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Eidgenossenschaft
Helvetien; Helvetische Republik; Schweizerische Eidgenossenschaft; Helvetia; Schweiz; Confoederatio Helvetica (lat.)

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Eid|ge|nos|sen|schaft 〈f. 20relig. od. polit. Zusammenschluss, bes. die Schweizerische Eidgenossenschaft

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Eid|ge|nos|sen|schaft:
in der Fügung Schweizerische E. (amtlicher Name der Schweiz).

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Eidgenossenschaft,
 
1) für das städtische Verfassungsleben wichtige Schwurbündnisse der Bürger, die sich seit dem 11./12. Jahrhundert v. a. in Süddeutschland durch Eidesleistung zur Erreichung politischer Ziele verbanden. Die sich meist gegen den Stadtherrn richtende Eidgenossenschaft war ursprünglich auf eine bestimmte Zeit beschränkt, wurde dann aber häufig erneuert (»coniuratio reiterata«) und konnte schließlich zu einer Dauereinrichtung werden. Die Bedeutung der Eidgenossenschaft für die Stadtgemeindebildung lag u. a. in der Ausbildung eines eigenen Rechtskreises sowie der genossenschatlichen Sicherung des inneren Friedens der Stadt.
 
 2) Schweizerische Eidgenossenschaft, Schweiz.
 

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Eid|ge|nos|sen|schaft, die: in der Fügung Schweizerische E. (amtlicher Name der Schweiz).

Universal-Lexikon. 2012.