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Liechtenstein
Fürstentum Liechtenstein

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Liech|ten|stein ['lɪç… ]; -s:
kleiner, zwischen der Schweiz u. Österreich gelegener Staat.

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I
Liechtenstein,
 
 
Kurzinformation:
 
Fläche: 160 km2
 
Einwohner: (2000) 32 900
 
Hauptstadt: Vaduz
 
Amtssprache: Deutsch
 
Nationalfeiertag: 15. 8.
 
Währung: 1 Schweizer Franken (sfr) = 100 Rappen (Rp)/Centimes (c)
 
Zeitzone: MEZ
 
amtlich Fụ̈rstentum Liechtenstein, Staat in Mitteleuropa, in den nördlichen Alpen rechts des Alpenrheins, zwischen der Schweiz (im W Kanton Sankt Gallen, im Süden Kanton Graubünden) und Österreich (Vorarlberg), 160 km2, (2000) 32 900 Einwohner, davon 11 300 Ausländer. Hauptstadt ist Vaduz, Amtssprache Deutsch; Währung ist der Schweizer Franken (sfr); Zeitzone: MEZ.
 
 Staat und Recht:
 
Verfassung:
 
Gemäß der Verfassung vom 5. 10. 1921 ist das Fürstentum Liechtenstein eine konstitutionelle, im Mannesstamm des Hauses Liechtenstein erbliche Monarchie. Staatsoberhaupt ist der regierende Fürst, der zusammen mit dem Landtag (»Diet«) die Legislative bildet. Dem Landtag gehören 25 auf vier Jahre gewählte Abgeordnete an, die im Verhältniswahlsystem (Mindeststimmanteil von 8 % der abgegebenen Stimmen) bestimmt werden. Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Bürger, die das 20. Lebensjahr vollendet haben; Frauenwahlrecht besteht auf Landesebene seit 1984, auf Gemeindeebene seit 1986. Jedes Gesetz bedarf der Bestätigung durch das Staatsoberhaupt; andererseits existiert ein ausgebautes Initiativ- und Referendumsrecht. Die Exekutive liegt bei den fünf Mitgliedern der Regierung, die auf Vorschlag des Landtages vom Landesfürsten für die Dauer der Legislaturperiode ernannt werden.
 
Parteien:
 
Im Landtag des Fürstentums sind zwei etwa gleich starke, bürgerlich-monarchistisch orientierte Parteien, die Vaterländische Union (VU) und die Fortschrittliche Bürgerpartei Liechtenstein (FBPL), sowie die grün-alternative Freie Liste (FL) vertreten.
 
Wappen:
 
Das Wappen des Fürstentums ist das des österreichisch-mährischen Hauses Liechtenstein. Der gevierte Schild mit eingepfropfter Spitze liegt auf einem aus dem Fürstenhut herabfallenden Wappenmantel. Das erste Feld zeigt das schlesische Wappen (gekrönter, goldbewehrter schwarzer Adler auf goldenem Grund), das zweite das der Kuenringer (goldenschwarz achtmal geteilt, belegt mit leicht gebogenem grünem Rautenkranz). Das dritte Feld wird vom Wappen von Troppau gebildet (rotsilbern gespalten), das vierte wird vom Wappen der Grafschaft Ostfriesland eingenommen (gekrönter, goldbewehrter schwarzer Jungfrauenadler). Die eingepfropfte Spitze zeigt ein goldenes Jagdhorn, das Wappen des Herzogtums Jägerndorf. In der Mitte des Schildes befindet sich als Herzschild das goldenrot geteilte Stammwappen des Hauses Liechtenstein, das 1957 - versehen mit einem Fürstenhut - als kleines Staatswappen eingeführt wurde.
 
Nationalfeiertage:
 
Nationalfeiertag ist der 15. 8.
 
Verwaltung:
 
Liechtenstein besteht aus elf Gemeinden mit ausgeprägtem Selbstverwaltungsrecht.
 
