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Kernenergie
Atomenergie; Kernkraft; Nuklearenergie; Atomkraft

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Kern|ener|gie ['kɛrn|enɛrgi:], die; -:
bei der Kernspaltung frei werdende Energie:
die friedliche Nutzung der Kernenergie.

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1 der Brutreaktor (schnelle Brüter) [Schema]
2 der Primärkreislauf (primäre Natriumkreislauf)
3 der Reaktor
4 die Brennelementstäbe m (der Kernbrennstoff)
5 die Primärkreisumwälzpumpe
6 der Wärmetauscher
7 der Sekundärkreislauf (sekundäre Natriumkreislauf)
8 die Sekundärkreisumwälzpumpe
9 der Dampferzeuger
10 der Tertiärkreislauf (Kühlwasserkreislauf)
11 die Dampfleitung
12 die Speisewasserleitung
13 die Speisewasserpumpe
14 die Dampfturbine
15 der Generator
16 die Netzeinspeisung
17 der Kondensator
18 das Kühlwasser
19 der Kernreaktor, ein Druckwasserreaktor m (das Kernkraftwerk, ugs. Atomkraftwerk)
20 die Betonhülle (das Reaktorgebäude)
21 der Sicherheitsbehälter aus Stahl m mit Absaugluftspalt m
22 der Reaktordruckbehälter
23 der Steuerantrieb des Reaktors
24 die Absorberstäbe m (Steuerstäbe)
25 die Hauptkühlmittelpumpe
26 der Dampferzeuger
27 die Lademaschine für die Brennelemente n
28 das Lagerbecken für die Brennelemente n
29 die Reaktorkühlmittelleitung
30 die Speisewasserleitung
31 die Frischdampfleitung
32 die Personenschleuse
33 der Turbinensatz
34 der Drehstromgenerator
35 der Kondensator
36 das Nebenanlagengebäude
37 der Abluftkamin
38 der Rundlaufkran
39 der Kühlturm, ein Trockenkühlturm m
40 das Druckwasserprinzip [Schema]
41 der Reaktor
42 der Primärkreislauf
43 die Umwälzpumpe
44 der Wärmetauscher (Dampferzeuger)
45 der Sekundärkreislauf (Speisewasser-Dampf-Kreislauf)
46 die Dampfturbine
47 der Generator
48 das Kühlsystem
49 das Siedewasserprinzip [Schema]
50 der Reaktor
51 der Dampf-Kondensat-Kreislauf
52 die Dampfturbine
53 der Generator
54 die Umwälzpumpe
55 das Kühlwassersystem (die Kühlung mit Flusswasser n)
56 die Atommülllagerung im Salzbergwerk n
57-68 die geologischen Verhältnisse pl des als Lagerstätte f für radioaktive Abfälle m (Atommüll) eingerichteten aufgelassenen Salzbergwerks n
57 der Untere Keuper
58 der Obere Muschelkalk
59 der Mittlere Muschelkalk
60 der Untere Muschelkalk
61 die verstürzte Buntsandsteinscholle
62 die Auslaugungsrückstände m des Zechsteins m
63 das Aller-Steinsalz
64 das Leine-Steinsalz
65 das Staßfurt-Flöz (Kalisalzflöz)
66 das Staßfurt-Steinsalz
67 der Grenzanhydrit
68 der Zechsteinletten
69 der Schacht
70 die Übertagebauten m
71 die Einlagerungskammer
72 die Einlagerung mittelaktiver Abfälle m im Salzbergwerk n
73 die 511-m-Sohle
74 die Strahlenschutzmauer
75 das Bleiglasfenster
76 die Lagerkammer
77 das Rollreifenfass mit radioaktivem Abfall m
78 die Fernsehkamera
79 die Beschickungskammer
80 das Steuerpult
81 die Abluftanlage
82 der Abschirmbehälter
83 die 490-m-Sohle

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Kẹrn|ener|gie 〈f. 19; unz.〉 durch Kernspaltung od. Kernfusion gewonnene Energie; Sy Atomenergie, Atomkraft

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Kẹrn|e|ner|gie; Syn.: Atomkernenergie, (unpräzise:) Atomenergie: die bei Kernumwandlungen, z. B. beim radioaktiven Zerfall, bei der Kernspaltung oder der Kernfusion, primär in Form emittierter Teilchen u. Strahlen freisetzbare Energie. In Kernreaktoren wird die aus Kernbrennstoffen gewinnbare Primärenergie in technisch nutzbare Wärmeenergie umgewandelt.

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Kẹrn|ener|gie , die:
1. Atomenergie:
die friedliche Nutzung der K.
2. (Physik) zur Auflösung der Bindung (4 b) der Kernbausteine erforderliche Energie.

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Kernenergie,
 
allgemeinsprachlich Atomenergie, im engeren Sinn die durch bestimmte Kernreaktionen oder spontane Kernumwandlungen freisetzbare oder freigesetzte Kernbindungsenergie. Kernenergie ist somit eine Primärenergie, die in Primärenergieträgern, z. B. Uran (U), gespeichert ist und zur wirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung steht. Für die großtechnische Umwandlung von Kernenergie in Sekundärenergie kommen nach heutigen Erkenntnissen nur die Kernspaltung und die Kernfusion infrage. Dabei zeichnen sich diese Umwandlungsprozesse im Vergleich zur Verbrennung fossiler Energieträger, wie Kohle oder Erdgas, dadurch aus, dass die freigesetzte spezifische Energie (Joule/kg) um viele Zehnerpotenzen größer ist als bei der Verbrennung, z. B. kann aus 1 g U 235 die gleiche Energiemenge gewonnen werden wie aus 2,7 t Steinkohle. Darüber hinaus werden nicht nur Primärenergieträger verbraucht, sondern es können neue gewonnen (Brüten) und damit die natürlichen Reserven gestreckt beziehungsweise vermehrt werden. Da gegenwärtig die Kernspaltung die einzig mögliche und mit Kernreaktoren zur Gewinnung von Wärme und elektrische Energie großtechnisch genutzte Form der zivilen Energiegewinnung aus Atomkernen ist, wird unter Kernenergie i. w. S. der wirtschaftlich-technologische Sektor verstanden, der diese Art der Gewinnung von Sekundärenergie ermöglicht. Dabei zählen zur Kernenergieindustrie (Kernenergiewirtschaft, umgangssprachlich Atomindustrie) alle Unternehmen, die sich überwiegend mit Planung, Bau, Ausrüstung, Betrieb, Versorgung und Entsorgung kerntechnischer Anlagen befassen.
 
 Geschichte
 
Die durch Neutronen induzierte Kernspaltung wurde 1938 von O. Hahn und F. Strassmann in Berlin entdeckt. Mit dem kurz darauf erfolgten Nachweis der Freisetzung von Spaltneutronen bei diesem Prozess war die - zumindest theoretische - Möglichkeit einer sich selbst erhaltenden Kernkettenreaktion gegeben.
 
