaffäre verwickelter Familie lebenslangen Schutz vor Strafverfolgung. Als innen- und wirtschaftspolitischer Hoffnungsträger, nicht zuletzt wegen seines (von einem Großteil der russischen Bevölkerung zunächst akzeptierten) harten Vorgehens im Konflikt mit Tschetschenien, konnte Putin die Präsidentschaftswahlen am 26. 3. 2000 bereits im ersten Wahlgang gewinnen (mit 52,5 % der Stimmen vor dem Zweitplatzierten G. Sjuganow, der rd. 30 % der Stimmen erhielt). Bei seinem offiziellen Amtsantritt am 7. 5. 2000 gab Putin die Funktion des Ministerpräsidenten ab, in der ihm der bisherige Finanzminister M. Kasjanow folgte (Bestätigung durch die Staatsduma am 17. 5. 2000). Putin leitete rasch einen Prozess der Stärkung der staatlichen Zentralgewalt ein und kündigte weitere innen- und wirtschaftspolitische Konsolidierungsmaßnahmen an. So verfügte er im Mai 2000 eine Verwaltungsreform zur Bildung von sieben, durch bevollmächtigte Vertreter des Präsidenten verwaltete Großregionen (»föderale Kreise«), die den Militärbezirken entsprechen und damit wieder mehr unter Kontrolle der Moskauer Administration stehen (im August 2000 Inkraftsetzung eines weiteren Gesetzes zur Neuformierung des Föderationsrates). Mit dem Ziel, eine »Partei der Macht« zu sein, wandelte sich Ende Mai 2000 die Putin unterstützende und durch die Aufnahme weiterer kleinerer Organisationen gestärkte politische Bewegung »Einheit« offiziell in eine Partei um. Angesichts des langen und opferreichen zweiten Tschetschenienkrieges (von offiziellen russischen Stellen nur als »Antiterroraktion« bezeichnet), aber auch aufgrund der unsensiblen und nicht zuletzt gegenüber dem Ausland hilflos wirkenden Reaktion auf das Unglück des russischen Atom-U-Bootes »Kursk«, das am 12. 8. 2000 während eines Marinemanövers (durch die Explosion eines an Bord befindlichen Torpedos) mit 118 Mann Besatzung in der Barentssee sank, sowie wegen eines neuerlichen blutigen Sprengstoffanschlags im Zentrum Moskaus (8. 8. 2000) kam in Armeekreisen wie auch in breiten Teilen der Bevölkerung vorübergehend Kritik an Präsident Putin auf. Schon kurz nach seinem Amtsantritt ließ dieser gemäß der von ihm proklamierten »Diktatur des Rechts« die staatlichen Behörden gegen Steuerhinterziehung, Unterschlagung und andere Vergehen von Großunternehmen vorgehen, inbesondere gegen die unter zweifelhaften Umständen zu Reichtum gelangten und bisher politisch einflussreichen Wirtschaftsoligarchen und Medienunternehmer; dabei nahm man zugleich die regierungskritischen Medien sukzessive unter Staatskontrolle. Innenpolitische Kontroversen löste die auf Betreiben Putins erfolgte Wiedereinführung der alten Sowjethymne aus, die durch einen Beschluss des russischen Parlaments im Dezember 2000 zusammen mit der schon verwendeten rot-weiß-blauen Trikolore und dem doppelköpfigen Adler als Staatssymbol bestätigt wurde. Das im Mai 2001 verabschiedete neue Parteiengesetz bezweckte durch hohe Anforderungen eine erhebliche Reduzierung der zahlreichen politischen Gruppierungen in Russland (Anerkennung als Partei und Zulassung zu Wahlen erst bei einer Mitgliederzahl ab 10 000 und einer Registrierung in mindestens der Hälfte der 89 Föderationssubjekte). Durch eine Fülle von Gesetzesinitiativen suchte Putin sein politisches Modell von einer »lenkbaren Demokratie« durchzusetzen; nicht zuletzt die russische Wirtschaft (2001 Wachstum von rd. 5,5 %) profitierte von einer größer gewordenen Rechtssicherheit, die auch ausländische Investoren stärker anzog. Im Oktober 2001 trat nach jahrelanger Kontroverse ein umstrittenes Bodengesetz zur Legalisierung von privatem Grund und Boden in Kraft. Im Juli 2002 unterzeichnete Präsident Putin schließlich ein im Vormonat vom Parlament verabschiedetes Gesetz, das auch den Verkauf von Ackerland (allerdings nicht an Ausländer) gestattet.
 
