Hypothese (fachsprachlich); Mutmaßung; Behauptung; These; Vermutung; Spekulation; Aufnahme; Akzeptanz; Akzeptierung; Axiom (fachsprachlich); Voraussetzung; Prämisse; Notwendigkeit; Bedingung; Grundannahme; Kondition; Vorannahme; Grundsatz; Grundvoraussetzung; Vorausnahme; Aussicht; Erwartung
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An|nah|me ['anna:mə], die; -, -n:1. <ohne Plural>
a) Entgegennahme:
sie hat die Annahme des Pakets verweigert.
Syn.: ↑ Empfang.
Zus.: Reparaturannahme, Warenannahme.
b) Schalter, an dem etwas angenommen wird:
ein Paket an der Annahme abgeben.
Zus.: Gepäckannahme, Paketannahme.
2. Billigung:
die Annahme eines Vorschlags von etwas abhängig machen.
3. Vermutung:
die Annahme, dass sie bereits abgereist sei, war falsch.
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Ạn|nah|me 〈f. 19〉
1. das Annehmen
2. Zulassung, Zustimmung, Entgegennahme, Empfang, Übernahme
3. Meinung, Voraussetzung, Vermutung
● die \Annahme (einer Sendung) verweigern; \Annahme an Kindes statt Adoption; in der \Annahme, dass ... vermutend, für wahrscheinlich haltend, dass ...
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1. <Pl. selten>
die A. eines Pakets, einer Sendung verweigern;
b) (Sport) Ballannahme;
c) Billigung; Zustimmung zu etw.:
die A. einer Gesetzesvorlage, Resolution;
d) Übernahme, Aneignung; das Annehmen:
die A. einer Gewohnheit;
die A. eines anderen Namens;
e) Zulassung, Einstellung:
über jmds. A. entscheiden;
☆ A. an Kindes statt (früher für ↑ Adoption).
2. Annahmestelle:
etw. bei der A. abgeben.
3. Vermutung, Ansicht:
eine weitverbreitete A.;
ich war der A., er sei krank;
etw. beruht auf der irrtümlichen A., dass …;
gehe ich recht in der A., dass …
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Annahme,
1) Logik: ein nicht behaupteter Aussagesatz, d. h. ein Satz, über dessen Wahrsein oder Falschsein noch nicht entschieden ist; eine wissenschaftlich fundierte Annahme, deren Gültigkeit bis zum Erweis des Gegenteils vorausgesetzt wird, heißt Hypothese; eine zu theoretischen oder praktischen Zwecken ohne Rücksicht auf ihren Wirklichkeitsgehalt gebildete Annahme ist die Fiktion. Bezüglich des Wahrheitsgehalts werden unterschieden: problematische Annahmen (unsicher), erwartungswidrige Annahmen (vermutlich falsch) und tatsachenwidrige Annahmen (bekanntermaßen falsch); Letztere spielen eine Rolle beim indirekten, apagogischen Beweis (Beweis).
2) Privatrecht: Entgegennahme eines Gegenstandes als Erfüllung einer Verpflichtung; geht in ihrer rechtlichen Wirkung über die tatsächliche Inbesitznahme, die Abnahme, hinaus; ferner die Erklärung, dass man mit einem Vertragsangebot einverstanden ist (Einzelheiten: §§ 147 ff. BGB). Über die Annahme eines Wechsels Akzept; über die Annahme einer Erbschaft Erbrecht.
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Ạn|nah|me, die; -, -n [zum 2. Bestandteil vgl. ↑Abnahme]: 1. <Pl. selten> a) das Annehmen (1 a), Entgegennehmen: die A. eines Pakets, einer Sendung verweigern; b) (Sport) Ballannahme; c) Billigung; Zustimmung zu etw.: die A. einer Gesetzesvorlage, Resolution; d) Übernahme, Aneignung; das Annehmen: die A. einer Gewohnheit; die A. eines anderen Namens; e) Zulassung, Einstellung: über jmds. A. entscheiden; *A. an Kindes statt (früher für Adoption). 2. Annahmestelle: etw. bei der A. abgeben. 3. Vermutung, Ansicht: eine weit verbreitete A.; ich war der A., er sei krank; Ulrich hatte sich in der A., dass er sie ... antreffen würde, nicht getäuscht (Musil, Mann 309); Diotima erläuterte, worauf sich ihre A. stütze (Musil, Mann 273); etw. beruht auf der irrtümlichen A., dass ...; Gehe ich recht in der A., dass ... dies ein Pseudonym ist (Hörzu 40, 1973, 3).
Universal-Lexikon. 2012.