Die ersten uranbetriebenen Reaktoren wurden in den USA im Rahmen des Manhattan-Projekts zur Herstellung der Atombombe im Zweiten Weltkrieg mit dem Ziel entwickelt, spaltbares Plutonium (Pu) 239 zu erbrüten. Dabei gelang am 2. 12. 1942 in Chicago unter der Leitung von E. Fermi die Ingangsetzung der ersten kontrollierten Kettenreaktion. Ein Jahr darauf wurde in Clinton (Tennessee) erstmals Plutonium in einem Reaktor produziert.
 
Die hiermit zusammenhängende Forschung hielt man zunächst geheim, da sie ausschließlich militärischen Zwecken diente (Kernwaffen). Erst unter Präsident D. D. Eisenhower wurde ab 1954 mit der Kampagne »Atoms for Peace« (»Atome für den Frieden«) ein Teil des Wissens für die zivile Anwendung der Kernenergie international zugänglich gemacht (1. Genfer Atomkonferenz 1955). Während in den 50er- und 60er-Jahren noch viele Möglichkeiten der Anwendung der Kernenergie, z. B. zum Antrieb von Automobilen, Lokomotiven und Flugzeugen (Kernenergieantrieb) diskutiert wurden (und man den Beginn eines Atomzeitalters prognostizierte), blieb die tatsächliche zivile Nutzung im Wesentlichen auf die Produktion von elektrischem Strom beschränkt.
 
 Technologie
 
Zu ihrem Betrieb benötigen Kernkraftwerke (Abkürzung KKW) einen umfangreichen Anlagenpark zur Ver- und Entsorgung der Kernreaktoren. Hierzu gehören Uranerzgruben, Aufbereitungsanlagen zur Abtrennung des Urans aus dem Erz (Erzeugung von Urankonzentrat mit 50-80 % Triuranoctoxid, U3O8, »Yellow Cake«) und Konversionsanlagen zur Reinigung und Umwandlung des U3O8 in das gasförmige Uranhexafluorid (UF6), eine Form, in der das Isotop U 235 in Anreicherungsanlagen großtechnisch angereichert werden kann (Reaktoren mit Natururan als Kernbrennstoff werden in Deutschland nicht betrieben). Weitere Anlagen zur Versorgung sind Fabriken, in denen die Brennelemente für die Reaktoren hergestellt werden. In Deutschland tragen zur Versorgung der KKW haupsächlich nur Anlagen zur Urananreicherung und zur Brennelementefertigung bei, die Urangewinnung und -aufbereitung sowie die Konversion erfolgen im Ausland. Wird das in Kernreaktoren erzeugte Pu 239 in den Brennstoffkreislauf rückgeführt, so sind Wiederaufarbeitungsanlagen zur Uran- und Plutoniumabtrennung aus den verbrauchten (abgebrannten) Brennelementen erforderlich. Die Fertigung von Brennelementen aus einem U/Pu-Mischoxid geschieht in Spezialfabriken. Der Betrieb von schnellen Brutreaktoren mit Plutonium, die mehr Plutonium erzeugen als sie verbrauchen, ist nur über die Abtrennung von Plutonium möglich. Technisch möglich, und unter bestimmten Bedingungen wirtschaftlich, ist die Rückführung von Pu 239, das in Leichtwasserreaktoren, dem weltweit vorherrschenden Reaktortyp, durch Konversion aus U 238 entsteht. Für die Entsorgung kommen Abkling- und Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente und sonstige radioaktive Abfälle aus dem Betrieb der Reaktoren und der anderen dazu erforderlichen kerntechnischen Anlagen sowie Endlager für konditionierte radioaktive Abfälle und/oder verbrauchte Brennelemente hinzu. Da es in Deutschland zurzeit kein Endlager für radioaktive Abfälle gibt, ist die Entsorgung auf die Zwischenlagerung und Wiederaufarbeitung beschränkt. Die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, die nur noch bis zum 30. 6. 2005 gestattet werden soll, findet in Frankreich (La Hague) und Großbritannien (Windscale/Sellafield) statt. Die hierbei entstehenden Abfälle müssen von Deutschland abgenommen werden. Der Entsorgungsvorsorgenachweis, auf den sich Bund und Länder 1979 geeinigt haben, verlangt einen Nachweis über den Verbleib der abgebrannten Brennelemente für zunächst sechs Jahre im Voraus, der jedes Jahr fortgeschrieben werden muss. Er soll der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen (Abkürzung EVU) vom 14. 6. 2000 angepasst werden.
 
 Sicherheit
 
In Deutschland werden gegenwärtig nur Kernkraftwerke mit Leichtwasserreaktoren (LWR) - Druckwasserreaktoren (DWR) und Siedewasserreaktoren (SWR) - betrieben. Die Entwicklung von KKW mit fortgeschrittenen Reaktoren, wie dem Hochtemperaturreaktor (HTR) und dem schnellen natriumgekühlten Brutreaktor (SNR), wurde aus politischen, aber auch finanziellen Gründen eingestellt, die gebauten Prototypanlagen nach kurzer Betriebszeit stillgelegt (THTR-300 in Uentrop) beziehungsweise nicht in Betrieb genommenen (SNR-300 in Kalkar). Die Diskussion um die Sicherheit von KKW konzentriert sich daher heute auf den LWR.
 
Das große Gefährdungspotenzial von KKW beruht im Wesentlichen auf dem Inventar an radioaktiven Spaltprodukten im Reaktorkern (Aktivitätsinventar). Der radioaktive Zerfall der Spaltprodukte und die damit verbundene Emission radioaktiver, das heißt ionisierender Strahlung bedeuten nicht nur eine Gefahr, sondern bewirken auch eine Erwärmung der Brennelemente durch die Nachzerfallsleistung, die unmittelbar nach Abschalten eines Reaktors etwa 5 bis 7 % seiner thermischen Leistung beträgt (bei einem Reaktor vom Typ Biblis B über 200 MW) und innerhalb einer Stunde auf etwa 1 % der thermischen Reaktorleistung abfällt. Um die dadurch im Reaktorkern entstehende Nachwärme abzuführen, muss ein Reaktor nach seiner Abschaltung gekühlt werden. Andernfalls würde sich der Reaktorkern (außer beim HTR) bis zum Schmelzen aufheizen (Kernschmelzen) und schließlich große Mengen radioaktiver Stoffe in die Umgebung freisetzen.
 
In Anbetracht des großen Gefährdungspotenzials werden an KKW hohe Anforderungen an die Sicherheit gestellt (Kernkraftwerk). Die hierbei anzuwendenden Prinzipien sind in umfangreichen Regelwerken niedergelegt, die ständig überprüft und weiterentwickelt werden. Ältere KKW, die nicht mehr den neuesten Sicherheitsanforderungen genügen, müssen im Falle einer erheblichen Gefährung nachgerüstet oder, soweit dies aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, stillgelegt werden. Kernkraftwerke sind nicht gegen alle denkbaren Störfälle ausgelegt (Auslegungsstörfälle); es verbleibt daher ein gewisses Restrisiko. Im Laufe der Zeit hat sich das Verständnis des Begriffs Restrisiko geändert; dieses wurde schließlich, da nicht alle möglichen oder denkbaren Unfallabläufe ausgeschlossen werden können, durch das Bundesverfassungsgericht (»Kalkarurteil«, 1978) als ein nicht näher quantifizierbares, dem Bürger zumutbares und von ihm zu tragendes Risiko definiert.
 
