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Preußen
Preu|ßen; -s [Ende 15. Jh., mhd. (md.) Prūʒen(lant), zu: Prūʒe < mlat. Pruzzi (Pl.) = Pruzzen (Name eines baltischen Volkes)]:
Königreich u. Land des Deutschen Reiches.

* * *

I
Preußen,
 
Volksstamm, Prußen.
 
II
Preußen,
 
1) ehemaliges Herzogtum, entstanden durch die im Krakauer Vertrag (8. 4. 1525 zwischen König Sigismund I. von Polen und dem Hochmeister des Deutschen Ordens, Albrecht dem Älteren, Markgraf von Brandenburg-Ansbach, vereinbarte Umwandlung des Restes des Ordensstaates in ein weltliches protestantisches Herzogtum unter polnischer Lehnshoheit. Es kam 1618 in Personalunion an die brandenburgische Linie der Hohenzollern, die bis 1660 (Frieden von Oliva) die Souveränität in Preußen erlangen konnten; 1701 (Preußen 2) ging die Geschichte des Herzogtums endgültig in der des fortan Preußen genannten brandenburgischen Gesamtstaats auf.
 
 
 2) ehemaliges Königreich und 1871-1945 das größte Land des Deutschen Reiches, 1939 mit 294 159 km2 und 41,8 Mio. Einwohner (1925: 291 700 km2, 38,12 Mio. Einwohner; 1910: 378 780 km2, 40,17 Mio. Einwohner). Zur Geschichte vor 1640 Brandenburg.
 
 Von Brandenburg zu Preußen: Aufstieg zur Großmacht 1640-1792
 
Als der brandenburgische Kurfürst Friedrich Wilhelm, der Grosse Kurfürst, 1640 die Regierung übernahm, waren seine verstreuten, durch den Dreißigjährigen Krieg schwer zerrütteten Länder fast selbstständige politische Gebilde, deren adlig-bürgerliche Landstände dem Kurfürsten nach altem Herkommen nur dann zu huldigen bereit waren, wenn er ihre ständischen Privilegien anerkannte. Friedrich Wilhelm verfolgte das Ziel, seine Länder von den Kriegsfolgen zu befreien, ihre Einkünfte zu mehren und sie unter Zurückdrängung landständischer Rechte und Partizipation so umzugestalten, dass ein Gesamtstaat entstehen konnte, der durch ein stehendes Heer (seit 1643/44) geschützt und ein sitzendes (Beamtenschaft) verwaltet werden sollte. Zwar fühlte er sich als Fürst und einer der Reichsstände, aber er wusste, dass Brandenburg (seine Reichsterritorien und das nicht zum Heiligen Römischen Reich gehörende Herzogtum Preußen) in der Nachbarschaft Frankreichs, Schwedens und Polens auf Bündnispolitik angewiesen war, wenn es bestehen wollte; in Preußen blieb der Kurfürst von Brandenburg als Herzog noch bis 1660 (Friede von Oliva) unter polnischer Lehnshoheit, die auf der vertraglichen Umwandlung des Deutschen Ordenstaates in ein weltliches Herzogtum unter polnischer Oberhoheit (Krakauer Vertrag 1525) gründete. Mit dem Anfall (1618) dieses Herzogtums an die brandenburgische Linie der Hohenzollern war Preußen in Personalunion mit Brandenburg verbunden worden. Trotz bestehender Erbverträge konnte aber Brandenburg 1648 im Westfälischen Frieden lediglich den östlichen Teil Pommerns (Hinterpommern; mit Lauenburg, Bütow, Draheim) gewinnen; Vorpommern blieb bei Schweden (bis 1814/15). Dazu erhielt Preußen Magdeburg, Halberstadt und Minden sowie einen Teil des Saalekreises. - Seit 1660 war Potsdam (neben Berlin zweite) Residenz der Kurfürsten.
 
Voraussetzung für die Außenpolitik des Grossen Kurfürsten war die Durchsetzung des absoluten Fürstenstaates im Innern. Die Landstände erkannten die Unterhaltung des stehenden Heeres sowie eine jährliche Steuer an und erhielten dafür rechtliche und ökonomische Garantien. Der Land besitzende Adel nahm eine privilegierte Stellung ein, wofür er zunehmend Staatsdienst leistete. Eine zentralisierte Regierungs- und Verwaltungsordnung stand erst in den Anfängen. Die Einheit des Staates wurde v. a. durch das in Festungsgarnisonen verteilte Heer als gesamtstaatliche Einrichtung und die auf das Heer bezogene Steuerverwaltung herbeigeführt (»Kriegskommissariat«). Durch staatliche Wirtschaftspolitik wurden die »Commercien« gehoben (Akzise für die Städte, Gründung von Manufakturen, Förderung des Handels, Bau des Friedrich-Wilhelm-Kanals, Erwerbung von Groß-Friedrichsburg an der Goldküste); auch die Aufnahme hugenottischer Flüchtlinge (Refugiés; Edikt von Potsdam, 1685) förderte die gewerblich-industrielle Entwicklung.
 
