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Ạb|ge|ord|ne|ten|haus 〈n. 12u〉 Sy Abgeordnetenkammer
1. Gesamtheit der Abgeordneten
2. ihr Tagungsort
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Ạb|ge|ord|ne|ten|haus, das:
1. Körperschaft der Abgeordneten.
2. Tagungsgebäude der Abgeordneten.
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Abgeordnetenhaus,
2) in Berlin (West) 1950-90 beziehungsweise in Berlin seit 1990 die gesetzgebende Versammlung.
3) in Preußen 1855-1918 Name der (seit 1849 bestehenden) Zweiten Kammer des Landtags.
4) in Österreich 1861-65 und Österreich-Ungarn für die westliche (zisleithanische) Reichshälfte 1867-1918 die Zweite Kammer des Reichstags.
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Ạb|ge|ord|ne|ten|haus, das: 1. Körperschaft der Abgeordneten. 2. Tagungsgebäude der Abgeordneten.
Universal-Lexikon. 2012.