Seit Beginn der 70er-Jahre wird versucht, die Risiken des Betriebs von KKW - als Produkt von Schadenshäufigkeit und -ausmaß - zahlenmäßig zu erfassen. Die erste diesbezügliche probabilistische Risikoanalyse wurde 1975 in den USA fertig gestellt (Rasmussen-Report); sie ergab für den LWR, dessen Gesamtrisiko im Wesentlichen durch Unfallabläufe mit Kernschmelzen (Kernschmelzunfälle) bestimmt wird, eine Kernschmelzhäufigkeit (Erwartungswert) von 1 : 20 000 pro Reaktorbetriebsjahr. In Deutschland wurde daraufhin eine Risikostudie mit dem KKW Biblis, Block B, als Referenzanlage eines DWR in Anlehnung an den Rasmussen-Report durchgeführt, die »Deutsche Risikostudie Kernkraftwerke«. Die Ergebnisse der Phase A (Abschluss 1979) weisen eine Kernschmelzhäufigkeit von 1 : 10 000 pro Reaktorbetriebsjahr aus. In der Phase B dieser Studie (Abschluss 1989) wurde unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse, realistischer statt pessimistischer Annahmen und geplanter Nachrüstmaßnahmen ein Erwartungswert von 1 : 33 000 pro Reaktorbetriebsjahr ermittelt. Die Anzahl der Unfallabläufe mit einer frühen Freisetzung von radioaktiven Stoffen (innerhalb von 2-3 Stunden), die einen Beitrag zum Gesamtrisiko liefern, ist jedoch größer geworden. Eine rechtzeitige Evakuierung der Bevölkerung im unmittelbaren Gefahrenbereich (Umkreis von circa 30 km) ist in solchen Fällen in der Regel kaum möglich. Neuere Untersuchungen haben gezeigt, dass durch anlageninterne Notfallmaßnahmen (englisch accident management measures, AMM) die Eintrittswahrscheinlichkeit von Kernschmelzunfällen um den Faktor 10 vermindert werden kann. Obwohl Betrieb und Überwachung von KKW in einem hohen Grade automatisiert wurden, v. a. um Fehlbedienungen zu vermeiden, hat bei den bisherigen großen Reaktorunfällen menschliches Versagen oder Fehlverhalten eine wesentliche Rolle gespielt. Aus diesem Grund wurden Prozessüberwachung und -führung, Leittechnik und Leitstände wie die KKW-Warte sowie die Personalausbildung mithilfe moderner Methoden der Informationsverarbeitung, Visualisierung und Simulation auch bei bestehenden Anlagen systematisch weiterentwickelt und verbessert. So gehört heute zu jeder Ausbildung und regelmäßig wiederholten Personalschulung ein Training an einem typen- oder anlagenspezifischen KKW-Simulator, auf dem nicht nur Betriebsvorgänge, sondern auch Störfälle simuliert werden können.
 
Neben KKW haben andere kerntechnische Anlagen ein erhebliches Gefährdungspotenzial, z. B. Wiederaufarbeitungsanlagen und Anlagen zur Verarbeitung von Plutonium. Bis 1975 waren die Sicherheitsanforderungen, insbesondere für die Plutoniumverarbeitung, wegen des kleineren Aktivitätsinventars dieser Anlagen weitaus geringer als für KKW. Im Hinblick auf die Auslegung gegen äußere Einwirkungen wurden derartige Anlagen wie Chemieanlagen behandelt, die z. B. keinerlei baulichen Schutz gegen den Absturz von Flugzeugen aufweisen mussten. Inzwischen ist die für Neuanlagen geforderte Auslegung ähnlich wie die für KKW.
 
Ein Sicherheitsrisiko im Zusammenhang der internationalen Kernenergienutzung ist die mit ihr verbundene Ausweitung des Kreises der Länder mit Zugang zu Technologie, Materialien und Anlagen, die die Herstellung von Ausgangsmaterialien (hoch angereicherte Spaltstoffe) für den Bau von Kernwaffen ermöglichen, insbesondere durch das Erbrüten von Pu 239, das in hoch angereicherter Form ebenso wie hoch angereichertes U 235 als Spaltstoff in Kernwaffen verwendet werden kann. Die missbräuchliche Verwendung dieser Stoffe soll im Rahmen der internationalen Vereinbarungen zur Nichtverbreitung von Kernwaffen (Kernwaffensperrvertrag) durch die Sicherheitskontrollen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) verhindert werden. Problematisch ist die Überwachung von Anlagen, in denen das sensitive Material nicht in abzählbarer Form, z. B. als Brennelemente, vorliegt, sondern wie in Wiederaufarbeitungsanlagen und Brennelementfabriken in flüssiger oder pulverisierter Form. - Neben der IAEO führt die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) in ihren Mitgliedsstaaten Sicherheitskontrollen durch. Ausgenommen sind die militärischen Anlagen in Frankreich und Großbritannien.
 
 Gefahren und Risiken der Kernenergie für Gesundheit und Umwelt
 
Die beim radioaktiven Zerfall emittierte ionisierende Strahlung ist für den Menschen gefährlich, da sie im lebenden Gewebe Zellschädigungen (Strahlenschäden) verursacht. Auf jeder Stufe des Betriebs, der Brennstoffversorgung und der -entsorgung werden auch im Normalbetrieb radioaktive Stoffe, z. B. mit Abluft oder Abwasser, an die Umwelt abgegeben. Im Uranerzbergbau z. B. entweicht beim Brechen des uranhaltigen Gesteins (in 1 000 kg Pechblende befinden sich etwa 0,14 g Radium) v. a. Radon (Rn) 222, das zusammen mit den an Staubpartikeln gebundenen Zerfallsprodukten Radium (Ra) 226 und Protactinium 231 in die Atmosphäre gelangt. Bei der Urananreicherung fällt neben angereichertem Uranhexafluorid UF6 auf 0,2-0,3 % abgereichertes UF6 an, das zwischengelagert werden muss. Bei der Brennelementeherstellung wird das angereicherte UF6 mit Wasserdampf und Wasserstoff zu Urandioxid umgesetzt. Die Hauptbelastungspfade sind hier über das Abwasser gegeben. Das Abwasser mit den Radionukliden U 234, 235 und 238, Thorium (Th) 230 und 234 sowie Ra 226 wird daher zunächst in ein Absetzbecken geleitet und danach aufbereitet. Bei den im KKW stattfindenden Kernspaltungen der Uran-235-Atomkerne entsteht eine Vielfalt meist radioaktiver Spaltprodukte. Geringe Mengen von radioaktiven Stoffen gelangen hier mit der Abluft und dem Abwasser in die Umwelt. Die Wiederaufarbeitung der abgebrannten Kernbrennstoffe stellt bezüglich der Radionuklidemissionen eine der wichtigsten Stufen der nuklearen Prozesskette dar. Neben dem Anfall an festen und flüssigen radioaktiven Abfällen gelangen in dieser Prozessstufe v. a. Krypton (Kr) 85, Tritium, Kohlenstoff (C) 14, Kobalt (Co) 60 und Jod (J) 131 in die Atmosphäre. Insgesamt ist die Strahlenbelastung der Bevölkerung durch radioaktive Emissionen aus kerntechnischen Anlagen im Normalbetrieb sehr gering und liegt innerhalb der Schwankungsbreite der natürlichen Strahlenbelastung; dennoch stellt das radioaktive Inventar solcher Anlagen, z. B. eines Kernreaktors, eine potenzielle Gefahrenquelle dar.
 