Am 18. 1. 1701 krönte sich sein Sohn, Kurfürst Friedrich III. (seit 1688), in der alten Hochmeisterresidenz, im Schloss der Herzöge von Preußen zu Königsberg, mit Zustimmung Kaiser Leopolds I. (»Krontraktat« vom 16. 11. 1700) als Friedrich I. selbst zum »König in Preußen«. Der Königstitel wurde auch mit Rücksicht darauf gwählt, dass der ehemalige Lehnsherr Polen noch Anteile an Preußen besass (das Gebiet der späteren Provinz Westpreußen). - Der Königstitel haftete jedoch zunächst nur an dem Land Preußen (der späteren Provinz Ostpreußen), weil es nicht zum Heiligen Römischen Reich gehörte; in seinen übrigen Staaten blieb der König Kurfürst, Markgraf (von Brandenburg), Herzog (u. a. von Magdeburg, Kleve, Jülich, Pommern und Schlesien). Seit Friedrich II. (1772) nannten sich die preußischen Herrscher »Könige von Preußen«. - Friedrich I. (1701-13) brachte durch Überbetonung der höfischen Repräsentation den Staat an den Rand des finanziellen Ruins. Ausgehend von der Denkwelt des Barockzeitalters, betont neuere Forschung die teuer erkaufte Bedeutung des politischen Statusgewinns als existenzielle Notwendigkeit für das Land und sieht das Statuszeigen (im Ausbau des Hofstaates) als Teil der Verwirklichung der Rangerhöhung. Große Aufwendungen ließ Friedrich I. der Pflege von Kunst (Prunkentfaltung im »preußischen Barock« [A. Schlüter]) und Wissenschaft zukommen. Die Gründungen der Universität Halle, die mit C. Thomasius und A. H. Francke bald zur führenden Hochschule Deutschlands wurde, der Akademie der Künste (1694; später Preußische Akademie der Künste) in Berlin und der Kurfürstlich-Brandenburgischen Societät der Wissenschaften (1700), der späteren Preußischen Akademie der Wissenschaften - unter maßgeblicher Beteiligung der Königin Sophie Charlotte und des mit ihr befreundeten G. W. Leibniz - wurden wegweisend. - Außenpolitisch weniger glücklich, im Spanischen Erbfolgekrieg auf ausländische Subsidien angewiesen und ohne Mittel, die mehrfache Verletzung der Neutralität seines Königreiches abzuwehren, gelang es König Friedrich I. doch, aus der Erbschaft Wilhelms III. von Oranien die Grafschaften Lingen, Moers (1702) und das Fürstentum Neuenburg mit der Grafschaft Valengin (1707) sowie, durch Kauf von Sachsen, die Grafschaft Tecklenburg (1707/29) zu erwerben.
 
Der Umschwung, den sein Sohn und Nachfolger Friedrich Wilhelm I. (1713-40) herbeiführte, war schroff. Sparsamkeit und Pflichterfüllung wurden betont, kostspielige kriegerische Unternehmungen und außenpolitischen Wagnisse gemieden. König Friedrich Wilhelm I. realisierte lediglich alte Erbansprüche, als er durch zeitweise Teilnahme am 2. Nordischen Krieg 1720 im Frieden von Stockholm gegen Zahlung von 2 Mio. Talern von Schweden Vorpommern bis zur Peene mit Stettin, Usedom, Wollin erwarb, nachdem ihn schon 1713 der Beitritt zum Utrechter Frieden von der Pflicht der weiteren Teilnahme am Spanischen Erbfolgekrieg befreit und ihm als Ersatz für Oranien den Besitz eines Teiles des Herzogtums Geldern verschafft hatte. In der Erkenntnis, dass eine selbstständige Politik für Preußen nur möglich sei, wenn es ein starkes, aus eigenen Mitteln unterhaltenes Heer habe, stellte der König, der sich als »Amtmann Gottes« zum »Soldatenkönig« berufen fühlte, alle Mittel des von ihm geschaffenen pietistischen Militär- und Verwaltungsstaates in den Dienst der Armee (u. a. Vorliebe für die Garde der »Langen Kerls«). Den in den Heeresdienst gezwungenen Adel entschädigte Friedrich Wilhelm I. für den schlecht besoldeten Dienst durch seine Anerkennung als ersten Stand im Staat. Das Heer wurde durch den König als Exerziermeister selbst gedrillt, der Mannschaftsstand zunehmend nach dem Kantonsystem aus Landeskindern rekrutiert. Im Dienst der Heeresfinanzierung baute Friedrich Wilhelm I. eine umfassende Finanzverwaltung auf, an deren Spitze das Generaldirektorium die Finanzpolitik mit einer großzügigen Wirtschaftspolitik im Sinne des Kameralismus verband. Die Oberrechenkammer sorgte für Aufstellung und Einhaltung eines festen jährlichen Staatshaushaltes; erstmals mussten sich die Ausgaben nach den Einnahmen richten. Das Bürgertum sollte durch wachsende Wirtschaftserträge den Unterhalt der Armee decken; es war dafür von der Rekrutengestellung befreit. Darüber hinaus stellte es das neue (v. a. untere und mittlere) Beamtentum, das sich Friedrich Wilhelm I. in den Zentral- wie in den Provinzialbehörden (Kriegs- und Domänenkammer) und in der Lokalverwaltung (Finanzämter der Städte und Landratsämter der Kreise) erzog. Äußerster Gehorsam und militärisches Ordnungsdenken wurden auf das zivile Leben übertragen und hatten die Militarisierung des zivilen staatlichen Lebens zur Folge; die Vorherrschaft des Militärischen vor dem Zivilen wurde seit Friedrich Wilhelm I. zum Charakteristikum Preußens. Zu den größten innenpolitischen Leistungen Friedrich Wilhelms I. gehört der Wiederaufbau (»Rétablissement«) des von Pest, Krieg und Hungersnot entvölkerten Ostpreußens mit der Ansiedlung von rd. 20 000 Salzburger Exulanten. - Als Friedrich Wilhelm I. starb, waren das Heer von 38 000 auf 83 000 Mann vergrößert, die jährlichen Staatseinnahmen wesentlich gesteigert und ein barer Staatsschatz angesammelt.
 
