Akademik

Zulassung
Genehmigung; Approbation; Billigung

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Zu|las|sung 〈f. 20
1. das Zulassen
2. das Zugelassenwerden

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Zu|las|sung, die; -, -en:
1. <o. Pl.> das Zulassen (2); das Zugelassenwerden.
2. (ugs.) Kraftfahrzeugschein.

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Zulassung,
 
die von bestimmten Voraussetzungen abhängige Eröffnung des Zugangs durch eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis. Bedeutsam ist die Zulassung zu Gewerben und Berufen (Berufsfreiheit), z. B. für Rechtsanwälte oder in Heilberufen; verfahrensrechtlich spielt die Zulassung der Revision eine Rolle, im Straßenverkehrsrecht sind Kraftfahrzeuge zulassungspflichtig.

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Zu|las|sung, die; -, -en: 1. <o. Pl.> das Zulassen (2). 2. (ugs.) Kraftfahrzeugschein.

Universal-Lexikon. 2012.