Die mittlere natürliche Strahlenbelastung in Deutschland (effektive Äquivalentdosis pro Jahr etwa 1,1 mSv) setzt sich zusammen aus kosmischer (etwa 12,5 %) und terrestrischer äußerer Bestrahlung (etwa 21 %) und aus einer inneren Bestrahlung (etwa 12,5 %), die durch Ingestion von radioaktiven Stoffen verursacht wird, sowie aus der Strahlenbelastung durch Radon und seine Zerfallsprodukte, die v. a. (aufgrund der natürlichen Radioaktivtät der Baustoffe) durch Inhalation bei Aufenthalt in Häusern (etwa 54 %) herrührt. Die mittlere künstliche oder zivilisatorische Strahlenbelastung (v. a. durch Röntgendiagnostik verursacht) beträgt etwa 1,6 mSv pro Jahr. Die durchschnittliche Belastung für Deutschland aus dem Tschernobyl-Unfall trägt mit rund 0,02 mSv pro Jahr (etwa 1,3 %) dazu bei. Der Anteil der künstlichen Strahlenbelastung, der durch radioaktive Schadstoffemissionen aus kerntechnischen Anlagen im Normalbetrieb verursacht wird, ist nur indirekt über die freigesetzten Aktivitätsmengen bestimmbar und beträgt weniger als 0,01 mSv pro Jahr.
 
Aufgrund der vielen Einwirkungsmöglichkeiten radioaktiver Emissionen auf den Menschen muss man sich daher bei der Ermittlung der Strahlenexposition aufgrund von radioaktiven Emissionen aus kerntechnischen Anlagen auf die Hauptbelastungspfade beschränken: den Weide-Kuh-Milch-Pfad, den Pflanze-Mensch-Pfad und den Futter-Fleisch-(beziehungsweise Fisch-)Mensch-Pfad. Ersterer ist für Kleinkinder von besonderer Bedeutung, da in der Milch aufgrund biochemischer Prozesse eine erhebliche Konzentration der in die Umwelt gelangten Radionuklide stattfindet; je nach Nuklid finden sich 1-15 % der täglich von einer Kuh aufgenommenen Menge in der Milch wieder. Die Belastung über den Pflanze-Mensch-Pfad wird v. a. durch die direkte Ablagerung von Radionukliden aus der Luft auf die Pflanzen beziehungsweise durch künstliche Bewässerung mit kontaminiertem Flusswasser verursacht. Der Futter-Fleisch-(Fisch-)Mensch-Pfad ist aufgrund der in den Nahrungsketten nacheinander ablaufenden Konzentrationsvorgänge besonders kritisch bei Radionukliden, die sich im Fleisch oder in Organen der Tiere anreichern.
 
Wegen ihrer unterschiedlichen Radiotoxizität und Freisetzungsmenge sowie ihres unterschiedlichen Verhaltens in den Nahrungsketten haben einige Radionuklide, die aus kerntechnischen Anlagen emittiert werden, bei der Ermittlung der Strahlenbelastung eine besondere Bedeutung: das Wasserstoffisotop Tritium (physikalische Halbwertszeit T1/2: 12,3 Jahre, biologische Halbwertszeit Tbiol: zwischen 10 und 20 Tagen; letztere ist die Zeitspanne, in der die halbe Menge eines zugeführten Radionuklids aus dem betreffenden Organ biologisch wieder ausgeschieden ist) wird anstelle von normalem Wasserstoff in Wasser und organische Verbindungen eingebaut; es ist somit an allen Stoffwechselvorgängen beteiligt. C 14 (T1/2: 5 730 Jahre) wird ebenso in organische Moleküle (anstelle des normalen Kohlenstoffs) eingebaut. Kr 85 (T1/2: 10,7 Jahre) und Xenon 133 (T1/2: 5,27 Tage) haben neben Tritium den größten Anteil an der Radioaktivitätsabgabe aus kerntechnischen Anlagen und gelangen mit der Abluft (Tritium auch mit dem Abwasser) in die Umwelt; ihre Radiotoxizität ist jedoch gering. J 129 (T1/2: 15,7 Mio. Jahre, Tbiol: 139 Tage) und J 131 (T1/2: 8 Tage) sind wegen ihrer Anreicherung in der Schilddrüse insbesondere bei Kleinkindern von radioökologischer Bedeutung. Cäsium (Cs) 134 und Cs 137 werden mit der Nahrung aufgenommen und v. a. im Muskelgewebe und in der Leber eingelagert (T1/2 von Cs 137 beträgt 29,7 Jahre, Tbiol im Muskel etwa 140 Tage und im übrigen Körper etwa 70 Tage), Strontium (Sr) 89 (T1/2: 50,5 Tage) und Sr 90 (T1/2: 28,5 Jahre) gelangen wie Jod v. a. über den Weide-Kuh-Milch-Pfad oder den Pflanze-Mensch-Pfad in den Menschen. Strontium wird wegen seiner Ähnlichkeit mit Calcium in die Knochensubstanz eingelagert.
 
Nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl im April 1986, bei dem etwa 30 % des radioaktiven Inventars des Kernreaktors einschließlich der Edelgase (rund 100 %) in die Umwelt freigesetzt wurden, ist die Umweltbelastung durch radioaktive Schadstoffe in Deutschland deutlich angestiegen. Trotz der Verdünnung der radioaktiven Wolke während des Transports über 1 700 km führten Niederschläge zu erheblichen Ablagerungen (Fall-out) auf dem Erdboden, insbesondere von J 131, Cs 134 und 137.
 
 Rechtliche Grundlagen
 
Errichtung und Betrieb kerntechnischer Anlagen sind in Deutschland durch das Atomgesetz geregelt. Es wird konkretisiert durch mehrere Verordnungen und Richtlinien, deren bekannteste die Strahlenschutzverordnung (Strahlenschutz) ist. Die technischen Anforderungen, denen eine Kernenergieanlage genügen muss, sind in Sicherheitskriterien festgelegt. In den Störfall-Leitlinien werden Annahmen angegeben, die bei der Sicherheitsbeurteilung unter Störfallbedingungen zugrunde zu legen sind.
 