Mit der relativ größten und schlagkräftigsten Armee Europas sowie einer gefüllten Staatskasse brach König Friedrich II., der Große, fünf Monate nach seinem Regierungsantritt (31. 5. 1740) zum »Rendezvous des Ruhmes« auf, als der Tod Kaiser Karls VI. (20. 10. 1740 eine günstige Gelegenheit zu territorialen Erwerbungen zu bieten schien, und fiel in Schlesien ein. Die Eroberung und Behauptung dieser österreichischen Provinz in den drei Schlesischen Kriegen (1740-42; 1744/45; 1756-63) stellte Preußen in die Reihe der Großmächte und begründete den österreichischen-preußischen Dualismus. Als Ergebnis des Siebenjährigen Krieges (1756-63), in dem Preußen nach 15-jähriger Bundesgenossenschaft mit Frankreich und nach dem »Umsturz der Bündnisse« in der Westminsterkonvention (1756) mit Großbritannien gegen eine Koalition aus Österreich, Frankreich, Russland, Schweden und dem Heiligen Römischen Reich um seine Existenz kämpfte, gewann Großbritannien - nach einem Wort von W. Pitt dem Älteren - im Kampf gegen Frankreich sein Weltreich auf den Schlachtfeldern Friedrichs des Großen. Durch den Erbanfall Ostfrieslands (1744) und den Erwerb Westpreußens, des Ermlands und des Netzedistrikts mit zusammen 35 000 km2 und 600 000 Einwohnern in der 1. Polnischen Teilung (1772) vergrößerte Friedrich der Große das preußische Staatsgebiet von 119 000 km2 mit 2,25 Mio. Einwohnern (1740) auf 195 000 km2 mit 3,5 Mio. Einwohnern (1786). Im Innern setzte Friedrich das Werk seines Vaters im Sinne eines aufgeklärten Absolutismus fort: Das Heer wurde auf eine Friedensstärke von zuletzt 188 000 Mann (rd. 5,5 % der Bevölkerung) gebracht, der Wiederaufbau und Ausbau des in den Kriegen verwüsteten Landes agrarisch wie gewerblich verstärkt fortgesetzt, durch Urbarmachung des Oderbruchs »eine Provinz im Frieden erobert«, in Westpreußen v. a. durch Besiedlung ein umfassendes »Rétablissement« eingeleitet, in Oberschlesien und im Ruhrgebiet der Steinkohlenbergbau gefördert; in der Wirtschaftspolitik, v. a. in der Getreidehandelspolitik, wurde der Merkantilismus streng durchgehalten, der die Belange der Machtpolitik mit einer Wohlfahrtspolitik verband. Maßnahmen zur Stärkung und Konservierung des Grund besitzenden Adels, der die Offiziere und leitenden Beamten stellte (Verbot bürgerlichen Ankaufs von Rittergütern und der Vergrößerung der Staatsdomänen, Einrichtung von Fideikommissen und Majoraten), ergänzte Friedrich der Große durch Bemühungen um die Erhaltung eines kräftigen Bauernstandes, der die Hälfte der Soldaten stellte und die Hauptlast der für den Unterhalt der Armee lebenswichtigen Kontributionen trug. Die schon in ihrer ersten Phase (1713-39) in den europäischen Staaten Aufsehen erregende, von S. von Cocceji seit 1745 wieder aufgenommene Justizreform mit dem Ziel einer vereinfachten und einheitlichen Gerichtsverfassung und Prozessordnung für die gesamte Monarchie und die besonders durch C. G. Svarez zum Abschluss gebrachte Kodifikation des Preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794 waren ein wichtiger Schritt Preußens auf dem Weg vom fürstlichen Patrimonialstaat zum überpersönlichen Rechts- und Verfassungsstaat. Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit wurde verankert, die Trennung von Justiz und Verwaltung strenger durchgeführt und den Eingriffen des Herrschers in die Sphäre des Rechts weitgehend ein Ende bereitet. - Friedrich sah sich als »erster Diener« dieses in Europa viel bewunderten Obrigkeitsstaates, in dem auch die Künste und die schöngeistigen Wissenschaften wieder eine Stätte fanden. Die Preußische Akademie der Wissenschaften wurde unter dem französischen Mathematiker P. L. M. de Maupertuis mit neuem Leben erfüllt, G. W. von Knobelsdorff prägte das friderizianische Rokoko. Die Tafelrunde von Sanssouci und Friedrichs Freundschaft mit Voltaire machten Preußen zu einem Zentrum der deutschen Aufklärung. - Der aufgeklärte Absolutismus entzog durch Modernisierung und zugleich Stabilisierung der sozialen Herrschaftsordnung in Preußen quasi als »Teilrevolution von oben« einer Revolution nach Art der Französischen Revolution von 1789 den Boden. In der Ausrichtung des gesamten Staatswesens auf die Person des Herrschers und dessen persönliches Regieren aus dem Kabinett, das keinen Widerspruch duldete und jede Selbstständigkeit unterdrückte, lag jedoch die fundamentale Strukturschwäche dieses politischen Systems begründet, die unter den Nachfolgern offen zutage trat.
 
