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Ministerpräsident
Landeshauptmann (österr.); Länderchef (umgangssprachlich); Landesvater (umgangssprachlich); Gouverneur; Premierminister; Premier (umgangssprachlich)

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Mi|nis|ter|prä|si|dent [mi'nɪstɐprɛzidɛnt], der; -en, -en, Mi|nis|ter|prä|si|den|tin [mi'nɪstɐprɛzidɛntɪn], die; -, -nen:
Chef, Chefin der Regierung eines Bundeslandes:
die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten treffen sich regelmäßig zu Beratungen; er wurde mit knapper Mehrheit zum Ministerpräsidenten gewählt.

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Mi|nịs|ter|prä|si|dent 〈m. 16
1. 〈in vielen Ländern〉 oberster Leiter der Regierung
2. 〈BRD〉 Leiter der Landesregierung
3. 〈DDR〉 Vorsitzender des Ministerrats

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Mi|nịs|ter|prä|si|dent, der:
1. Leiter einer Landesregierung in der Bundesrepublik Deutschland.
2. Leiter der Regierung in verschiedenen Staaten; Premierminister.

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Minịsterpräsident,
 
in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert gebräuchliche Bezeichnung für den Leiter der Landesregierung (in Preußen seit 1848). Im Deutschen Reich hieß der Regierungschef nur vom Februar bis zum August 1919 Ministerpräsident, davor und danach Reichskanzler. In den Ländern Deutschlands bildet der Ministerpräsident mit den Ministern (und gegebenenfalls den Staatssekretären) die Landesregierung. Er bestimmt die Richtlinien der Politik, führt den Vorsitz in der Regierung, leitet die Regierungsgeschäfte und vertritt das Land nach außen. Er übt das Begnadigungsrecht aus, soweit er diese Befugnisse nicht delegiert hat. Der Ministerpräsident hat damit in den Ländern die Stellung, die im Bund teils der Bundespräsident, teils der Bundeskanzler innehat. In Berlin, Hamburg und Bremen entspricht der Stellung des Ministerpräsidenten im Wesentlichen die des »Ersten Bürgermeisters« beziehungsweise »Regierenden Bürgermeisters«.

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Mi|nịs|ter|prä|si|dent, der: 1. Leiter einer Landesregierung in der Bundesrepublik Deutschland. 2. Leiter der Regierung in verschiedenen Staaten; Premierminister.

Universal-Lexikon. 2012.