In bestimmten atomrechtlichen Genehmigungsverfahren ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben. Dies geschieht durch Auslegung von Antragsunterlagen, die Möglichkeit der Erhebung schriftlicher Einwände und öffentlicher Anhörung. Durch eine Vielzahl von Verwaltungsgerichtsprozessen im Zusammenhang mit dem Bau und dem Betrieb von KKW ist die richterliche Interpretation der Rechtssätze relativ umfangreich. So haben sich Bestimmungen herauskristallisiert, die als nicht »drittschützend« angesehen werden, das heißt auf deren Einhaltung Dritte (z. B. Anwohner) keinen Anspruch haben. Zu diesen zählt insbesondere das Gebot der Minimierung einer Strahlenexposition auch unterhalb der Dosisgrenzwerte der Strahlenschutzverordnung. Gewandelt hat sich die frühere Auffassung der Gerichte, nicht vom Bau einer Anlage ginge eine Gefahr aus, sondern erst von ihrem Betrieb. Das Bundesverwaltungsgericht vertritt nunmehr die Ansicht, dass bereits die 1. Teilerrichtungsgenehmigung ein vorläufiges positives Gesamturteil enthalte und damit implizit auch eine Art von Vorzustimmung zum Betrieb darstelle. Die 1. Teilerrichtungsgenehmigung wurde damit zur im Verwaltungsverfahren wichtigsten Genehmigung.
 
Von besonderer Bedeutung für die zukünftige Nutzung der Kernenergie in Deutschland ist die Änderung des Atomgesetzes durch das »Artikelgesetz« von 1994, das einmal die Gleichberechtigung der Entsorgungswege mit und ohne Wiederaufarbeitung festschreibt, zum anderen für die Auslegung und den Betrieb von neuen KKW besagt, dass bei auslegungsüberschreitenden Störfällen, deren Eintritt praktisch ausgeschlossen ist, »einschneidende Maßnahmen zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung außerhalb des abgeschlossenen Geländes der Anlage nicht erforderlich werden«. (Kernenergierecht)
 
 Energiewirtschaftliche Aspekte
 
Seit Mitte der 80er-Jahre gehört die Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland mit der Steinkohle und der Braunkohle zu den wichtigsten Primärenergieträgern für die Stromerzeugung: Von 1970 bis 1989 stieg der Anteil der Kernenergie an der Bruttostromerzeugung in Kraftwerken der öffentlichen Versorgung in den alten Bundesländern von 3,7 % auf 39,3 % und liegt seitdem bei rund 38 % (1994: 38,1 % ), in Gesamtdeutschland bei rund 33 % (1999: 34,3 %). Der Anteil der Kernenergie am Primärenergieverbrauch stieg in den alten Bundesländern von (1970) 0,6 % auf (1994) 12,0 % (Deutschland insgesamt 1994: 10,2 %), weltweit im selben Zeitraum von 0,4 % auf 6,9 %. Mit KKW wurden 1994 rund 18 % des Weltstromverbrauchs gedeckt. Ende 1995 waren in 30 Staaten 427 KKW in Betrieb, 42 KKW im Bau.
 
Der nationale und globale Ausbau der Kernenergienutzung blieb allerdings weit hinter den Prognosen und energiepolitischen Zielen zurück, was sich v. a. auf folgende Ursachen zurückführen lässt: Rückgang der Zuwachsraten beim Strombedarf als Folge eines verlangsamten Wirtschaftswachstums sowie einer Effizienzsteigerung beim Stromverbrauch (Entkopplung); Anstieg der Investitionskosten für KKW durch langwierige Genehmigungsverfahren, lange Bauzeiten und stark gestiegene Sicherheitsanforderungen; Existenz preisgünstiger fossiler Primärenergieträger auf dem Weltmarkt, Kapitalmangel und unzureichende Infrastrukturen in Schwellen- und Entwicklungsländern, politische Umwälzungen im ehemaligen Ostblock, v. a. aber auch Akzeptanzprobleme und politische Hemmnisse.
 
In der ersten Fortschreibung (1974) ihres Energieprogramms von 1973 hielt die Bundesregierung den Ausbau der KKW-Kapazität auf 45 Gigawatt (GW) bis 1985 für erforderlich, auf 50 GW für wünschenswert. In der zweiten Fortschreibung des Energieprogramms (1977) strebte man aufgrund der geringeren Zuwachsraten beim Stromverbrauch eine KKW-Kapazität von 24 GW bis 1985 an, von 45 GW bis 1990 und von 85 GW bis zum Jahr 2000. Der hohe Stellenwert der Kernenergie in der damaligen Energiepolitik wird u. a. am Umfang der staatlichen Förderung für Forschung und Entwicklung kerntechnischer Anlagen deutlich. Von 1956 bis 1995 wurden rund 29 Mrd. DM an Bundesmitteln für den Bereich Kernspaltung (3,6 Mrd. DM für die Kernfusionsforschung) aufgewandt. Gefördert wurden verschiedene Reaktorsysteme, die nukleare Sicherheit und der Brennstoffkreislauf (einschließlich Entsorgung). Von diesen Mitteln entfielen 13,5 Mrd. DM auf die heute genutzte LWR-Technologie. Die öffentlichen Ausgaben für die Kernenergieforschung (Kernspaltung) wurden seit 1982 von 1,96 Mrd. DM auf (1995) 474 Mio. DM stärker reduziert als die Ausgaben für die gesamte Energieforschung (alte Länder 1982: 2,85 Mrd. DM, 1995: 988 Mio. DM). Im Bundeshaushaltsplan von 1998 waren für die nukleare Energieforschung und -technologie noch rund 363 Mio. DM eingeplant (ohne Forschungszentren), davon 19 % für die Sicherheitsforschung, 63 % für die Stilllegung und den Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen sowie 18 % für die Endlagerung. Die genannten Bereiche werden in reduziertem Umfang auch von der rot-grünen Bundesregierung gefördert.
 
Unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten haben u. a. folgende Faktoren Einfluss auf die Diskussion um die Wirtschaftlichkeit von KKW: langfristige Sicherung der Elektrizitätsversorgung (bei relativer Unabhängigkeit vom Ausland), Fehlen von Ressourcen für andere Formen der Energiegewinnung (Opportunitätskosten) und Minderung der CO2-Emissionen einerseits sowie externe Kosten durch Sicherheitsvorsorge (z. B. Katastrophenpläne, Schutz gegen nukleare Unfälle, Missbrauch und Gefährdungen aus Transporten radioaktiven Materials) und Umweltbelastung andererseits. Technische und ordnungspolitische Besonderheiten der Elektrizitätswirtschaft (u. a. Gebietsmonopole der Energieversorgungsunternehmen für die Stromversorgung bei gleichzeitiger Versorgungspflicht und staatlicher Preis- und Investitionsaufsicht) bestimmten bis 1998 (Energiewirtschaftsgesetz) in besonderem Maße auch den betriebswirtschaftlichen Hintergrund der KKW. Weitere Einflussgrößen sind die Preise für fossile und nukleare Brennstoffe sowie die Energiewandlungskosten beim Einsatz fossiler, nuklearer und regenerativer Energieträger. - Die Diskussion über die Wirtschaftlichkeit der Kernenergie entzündete sich in der Vergangenheit u. a. an der Frage, ob Strom aus KKW (umgangssprachlich »Atomstrom«) billiger oder teurer sei als aus anderen Kraftwerken. Berechnungen von 1986, u. a. der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW), zeigten, dass in Deutschland Kohlestrom unter den gegebenen energiepolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen allenfalls bei geringer Auslastung beziehungsweise bei Verwendung importierter Steinkohle billiger als Atomstrom war. Dies hat sich bis 1998 nicht geändert. In Frankreich ist Atomstrom bei jeder Betriebsdauer billiger als Kohlestrom, im Gegensatz zu den USA, wo es sich heute zum Teil umgekehrt verhält. Kernenergie wird daher v. a. für die Deckung des Grundlastbedarfs als sinnvoll angesehen. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen neuere Untersuchungen, wie z. B. eine Studie der KKW-Betreiberorganisation OPEN (französisch Organization des Producteurs de L'Énergie Nucléaire), auch wenn sich die Zahlenangaben infolge der allgemeinen Preisentwicklung geändert haben. Zur Befriedigung des Spitzenbedarfs sind allerdings die Stromlieferungen konventioneller Kraftwerke, z. B. Wasserkraftwerke, nötig.
 