 Zusammenbruch, Reform und Wiederaufstieg 1792-1815
 
Der Ausbruch der Französischen Revolution führte 1792 Preußen und Österreich unter maßgeblicher Beteiligung König Friedrich Wilhelms II. (1786-97) im Zeichen der monarch. Solidarität in den 1. Koalitionskrieg gegen das revolutionäre Frankreich (Französische Revolutionskriege). Unter Überlassung des linken Rheinufers an die Franzosen zog sich Preußen im Basler Frieden (1795) vorzeitig zurück, da einerseits der Krieg im Westen, zum anderen die Vergrößerung seines Staatsgebietes in der 2. und 3. Polnischen Teilung (1793, 1795) um Danzig, Thorn sowie Südpreußen und Neuostpreußen (105 000 km2 und etwa 2,1 Mio. Einwohner) zur finanziellen Erschöpfung geführt hatten. Im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 konnte Preußen, das schon 1791 durch Kauf die hohenzollernschen Markgrafschaften Ansbach und Bayreuth erworben hatte, bei der Säkularisation und Verteilung geistlicher Herrschaften gegen Abtretung der linksrheinischen Gebiete an Frankreich (etwa 2 391 km2 und 127 000 Einwohner) mit den Bistümern Hildesheim, Paderborn, eines Teiles des Bistums Münster, dem kurmainzischen Eichsfeld und Erfurt, den Reichsabteien Herford, Essen und Quedlinburg sowie den Reichsstädten Mühlhausen, Nordhausen und Goslar beträchtlicher Territorialgewinne verbuchen und 1805/06 gegen Abtretung Ansbachs und Kleves mit der Annexion Hannovers sogar kurzzeitig die getrennten preußischen Länder zu einem fast ganz Norddeutschland beherrschenden Staat vereinigen. Preußens unter König Friedrich Wilhelm III. (1797-1840) fortgesetzte, territorial zunächst erfolgreiche Neutralitätspolitik gewährte Norddeutschland und den mitteldeutschen Staaten noch ein Jahrzehnt hoher kultureller Blüte. In der bildenden Kunst setzte sich mit C. G. Langhans und G. Schadow der dann von K. F. Schinkel und C. D. Rauch auf seinen Gipfelpunkt geführte Klassizismus durch. Die Berliner Salons der Rahel Varnhagen von Ense und Henriette Herz bildeten Brennpunkte bürgerlichen und geistigen Lebens. Als aber nach dem Untergang des Heiligen Römischen Reiches (6. 8. 1806 die Auseinandersetzung mit Frankreich unausweichlich wurde, musste Preußen den 4. Koalitionskrieg (Napoleonische Kriege), infolge seiner Neutralität politisch isoliert, allein führen. In der Doppelschlacht von Jena und Auerstedt (14. 10. 1806 unterlag es Napoleon I. Im Frieden von Tilsit (7. 7. 1807 verlor Preußen über die Hälfte seines Territoriums und fast die Hälfte seiner Einwohner. Nur auf den Einspruch des Zaren hin vorläufig noch als Pufferstaat belassen, von den Truppen des Siegers besetzt und mit hohen Kontributionen belastet, wurde Preußen in das für die Wirtschaft des Landes ruinöse System der Kontinentalsperre gegen Großbritannien einbezogen.
 
Gerade der zerrüttete preußische Staat zog Verwaltungsbeamte, Staatsmänner, Offiziere und Gelehrte an, viele von ihnen Nicht-Preußen wie H. F. K. Reichsfreiherr vom und zum Stein, K. A. von Hardenberg und K. Freiherr vom Stein zum Altenstein, J. G. Fichte und E. M. Arndt, G. J. D. von Scharnhorst, A. W. A. Neidhardt von Gneisenau und B. G. Niebuhr, daneben die Preußen W. von Humboldt, H. von Boyen, F. L. Reichsfreiherr von Schroetter, T. von Schön und F. D. E. Schleiermacher. Sie begannen, geprägt vom erwachenden deutschen Nationalgefühl, in Weiterentwicklung der Ideen der Französischen Revolution, des britischen Wirtschaftsliberalismus sowie der Königsberger Aufklärung I. Kants, und lange geplant, die innere Erneuerung Preußens, die den Übergang vom Absolutismus zum Verfassungsstaat des 19. Jahrhunderts brachte (preußische beziehungsweise stein-hardenbergsche Reformen): Die obersten Staatsbehörden wurden neu organisiert; die Bauernbefreiung (1807, 1811, abgeschlossen erst 1850), die steinsche Städteordnung (1808), die Einführung der Gewerbefreiheit (1810/11) und die Judenemanzipation (1812) brachten das Gefüge des Ständestaates zum Wanken. Während die humboldt-süvernsche Bildungsreform neue geistige Kräfte wecken sollte, diente die Heeresreform (Scharnhorst) der Befreiung von der französischen Hegemonie (Gesetz zur allgemeinen Wehrpflicht, 3. 9. 1814). - Doch erst der Untergang der Großen Armee Napoleons I. in Russland (1812) und die von General H. D. L. Yorck von Wartenburg eigenmächtig geschlossene Neutralitätskonvention von Tauroggen (30. 12. 1812 ermöglichten es, Friedrich Wilhelm III. in den Befreiungskriegen 1813 zu einem Bündnis mit Russland und Österreich zu zwingen. Nach der Völkerschlacht bei Leipzig (16.-19. 10. 1813) und dem Sieg der preußischen und britischen Armeen unter G. L. Fürst Blücher und A. W. Wellington bei Waterloo (18. 6. 1815 konnte Preußen auf dem Wiener Kongress (1815) seine Großmachtstellung zurückgewinnen und sein Staatsgebiet auf 278 000 km2 mit 10,4 Mio. Einwohnern vergrößern. Zu den alten Provinzen Ost- und Westpreußen (Preußen), Pommern, Brandenburg und Schlesien traten die neu gebildeten Provinzen Jülich-Kleve-Berg und Niederrhein (Rheinland), Westfalen, Sachsen und Posen. Mit allen Provinzen (außer Posen, West- und Ostpreußen) trat Preußen dem Deutschen Bund bei. - Damit hatte Preußen eine Position erreicht, die wesentlichen Voraussetzungen für die spätere Reichsgründung enthielt; in den Befreiungskriegen hatten sich stärker als je zuvor preußischer Staat und deutsches Nationalgefühl verbunden, durch die territorialen Veränderungen war Preußen in viel höherem Maß ein deutscher Staat geworden als vor 1807, die für die Entwicklung zum Industriestaat wichtigsten deutschen Gebiete waren jetzt preußisch, Agrar- und Städtereform begünstigten die wirtschaftliche Entwicklung.
 
