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Kroatien
Kro|a|ti|en; -s:
Staat in Südosteuropa.

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Kroati|en,
 
 
Kurzinformation:
 
Fläche: 56 538 km2
 
Einwohner: (2000) 4,48 Mio.
 
Hauptstadt: Zagreb
 
Amtssprache: Kroatisch
 
Nationalfeiertag: 30. 5.
 
Währung: 1 Kuna (K) = 100 Lipa (lp)
 
Zeitzone: MEZ
 
amtlich kroatisch Repụblika Hrvatska ['hrvaːtskaː], deutsch Republik Kroatien, Staat in Südosteuropa, grenzt im Nordwesten an Slowenien, im Norden an Ungarn, im äußersten Osten an Jugoslawien (Serbien), im Osten und Südosten an Bosnien und Herzegowina, im äußersten Südosten wieder an Jugoslawien (Montenegro) und im Süden an das Adriatische Meer. 56 538 km2, (2000) 4,48 Mio. Einwohner, Hauptstadt ist Zagreb; Amtssprache ist Kroatisch; Währung (seit Mai 1994): 1 Kuna (K) = 100 Lipa (lp); Zeitzone: MEZ.
 
 Staat und Recht:
 
Verfassung:
 
Die am 22. 12. 1990 in Kraft getretenen Verfassung (zuletzt 1999 revidiert) bestimmt Kroatien als »einheitlichen und unteilbaren, demokratischen Sozialstaat«. Nach der Staatsform ist Kroatien eine präsidiale Republik mit Mehrparteiensystem. Staatsoberhaupt ist der auf fünf Jahre direkt gewählt Präsident (einmalige Wiederwahl möglich). Er ist mit weit reichenden Vollmachten ausgestattet (besonders dem Notverordnungsrecht), bestimmt die die Außen- und Sicherheitspolitik und ist auch Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Er ernennt den Ministerpräsidenten und auf dessen Vorschlag die übrigen Mitglieder des Kabinetts, das sowohl dem Abgeordnetenhaus als auch dem Präsidenten verantwortlich ist. Der Präsident kann die Exekutive insofern beeinflussen, als er jederzeit den Vorsitz in den Kabinettssitzungen übernehmen und deren Tagesordnungspunkte bestimmen kann. Trägerin der Legislative ist das Zweikammerparlament (Sabor), bestehend aus dem 151 Abgeordnete umfassenden Repräsentantenhaus (Zastupnički dom) und dem Komitatshaus (Županijski dom), der 68 Mitglieder umfassenden Vertretung der Komitate. Die Legislaturperioden beider Parlamentskammern, die als Unter- und Oberhaus zueinander in Beziehung stehen, betragen vier Jahre. Die Gesetzgebung erfolgt durch das Repräsentantenhaus. Das Komitatshaus hat im Gesetzgebungsverfahren nur das Recht auf Gesetzesinitiative, Stellungnahme und Einspruch. Gemäß dem am 29. 10. 1999 verabschiedeten Wahlgesetz erfolgt die Wahl der Abgeordneten des Repräsentantenhauses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wobei zehn territoriale Wahlkreise bestehen und je eine Liste für die nationalen Minderheiten und die Auslandskroaten. In das Komitatshaus entsendet jedes Komitat drei Abgeordnete, gewählt auf Komitatslisten, ebenfalls nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Der Präsident kann von sich aus bis zu fünf Abgeordnete ernennen (ehemalige Präsidenten gehören dem Komitatshaus automatisch an). Beide Parlamentskammern können mit absoluter Mehrheit ihre vorzeitige Selbstauflösung beschließen. Auf Vorschlag der Regierung kann der Präsident das Repräsentantenhaus aus bestimmten Gründen auflösen. Das Repräsentantenhaus kann seinerseits mit absoluter Mehrheit dem Ministerpräsidenten oder der Regierung das Misstrauen aussprechen, was zur Folge hat, dass die Regierung entweder ihren Rücktritt erklärt oder beim Staatspräsidenten die Auflösung des Repräsentantenhauses beantragt.
 
Die seit 1964 bestehende Verfassungsgerichtsbarkeit ist durch das Verfassungsgerichtsgesetz vom 21. 3. 1991 grundlegend reformiert worden. Die Zuständigkeit des Verfassungsgerichts (elf Richter, vom Repräsentantenhaus auf Vorschlag des Komitatshauses für acht Jahre gewählt) erstreckt sich über die Normenkontrolle hinaus auch auf Verfassungsbeschwerden wegen Grundrechtsverletzungen durch Einzelakte der öffentlichen Gewalt.
 
Parteien:
 
Einflussreichste Partei war bis zu den Wahlen 2000 die christlich-demokratisch orientierte Kroatisch-Demokratische Gemeinschaft (HDZ, gegründet 1989). Nach den Wahlen ist die politische Führungsrolle an die Sozialdemokratische Partei Kroatiens (SDP, hervorgegangen aus dem Bund der Kommunisten Kroatiens) und die Kroatische Sozialliberale Partei (HSLS, gegründet 1989) übergegangen. Neben ihnen sind im Repräsentantenhaus vertreten: die Kroatische Bauernpartei (HSS, gegr, 1904), die liberal-konservative Kroatische Volkspartei (HNS), die Liberale Partei (LS, 1998 Abspaltung von der HSLS), die Kroatische Christlich-Demokratische Union (HKDU), die weit rechts stehende Kroatische Partei des Rechts (HSP), die Regionalparteien Bund des Küsten- und Bergbezirks (PGS), Slawonisch-Baranische Kroatische Partei (SBHS) und Istrische Demokratische Versammlung (IDS) und die Serbische Demokratische Partei (SNS) als Partei der serbischen Minderheit. - Im Komitatshaus sind (Wahlen 1997) vertreten: HDZ, HSS, HSLS, SDP, IDS und die Selbstständige Demokratische Serbische Partei (SDSS, gegründet 1997 in Ostslawonien.).
 