Der Anteil der fixen Kosten (Kapital-, Stilllegungs- und Betriebskosten) an den Gesamtkosten beläuft sich bei KKW auf etwa 75 %, bei Kohlekraftwerken auf rund 30 %, sodass auf die variablen Kosten (v. a. die Brennstoffe Uran beziehungsweise Steinkohle) 25 % beziehungsweise 70 % entfallen. Kernenergiebefürworter sehen das als Vorteil, da sich Preisschwankungen bei Uran weniger stark auswirken als bei anderen (importierten) Energieträgern. Bei einer Energieversorgung durch KKW könnten somit die Strompreise auf einer sicheren Basis kalkuliert und mittelfristig stabil gehalten werden. Dem Argument des kostengünstigen Stroms aus KKW wird allerdings entgegengehalten, dass die Kosten für Erforschung und Entwicklung der Kernenergie nicht in die Kalkulation einbezogen sind und die Kosten beziehungsweise Rückstellungen für die künftige Endlagerung und Wiederaufarbeitung zu niedrig veranschlagt seien (in neuerer Zeit werden sie von Kritikern auch als zu hoch angesehen). In Anbetracht von Fehlkalkulationen bei Baukosten und -zeiten für kerntechnische Anlagen (z. B. beim SNR-300 von 1,5 auf 7,5 Mrd; beim THTR-300 statt 670 Mio. DM schließlich 4,5 Mrd. DM) rechnen Kernenergiekritiker auch künftig mit starken Kostensteigerungen, v. a. aufgrund von sicherheitstechnischen Nachrüstungen. Dagegen gehen die KKW-Betreiber davon aus, dass die Kostenentwicklungen beim SNR-300 und THTR-300, Entwicklungsprojekte mit Prototypcharakter, nicht repräsentativ für kommerzielle KKW mit LWR sind und wegen des bisher erreichten technischen Niveaus sowie der technologischen Weiterentwicklung bei Neuanlagen nicht mit Kostensteigerungen zu rechnen sei. In der Kernenergiediskussion wird darauf hingewiesen, dass Stromkostenvergleiche Formen dezentraler Energiesysteme berücksichtigen müssten. Von Kernenergiekritikern wird in diesem Zusammenhang die Ansicht vertreten, dass KKW-Errichter und -Betreiber aus systemimmanenten betriebswirtschaftlichen Gründen kein wirkliches Interesse am Stromsparen hätten und eine Expansionspolitik betrieben, die die Möglichkeiten für Kraft-Wärme-Kopplung in Heizkraftwerken und andere dezentrale Energiesysteme behinderten. Sie fordern daher eine Umwandlung der EVU in kommunale Energiedienstleistungsunternehmen. Die hier entwickelten Vorstellungen, die von A. B. Lovins (»sanfte Energie«) geprägt sind und sich ganz allgemein gegen die großtechnische Stromerzeugung richten, sind stark umstritten.
 
Durch die Liberalisierung des Strommarktes in der EU und die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (1998), die Energiepolitik der rot-grünen Bundesregierung seit 1998 (Subventionierung regenerativer Energien, Ökosteuer, Atomausstieg) sowie den Kursverfall des Euro haben sich die energiepolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Energieversorgung und damit auch für die Kernenergie in Deutschland grundlegend verändert. Man geht heute davon aus, dass die Wirtschaftlichkeit der KKW für die Restlaufzeit erhalten bleibt; verlässliche Zahlen dazu liegen noch nicht vor.
 
 Protestbewegung und Ausstiegsdiskussion
 
Im Gegensatz zur militärischen Anwendung der Kernenergie war ihre zivile Nutzung nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst kaum umstritten; sie gewann in den 60er-Jahren energiepolitisch immer mehr an Bedeutung. Allerdings machte R. Jungk bereits 1956 mit seinem Buch »Heller als tausend Sonnen. Das Schicksal der Atomforscher« im deutschsprachigen Raum auf die Gefahren des Atomzeitalters aufmerksam. Die Akzeptanz von Kernenergie wurde Ende der 60er-Jahre erstmals in den USA politisch infrage gestellt.
 
Die Bildung von Bürgerinitiativen gegen den Bau der KKW (seit Beginn der 70er-Jahre) markierte die wachsende innenpolitische Auseinandersetzung um die Kernenergienutzung zu zivilen Zwecken. Während es noch bis Ende 1971 u. a. bei den Blöcken A und B des KKW Biblis eine geringe Zahl von Einsprüchen gab, wuchs diese bei den Protesten gegen den Bau eines KKW in Wyhl, die von einer längeren Bauplatzbesetzung begleitet waren, auf 90 000. In der Folgezeit kam es zu Massendemonstrationen u. a. gegen das KKW Brokdorf (Oktober 1976: 25 000 Teilnehmer), das integrierte Entsorgungszentrum in Gorleben (März 1977: 15 000 Teilnehmer), das geplante KKW in Grohnde (März 1977: 15 000 Teilnehmer), das Brüterprojekt in Kalkar (September 1977: 40 000 Teilnehmer), den Weiterbau des KKW in Brokdorf (Februar 1981: 50 000 Teilnehmer) und die Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf (Juni 1986 Besetzung des Baugeländes).
 