Außen- und sicherheitspolitisch bedeutsam war die Ratifizierung des START-II-Vertrages durch Russland (Billigung durch Staatsduma und Föderationsrat im April 2000). Im Oktober 2000 vereinbarte Russland mit Indien eine »strategische Partnerschaft« einschließlich eines Ausbaus der militärisch-technischen Zusammenarbeit (Rüstungsverträge), auch mit Iran wurde im März 2001 ein neues Kooperationsabkommen (insbesondere für den Rüstungssektor) geschlossen. Die Volksrepublik China und Russland unterzeichneten im Juli 2001 einen Vertrag über gutnachbarliche Beziehungen, Freundschaft und Zusammenarbeit mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Die von Russland sofort nach den Terroranschlägen in den USA (11. 9. 2001) angebotene Zusammenarbeit im Rahmen einer Antiterrorallianz besserte das russisch-amerikanische Verhältnis zunächst deutlich. So kam Putin bei einem Staatsbesuch in den USA im November 2001 mit dem amerikanischen Präsidenten G. W. Bush überein, die Atomwaffen beider Länder binnen zehn Jahren um etwa zwei Drittel zu verringern. Auch nutzte Russland das hinzugewonnene internationale Renommee, um die russische Militärintervention in Tschetschenien (in fragwürdiger Weise) gleichzusetzen mit dem Antiterrorkrieg in Afghanistan, den es u. a. mit Waffenlieferungen an die afghanische Nordallianz und durch seine Befürwortung der zeitweiligen Stationierung von US-Einheiten in den mittelasiatischen GUS-Republiken unterstützte. In Afghanistan öffnete Russland nach dem Sturz der Taliban als erster Staat am 30. 11. 2001 wieder seine Botschaft. Zu einer neuerlichen Verstimmung im russisch-amerikanischen Verhältnis führte am 13. 12. 2001 die einseitige Kündigung des ABM-Vertrages durch die USA zur Umsetzung ihrer von Russland kritisierten Pläne einer Raketenabwehr (in Reaktion auf das Ende des Abkommens erklärte die russische Seite im Juni 2002 den START-II-Vertrag für hinfällig). Bei einem Staatsbesuch in Polen suchte der russische Präsident Putin im Januar 2002 das zwischenstaatliche Verhältnis, das sich v. a. nach dem polnischen NATO-Beitritt 1999 abgekühlt hatte, wieder zu verbessern.
 
Zur Effektivierung der Zusammenarbeit schlug die NATO im Dezember 2001 Russland die Mitgliedschaft in einem »Rat der Zwanzig« (19 NATO-Staaten und Russland) vor; Russland und fünf weitere GUS-Republiken (Armenien, Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan und Weißrussland) kündigten daraufhin Mitte Mai 2002 die Gründung eines zur Kooperation mit der NATO bereiten Militärbündnisses an (Planung als Bestandteil eines neuen globalen Sicherheitssystems). Die fortschreitende Annäherung Russlands an den Westen führte aber auch zu Problemen im Verhältnis zu Weißrussland, dessen autoritäre Führung und internationale Isolierung zunehmend den russischen Interessen entgegenstanden (beiderseitige Kritik im Juni 2002 über den Umgang in der miteinander vereinbarten Union).
 
Ungeachtet einzelner Meinungsunterschiede (z. B. in Bezug auf Iran und die NATO-Osterweiterung) verständigten sich Putin und der zu einem Staatsbesuch nach Russland gekommene amerikanische Präsident Bush im Mai 2002 auf eine »strategische Partnerschaft« und unterzeichneten am 24. 5. 2002 in Moskau den bereits im November 2001 vereinbarten Atomwaffenabrüstungsvertrag. Eine neue Qualität in der Beziehung zwischen NATO und Russland äußerte sich u. a. in der Eröffnung einer Militärverbindungsmission des nordatlantischen Bündnisses in Moskau im Mai 2002 und der Neukonstituierung eines NATO-Russland-Rates am 28. 5. 2002 in Italien, in dem Russland »als gleichberechtigtem Partner« ein Mitspracherecht in wichtigen internationalen Fragen (insbesondere bei der Terrorismusbekämpfung, Abrüstung und Regelung regionaler Krisen) zugebilligt wurde. Beim EU-Russland-Treffen am 29. 5. 2002 in Moskau stellte EU-Kommissionspräsident R. Prodi Russland angesichts seiner Reformpolitik die (als wichtige Voraussetzung für eine WTO-Aufnahme geltende) Anerkennung als »Marktwirtschaft« in Aussicht. Auf dem Weltwirtschaftsgipfel Ende Juni 2002 wurde beschlossen, Russland von 2006 an den Status eines gleichberechtigten Mitglieds der G 8 zuzuerkennen (verbunden mit der erstmaligen Übernahme des Vorsitzes).
 