Wappen:
 
Das Staatswappen wurde am 22. 12. 1990 eingeführt. Es zeigt einen rotsilbernen Schachbrettschild (historisch erstmals 1499 belegt), darüber spannt sich eine Wappenkrone mit den Wappen der Landesteile Altkroatien (Illyrien), Dalmatien, Dubrovnik, Istrien und Slawonien.
 
Nationalfeiertage:
 
Nationalfeiertag ist der 30. 5. zur Erinnerung an die Konstituierung des ersten frei gewählten kroatischen Parlaments 1990.
 
Verwaltung:
 
Durch Gesetzgebung von 1992 ist die Verwaltungs-Organisation grundlegend geändert und die Staatsverwaltung von der örtlichen Selbstverwaltung getrennt worden. Seither gliedert sich Kroatien auf der regionalen Ebene in 20 Bezirke (»županije«) und den Hauptstadtbezirk; die lokale Ebene setzt sich aus 123 Städten, 420 Gemeinden und 6 812 Siedlungen zusammen. Beschlussorgane der Selbstverwaltung sind die Komitatsversammlungen beziehungsweise die Stadt- und Gemeinderäte. Die örtlichen Minderheiten haben Anspruch auf eine ihrem Bevölkerungsanteil entsprechende Vertretung. Regionale Behörden der Staatsverwaltung sind die Gespane (»župan«). Die Kommunalaufsicht haben die Gespane und das Verwaltungs-Ministerium.
 
Recht:
 
Die Rechtsprechung wird durch vier Fachgerichtsbarkeiten ausgeübt. Für ordentliche Zivil- und Strafsachen sind in erster Instanz 90 Gemeindegerichte und in zweiter Instanz 21 Komitatsgerichte, für Militärstrafsachen zwei Militärgerichte, für handelsrechtliche Streitigkeiten in erster Instanz acht Handelsgerichte und in zweiter Instanz das Hohe Handelsgericht, für den gerichtlichen Verwaltungs-Rechtsschutz das Verwaltungs-Gericht zuständig. Der Instanzenzug führt in allen Fachgerichtsbarkeiten letztlich zum Obersten Gericht, dem allein auch die Befugnis zusteht, auf eine entsprechende Richtervorlage ein konkretes Normenkontrollverfahren beim Verfassungsgericht zu beantragen. Die Richter sind unabhänigig und werden auf Lebenszeit vom Staatlichen Justizrat ernannt, der aus einem Präsidenten und 14 Mitgliedern besteht, die aus dem Kreise der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Rechtsprofessoren auf Vorschlag des Komitatshauses vom Abgeordnetenhaus für acht Jahre gewählt werden. Der Staatliche Justizrat ernennt auch die Staatsanwälte.
 
Streitkräfte:
 
Seit 1991 zielstrebig aufgebaut, umfasst die Gesamtstärke der Wehrpflichtarmee (Dienstzeit 12 Monate) rd. 64 000 Mann, die des Spezialkommandos der Polizei (»Specijalci«) etwa 12 000 Mann. An paramilitärischen Einheiten stehen rd. 25 000 Polizeikräfte, rd. 50 000 Mann Zivilschutz, rd. 3 000 Mann Grenzschutz sowie etwa 9 700 Mann Staatsschutz (»Sigurnost«) zur Verfügung. Das Heer (rd. 59 000 Soldaten) ist in sieben Brigaden und ein Gardekorps gegliedert. Die Luftwaffe hat etwa 3 000, die Marine etwa 2 000 Mann. Die Ausrüstung besteht im Wesentlichen aus schätzungsweise 280 Kampfpanzern, 160 gepanzerten Gefechtsfahrzeugen, 1 200 Artilleriegeschützen, 20 Kampfflugzeugen (vorwiegend MiG-21) sowie 14 Kleinen Kampfschiffen. Die leichten Waffen sowie militärisches Peripheriematerial (Panzer- und Flugabwehrraketen, Funkgeräte u. a.) stammen aus den unterschiedlichsten Ländern. - Etwa 30 % der Staatsausgaben werden für die Verteidigung verwendet.
 
