So|zi|al|päd|a|go|gik auch: So|zi|al|pä|da|go|gik 〈f. 20; unz.〉 Teil der Pädagogik, der sich mit der außerschul. Erziehung von Kindern u. Jugendlichen (Erziehung im Kindergarten, Erziehungsberatung, Bewährungshilfe usw.) befasst
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So|zi|al|pä|d|a|go|gik, die:
Teilgebiet der Pädagogik, das sich mit der Erziehung des Einzelnen zur Gemeinschaft u. zu sozialer Verantwortung außerhalb der Familie u. der Schule befasst.
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I Sozialpädagogik,
derjenige Bereich des Sozialwesens, dessen Gegenstand die Theorie und Praxis der außerfamiliären und -schulischen Erziehung und Bildung ist. Die Sozialpädagogik hat inhaltlich und v. a. in der praktischen Tätigkeit große Berührungspunkte mit der Sozialarbeit und unterscheidet sich von ihr v. a. durch eine andere Entstehungsgeschichte. Die Sozialpädagogik entstand im 19. Jahrhundert, um den sozialen Veränderungen und nachteiligen Folgen der Industrialisierung (z. B. Landflucht, Veränderung der Familienstruktur), unter denen v. a. Kinder und Jugendliche zu leiden hatten, mit erzieherischen Hilfen v. a. durch Kindergärten, Jünglings- und Gesellenvereine und spezielle inhaltliche Ansätze (z. B. Kriminalpädagogik) zu begegnen. Der Begriff Sozialpädagogik wurde von A. Diesterweg 1850 geprägt; weitere Persönlichkeiten, die für die Entwicklung und Herausbildung der Sozialpädagogik stehen, sind T. Fliedner, F. Fröbel, A. Kolping, J. H. Pestalozzi und J. H. Wichern. Wichtige Theoretiker der Sozialpädagogik im 20. Jahrhundert waren im Anschluss an P. Natorp u. a. H. Nohl, Gertrud Bäumer und K. Mollenhauer, der unter dem Begriff Sozialpädagogik alle Eingliederungshilfen verstand, die an den gesellschaftlichen Konfliktstellen angeboten werden. Neuere Ansätze fassen Sozialpädagogik nicht mehr als Not-, Fürsorge- oder Erziehungshilfe für einen bestimmten bedürftigen Personenkreis (traditionell meist Kinder und Jugendliche) auf, sondern verstehen sie als differenziertes System präventiver, beratender, fürsorgerischer pädagogisch-therapeutischer Angebote mit vorrangig stützender integrativer Funktion.
In der Gegenwart ist ist man von der getrennten Zuordnung sozialer Tätigkeiten unter den Begriffen Sozialpädagogik und Sozialarbeit zugunsten der einheitlichen Verwendung soziale Arbeit abgegangen.
P. Thiesen: S. lehren (1991);
K. Mollenhauer: Einf. in die S. Probleme u. Begriffe der Jugendhilfe (60.-61. Tsd. 1993).
II
Sozialpädagogik,
derjenige Bereich des Sozialwesens, dessen Gegenstand die Theorie und Praxis der außerfamiliären und -schulischen Erziehung und Bildung sind. Die Sozialpädagogik hat inhaltlich, v. a. aber in der praktischen Tätigkeit viele Berührungspunkte mit der Sozialarbeit, von der sie sich allerdings insbesondere durch ihre Entstehungsgeschichte unterscheidet. Die Sozialpädagogik entstand im 19. Jahrhundert (der Begriff Sozialpädagogik wurde 1850 von A. Diesterweg geprägt), um den sozialen Veränderungen und nachteiligen Folgen der Industrialisierung (z. B. Landflucht, Veränderung der Familienstruktur), unter denen v. a. Kinder und Jugendliche zu leiden hatten, mit erzieherischen Hilfen wie Kindergärten oder Jünglings- und Gesellenvereinen sowie speziellen inhaltlichen Konzepten (z. B. Kriminalpädagogik) zu begegnen.
Neuere Ansätze fassen Sozialpädagogik nicht mehr als Not-, Fürsorge- oder Erziehungshilfe für einen bestimmten bedürftigen Personenkreis (traditionell meist Kinder und Jugendliche) auf, sondern verstehen sie als differenziertes System vorbeugender, beratender, fürsorgerischer und pädagogisch-therapeutischer Angebote mit vorrangig stützender integrativer Funktion.
Ziele gegenwärtiger Sozialpädagogik sind die Förderung eigenständiger Entscheidungen und selbstverantwortlichen Handelns, die Erarbeitung konstruktiver Problem- und Konfliktlösungen, die Bewältigung von Lebensanforderungen und die Integration sozial, gesellschaftlich oder/und persönlich benachteiligter beziehungsweise beeinträchtigter Menschen. Gesellschaftliche Widersprüche sollen jedoch durch die sozialpädagogische Arbeit nicht entschärft, verharmlost oder unterdrückt werden. Vielmehr sollen die »Klienten« die Widersprüchlichkeit und (kommerzielle) Interessengebundenheit gesellschaftlicher Wirklichkeit erkennen und zur Realisierung der eigenen Ideen und Zielvorstellungen befähigt werden.
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So|zi|al|pä|da|go|gik, die: Teilgebiet der Pädagogik, das sich mit der Erziehung des Einzelnen zur Gemeinschaft u. zu sozialer Verantwortung außerhalb der Familie u. der Schule befasst.
Universal-Lexikon. 2012.