Der KKW-Unfall in Three Mile Island (28. 3. 1979) führte die politische Diskussion auf einen ersten Höhepunkt. Der Unfall von Tschernobyl (26. 4. 1986) markierte weltweit einen Wendepunkt in der Frage der Nutzung der Kernenergie als Energiequelle. Dabei wird die Diskussion von zwei Argumentationsrichtungen bestimmt: Zum einen eine allgemeine ökologische Argumentation, die auch gegen andere technologische Großprojekte gerichtet ist und Kernenergie wegen der bereits im störungsfreien Betrieb bestehenden Belastungen und Risiken (einschließlich der langfristigen) für Natur und Mensch ablehnt, zum anderen eine kernenergiespezifische Argumentation, die - durch die Katastrophe von Tschernobyl bestätigt - auf das letztlich nicht kalkulierbare Risiko von Unfällen und Katastrophen zielt und angesichts einer kaum noch vorstellbaren Bedrohung die zivile Nutzung der Kernenergie ebenso wie die militärische als nicht verantwortbar ablehnt. Unter einem ethischen Gesichtspunkt steht auch die Frage, ob es die jetzige Generation verantworten kann, künftigen Generationen große Mengen radioaktiven Abfalls zu hinterlassen. - Kernenergiebefürworter weisen hingegen darauf hin, dass die Kernenergie die günstigste Möglichkeit sei, im Verein mit anderen Energieträgern den hohen Energiebedarf unter Schonung der natürlichen Ressourcen an fossilen Primärenergieträgern zu decken. Kernenergie sei umweltfreundlicher als die fossilen Energieträger, mit deren Verbrennung umweltbelastende Emissionen verbunden sind (u. a. große CO2-Mengen), und wirke als CO2-freier Energieträger dem Treibhauseffekt entgegen. Ebenso sei der Sicherheitsstandard der KKW ständig verbessert worden. Kernenergiebefürworter argumentieren, dass beim Ausstieg aus der Kernenergienutzung nicht nur Arbeitsplätze verloren gehen, sondern auch die technische Kompetenz und damit das Mitspracherecht bei der Definition internationaler Sicherheitsstandards für KKW. Nach der Liberalisierung des europäischen Strommarktes sei außerdem mit einer Verlagerung eines Teils der Stromerzeugung von Deutschland auf andere Länder und damit auch auf KKW zu rechnen. Als ethisches Argument nehmen sie für sich in Anspruch, dass allein im Hinblick auf den wachsenden Energiebedarf in der Dritten Welt und einer drohenden Klimakatastrophe ein Ausstieg aus der Kernenergie nicht zu verantworten sei: Einerseits sei dieser wachsende Energiebedarf zum Teil mit Kernenergie zu decken, andererseits würden die Industrieländer bei einem Ausstieg fossile Energiequellen verstärkt nutzen, die dann der Dritten Welt nicht mehr zur Verfügung stünden. Darüber hinaus seien fossile und regenerative Energieträger in absehbarer Zeit nicht in der Lage, den Energiebedarf bei gleichzeitiger Reduktion der CO2-Emissionen zu decken. Die Kernenergiekritiker wenden ein, dass die Möglichkeiten der Energieeinsparung keineswegs ausreichend genutzt seien; es gebe immer noch einen Konflikt zwischen dem volkswirtschaftlichen und politischen Ziel, Energie einzusparen, und den betriebswirtschaftlichen Zielsetzungen der EVU, möglichst viel Strom zu verkaufen, was den konsequenten Einsatz regenerativer Energien verhindere. Der heutige Rang der Kernenergie sei auch die Folge einer Konzentration von Forschung und Entwicklung auf diese Technologie bei Vernachlässigung der erneuerbaren Energien. Mit denselben Investitionen, die bei der Nutzung von Kernenergie als Energiequelle aufgewandt werden müssen, könnten auch Alternativenergien erschlossen werden, wobei außerdem arbeitsmarktpolitische Effekte erzielt werden könnten. Anhand von Zwischenfällen der Vergangenheit weisen Kernenergiekritiker und -Gegner darauf hin, dass die bestehenden umfangreichen Kontrollsysteme die Sicherheit beim Transport und beim Umgang mit radioaktivem Material nicht restlos gewährleisten können. Andererseits würde eine verstärkte Kontrolle v. a. der in der Atomwirtschaft beschäftigten Menschen - und ihres jeweiligen sozialen Umfelds - letztlich zu einer Zerstörung der freiheitlichen Ordnung führen (»Atomstaat«, R. Jungk). Ein weiteres Problem birgt der weltweite Export der Kernenergietechnik. Gerade bei Staaten, die den Kernwaffensperrvertrag nicht unterzeichnet haben, kann nicht sichergestellt werden, dass keine militärische Nutzung erfolgt. Unter diesem Aspekt richtet sich die Antikernenergiebewegung in den letzten Jahren auch gegen die Verwendung von hochangereichertem Kernbrennstoff in der Forschung, obwohl die Bundesrepublik Deutschland den Kernwaffensperrvertrag unterzeichnet und sich der internationalen Spaltstoffkontrolle unterworfen hat.
 
In Deutschland wird die politische Auseinandersetzung mit Vehemenz und Intensität geführt. Die Grünen bekämpfen den Bau von KKW seit ihrem Bestehen und forderten die kurzfristige Stilllegung bereits bestehender KKW. Einigte sich die SPD Ende der 70er-Jahre noch auf eine Formel, die - bei Vorrang der Kohle - einen weiteren Ausbau der Kernenergienutzung zuließ, so setzte sie sich in ihrer Mehrheit unter dem Eindruck der Katastrophe von Tschernobyl für den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergienutzung ein und forderte dazu eine gesetzliche Regelung. Beim DGB entwickelte sich die Einstellung zur Kernenergie in ähnlicher Weise wie bei der SPD. CDU/CSU und FDP schränkten ihre Zustimmung zur Kernenergienutzung ein, halten aber an der Kernenergienutzung als »Übergangstechnologie« über das Jahr 2000 hinaus fest und wollen die Option für den Bau neuer KKW offen halten für den Fall, dass die CO2-Minderungsziele der Bundesregierung beziehungsweise des Bundestages ohne Kernenergienutzung nicht erreicht werden können.
 
In den 80er- und 90er-Jahren hat die politische Auseinandersetzung der großen Parteien um die weitere Kernenergienutzung durch den ausstiegsorientierten Gesetzesvollzug einiger SPD-geführter Länder und der damit verbundenen administrativen Behinderungen der Errichtung und des Betriebes von kerntechnischen Anlagen zu heftigen Kontroversen zwischen der Bundesregierung und den betreffenden Länderregierungen geführt. Die Aktionen der Kernenergiegegner richten sich v. a. gegen den Transport von CASTOR-Behältern, um die Verbringung von bestrahlten Brennelementen und radioaktiven Abfällen in das Zwischenlager Gorleben zu verhindern. Im März 1993 begannen auf politischer Ebene (Bund, Länder, Bundestagsparteien) unter Hinzuziehung von Vertretern der Energiewirtschaft und wichtiger gesellschaftlicher Gruppen Gespräche mit dem Ziel, ein tragfähiges energiepolitisches Konzept für die weitere Nutzung der Kernenergie und der deutschen Steinkohle sowie die nukleare Entsorgung im Hinblick auf die Klimavorsorge und den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Energiewirtschaft zu entwickeln. Diese Konsensgespräche wurden im Juni 1995 als gescheitert erklärt. Die 1998 in Deutschland gewählte rot-grüne Bundesregierung strebt erstmals den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenrgie an. Am 14. 6. 2000 einigten sich die deutsche Bundesregierung und die führenden Energieversorgungsunternehmen auf eine Vereinbarung zum Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie (Atomausstieg).
 