 Landesnatur und Bevölkerung:
 
Landschaft:
 
Kroatien gliedert sich in vier geographischen Teilräume: Niederkroatien, Hochkroatien, den kroatischen Anteil an Istrien und an Dalmatien. Kernraum des Landes ist Niederkroatien, ein fruchtbares, dicht besiedeltes Tiefland zwischen Save, Mur, Drau und Donau mit weiten Schwemmlandebenen und Schotterplatten; es umfasst im Wesentlichen Slawonien mit der Posavina, der Tiefebene an der unteren Save im Süden und der Podravina, dem Tiefland an der Drau im Norden, getrennt durch das waldreiche Kroatisch-Slawonische Inselgebirge. Im Nordosten, nördlich der unteren Drau, ragt ein Zipfel der Baranya nach Kroatien hinein. Im Südwesten bilden das Becken von Karlovac und die es umgebenden Hochflächen mit zum Teil versumpften Flussniederungen den Übergang zu Hochkroatien, einem wirtschaftlich armen Karstgebiet, Teil des Dinar. Gebirges. Die Beckenlandschaft wird von Gebirgszügen, u. a. der bewaldeten Kapela, der Plješevica und vom Velebit (bis 1 758 m über dem Meeresspiegel) längs der Adriaküste, umrahmt. Im äußersten Westen umfasst Kroatien den größten Teil der Halbinsel Istrien. Zu Kroatien gehört außerdem fast die gesamte Küstenlandschaft Dalmatiens (einschließlich der etwa 1 200 vorgelagerten Inseln), vom Kvarner im Westen in einem immer schmaler werdenden Küstenstreifen bis unmittelbar vor die Bucht von Kotor reichend.
 
Klima:
 
Im dalmatinischen Küstenbereich herrscht mediterranes Klima mit warmen, sonnigen und trockenen Sommern und feuchten, milden Wintern. Die unmittelbar hinter der Küste aufragenden Gebirge wirken sich als Klimascheide aus. Die übrigen Gebiete haben gemäßigtes Kontinentalklima mit relativ kalten Wintern und warmen Sommern. Nach Osten nimmt die Kontinentalität zu. Die höchsten Niederschlagsmengen empfangen die Westflanken der küstennahen Gebirge (über 3 000 mm/Jahr), an der flachen Adriaküste liegen die jährlichen Niederschläge bei 1 000 mm, im Landesinnern zwischen 650 und 900 mm.
 
Vegetation:
 
Die natürliche Vegetation besteht im Küstenbereich bis 200 m über dem Meeresspiegel im Norden und bis 400 m über dem Meeresspiegel im Süden aus Macchie (nur noch Restbestände). In den Ebenen Niederkroatiens sind einzelne Eichenwälder als Relikte übrig geblieben. Nur 36,7 % von Kroatien sind bewaldet. Außerhalb der dinarischen Karstzone sind die Gebirge von Buchen- und Eichenwäldern, in höheren Lagen von Mischwäldern bedeckt. Die Karstzone Hochkroatiens ist ein waldloses Ödland mit spärlicher Vegetation.
 
Bevölkerung:
 
Nach der Volkszählung von 1991, die in Gesamtjugoslawien vor Ausbruch des Bürgerkriegs stattfand, waren 78,1 % der Bevölkerung Kroaten, 12,2 % Serben, 0,9 % Bosniaken, 0,5 % Slowenen, 0,5 % Ungarn, ferner 7,8 % Albaner, Tschechen u. a. In Istrien leben 21 300 Italiener. Siedlungsgebiete der Serben existier(t)en v. a. an der Grenze zu Bosnien und Herzegowina in der Krajina (bis zur Massenflucht 1995), besonders im Umland der Stadt Knin nördlich von Split sowie im Osten und Westen Slawoniens. In diesen Gebieten lebten aber immer auch zahlreiche Kroaten. Siedlungs- und Wirtschaftsschwerpunkte sind die Tiefebenen Niederkroatiens. Auch der dalmatinische Küstenstreifen und einige der Adriainseln sind dichter besiedelt, während die Karstgebiete Hochkroatiens fast menschenleer sind. Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der Bevölkerung beträgt (1985-94) 0,7 %; 57 % der Bevölkerung lebten 1998 in Städten. Die größten Städte sind (1991) Zagreb (706 800 Einwohner), Split (189 400 Einwohner), Rijeka (168 000 Einwohner), Osijek (104 800 Einwohner), Zadar (76 300 Einwohner), Pula (62 400 Einwohner) und Karlovac (60 000 Einwohner). Durch Vertreibung, Zwangsumsiedlung und den Flüchtlingsstrom aus Bosnien und Herzegowina haben sich große Bevölkerungsverschiebungen ergeben. Ende 1995 betrug die Zahl der Flüchtlinge 184 400 aus Bosnien und Herzegowina, 5 100 aus Jugoslawien und 240 000 Binnenflüchtlinge.
 
Religion:
 
Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit und verpflichtet den Staat zu religiöser Neutralität und Parität. Grundlage der Beziehungen zwischen dem Staat und der katholischen Kirche, die als größte Glaubensgemeinschaft eine besondere Stellung im Bewusstsein des kroatischen Volkes einnimmt, bilden vier zwischen der Regierung und dem Heiligen Stuhl geschlossene Verträge (1996; 1998) über grundlegende Fragen der kirchlichen Tätigkeit in Kroatien. - Über 83 % der Bevölkerung sind Christen: rd. 77 % gehören der katholischen Kirche an, darunter rd. 45 000 Katholiken des byzantinischen Ritus (Bistum Križevci [Kreutz]), rd. 5 % der serbisch-orthodoxen Kirche, über 1 % verschiedenen protestantischen Kirchen und Gemeinschaften (Lutheraner, Reformierte, Baptisten, Pfingstler), rd. 0,1 % der altkatholischen »Kroatischen Katholischen Kirche« (Sitz des Erzbischofs: Zagreb); daneben gibt es wenige Zeugen Jehovas. Muslime und Juden bilden religiöse Minderheiten. - Die katholische Kirche umfasst in Kroatien drei Erzbistümer (Rijeka-Senj, Split-Makarska, Zagreb) mit zehn Suffraganbistümern und das exemte Erzbistum Zadar; die Kirchenprovinz Split-Makarska reicht in das Staatsgebiet der Bundesrepublik Jugoslawien hinein. - Die meisten Protestanten gehören der 1992 (mit Zustimmung der »Reformierten Christlichen Kirche in Jugoslawien«) gegründeten »Reformierten Christlichen Kirche in Kroatien« (rd. 7 500 Mitglieder; Sitz der Bischofskanzlei in Vinkovcí) und der lutherischen »Evangelische Kirche in Kroatien, Bosnien und Herzegowina und in der Provinz Wojwodina« (rd. 6 000-7 000 Mitglieder; seit 1996 zwei Seniorate [Zagreb, Legrad]) an. - Die Muslime sind Sunniten (überwiegend der hanefitischen Rechtsschule); ihre Zahl (1991 rd. 60 000) ist seit 1992 durch geflüchtete und vertriebene Bosniaken auf wohl weit über 200 000 angewachsen. Geistlich unterstehen sie zusammen mit den Muslimen in Bosnien und Herzegowina und in Slowenien dem »Islamischen Seniorat« in Sarajevo. Geistliches Zentrum ist die Moschee in Zagreb, seit 1995 mit einer angeschlossenen geistlichen Hochschule (Medrese). - Die jüdische Gemeinschaft hat rd. 2 000 Mitglieder (v. a. in Zagreb), ist jedoch durch Auswanderung nach Israel im Abnehmen begriffen.
 
Bildungswesen:
 
Der achtjährige Grundschulunterricht findet v. a. in staatlichen Schulen statt, aber die ersten privaten Schulen haben sich bereits etabliert. In den meist staatlichen höheren Schulen erwerben die Schüler nach drei bis fünf Jahren den mittleren Bildungsabschluss beziehungsweise das Abitur. Zu den weiterführenden Schulen zählen z. B. Gymnasien, technische u. a. vierjährige Fach- und Berufsschulen sowie Industrie-, Handwerks- u. a. dreijährige Wirtschaftsschulen mit praktischem Unterricht. Etwa jede zwanzigste dieser Schulen befindet sich in privater Hand. Die Analphabetenquote beträgt 2,3 %. In Kroatien gibt es je eine Universität in Zagreb (gegründet 1669), Rijeka (gegründet 1973), Split (gegründet 1974) und Osijek (gegründet 1975).
 
Publizistik:
 
Die früheren staatlichen Presseorgane wurden privatisiert und werden nach dem Tod Tudjmans nicht mehr durch staatliche Zensur und Unterdrückung beeinträchtigt. Wichtigste Zeitungen sind das in Zagreb erscheinende Boulevardblatt »Večernji List« (Auflage 250 000), die ehemalige Regierungszeitung »Vjesnik« (50 000) und das Sportblatt »Sportske Novosti« (55 000). Neu gegründet wurde 1998 im Verlag Europapress Holding (EPH), an dem die deutsche WAZ-Gruppe zu 50 % beteiligt ist, das Boulevardblatt »Lutarnji List« (rd. 200 000); eine erste Neugründung der Zeit nach Tudjman war 2000 die Zeitung »Republika«. Ferner erscheinen in Split »Slobodna Dalmacija« (102 000), in Rijeka »Novi List« (60 000) und in Osijek »Glas Slavonije« (25 000). - Nachrichtenagenturen: »Hrvatska izvjestiteljska novinska agencija« (HINA), Zagreb, gegründet 1990, bisher staatlich, nach Parlamentsbeschluss vom Oktober 2001 öffentlich-rechtlich. Daneben besteht die »Informativa katolicka agencija« (IKA), Zagreb, gegründet 1994. - Rundfunk: Die öffentliche Rundfunkanstalt »Hrvatska Radiotelevizija« (HTV), Zagreb, strahlt drei Hörfunk- und drei Fernsehprogramme aus. Daneben bestehen mehrere unabhängige private Hörfunk- und Fernsehsender auf lokaler beziehungsweise regionaler Ebene, u. a. »Radio Baranja«, »Radio 101«, sowie auf nationaler Ebene »Vas Otvoreni Radio« und das Kroatische Katholische Radio (HKR), ferner seit 1998 der landesweite Fernsehsender »Nova TV«.
 
 Wirtschaft und Verkehr:
 
Wirtschaft:
 