 Restauration, Revolution, Reichsgründung 1815-1871
 
Im 1815 geschaffenen europäischen System restaurativer Ordnung stellte sich Preußen gegen jede auch nur andeutungsweise revolutionäre Änderung. Die hardenbergschen Reformen wurden immer mehr behindert, bis 1819 mit H. von Boyen, K. W. G. von Grolman, W. von Humboldt und K. F. von Beyme die letzten Reformminister zurücktraten. Auf die lokale Ebene (Selbstverwaltung v. a. der Städte) beschränkt, stagnierte die Verfassungsentwicklung, doch garantierte das überwiegend liberale Beamtentum neben Einheit und Kontinuität des Staates auch (in eingeschränktem Maß) den Fortbestand des reformerischen Erbes.
 
Die Agrarreformen (Bauernbefreiung), die in den 1820er-Jahren auf die westlichen Provinzen übertragen wurden, wirkten sich dort förderlich aus. In den Ostprovinzen war aber mit der gutsherrlich-bäuerlichen »Regulierung« eine bäuerliche Landabgabe von jeweils einem Drittel oder der Hälfte der Fläche verbunden, wodurch die Rittergüter erheblich an Ausdehnung gewannen; auch war die Umstellung auf die neuen Verhältnisse, gesteigert durch eine Agrarkrise, zunächst schmerzhaft, aber infolge der Rationalisierung der Landwirtschaft nach den Separationen gewannen nicht nur die Gutsherren, sondern auch die Bauern. Benachteiligte der Agrarreformen waren die nicht regulierfähigen Kleinbauern und Häusler, die in Gefahr gerieten, zum ländlichen Proletariat abzusinken. Verkehr (Chausseebau) und Gewerbe wurden gefördert, wenngleich die Industrialisierung der 30er- und 40er-Jahre noch mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatte.
 
Wirtschaftspolitisch wurde eine liberale Linie durchgehalten. Das Zollgesetz von 1818 gab den Binnenmarkt endgültig frei. Die Gründung des Deutschen Zollvereins (1828-34) bereitete auf wirtschaftlichem Gebiet die deutsche Einigung unter Führung Preußens und unter Ausschluss Österreichs vor. Zum Philosophen des preußischen Staates wurde G. W. F. Hegel. Nach R. Cobden besaß Preußen (1838) »gegenwärtig für die große Masse des Volkes die beste Regierung«.
 
Doch verlor in der Zeit nach 1815, als die ständisch gebundene Gesellschaft - nicht zuletzt infolge der preußischen Reformen - sich auflöste und die politische Forderungen des Liberalismus in der wachsenden bürgerlichen Bewegung lebendig wurden, der Obrigkeitsstaat an Ansehen. Die Spannung zwischen dem national und liberal gesinnten Bürgertum und der preußischen Monarchie nahm zu, je mehr sich Preußen den neuen Tendenzen verschloss und sie zu hemmen suchte. Pressezensur, Demagogenverfolgung (Karlsbader Beschlüsse), das Ersticken freiheitlicher Regungen erzeugten Missstimmung. Dazu kam in den katholischen Teilen der Monarchie, besonders im Westen, die Erregung infolge der Kölner Wirren. Die Spannung verschärfte sich unter König Friedrich Wilhelm IV. (1840-61), da er gegen die liberale Bewegung das »monarch. Prinzip« in einem romantisch-konservativen und kirchlich-orthodoxen Sinne (»Thron und Altar«) durchzuhalten suchte. Als Zugeständnis berief er 1847 alle Provinzialstände (1823 errichtet) zum Vereinigten Landtag zusammen, der aber die versprochene Verfassung nicht ersetzen konnte.
 
Nach dem Sturz des österreichischen Staatskanzlers K. W. Fürst von Metternich in der Wiener Märzrevolution (13. 3. 1848 suchte der politisch verunsicherte preußische Monarch den sich anbahnenden revolutionären Ereignissen in Preußen die Spitze zu nehmen. Nach Barrikadenkämpfen in Berlin (Märzgefallene) am 18. 3. gab er mit Patenten zur vorzeitigen Einberufung des Vereinigten Landtages (14./18. 3.), einem Gesetz zur Aufhebung der Pressezensur (17. 3.) und einer Proklamation zur nationalen und konstitutionellen Umgestaltung des Deutschen Bundes (21. 3.; »Preußen geht fortan in Deutschland auf«), bei der er sich den Berlinern mit den schwarzrotgoldenen (deutschen) Farben zeigte, den revolutionären Forderungen nach. Ein liberales Ministerium unter L. Camphausen wurde berufen (29. 3.), eine preußische Nationalversammlung gewählt, in der im Unterschied zur Frankfurter Nationalversammlung die demokratische Linke dominierte. Der sich zuspitzende Konflikt zwischen der Regierung und der am 22. 5. eröffneten Nationalversammlung bewog den König nach dem Sieg der auf Militär, staatstreues Beamtentum und eine konservative Gegenbewegung (Junkerparlament) gestützten Krone, am 2. 11. 1848 ein konservatives Ministerium unter F. W. Graf von Brandenburg (Ministerpräsident 1848-50) zu berufen, die Nationalversammlung auflösen zu lassen und eine Verfassung zu oktroyieren (5. 12. 1848 oktroyierte Verfassung). Der fortan konstitutionell beschränkte Monarch übte seine Rechte unter Mitwirkung verantwortlicher Minister aus; die gesetzgebende Gewalt stand ihm und dem Landtag gemeinschaftlich zu, das Budgetrecht dem Landtag allein. Dieser bestand - entsprechend der revidierten Verfassung von 1850, gültig bis 1918 - aus der ersten Kammer, dem Herrenhaus, mit erblichen oder vom König auf Lebenszeit ernannten Mitglieder, und der zweiten Kammer, dem Abgeordnetenhaus, dessen Mitglieder nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählt wurden. Ab 1850 herrschte unter E. von Manteuffel eine hochkonservative »Kamarilla«. Die »Neue Ära« unter König Wilhelm I. (1861-88, ab 1858 zunächst Prinzregent) führte im »preußischen Verfassungskonflikt« um die Heeresverstärkung (1860-66) zum Machtkampf zwischen Krone/Regierung und Parlament. Erst dem seit 24. 9. 1862 amtierenden Ministerpräsident O. von Bismarck (ab 8. 10. auch Außenminister) gelang es nach dem preußischen Sieg im Deutschen Krieg 1866 durch Einbringen der Indemnitätsvorlage, den Verfassungskonflikt zu beenden, den größten Teil der liberalen Opposition auszusöhnen und für seine nationale Machtstaatspolitik zu gewinnen. Parlamentarische Regierungsformen konnten sich seitdem bis 1918 nicht durchsetzen. Das Königtum blieb die eigentliche, bestimmende Gewalt. In der konstitutionellen Monarchie des preußisch-deutschen Typs gelang es den vorindustriellen Machteliten - Königtum und Adel - allen im Zuge der Industrialisierung sich vollziehenden sozialen Veränderungen zum Trotz, ihre Herrschaft zu behaupten.
 