 
Allgemeines und Landeskunde:
 
J. S. Gregory: Russian land, Soviet people (London 1968);
 J. P. Cole u. F. C. German: A geography of the U.S.S.R. (ebd. 21970);
 E. Barker: Rußland, Sowjetunion, Landschaft, Gesch., Kultur (21973);
 H.-J. Franz: Phys. Geographie der Sowjetunion (Gotha 1973);
 J. U. Gerloff u. A. Zimm: Ökonom. Geographie der Sowjetunion (Gotha 1978);
 C. Goehrke: Die geograph. Gegebenheiten Rußlands in ihrem histor. Beziehungsgeflecht, in: Hb. der Gesch. Rußlands, hg. v. M. Hellmann u. a., Bd. 1, Tl. 1 (1981);
 A. Zimm u. G. Markuse: Geographie der Sowjetunion (Gotha 21984);
 R. W. Davies: The industrialization of Soviet Russia, 3 Bde. (Neuausg. Basingstoke 1989);
 H.-H. Nolte: R., UdSSR. Gesch., Politik, Wirtschaft (1991);
 J. Dolginow u. S. Kropatschjow: Abriß der Geologie Rußlands u. angrenzender Staaten (1994);
 
Ėkonomika vnešnich svazej Rossii, hg. v. A. S. Bulatow (Moskau 1995);
 W. Iwanow: Rußland u. das Christentum(1995);
 W. Kahle: Ev. Freikirchen u. freie Gemeinden im Russ. Reich, in der Sowjetunion u. den Nachfolgestaaten. Ein kleines Lex. der Gestalten, Geschehnisse u. Begriffe (1995);
 N. Penkaitis: Entwicklungstendenzen der Agrarstrukturen in Rußland (1995);
 
Deutsche in Rußland, hg. v. H. Rothe (1996);
 
Das Gute behaltet. Kirchen u. religiöse Gemeinschaften in der Sowjetunion u. ihren Nachfolgestaaten, hg. v. H.-C. Diedrich u. a. (1996);
 I. Brade u. M. Schulze: Rußland - aktuell (1997).
 
Nachschlagewerke: Sovetskaja istoričeskaja ėnciklopedija, hg. v. E. M. Žukov, 16 Bde. (Moskau 1961-76);
 
A source book for Russian history from early times to 1917, hg. v. G. Vernadsky u. a., 3 Bde. (New Haven, Conn., 1972);
 A. F. Chew: An atlas of Russian history: 11 centuries of changing borders (Neuausg. ebd. 1975);
 
The modern encyclopedia of Russian and Soviet history, hg. v. J. L. Wieczynski, 58 Bde. (New York 1976-94;
 E. Hösch u. H.-J. Grabmüller: Daten der russ. Gesch. Von den Anfängen bis 1917 (1981);
 
Lex. der Gesch. Rußlands. Von den Anfängen bis zur Oktober-Revolution, hg. v. H.-J. Torke (1985);
 R. Götz u. U. Halbach: Polit. Lex. Rußland (1994).
 
Zeitschriften: Revue des études slaves (Paris 1921 ff.);
 
The Slavonic and East European review (London 1928/29 ff., früher u. a. T.);
 
Jahrbücher für Gesch. Osteuropas (1936-41, N. F. 1953 ff.);
 
The Russian review (Stanford, Calif., 1941 ff.);
 
Cahiers du monde russe et soviétique (Paris 1959 ff.);
 
Slavic review (Washington, D. C., 1961 ff., früher u. a. T.);
 
Russia mediaevalis (München 1973 ff.).
 
Otečestvennaja Istorija (Moskau 1992 ff.; 1957-91 u. d. T.
 
Istorija SSSR).
 