Kroatien war neben Slowenien die wirtschaftlich stärkste Republik im ehemaligen Jugoslawien und erwirtschaftete nach westlichen Schätzungen rd. 25 % des Bruttosozialprodukts (BSP). Die Verabschiedung eines Privatisierungsgesetzes begünstigte zwar ab 1990 die Einführung der Marktwirtschaft, aber der nach der Unabhängigkeitserklärung Kroatiens entflammte Bürgerkrieg fügte der Wirtschaft großen Schaden zu. Lag das BSP je Einwohner in Gesamtjugoslawien 1990 noch bei 3 060 US-$, so erreichte es 1994 in Kroatien nur noch 2 530 US-$ pro Kopf der Bevölkerung Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) Kroatiens machte (1993) mit schätzungsweise 10-12 Mrd. US-$ nur noch etwa die Hälfte des Vorkriegsniveaus von 1990 aus. Die Inflationsrate stieg von (1991) 120 % auf (1992) 670 % und erreichte 1993 mit 1 920 % eine Hyperinflation. Seit Oktober 1993 konnte mit einem radikalen Stabilisierungsprogramm die Teuerung eingedämmt werden. Mit der Einführung einer neuen Währung im Mai 1994 wurde gleichzeitig ein Währungsschnitt vorgenommen (1 Kuna = 1 000 Kroatische Dinar). Neben der monetären Stabilisierung konzentriert sich das Wirtschaftsprogramm auf strukturelle Reformen (v. a. Beschleunigung der Unternehmensprivatisierung, Sanierung problembeladener Sektoren, besonders bestimmter Geschäftsbanken und Schiffswerften) und den Wiederaufbau. Gemäß offiziellen Schätzungen erlitt Kroatien Kriegsschäden in Höhe von (Anfang 1994) 26 Mrd. US-$. Außerdem muss Kroatien den Zerfall des einstigen jugoslawischen Binnenmarktes kompensieren und fast eine halbe Mio. Vertriebene und Flüchtlinge versorgen; die Arbeitslosenqote lag 1995 bei 17 %.
 
Landwirtschaft:
 
40 % der Landesfläche wird landwirtschaftlich genutzt, davon sind rd. die Hälfte Wiesen und Weiden. Hauptanbaugebiete sind die Ebenen an Save und Drau sowie Ostslawonien. Rd. 20 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden von Agrargroßbetrieben bewirtschaftet. Die privaten kleinbäuerlichen Betriebe betreiben überwiegend Subsistenzwirtschaft. 1994 waren 5 % der Erwerbstätigen im Agrarbereich beschäftigt. Wichtigste Anbaupflanzen sind Mais, Weizen, Zuckerrüben und Kartoffeln. An der Adriaküste ist der Weinbau bestimmend, es gibt aber auch Feigen-, Ölbaum-, Obst-, Tabak- und Zitruskulturen. In Hochkroatien wird v. a. Schaf-, aber auch Rinder- und Schweinehaltung betrieben.
 
Forstwirtschaft:
 
36,7 % der Landesfläche sind mit Wald bedeckt. Der Holzeinschlag betrug 1992 3,2 Mio. m3, davon 2,8 Mio. m3 Laubholz.
 
Bodenschätze:
 
Kroatien verfügt nur über wenige Bodenschätze, wobei v. a. die Erdöl- und Erdgasvorkommen südöstlich von Zagreb bedeutsam sind. Außerdem werden noch Bauxit, Braun- und Steinkohle abgebaut.
 
Industrie:
 
Im industriellen Sektor (einschließlich Bergbau) waren (1994) 40 % der Erwerbstätigen beschäftigt. Wichtigste Bereiche sind Nahrungs- und Genussmittel-, Textil- und Bekleidungs-, pharmazeutische und chemische, Erdöl- und Metall verarbeitende Industrie sowie Holzverarbeitung und Maschinenbau. Zentren sind Zagreb, Rijeka und Osijek. Anfang 1992 waren 37 % der Produktionsstätten entweder zerstört oder lagen in den serbisch besetzten Gebieten; die Industrieproduktion ging daher stark zurück. Ab 1994 ist wieder eine schrittweise Erholung zu verzeichnen.
 
Tourismus:
 
Mit einer Küstenlänge von rd. 1 700 km und mehr als 200 touristisch nutzbaren Inseln verfügt Kroatien über ein großes touristisches Potenzial. Die Urlaubsregionen an der kroatischen Adriaküste gehören zu den beliebtesten Reisezielen. Für Kroatien ist der Tourismus ein überaus wichtiger Devisenbringer. Infolge der Kriegshandlungen (viele historische Kulturdenkmäler, wie etwa die Altstadt von Dubrovnik, wurden stark beschädigt beziehungsweise zerstört) waren die Besucherzahlen rapide zurückgegangen. Mit dem Wiederaufbau und der notwendigen Sanierung der touristischen Infrastruktur setzte eine langsame Erholung besonders in der Küstenregion ein (1994: 2,3 Mio. ausländischer Besucher).
 
Außenwirtschaft:
 
1994 verzeichnete Kroatien eine fast ausgeglichene Außenhandelsbilanz (Einfuhrwert: 6,9 Mrd. US-$; Ausfuhrwert: 6,7 Mrd. US-$). Ausgeführt wurden v. a. Maschinen und Transportausrüstungen, Metallwaren, Nahrungsmittel, Textilien und Schuhe, chemische und pharmazeutische Produkte. Wichtigste Handelspartner sind Slowenien, Deutschland und Italien.
 
Verkehr:
 
Trotz schwieriger topographischer Verhältnisse ist Kroatien verkehrsmäßig gut erschlossen, was auch für seine Transitfunktion in zunehmendem Maße wichtig ist. An das (1995) 2 492 km lange Eisenbahnnetz sind bis auf Dubrovnik alle größeren Städte angeschlossen. Die Hauptlinien des (1995) 26 900 km umfassenden Straßennetzes sind die von Ljubljana (Slowenien) kommende und über Zagreb und Vinkovci in Richtung Belgrad führende Schnellstraße sowie die Adriamagistrale zwischen Triest und Dubrovnik. Die wichtigsten Seehäfen besitzen Rijeka, Pula, Zadar, Split und Dubrovnik. Internationale Flughäfen haben Zagreb, Pula, Krk, Zadar, Split und Dubrovnik.
 