Trotz des Ausschlusses von der Regierungsverantwortung schuf das preußische Bürgertum, unterstützt von einer liberalen Beamtenschaft im 19. Jahrhundert den modernen Industriestaat. Grundvoraussetzung der Industrialisierung war ein einheitliches Wirtschaftsgebiet. Es wurde mit der Bildung eines Binnenmarktes durch die Neuordnung der Steuerverfassung (u. a. Ersetzung der an den Stadttoren erhobenen Akzise durch Verbrauch- und Luxussteuern) und das Handels- und Zollgesetz von 1818 geschaffen; alle Binnenzölle wurden aufgehoben, die Einfuhr von Industriewaren und Getreide wurde durch Zölle erschwert. Die Neugestaltung des Deutschen Zollvereins (ab 1. 1. 1834) nach dem Deutschen Krieg von 1866 beinhaltete die Errichtung eines Zollparlamentes und eines Zollbundesrates, womit der weitere politische Zusammenschluss Deutschlands vorbereitet wurde. 1853 erwarb Preußen von Oldenburg ein kleines Gebiet am Jadebusen zur Anlage eines Kriegshafens an der Nordsee und schuf damit die Voraussetzungen für eine Kriegsflotte. Wilhelmshaven und Kiel wurden preußische Kriegshäfen. Überraschend schnell entwickelten sich neben Straßenbau, Kanalbau und Flussregulierung Eisenbahnen, Post und Telegrafie. 1827 wurde der regelmäßige Dampfschiffverkehr auf dem Rhein eröffnet. Die ersten Eisenbahnstrecken in Preußen, bis Ende der 1870er-Jahre privat betrieben, wurden 1838 zwischen Berlin und Potsdam sowie zwischen Düsseldorf und Erkrath eröffnet. In Oberschlesien, in und um Berlin, beiderseits des Rheins, an Saar und Ruhr entstanden, durch systematischen Verkehrsausbau verbunden, die großen Industriezentren, zum Teil im Anschluss an ältere vorindustrielle Zentren. Die Industrialisierung führte mit dem Entstehen einer Arbeiterschaft, mit der Urbanisierung und mit der Proletarisierung weiter Bevölkerungsteile zu schweren sozialen Problemen. Die staatliche Sozialpolitik beschränkte sich, weil die Wehrtauglichkeit der Rekruten abnahm, zunächst auf den Schutz gegen Auswüchse der Kinderarbeit (1839). Mit Vorläufern seit den 1840er-Jahren bildete sich in den 1860er-Jahren die Arbeiterbewegung heraus; der Aufhebung des Koalitionsverbotes in Preußen 1867 folgte ein Aufschwung der Gewerkschaftsbewegung.
 
Die seit den Befreiungskriegen gestellte Frage, ob ein geeinter deutscher Nationalstaat mit oder ohne Einschluss Österreichs gebildet werden sollte, bestimmte während und noch nach der Revolution von 1848/49 die öffentliche Diskussion. Am 3. 4. 1849 lehnte König Friedrich Wilhelm IV. die ihm von der Frankfurter Nationalversammlung angetragene Kaiserkrone ab. Sein und seines Außenministers J. M. von Radowitz Versuch, auf antirevolutionärem Weg eine kleindeutsche Union unter preußischer Führung zu schaffen, scheiterte am Widerstand Russlands. In der Olmützer Punktation musste Preußen 1850 auf die Unionspolitik verzichten und vor der österreichischen Politik kapitulieren. Erst Bismarck gelang es, nach dem Deutsch-Dänischen Krieg von 1864, nach dem Ausschluss Österreichs aus der deutschen Politik, nach dem Deutschen Krieg von 1866 und der Annexion Hannovers, Schleswig-Holsteins, Nassaus, Kurhessens und Frankfurts sowie der Bildung des Norddeutschen Bundes 1867 im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 die deutsche Frage im kleindeutschen Sinne unter Preußens Führung zu lösen. Preußen umfasste jetzt etwa zwei Drittel des Reichsgebiets und drei Fünftel der Reichsbevölkerung Die wichtigsten Rohstoffgebiete und Industrien Deutschlands lagen in Preußen.
 