Recht:
 
Das Zivil-, Straf- und Prozessrecht ist nach österreichischem, das Sachenrecht nach schweizerischem Vorbild gestaltet. Die obligatorische Zivilehe wurde 1974 eingeführt, die Gleichstellung von Mann und Frau 1992 verfassungsmäßig verankert. Der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit sind die Instanzen Oberster Gerichtshof, Obergericht, Landgericht gemeinsam, als Strafgerichte fungieren zwischen Land- und Obergericht das Schöffen- und das Kriminalgericht. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht aus der Verwaltungsbeschwerdeinstanz und dem Staatsgerichtshof. Diplomatisch wird Liechtenstein im Ausland durch die Schweiz vertreten (eigene Vertretungen in Österreich und beim Heiligen Stuhl).
 
Streitkräfte:
 
Liechtenstein unterhält keine Streitkräfte, sondern nur eine wenige Mann starke ständige Polizeitruppe.
 
 Landesnatur und Bevölkerung:
 
Landschaft:
 
Liechtenstein liegt auf der Westabdachung der Ostalpen zum Rhein; es umfasst den äußersten Westen des Rätikons (Nördliche Kalkalpen) mit dem nach Norden sich öffnenden (mittleren und oberen) Saminatal mit dem Valorsch- und Malbuntal im gesamten Südosten sowie dem zum Rhein orientierten Tal von Lawena im Süden; höchste Erhebung ist der Vorder-Grauspitz (2 599 m über dem Meeresspiegel) auf der Grenze zu Graubünden. Das nach Norden sich stark verbreiternde Rheintal wurde vom würmeiszeitlichen Rheingletscher bis etwa 1 700 m über dem Meeresspiegel überformt; den Gebirgsfuß säumen Schuttfächer und Schwemmlandkegel; im äußersten Norden wird es vom Escher Berg, einem isolierten Kalkstock, überragt (bis 698 m über dem Meeresspiegel).
 
Über 550 m über dem Meeresspiegel sind die Berghänge bewaldet, unter etwa 1 300 m über dem Meeresspiegel mit Laub-, darüber mit Nadelwald, oberhalb von 1 800 m über dem Meeresspiegel herrscht alpine Strauch-, Kraut- und Grasvegetation.
 
Klima:
 
Das Klima Liechtensteins ist mild mit relativ hohen mittleren Temperaturen von —1,5 ºC im Januar und 18,5 ºC im Juli und Niederschlagsmengen zwischen 800 mm und in Kammlagen 2 400 mm jährlich (Vaduz 980 mm).
 
Bevölkerung:
 
Die Liechtensteiner sprechen einen alemannischen Dialekt. Von den (2000)11 300 Ausländern sind 33,6 % Schweizer, 17,7 % Österreicher, 10 % Deutsche, 9,1 % Italiener. Die größte Gemeinde ist Schaan mit 5 500 Einwohnern, es folgen Vaduz mit 4 900 Einwohnern, Triesen (südlich von Vaduz) mit 4 400 Einwohnern, Balzers (im äußersten Südwesten) mit 4 200 Einwohnern; Eschen und Mauren im Norden haben 3 800 beziehungsweise 3 300 Einwohner.
 
Religion:
 
Es besteht Religionsfreiheit. Das Fürstenhaus bekennt sich zur katholischen Konfession, die auch das Bekenntnis der Bevölkerungsmehrheit (rd. 80 %) ist. Als traditionelle »Landeskirche« Liechtensteins genießt die katholische Kirche nach der Verfassung den »vollen Schutz des Staates«. Rd. 7 % der Bevölkerung sind Protestanten (Reformierte und Lutheraner). Innerhalb der Jurisdiktion der katholischen Kirche bildet Liechtenstein seit Dezember 1997 das exemte Erzbistum Vaduz; vorher gehörte das Staatsgebiet kirchlich zum Bistums Chur. Die Reformierten und Lutheranern offen stehende evangelische Kirchengemeinde Vaduz besitzt die Rechtsform eines Vereins.
 
Bildungswesen:
 
Das Schulwesen wird personell und materiell fast ausschließlich vom Land getragen. Schulpflicht besteht vom 7. bis 16. Lebensjahr. Die Grundschule umfasst fünf Jahre, nach der 5. Klasse Übertritt ins Gymnasium oder in die Oberschule beziehungsweise Übertritt in eine Realschule. Liechtenstein beteiligt sich an der höheren technischen Lehranstalt (HTL) mit Abteilung für Medizinaltechnik in Buchs, in Vaduz besteht eine Fachhochschule und die Liechtenstein. Musikschule (gegründet 1963), im angrenzenden Schaan die Internationale Akademie für Philosophie (IAP; 1986 eröffnet).
 