 
Das von Illyrern und keltischen Skordiskern bewohnte Gebiet von Kroatien wurde 35 v. Chr. römisch und gehörte zu Pannonien beziehungsweise Illyrien. Nach ostgotischer, langobardischer, byzantinischer und awarischer Herrschaft wanderten im 7. Jahrhundert südslawische Stämme (Kroaten) ins Binnenland ein, während sich an der Küste die romanisierte Bevölkerung hielt; 641-800 gehörten die südlichen Gebiete wieder zum Byzantinischen Reich. Die im 7. Jahrhundert einsetzende Christianisierung erfolgte im Süden durch Byzanz, im Norden von Aquileja aus. Ab 806 zunächst unter fränkischer Herrschaft (u. a. Annahme der lateinischen Schrift), entstand im Kampf gegen die Franken und Byzanz (ab 877) ein eigenständiges Fürstentum Kroatien; als Gründer der Herrscherdynastie gilt Herzog Trpimir (etwa 845-865), der in Istrien zahlreiche Städte anlegen ließ. Fürst Tomislav (910-928) führte ab 925 den Königstitel. Ihm und seinen Nachfolgern gelang die Eroberung Slawoniens und des nördlichen Dalmatien (Entstehung der »kroatisch-dalmatinischen Kultur«). Nach dem Aussterben des Königshauses (1090) und ungarischen Eroberungen wurde 1102 in einem immer wieder umstrittenen Vertrag eine Personalunion des Adelsstaats Kroatien mit Ungarn beschlossen (»Regnum tripartium«: Kroatien, Slawonien, Dalmatien; in wechselnder Form bis 1918 Bestand). Der König von Ungarn war durch einen in Zagreb eingesetzten Banus vertreten. Die Sonderstellung Kroatiens wurde durch einen eigenen Landtag und getrennte Königswahlen betont.
 
Ab 1202 gingen weite Teile, 1409/20 ganz Dalmatien an die Republik Venedig verloren (bis Ende des 18. Jahrhunderts; außer Ragusa/Dubrovnik). Seit der Schlacht auf dem Amselfeld (1389), v. a. seit Ende des 15. Jahrhunderts mehrten sich die Türkeneinfälle; nach der Schlacht bei Mohács (1526) wurden das nordwestliche Kroatien um Agram (Zagreb) und die Küstengebiete habsburgisch, das übrige Kroatien (Slawonien) - nach 1541 - mit Ungarn Sandschak/Paschalik des Osmanischen Reiches. In der Hoffnung auf Unterstützung gegen die Türken wählte der kroatische und ungarische Adel den Habsburger Ferdinand (als Ferdinand I. ab 1531 Römischer König) zum König von Ungarn-Kroatien (Krönung 1527). Im 16. und 17. Jahrhundert trug das durch türkische Eroberungen verkleinerte Kroatien weitgehend die Last der Türkenabwehr, besonders seit Errichtung der kroatischen Militärgrenze (1578; auch »Militärkroatien« genannt). Gegen zentralistische Tendenzen Wiens richtete sich 1670 erfolglos die Verschwörung des Banus P. Zrínyi. Nach der Vertreibung der Türken im »Großen Türkenkrieg« wurden mit dem Frieden von Karlowitz (1699) die nördlich der Una gelegenen Teile Kroatiens wieder habsburgisch, während die südlichen als »Türkisch-Kroatien« (bis 1878) beim Osmanischen Reich (beziehungsweise Bosnien) blieben. Seit 1702 gehörte das Gebiet zwischen Drau und Save als Königreich Slawonien zu Kroatien, das Küstengebiet war 1717-76 abgetrennt. In den verlassenen Gebieten wurden im 18. Jahrhundert Serben (»Militärkroatien«) und Deutsche (südlicher Donaubecken; »Donauschwaben«) angesiedelt. 1809-14 gehörte Kroatien südlich der Save zu den Illyrischen Provinzen Napoleons I. Ab 1790 beziehungsweise 1814 wurden Kroatien und Slawonien als Nebenländer der ungarischen Krone behandelt; 1848/49 kämpften die Kroaten mit Serben unter dem Banus Josip Jelačić auf österreichischer Seite gegen die aufständischen Ungarn. Dennoch entstanden Ideen der kroatischen Wiedergeburt (Illyrismus), nach 1850 auch einer südslawischen Einigung (v. a. Bischof J. Strossmayer). Das mit der österreichischen Märzverfassung von 1849 mit einer gewissen inneren Autonomie geschaffene österreichische Kronland Kroatien (Slawonien, das Küstenland und Fiume) wurde im Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 wieder mit Ungarn vereinigt und der ungarischen Regierung unterstellt (geregelt im Kroatisch-Ungarischen Ausgleich 1868); Dalmatien kam zur österreichischen Hälfte von Österreich-Ungarn, Fiume 1870 unmittelbar zu Ungarn. Nach Aufhebung der Militärgrenze, endgültig ab 1881, wurde »Militärkroatien« (wieder) mit »Zivilkroatien« (Kroatien und Slawonien) vereinigt.
 