Aufgrund einer Volksabstimmung beschloss Schweden 1980 den Ausstieg bis zum Jahre 2010. Unter dem Eindruck der Katastrophe von Tschernobyl verzichtete Österreich endgültig auf die Nutzung der Kernenergie (Abriss des 1978 in einer Volksabstimmung abgelehnten KKW in Zwentendorf) und Italien setzte den Anfang 1986 beschlossenen Energieplan aus (Überprüfung der Sicherheitstechnik der bestehenden KKW). In den USA wurde seit dem Unfall von Three Mile Island kein neues KKW mehr genehmigt. Frankreich und Großbritannien, auch andere Länder wie Japan, Süd-Korea und Russland halten an der Kernenergienutzung fest.
 
In der politischen Diskussion begegnen sich in der Ausstiegsdebatte v. a. drei Konzepte:
 
1) die weitere Nutzung der Kernenergie auf erhöhtem Sicherheitsniveau: Ausstieg erst bei ausreichenden Energiealternativen; die Option für den Bau neuer KKW muss offen gehalten werden.
 
2) sofortiger Ausstieg: Die Leistung der konventionellen Kraftwerke reicht zur Bedarfsdeckung aus bei ständiger Nutzung der Reservekraftwerkskapazitäten; die vorübergehenden ökologischen Mehrbelastungen werden in Kauf genommen.
 
3) der »Einstieg in den Ausstieg«: Ein sofortiger Ausstieg ist ökologisch nicht sinnvoll und ökonomisch nicht vertretbar; es muss jedoch umgehend eine energiepolitische Umstrukturierung eingeleitet werden.
 
 Perspektiven der Kernenergie
 
Obwohl die Kernenergie wesentliche Beiträge zur Deckung des Weltenergiebedarfs und zur Minderung der CO2-Emissionen leisten könnte, gibt es derzeit weder national noch in der EU oder global einen allgemeinen Konsens über ihre zukünftige Rolle in der Energiewirtschaft. Die Kernenergienutzung für die Stromerzeugung wächst daher nur noch sehr langsam. Hat die OECD noch 1994 einen Anstieg der installierten KKW-Kapazität in ihren Mitgliedsländern von (1994) 290 GW auf (2010) rund 340 GW erwartet, so muss man heute davon ausgehen, das angesichts der geringen Zuwachsraten beim Stromverbrauch, der zunehmenden Liberalisierung der Strommärkte und der großen Widerstände gegen die weitere Kernenergienutzung dieser Wert nicht erreicht wird (1999 in Betrieb: 290 GW, im Bau: 4,5 GW, in der Planung: 1,4 GW). In dieser Situation versuchen verschiedene Länder, insbesondere im Hinblick auf ihre Ziele zur Reduktion der CO2-Emissionen, zumindest die Option für eine zukünftige Kernenergienutzung und den Bau neuer KKW offen zu halten.
 
Im Hinblick auf eine weitere Kernenergienutzung entwickeln Unternehmen der Nuklearindustrie in den USA, Japan, Südafrika, Frankreich und in Deutschland seit einigen Jahren Kernreaktoren mit einer völlig neuen Sicherheitsqualität. Bei diesen Reaktoren, die überwiegend auf der LWR-Technologie aufbauen, werden die aktiven Sicherheitssysteme durch passive Systeme ergänzt, die zu ihrer Funktion keine Fremdenergie, z. B. Strom aus dem öffentlichen Netz oder Notstromaggregaten, benötigen. Dabei soll v. a. die sichere Nachwärmeabfuhr durch Naturkonvektion gewährleistet werden. Das Sicherheitsniveau dieser Kernreaktoren liegt damit deutlich über dem der heute in Betrieb befindlichen Anlagen. Beispiele dafür sind die fortgeschrittenen Druck- und Siedewasserreaktoren des amerikanischen ALWR-Programms (ALWR, Abkürzung für englisch advanced light water reactor), die Weiterentwicklung des Hochtemperaturreaktors (HTR) in Südafrika auf der Basis des in Deutschland entwickelten Kugelhaufenreaktors (Brennelement) sowie der von einem deutsch-französischen Unternehmen entwickelte EPR (EPR, Abkürzung für englisch european pressurized water reactor). Letzterer erfüllt zudem die Forderungen des »Artikelgesetzes« von 1994, das heißt, die Auswirkungen von Kernschmelzunfällen bleiben auf die Anlage begrenzt.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Elektrizitätsversorgung · Endlagerung · Energiepolitik · Energiewirtschaft · Entsorgung · erneuerbare Energien · Kernkraftwerke · Wiederaufarbeitung
 
Literatur:
 
J. Radkau: Aufstieg u. Krise der dt. Atomwirtschaft (1983);
 
Risikounterss. zu Leichtwasserreaktoren, bearb. v. G. Angelow u. a., 3 Bde. (1983);
 
Qualitative u. quantitative Abschätzung der kurz- u. langfristigen Wirkungen eines Verzichts auf K., hg. v. U. Heilemann (1985);
 
Die Energiewende ist möglich, Beitrr. v. P. Hennicke u. a. (31986);
 K. M. Meyer-Abich u. B. Schefold: Die Grenzen der Atomwirtschaft (41986);
 
Stromerzeugungskosten im internat. Vergleich, Beitrr. v. Dieter Schmitt u. a. (1986);
 
Rationelle Energieverwendung u. -erzeugung ohne K.-Nutzung. Möglichkeiten sowie energet., ökolog. u. wirtschaftl. Auswirkungen, hg. v. K. Masuhr (1987);
 A. Rossnagel: Die unfriedl. Nutzung der K. (1987);
 
Atomwirtschaft u. innere Sicherheit, hg. v. W. Gessenharter u. a. (1989);
 
Dt. Risikostudie Kernkraftwerke, Phase B, hg. v. der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (1990);
 
Der Atommüll-Report, bearb. v. B. Fischer u. a. (Neuausg. 1991);
 
Hb. K., hg. v. H. Michaelis u. C. Salander (41995);
 
Der Tschernobyl-Schock. Zehn Jahre nach dem Super-Gau, hg. v. K.-H. Karisch u. J. Wille (1996);
 
Vereinbarung zwischen der Bundesregierung u. den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000.
 
Jb. der Atomwirtschaft (1970 ff.; jährl.);
 S. E. Atkins: Historical encyclopedia of atomic energy (Westport, Conn., 2000);
 M. Schmidt-Preuß: Rechtsfragen des Ausstiegs aus der K.. Gemeinschafts-, völker- u. verfassungsrechtl. Probleme einer Novellierung des Atomgesetzes (2000);
 
Rechtsfragen zum Atomausstieg, hg. v. W. Bayer u. P. M. Huber (2000).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Kernkraftwerk: Energieerzeugung durch Kernspaltung
 

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Kẹrn|ener|gie, die: 1. Atomenergie: die friedliche Nutzung der K. 2. (Physik) zur Auflösung der ↑Bindung (4 b) der Kernbausteine erforderliche Energie.

Universal-Lexikon. 2012.