 Preußen im Kaiserreich 1871-1918
 
Mit der Reichsgründung und der Proklamation des preußischen Königs zum Deutschen Kaiser durch die versammelten deutschen Fürsten am 18. 1. 1871 im Spiegelsaal des Schlosses zu Versailles ging die preußische Geschichte in die deutsche Geschichte über. Preußen war nun einer von 25 Gliedstaaten des Deutschen Reiches. In der Reichsverfassung von 1871 war die preußische Hegemonie durch das Bundespräsidium des Königs von Preußen, der den Kaisertitel führte und oberster Kriegsherr war, sowie durch die preußische Sperrminorität im Bundesrat abgesichert. Diese Hegemonie wurde noch gestützt durch die fast durchgehend bestehende Personalunion zwischen preußischem Ministerpräsident, preußischen Außenminister und Reichskanzler sowie durch die enge personelle Verzahnung der preußischen Ministerien mit den entsprechenden Reichsämtern. Gleichzeitig betrafen Auseinandersetzungen in Preußen (Kulturkampf, Ostmarkenpolitik) das gesamte Reich; eine schwere Belastung stellte auch die Frage der polnischen Minderheit dar. Unter Kaiser Friedrich (1888) sowie unter Kaiser Wilhelm II. (1888-1918) trat das preußische Königtum mehr und mehr hinter dem neudeutschen Kaisertum zurück; der altpreußische Adel allerdings stand der Reichsgründung lange misstrauisch gegenüber. Im preußischen Abgeordnetenhaus hatten seit 1879 die Konservativen die Vorherrschaft, die sie aufgrund des Dreiklassenwahlrechts auch weiterhin behaupten konnten. Die Tatsache, dass die Arbeiterschaft hier fast völlig ausgeschlossen blieb, während im Reichstag die Sozialdemokratie seit 1912 die stärkste Fraktion stellte, führte zu immer schärferen Auseinandersetzungen. Erst im Oktober 1918 wurde das gleiche Wahlrecht auch für Preußen proklamiert.
 
Die größte Leistung im Kaiserreich vollbrachte der preußische Staat, federführend für ganz Deutschland, auf dem Gebiet der Kulturpolitik, die nach der Reichsverfassung Ländersache blieb. In Weiterführung der Reorganisation des preußischen Bildungswesens unter W. von Humboldt erfolgte v. a. unter F. Althoff der Ausbau der Universitäten, die volle Anerkennung der technischen Hochschulen, die Einführung und Gründung von Handelshochschulen sowie die Errichtung reiner Forschungsinstitutionen wie der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt (1887) und der Kaiser Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (1911). Neben das humanistische Gymnasium traten gleichberechtigt Oberrealschule (1890), Realgymnasium (1900) und Studienanstalt (1908; eine Form der höheren Mädchenschule). Die preußische Museumspolitik galt als vorbildlich.
 
 Preußen 1918-1947
 
Nach der Novemberrevolution 1918 übernahmen in Preußen (wie im Deutschen Reich) SPD und USPD die Macht. Der durch den Versailler Vertrag (1919) am stärksten geschwächte Staat blieb als weitaus größtes Land des Deutschen Reiches erhalten und wurde durch die Verfassung vom 30. 11. 1920 wie die anderen deutschen Länder ein demokratisch-parlamentarischer Freistaat. Aber Preußen büßte seine Präsidialstellung im Deutschen Reich ein; die Personalunion von Reichskanzler und preußischem Ministerpräsident wurde in der Weimarer Republik aufgehoben. Neben der Abtrennung Danzigs und seiner Umgebung als »Freie Stadt Danzig« verlor Preußen 1919/20 zahlreiche Gebiete an Polen: den größten Teil der Provinz Posen, die pommerellischen Kreise der Provinz Westpreußen, das ostpreußische Gebiet Soldau und den Großteil des Oberschlesischen Industriegebiets. Die bei Deutschland verbleibenden westlichen Teile der ehemaligen preußischen Provinz Posen und Westpreußen bildeten seitdem die Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen. Die Bevölkerung im westpreußischen Teil östlich der Nogat und Weichsel sowie die Bevölkerung in Masuren (Ostpreußen) entschied sich 1920 mit großer Mehrheit für den Verbleib bei Deutschland Nach einer Abstimmung in Oberschlesien (1921) wurde dieses Gebiet entsprechend den Teilergebnissen in den einzelnen Stimmkreisen geteilt. Das ostpreußische Gebiet nördlich der Memel und des Ruß musste der Verwaltung der Siegermächte unterstellt werden (Memelgebiet). Das Hultschiner Ländchen kam an die Tschechoslowakei, Nordschleswig an Dänemark sowie Eupen und Malmedy an Belgien. Für einen Zeitraum von 15 Jahren musste Deutschland das überwiegend in der preußischen Rheinprovinz gelegene Saargebiet (Saarland) an Frankreich abtreten.
 
In der Weimarer Republik blieb die Regierungsbildung in Preußen relativ stabil. Ministerpräsident O. Braun (SPD) regierte 1920-32 (mit zwei kürzeren Unterbrechungen) auf der Basis der Weimarer Koalition (SPD, Zentrum, DDP); 1921-25 war die DVP in die Regierung einbezogen. Sie bemühte sich, das parlamentarische System zu sichern. Innenminister C. Severing baute in diesem Sinne eine neue Polizei auf. Es gelang der Regierung jedoch nicht, in der Beamtenschaft ein stärkeres und tiefer reichendes republikanisches Bewusstsein zu verankern. In der Endphase der Weimarer Republik unterstützte sie das Reichskabinett unter H. Brüning; 1929 schloss sie ein Konkordat mit der katholischen Kirche. Bei den Landtagswahlen vom 24. 4. 1932 verlor sie ihre parlamentarische Mehrheit, blieb jedoch geschäftsführend im Amt. Am 20. 7. 1932 ließ Reichskanzler F. von Papen aufgrund einer Notverordnung des Reichspräsidenten (P. von Hindenburg) die Regierung Braun absetzen und stellte Preußen unter Reichsverwaltung. Mit dieser staatsstreichartigen Aktion gegen die preußische Landesregierung (»Preußenputsch« beziehungsweise »Preußenschlag«) beseitigte Papen eine der letzten Barrieren auf Länderebene gegen den anwachsenden Nationalsozialismus in Deutschland. Nach dem Regierungsantritt A. Hitlers (30. 1. 1933 ernannte dieser am 11. 4. H. Göring zum preußischen Ministerpräsident (1933-45). Dieser vollzog die Gleichschaltung Preußens mit dem Reich. An Preußen kamen 1929 Waldeck (Provinz Hessen-Nassau), 1937 Lübeck (Provinz Schleswig-Holstein).
 