Gegen die Magyarisierungspolitik v. a. seit 1880 wandten sich großkroatische und föderalistische Programme; die entstehenden kroatischen Parteien (u. a. Kroatische Bauernpartei unter S. Radić, Ende 1904) strebten seit 1907 in ihrer Mehrheit die Loslösung von Österreich-Ungarn an. 1915/17 beteiligten sich kroatische Kräfte (A. Trumbić) an den Bestrebungen zur Bildung eines südslawischen Staates. Am 5./6. 10. 1918 konstituierte sich der Agramer (Zagreber) »Nationalrat der Slowenen, Kroaten und Serben«, dem der kroatische Landtag (Sabor) nach Vollzug der staatsrechtlichen Loslösung von Österreich-Ungarn am 29. 10. die oberste vollziehende Gewalt übertrug. Radić lehnte den Beschluss des Nationalrats zur Vereinigung mit Serbien ab (24. 11.), da die endgültige Form des Staatsaufbaus (Föderation oder Zentralstaat) noch ungeklärt war. Nach der Vereinigung Kroatiens mit Serbien, Montenegro und Slowenien zum »SHS-Staat«, dem späteren Jugoslawien (am 1. 12. 1918), brachte starkes historisches und kulturelles Eigenbewusstsein die Kroaten in Opposition zum großserbischen Zentralismus. Die mit den Pariser Vorortverträgen von 1919/20 verbundenen Regelungen im Westen in Istrien (Adriafrage) und im Osten in der Baranya veränderten das Territorium Kroatien ebenso wie die verschiedenen Neuordnungen der Verwaltungsgebiete durch die serbische Zentralmacht (Jugoslawien, Geschichte). Die Eröffnung eines kroatischen Landtages in Zagreb (1928) trug wesentlich zur Errichtung der »Königsdiktatur« in Jugoslawien (1929) bei. Die kroatische Nationalbewegung sollte erdrückt werden; dadurch erstarkte in den 30er-Jahren die faschistische Ustascha. Mit dem Zusammenbruch Jugoslawiens im Zweiten Weltkrieg (17. 4. 1941) errichtete ihr Führer (»Poglavnik«), A. Pavelić, gestützt auf die Achsenmächte, am 10. 4. auf dem von deutschen und italienischen Truppen besetzten Gebiet einen »Unabhängigen Staat Kroatien« (kroatische Abkürzung NDH; 1941-45), der auch Bosnien und Herzegowina umfasste. Es kam zur blutigen »Kroatisierungspolitik« und »ethnischen Säuberungen« (bis 1944 auch gegen den Protest von E. Glaise von Horstenau); dabei richtete sich der Terror besonders gegen die im Land lebenden Serben (insgesamt 500 000 Opfer in Kroatien), aber auch gegen Juden, Sinti und Roma sowie Kroaten (u. a. KZ Jasenovać). Ustasche, Tito-Partisanen und monarchistische Četnici bekämpften sich mit grausamer Härte. Im Frühjahr 1945 nahmen die titoistischen Partisanen blutige Rache an den Ustasche (u. a. Massaker von Bleiburg an Angehörigen der kroatischen Nationalarmee, Hunger- und Sühnemärsche, Internierungslager). Die deutsche Bevölkerung (»Donauschwaben«), v. a. in Slawonien, wurde 1945-48 bis auf geringe Reste vertrieben; in der Folge siedelten sich Serben an. Neue ethnische Mischgebiete waren entstanden. Das nach 1923 italianisierte Istrien kam großteils wieder an Kroatien, bestätigt im Pariser Frieden (1947).
 