Publizistik:
 
6-mal wöchentlich erscheinen die beiden Tageszeitungen des Landes, »Liechtensteiner Vaterland« (Vaduz) und »Liechtensteiner Volksblatt«, sonntags erscheint die »Liechtensteiner Wochenzeitung« (beide Schaan). Das »Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein« gibt amtliche Bulletins heraus. Seit 1995 sendet der private Hörfunksender »Radio L« (Triesen).
 
 Wirtschaft und Verkehr:
 
Wirtschaft:
 
Liechtenstein ist vornehmlich als Bankenplatz und als »Steueroase« bekannt. Tatsächlich gehört Liechtenstein zu den hoch industrialisierten Ländern der Erde. Das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner beträgt 33 770 US-$ (35 % der Beschäftigten sind Grenzgänger). Gravierende wirtschaftspolitische Probleme existieren seit Überwindung der Rezession zu Beginn der 80er-Jahre nicht mehr. Von 1852 bis nach dem Ersten Weltkrieg bestand eine Zollunion mit Österreich. Seit 1924 ist Liechtenstein an das schweizerische Währungswesen angeschlossen (keine eigene Zentralbank, Schweizer Franken als Landeswährung), ebenso besteht seit 1923 mit der Schweiz ein Zollanschlussvertrag. Am 25. 11. 1981 trat der 1980 unterzeichnete Währungsvertrag zwischen Liechtenstein und der Schweiz in Kraft, nach dem alle schweizerischen Geld-, Kredit- und Währungsgesetz auch in Liechtenstein gelten. Durch diese Zoll- und Währungsunion bildet Liechtenstein mit der Schweiz praktisch eine wirtschaftliche Einheit. Nur 38,8 % der (1995) 22 200 Beschäftigten sind Einheimische, knapp 35,1 % Grenzgänger und 26,1 % ausländischer Arbeitnehmer (wohnhaft in Liechtenstein). Die Beschäftigten arbeiten überwiegend im Dienstleistungssektor (51,6 %), im Agrarsektor sind 1,6 %, im industriellen Sektor 46,8 % tätig.
 
Landwirtschaft:
 
Haupterwerbszweig war bis zum Zweiten Weltkrieg die Landwirtschaft. Die landwirtschaftliche Kulturfläche wird mit (1990) 3 527 ha ausgewiesen, davon 29 % Ackerland, 69 % Grünland und 2 % Intensivkulturen und Übriges; 17,5 ha Rebland sowie 2 160 ha Alpweiden. Kleinbetriebe von 1 bis 5 ha Betriebsfläche herrschen vor. Äcker und Wiesen liegen v. a. auf den Schwemmfächern der Bergfußzone. In tieferen, sonnigeren Lagen sind Weinberge und Obstgärten angelegt. In höheren Lagen folgen Almen. Angebaut werden vorwiegend Weizen, Mais und Kartoffeln. Das Hauptgewicht liegt heute auf der Viehzucht mit Milchwirtschaft.
 
Forstwirtschaft:
 
Von der gesamten Waldfläche (1987: 5 560 ha) werden rd. 3 000 ha forstwirtschaftlich genutzt.
 
Energiewirtschaft:
 
Liechtenstein besitzt außer der Wasserkraft keine verwertbaren Rohstoffe und Energiequellen; mehr als 60 % des Strombedarfs müssen aus der Schweiz importiert werden.
 
Industrie:
 
Der überwiegende Teil der Industriebeschäftigten ist in der Metallverarbeitung und im Apparatebau tätig. Das verarbeitende Gewerbe umfasst außerdem Betriebe der elektrotechnischen, optischen, chemischen, keramischen und pharmazeutischen Industrie sowie der Textil- und Nahrungsmittelindustrie.
 
Dienstleistungssektor:
 
Die Einnahmen des Staatshaushaltes entfallen etwa zur Hälfte auf Zahlungen von Holdinggesellschaften und Banken (wichtig sind auch die Erlöse aus dem Verkauf von Briefmarken). Die Steuerquote der Unternehmen erreicht bei voller Gewinnausschüttung etwa 20 %. Diese niedrige Unternehmensbesteuerung und auch die geographische Nähe zum Finanzplatz Schweiz haben dazu geführt, dass in Liechtenstein (1995) 73 700 »Briefkastenfirmen« angesiedelt sind.
 