Gesamtdarstellungen: K. Stählin: Gesch. Rußlands von den Anfängen bis zur Gegenwart, 5 Tle. (1923-39, Nachdr. Graz 1974);
 G. Vernadsky u. M. Karpovich: A history of Russia, 5 Bde. (New Haven, Conn., 1943-69);
 S. M. Solov'ev: Istorija Rossii s drevnejšich vremen, 15 Bde. (Neuausg. Moskau 1960-66);
 
Istorija SSSR, Serie 1: S drevnejšich vremen do velikoj oktjabr'skoj socialističeskoj revoljucii, hg. v. B. N. Ponomarev, 6 Bde. (Moskau 1966-68);
 D. S. Mirskij: Rußland. Von der Vorgesch. bis zur Oktoberrevolution (a. d. Engl., Neuausg. 1975);
 
Hb. der Gesch. Rußlands, hg. v. M. Hellmann u. a., auf mehrere Bde. ber. (1981 ff.);
 N. V. Riasanovsky: A history of Russia (New York 41984);
 G. Stökl: Russ. Gesch. Von den Anfängen bis zur Gegenwart (51990);
 L. Rühl: Aufstieg u. Niedergang des Russ. Reiches (1992);
 K. Zernack: Polen u. Rußland. Zwei Wege in der europ. Gesch. (1994);
 
Die russ. Zaren 1547-1917, hg. v. H.-J. Torke (1995);
 H.-J. Torke: Einf. in die Gesch. Rußlands (1997);
 H. Haumann: Gesch. Rußlands (1996);
 E. Hösch: Gesch. Rußlands. Vom Kiever Reich bis zum Zerfall des Sowjetimperiums (1996);
 A. Kappeler: Russ. Gesch. (1997).
 
Vorgeschichte: Enzyklopäd. Hb. zur Ur- u. Frühgesch. Europas, hg. v. J. Filip, 2 Bde. (1966-69);
 I. I. Ljapuškin: Slavjane Vostočnoj Evropy nakanune obrazovanija Drevnerusskogo gosudarstva (Leningrad 1968);
 Z. Váňa: Einf. in die Frühgesch. der Slawen (1970);
 
Wikinger u. Slawen. Zur Frühgesch. der Ostseevölker, Beitrr. v. J. Herrmann u. a. (Neuausg. 1982);
 
Welt der Slawen. Gesch., Gesellschaft, Kultur, hg. v. J. Herrmann: (1986);
 C. Goehrke: Frühzeit des Ostslawentums (1992).
 
Das Kiewer Reich: H. Paszkiewicz: The making of the Russian nation (a. d. Poln., London 1963);
 I. J. Frojanov: Kievskaja Rus' (Leningrad 1980);
 E. Donnert: Das Kiewer Rußland. Kultur u. Geistesleben vom 9. bis zum beginnenden 13. Jh. (Leipzig 1983).
 
Die Zeit der Teilfürstentümer: J. L. Fennell: The emergence of Moscow, 1304-1359 (Berkeley, Calif., 1968);
 K. Onasch: Großnowgorod u. das Reich der hl. Sophia (Leipzig 1969);
 B. A. Rybakov: Kievskaja Rus' i russkie knjažestva XII-XIII vv. (Moskau 1982);
 V. A. Kučkin: Formirovanie territorii Severno-Vostočnoj Rusi v X-XIV vv. (ebd. 1984).
 
Die Mongolenherrschaft: B. Spuler: Die Goldene Horde. Die Mongolen in Rußland 1223-1502 (21965);
 G. A. Fedorow-Dawydow: Die Goldene Horde u. ihre Vorgänger (a. d. Russ., Leipzig 1972);
 J. L. Fennell: The crisis of medieval Russia, 1200-1304 (London 1983);
 C. J. Halperin: Russia and the Golden Horde (Bloomington, Ind., 1985).
 
Das Moskauer Reich: E. Donnert: Rußland an der Schwelle der Neuzeit. Der Moskauer Staat im 16. Jh. (Berlin-Ost 1972);
 H.-J. Torke: Die staatsbedingte Gesellschaft im Moskauer Reich (Leiden 1974);
 P. Dukes: The making of Russian absolutism, 1613-1801 (London 1982);
 H. Paszkiewicz: The rise of Moscow's power (a. d. Poln., New York, 1983);
 R. O. Crummey: The formation of Muscovy, 1304-1613 (London 1987).
 