Im Mai 1945 wurde das durch die Grenzziehung an der Oder-Neiße-Linie territorial stark reduzierte Preußen auf die Besatzungszonen aufgeteilt (SBZ: Brandenburg und Sachsen-Anhalt, Gebiete an Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern; britische Zone: Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen; amerikanische Zone: Hessen-Nassau zu Hessen; französische Zone: Rheinprovinz zu Rheinland-Pfalz). Das Gesetz Nummer 46 des Alliierten Kontrollrats vom 25. 2. 1947 besiegelte die Auflösung Preußens als Staat, weil er den Alliierten als »Hort des deutschen Militarismus« galt. Das preußische Staatsvermögen ging in der Bundesrepublik Deutschland auf die Nachfolgeländer über; seit 1993 fordern die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt eine Beteiligung am ehemaligen preußischen Staatsbesitz. Die Kulturgüter des ehemaligen preußischen Staates in Deutschland sind in der Stiftung Preußischer Kulturbesitz vereinigt. Bis 2001 soll in Potsdam ein Haus der brandenburgisch-preußischen Geschichte errichtet werden. Eine gewisse »Preußen-Debatte« entstand Anfang 2002, als der Name Preußen für ein durch Fusion zu bildendes Land Berlin-Brandenburg - zunächst ergebnislos bzw. eher ablehnend diskutiert - vorgeschlagen wurde.
 
 
Literatur:
 
J. G. Droysen: Gesch. der preuß. Politik (bis 1756), 14 Tle. (1-21868-86);
 F. Brandes: Gesch. der kirchl. Politik des Hauses Brandenburg, 2 Bde. (1872-73);
 
Publikationen aus den Preuß. Staatsarchiven, 94 Bde. (1878-1938);
 
Acta Borussica. Denkmäler der preuß. Staatsverw. im 18. Jh., hg. v. der Königl. Akad. der Wiss.en, in mehreren Reihen auf zahlr. Bde. ber. (1892 ff.);
 
Die auswärtige Politik P.s 1858-1871, hg. v. E. Brandenburg u. a., 10 Tle. (1933-39);
 L. von Ranke: Zwölf Bücher preuß. Gesch., 2 Bde. (Neuausg. 1957);
 
Grundr. zur dt. Verw.-Gesch. 1815-1945, hg. v. W. Hubatsch, Reihe A, 12 Bde. u. Reg.-Bd. (1975-81);
 G. Heinrich: Gesch. P.s. Staat u. Dynastie (1981);
 
Moderne preuß. Gesch., hg. v. O. Büsch, 3 Bde. (1981);
 H. Matzerath: Urbanisierung in P. 1815-1914, 2 Tle. (1985);
 
P. Seine Wirkung auf die dt. Gesch., Vorlesungen v. K. D. Erdmann u. a. (1985);
 I. Mittenzwei u. E. Herzfeld: Brandenburg-P. 1648-1789 (Berlin-Ost 1987);
 
P., Europa u. das Reich, hg. v. O. Hauser (1987);
 
P.-Ploetz. Preuß. Gesch. zum Nachschlagen, hg. v. M. Schlenke (1987);
 O. Büsch: Zur Rezeption u. Revision der preuß.-dt. Gesch. (1988);
 W. Hubatsch: Grundlinien preuß. Gesch. Königtum u. Staatsgestaltung 1701-1871 (31988);
 R. Koselleck: P. zw. Reform u. Revolution (Neuausg. 1989);
 
Hb. der preuß. Gesch., hg. v. O. Büsch, auf 3 Bde. ber. (1992 ff.);
 H. Kathe: P. zw. Mars u. Musen. Eine Kulturgesch. von 1100 bis 1920 (1993);
 C. E. Vehse: Die Höfe zu P., 3 Bde. (1993);
 C. Graf von Krockow: P. Eine Bilanz (Neuausg. 1994);
 S. Salmonowicz: P. Gesch. von Staat u. Gesellschaft (a. d. Poln., 1995);
 H. J. Schoeps: P. Gesch. eines Staates (Neuausg. 1997);
 J. Weiser: Das preuß. Schulwesen im 19. u. 20. Jh. (1996);
 
Agrarische Verfassung u. politische Struktur. Studien zur Gesellschaftsgeschichte P.s 1700 - 1918, hg. v. W. Neugebauer u. R. Pröve (1998);
 T. Berg: Landesordnungen in P. vom 16. bis zum 18. Jh. (1998);
 S. Haffner: P. ohne Legende (Neuausg. 1998);
 S. Haffner u. W. Venohr: Preuß. Profile (Neuausg. 1998);
 
P.s Herrscher. Von den ersten Hohenzollern bis Wilhelm II., hg. v. F.-L. Kroll (2000).
 
Zeitschriften und Sammelwerke:
 
Preuß. Jb., 240 Bde. (1858-1935);
 
Forsch. zur brandenburg. u. preuß. Gesch., 55 Bde. (1888-1944);
 
Hohenzollern-Jb., 20 Bde. (1897-1916);
 
Studien zur Gesch. P.s, auf zahlr. Bde. ber. (1958 ff.);
 
Jb. Preuß. Kulturbesitz, auf mehrere Bde. ber. (1962 ff.);
 
Neue Forsch. zur Brandenburg-Preuß. Gesch., auf mehrere Bde. ber. (1979 ff.).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
 
Preußen wird Großmacht: Der preußisch-österreichische Dualismus im 18. Jahrhundert
 
Siebenjähriger Krieg: Schlachtfelder auf drei Kontinenten
 

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Preu|ßen; -s [Ende 15. Jh., mhd. (md.) Prūʒen(lant), zu: Prūʒe < mlat. Pruzzi (Pl.) = Pruzzen (Name eines baltischen Volkes)]: Königreich u. Land des Deutschen Reiches.

Universal-Lexikon. 2012.