Tourismus:
 
Im Fremdenverkehr überwiegen Tagesbesucher (2000: 62 900 Auslandsgäste in Gast- und Beherbungsbetrieben). Zunehmende Bedeutung gewinnt neben der Hauptstadt Vaduz das Wintersportgebiet Malbun.
 
Außenwirtschaft:
 
Wegen der Enge des heimischen Marktes muss der weitaus größte Teil der Industrieproduktion exportiert werden. Die Exporte erreichten 2000 ein Volumen von 4,622 Mrd. sfr; das entsprach etwa 80 % des Bruttoinlandsprodukts. Haupthandelspartner ist die Schweiz (12,7 % des Exportwerts); 42,1 % der Exporte entfallen auf die EWR-Länder.
 
Verkehr:
 
Das Straßennetz ist sehr gut ausgebaut (Länge 1988: 250 km). Das öffentliche Transportwesen beruht v. a. auf den regelmäßigen Linienverbindungen der Postomnibusse. Ein 750 m langer Tunnel macht seit 1947 das Saminatal (seit 1959 auch Malbun) für den Fahrzeugverkehr auch im Winter erreichbar. Die Eisenbahnstrecke Feldkirch (Vorarlberg)-Buchs (Kanton Sankt Gallen) durchquert Liechtenstein im nördlichen Teil auf einer Länge von 9,5 km und wird von den Österreichen Bundesbahnen betrieben. Ein Flughafen existiert nicht.
 
 
Das Gebiet von Liechtenstein, das im Altertum von Rätern bewohnt war, kam 15 v. Chr. unter römische Herrschaft, die mehr als vier Jahrhunderte andauerte; während der Völkerwanderung besiedelten es im 5. Jahrhundert Alemannen. Die älteste Urkunde Liechtensteins, das »Rhätische Urbar« (um 850), erwähnt Reichshöfe in Balzers und Schaan. Im Spätmittelalter war das liechtensteinische Territorium, in dem zahlreichen Ortsnamen rät. Ursprungs sind, Besitztum der Grafen von Montfort und Werdenberg. 1342 wurde Vaduz unter Graf Hartmann I. von Werdenberg eine eigene Grafschaft (seit 1396 reichsunmittelbar). Nachdem der letzte Werdenberger und Graf von Vaduz, Bischof Hartmann von Chur, 1416 seine Besitzungen den Freiherren von Brandis überlassen hatte, sicherten sich diese 1434 die Herrschaft Schellenberg. 1510 kam Liechtenstein an die Grafen von Sulz, 1613 unter die Herrschaft der Grafen von Hohenems (Willkürherrschaft des Grafen Ferdinand Karl 1662-86, starke Bevölkerungsverluste durch Hexenverfolgungen). Das österreichische Adelsgeschlecht Liechtenstein erwarb unter Fürst Johann (Hans) Adam Andreas von Liechtenstein 1699 die Herrschaft Schellenberg und 1712 die Grafschaft Vaduz, die 1719 zum Reichsfürstentum Liechtenstein erhoben wurden (ab 1723 Sitz und Stimme im Reichstag). Die Fürsten residierten in Wien, die Landvögte zunächst im österreich. Feldkirch; die Rechte der liechtensteinischen Bevölkerung wurden stark eingeschränkt (Abschaffung der Landammannverfassung). Ende des 18. Jahrhunderts wurde das Gebiet in die Kämpfe zwischen Österreich und Frankreich hineingezogen (1799 u. a. Besetzung durch den französischen Marschall A. Masséna). 1806 schloss sich Liechtenstein dem Rheinbund an; 1815-66 war es Mitglied des Deutschen Bundes (1808 Aufhebung der Leibeigenschaft, Einführung einer Verfassung 1818) und blieb danach als selbstständiger Kleinstaat (Fürstentum) bestehen, der 1868 sein Militär auflöste. 1852-1919 bildete Liechtenstein eine Zollunion mit Österreich und ging danach eine enge Bindung mit der Schweiz ein (u. a. Vertretung durch die schweizerische Diplomatie im Ausland, 1920 Abschluss eines Vertrages über das Post- und Fernmeldewesen und 1923 eines Zollvertrages). Fürst Johann II. (1858-1929) führte zahlreiche grundlegende Reformen durch (u. a. 1862 konstitutionelle Verfassung, Ausbau der parlamentarisch-demokratischen Rechte duch die Verfassung von 1921), ihm folgte Franz I.; 1938 wurde Franz Joseph II. regierender Fürst, der als erster Landesherr ständig in Liechtenstein residierte. 1950 erwarb Liechtenstein die Mitgliedschaft beim Internationalen Gerichtshof und beteiligte sich 1960 an der Gründung der EFTA (seit 1991 Vollmitglied); 1978 trat Liechtenstein dem Europarat bei. Nach dem Tod Franz Josephs II. (1989) wurde sein Sohn Hans Adam II. Staatsoberhaupt (bereits 1984 mit der Ausübung der Hoheitsrechte betraut). 1990 wurde Liechtenstein Mitglied der UNO, 1995 des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
 
