Pflichtschulen,
in den Gesetzen zur Schulpflicht mancher Länder Deutschlands Schulen, deren Besuch gesetzlich vorgeschrieben ist, sofern von den Erziehungsberechtigten keine weiterführenden Schulen gewählt werden; zu den Pflichtschulen zählen Grund- und Hauptschule (gegebenenfalls Sonderschule) sowie Berufsgrundbildungsjahr als Vollzeitschulen und Berufsschule als Teilzeitschule.
Universal-Lexikon. 2012.