Der kommunistische jugoslawische Staat (seit 1945) suchte die Spannungen zwischen den Volksgruppen durch föderative Verfassungsordnungen, aber auch mit Gewalt zu lösen (z. B. Niederschlagung des »kroatischen Frühlings« im Dezember 1971). Mit Schauprozessen (u. a. gegen Erzbischof A. Stepinac, Oktober 1946) sollte der antikommunistische Widerstand gebrochen werden. Jedoch konnten in der 1946 mit Slawonien und Dalmatien zusammengeschlossenen Teilrepublik Kroatien nationalistische Strömungen und Selbstständigkeitsbestrebungen auf Dauer nicht unterdrückt werden. Die Wirtschaftsreformen von 1964/65 stärkten Kroatien. Ab Ende der 80er-Jahre öffnete sich Kroatien dem politischen Pluralismus und führte marktwirtschaftliche Elemente ein. Seit Frühjahr 1989 ging die kroatische Führung zunehmend auf Distanz zur »jugoserbischen« Majorisierungspolitik des serbischen KP-Chefs S. Milošević. Auf der Basis eines neuen Wahlgesetzes (Dezember 1989; geändert 1992 und 1995) kam es am 23. 4. und 6. 5. 1990 zu den ersten freien Wahlen in Kroatien nach 1945; dabei errang die HDZ die absolute Mehrheit der Sitze; Staatspräsident wurde der Vorsitzende der HDZ, F. Tudjman. Im Zuge verschiedener Verfassungsänderungen löste sich Kroatien als »Republik Kroatien« zunehmend aus dem jugoslawischen Staatsverband (u. a. erste Proklamation der Unabhängigkeit am 30. 5. 1990). Am 22. 12. 1990 verabschiedete das Parlament eine neue kroatische Verfassung. In einem Referendum (19. 5. 1991 sprach sich die Bevölkerung (gegen die serbische Minderheit) mit 93,24 % für die Unabhängigkeit Kroatiens aus. Am 25. 6. 1991 proklamierte das Parlament endgültig die Unabhängigkeit Kroatiens (gleichzeitig mit Slowenien; am 23. 12. 1991 von Deutschland, seit 15. 1. 1992 international anerkannt). Angeblich zum Schutz der serbischen Minderheit in Kroatien besetzten serbischen Truppen (u. a. Četnici), unterstützt von der Jugoslawischen Volksarmee, nach blutigen Kämpfen mit der kroatischen Nationalgarde Juli bis Mitte September 1991 ein Drittel des Territoriums von Kroatien (über 10 000 Tote; 260 000 Vertriebene, 700 000 Flüchtlinge ins kroatische Hinterland und nach Ungarn). Kroatien konnte seine Unabhängigkeit behaupten. Dennoch proklamierte die serbische Minderheit Kroatiens am 19. 12. 1991 die »Republik Serbische Krajina«. Am 3. 1. 1992 trat ein von den UN vermittelter 15. Waffenstillstand ein; ab März 1992 erfolgte die Stationierung von rd. 15 000 Soldaten der UN-Schutztruppen UNPROFOR in den serbisch besetzten Gebieten (1995 reduziert). Die UNO richtete in Kroatien die »Schutzzonen« Ost (Ostslawonien), West (Westslawonien), Nord (Banija) und Süd (Krajina) ein. Am 3. 7. 1992 wurde in Kroatisch-Bosnien ein »Kroatischer Staat von Herceg-Bosna« ausgerufen (Hauptstadt: Mostar); fortan unterstützte Kroatien die bosnischen Kroaten. In den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom 2. 8. 1992 und 7. 2. 1993 wurden Tudjman und die HDZ bestätigt. Ende Januar 1993 versuchte Kroatien in der Krajina beziehungsweise in N-Dalmatien, serbisch besetzte Gebiete zurückzuerobern (fortan unter UN-Mandat). Trotz der Schutzzonen führte Kroatien im Mai beziehungsweise August 1995 die Rückeroberung Westslawoniens und der Krajina durch und begann mit ihrer Wiedereingliederung. Durch die dadurch ausgelöste Massenflucht kroatischer Serben (200 000; in die benachbarten Republiken Bosnien und Herzegowina sowie Serbien, v. a. Kosovo) existieren seitdem keine kompakten serbischen Siedlungsgebiete mehr in Kroatien. Am 14. 12. 1995 unterzeichnete Tudjman den im Abkommen von Dayton (21. 11.) paraphierten Frieden von Paris; dabei einigte er sich auch mit dem serbischen Präsidenten S. Milošević über die friedliche Wiedereingliederung Ostslawoniens in den kroatischen Staat (Abkommen vom 12. 11. 1995). Diese erfolgte im Januar 1998; bis dahin verblieb Ostslawonien mit Baranja und Westsyrmien unter UN-Verwaltung. Gegen den autoritären Führungstil Tudjmansund seinen Nepotismus erhob sich zunehmend Kritik. Die vorgezogenen Parlamentswahlen vom 29. 10. 1995 konnte die HDZ erneut gewinnen (45 % der Stimmen); mit der unangefochten führenden Stellung von Präsident Tudjman (wiedergewählt 1997) und seiner HDZ verfestigten sich zunehmend totalitäre Strukturen. Mit Abkommen vom 23. 8. 1996 normalisierten Kroatien und die neue Bundesrepublik Jugoslawien ihre Beziehungen. Mit der Aufnahme in den Europarat (6. 11. 1996) begann die politische Westintegration Kroatiens (unter Beobachtung des Minderheitenschutzes).
 
Die engen Beziehungen Tudjmans und seiner Mitarbeiter zu kroatischen Nationalisten in Bosnien und Herzegowina beeinträchtigten den dortigen Versöhnungsprozess; dies schadete ebenso dem Ansehen Kroatiens im Ausland wie das bis 2000 gespannte Verhältnis zu den Nachbarstaaten und die (trotz eines Programms von Ende Juni 1998) nur schleppende Rückansiedlung und Wiedereingliederung serbischer Flüchtlinge und Vertriebener, v. a. aus der Krajina. Die Parlamentswahlen vom 3. 1. 2000 erbrachten mit dem klaren Sieg eines Bündnisses bisheriger oppositioneller Parteien (v. a. SDP und HSLS) einen Regierungswechsel; Ministerpräsident wurde I. Račan (SDP). Auch die Präsidentschaftswahlen vom 24. 1./7. 2. 2000 bestimmten einen Vertreter der bisherigen Opposition (S. Mesić gegen D. Budisa) zum Nachfolger Tudjmans (✝ 1999). Beide, die neue Regierung und Mesić, wollen sich v. a. für die Aufnahme Kroatiens in die Europäische Union und in die NATO einsetzen sowie die frühere nationalistische kroatische Politik in Bosnien und Herzegowina endgültig beenden. Ende Mai 2000 erfolgte der Beitritt Kroatiens zum NATO-Programm »Partnerschaft für den Frieden«.
 
 
S. Guldescu: History of medieval Croatia (Den Haag 1964);
 L. Hory u. M. Broszat: Der kroat. Ustascha-Staat. 1941-1945 (21965);
 A. Čuvalo: The Croatian national movement, 1966-1972 (New York 1990);
 Š. Djodan: Hrvatsko pitanje 1918-1990 (Zagreb 1991);
 J. G. Reißmüller: Der Krieg vor unserer Haustür. Hintergründe der kroat. Tragödie (1992);
 S. Gazi: A history of Croatia (Neuausg. New York 1993).

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Kro|a|ti|en; -s: Staat in Südosteuropa.

Universal-Lexikon. 2012.