 
Das Fürstentum L. Ein landeskundl. Portrait, hg. v. Wolfgang Müller (1981);
 A. Waschkuhn: Polit. System L.s.: Kontinuität u. Wandel (Vaduz 1994);
 H. Wanger: Die regierenden Fürsten von L. (Neuausg. 1995);
 R. Kellenberger: Kultur u. Identität im kleinen Staat. Das Beispiel L. (1996).
 
II
Liechtenstein,
 
niederösterrisches Herrengeschlecht, benannt nach der Burg Liechtenstein bei Mödling, südlich von Wien. Um 1136 erstmals belegt, tritt es im 13. Jahrhundert auf in der mährischen Linie Liechtenstein-Nikolsburg und der steirischen Linie Liechtenstein-Murau (1619 erloschen). Die mährische Linie (seit Anfang des 15. Jahrhunderts weiter aufgespalten; seit 1606 umfangreicher Besitz in Böhmen) wurde 1608 in den (1623) erblichen Reichsfürstenstand, ihre Besitzungen Kromau und Ostrau wurden 1633 zum Fürstentum Liechtenstein erhoben. Die Fürsten von Liechtenstein nahmen 1614-1781 das Herzogtum Troppau, ab 1622 auch Jägerndorf von Österreich zu Lehen; 1719 wurde die reichsfürstliche Würde auf die 1699 und 1712 erworbenen Herrschaften Schellenberg und Vaduz am Rhein übertragen (Liechtenstein, Staat).
 
 
J. von Falke: Gesch. des fürstl. Hauses L., 3 Bde. (Wien 1868-82, Nachdr. Vaduz 1984);
 
L. — fürstl. Haus u. staatl. Ordnung, hg. v. V. Press u. D. Willeweit (ebd. 21988).
 
 1) Johann (Hans) Adam Andreas, Staatsmann, * Brünn 30. 11. 1657, ✝ Wien 16. 6. 1712, Enkel von 2); seit 1684 Chef des Hauses Liechtenstein, seit 1687 Geheimer Rat im Dienste Kaiser Leopolds I., dem er große finanzielle Hilfen gewährte. Liechtenstein, erfolgreich um eine effiziente wirtschaftliche Verwaltung und Mehrung des Familieneigentums bemüht, wurde zum Gründer des heutigen Fürstentums Liechtenstein; bedeutender Bauherr, Kunstsammler und Mäzen.
 
 2) Karl I., Fürst von Liechtenstein (seit 1608), Staatsmann, * Feldsberg (tschechisch Valtice) 30. 7. 1569, ✝ Prag 12. 2. 1627, Großvater von 1); wurde nach seinem Übertritt zum Katholizismus (1599) Führer der katholischen Partei in Böhmen und Mähren (dort 1604 Landeshauptmann), bis 1604 beziehungsweise 1607 Leiter der Außenpolitik Kaiser Rudolfs II. (1612 endgültig von M. Klesl verdrängt); war ab 1620 Statthalter sowie 1622-27 Vizekönig in Böhmen und erhielt die Herzogtümer Troppau (1614), Jägerndorf (1622) sowie weiteren Besitz in Mähren. Er begründete den Aufstieg seines Hauses.
 

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Liech|ten|stein ['lɪç...]; -s: kleiner, zwischen der Schweiz u. Österreich gelegener Staat.

Universal-Lexikon. 2012.