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Vọlks|zäh|lung 〈f. 20〉 Feststellung der Anzahl aller Angehörigen der Bevölkerung
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Vọlks|zäh|lung, die:
Gewinnung statistischer Daten über die Bevölkerung durch amtliche Erhebung.
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Volkszählung,
Zẹnsus, zu einem bestimmten Zeitpunkt (Stichtag) erfolgende staatliche Erhebung statistischer Daten über die gesamte Bevölkerung (Bevölkerungszahl, Berufs- und Wohnungsverhältnisse usw.), die primär für staatliche Planungen und Maßnahmen notwendig sind. Die Volkszählung erfolgt aufgrund eines Gesetzes, das Vorschriften über die Pflicht, Angaben zu machen, enthält und die anonyme Verwendung der erhobenen Daten sowie deren Geheimhaltung regelt. - Im Zusammenhang mit der in der Bundesrepublik Deutschland für 1983 geplanten Volkszählung, die wegen Befürchtungen des Datenmissbrauchs zu beträchtlicher politischer Unruhe führte, leitete das Bundesverfassungsgericht aus der Verfassung ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung ab und stellte bestimmte Anforderungen zur Sicherung dieses Rechts bei der Volkszählung auf; die Volkszählung fand schließlich 1987 statt. Mit dem Mikrozensus lassen sich aufgrund verfeinerter statistischer Methoden ähnliche Zwecke erreichen, allerdings bietet er für Regionen oder Gemeinden keine Informationen.
Im Altertum gab es Volkszählungen bei Chinesen, Ägyptern und Juden. Die Bürgerlisten in Griechenland und der Census in Rom stellten ebenfalls eine Art Volkszählung dar. In Deutschland haben zuerst einige Städte (Nürnberg 1449) den Versuch solcher Zählungen unternommen. Bei den späteren Landeszählungen wurde v. a. die Zahl der Feuerstellen ermittelt. In Preußen wurden ab 1686 jährlich Zählungen der Landbewohner vorgenommen, 1719 wurde die erste Bevölkerungs-Tabelle der kur- und neumärkischen Städte angefertigt, 1725 fand die erste allgemeine Volkszählung statt. Auch andere Länder in Deutschland und andere europäische Staaten, so England und Schweden, führten im 18. Jahrhundert Volkszählungen durch. In Österreich fanden die ersten Volkszählungen unter Maria Theresia statt, für die Schweiz liegen ältere Volkszählungen nur für einzelne Kantone vor. Diese Volkszählungen waren noch sehr unvollkommen, weil aus Mangel an geeigneten staatlichen Organen niemals die ganze Bevölkerung erfasst werden konnte und sich die Erhebungen auf nur wenige Merkmale konzentrierten. Erst im 19. Jahrhundert erfolgte eine bessere Ausgestaltung. Besonders die belgische Volkszählung von 1846 war unter L. A. J. Quételets Leitung für die weitere Entwicklung maßgeblich. Ausgestaltet wurden die Volkszählungen seit 1853 durch den Internationalen Statistischen Kongress.
Im Deutschen Reich fanden Volkszählungen bis 1914 alle fünf Jahre statt, große, mit Berufszählungen verbundene Zählungen 1882, 1895, 1907, 1925, 1933 und 1939, in den Besatzungszonen Deutschlands 1946, in der Bundesrepublik Deutschland 1950, 1961, 1970 und 1987. In der DDR fanden 1950, 1964 und 1971, in Österreich 1951, 1961 und 1971, in der Schweiz 1950, 1960 und 1970 Volkszählungen statt. Die UN bemühen sich um eine internationale Vereinheitlichung der Volkszählungstermine. Angestrebt wird ein 5- bis 10-jähriger Turnus.
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Vọlks|zäh|lung, die: Gewinnung statistischer Daten über die Bevölkerung durch amtliche Erhebung.
Universal-Lexikon. 2012.