Die Petersburger Periode: D. Geyer: Der russ. Imperialismus. Studien über den Zusammenhang von innerer u. auswärtiger Politik 1860-1914 (1977);
 L. Kochan u. R. Abraham: The making of modern Russia (New York 21983);
 H. Rogger: Russia in the age of modernisation and revolution, 1881-1917 (London 1983);
 E. Donnert: Rußland im Zeitalter der Aufklärung (Neuausg. Wien 1984);
 M. Raeff: Understanding imperial Russia. State and society in the old regime (a. d. Frz., New York 1984);
 J. N. Westwood: Endurance and endeavour. Russian history, 1812-1986 (Oxford 31987);
 P. Hoffmann: Rußland im Zeitalter des Absolutismus (Vaduz 1988);
 M. McCauley u. P. Waldron: The emergence of the modern Russian state, 1855-81 (Basingstoke 1988);
 A. J. Avrech: Carizm nakanune sverženija (Moskau 1989).
 
Darstellungen einzelner Sachbereiche: G. von Rauch: Rußland. Staatl. Einheit u. nat. Vielfalt (1953);
 H. Neubauer: Car u. Selbstherrscher. Beitrr. zur Gesch. der Autokratie in Rußland (1964);
 A. Vucinich: Science in Russian culture, 2 Bde. (Stanford, Calif., 1965-70);
 J. H. Billington: The icon and the axe. An interpretive history of Russian culture (New York 1966);
 G. P. Fedotov: The Russian religious mind, 2 Bde. (Cambridge, Mass., 21966);
 S. V. Utechin: Gesch. der polit. Ideen in Rußland (a. d. Engl., 1966);
 F. Venturi: Roots of revolution. A history of the populist und socialist movements in 19th-century Russia (a. d. Ital., Neuausg. New York 1966);
 J. Blum: Lord and peasant in Russia. From the 9th to the 19th century (Princeton, N. J., 21972);
 
Wirtschaft u. Gesellschaft im vorrevolutionären Rußland, hg. v. D. Geyer (1975);
 E. Hösch: Die Kultur der Ostslaven (1977);
 R. P. Bartlett: Human capital. The settlement of foreigners in Russia 1762-1804 (Cambridge 1979);
 D. H. Kaiser: The growth of the law in medieval Russia (Princeton, N. J., 1980);
 
Russian officialdom. The bureaucratization of Russian society from the 17th to the 20th century, hg. v. W. M. Pintner (London 1980);
 A. Kappeler: Rußlands erste Nationalitäten. Das Zarenreich u. die Völker der mittleren Wolga vom 16. bis 19. Jh. (1981);
 W. L. Blackwell: The industrialization of Russia. An historical perspective (Arlington Heights, Ill., 21982);
 V. E. Bonnell: Roots of rebellion. Workers' politics and organizations in St. Petersburg and Moscow 1900-1904 (Berkeley, Calif., 1983);
 M. Hildermeier: Bürgertum u. Stadt in Rußland 1760-1870 (1986);
 K. Heller: Russ. Wirtschafts- u. Sozialgesch., auf 2 Bde. ber. (1987 ff.);
 
Die Russen. Ihr Nationalbewußtsein in Gesch. u. Gegenwart, hg. v. A. Kappeler (1990);
 A. Kappeler: Rußland als Vielvölkerreich. Entstehung, Gesch., Zerfall (München 21993);
 M. Mommsen: Wohin treibt Rußland. Eine Großmacht zw. Anarchie u. Demokratie (1996).
 
Weitere Literatur: Sowjetunion.
II
Rụssland,
 
auf den Begriff Rus zurückgehender Name (russisch Rossija) für das (bis 1917 bestehende) Russische Reich als Ganzes, seit dem 16. /17. Jahrhundert gebräuchlich für die vom Moskauer Staat beherrschten (in wachsendem Maße auch nichtrussische) Gebiete, seit Beginn des 18. Jahrhunderts offiziell für das russische Zarenreich (seit 1721 Kaiserreich); im engeren Sinn nur Bezeichnung für Gebiete mit traditionell russischer Sprache und Kultur (Großrussland); auch Kurzbezeichnung für die 1918 gegründete Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik (RSFSR) sowie für die aus ihr hervorgegangene Russische (Russländische) Föderation; umgangssprachlich (unkorrekt) mitunter für die Sowjetunion verwendet.

* * *

Rụss|land; -s: 1. a) (hist.) Russisches Reich; b) Russische Föderation. 2. nicht amtliche Bez. für die Gebiete der ehem. UdSSR mit traditionell russischer Sprache u. Kultur. 3. (ugs. früher) UdSSR.

Universal-Lexikon. 2012.