Abbau; Zerlegung; Demontage; Vertragsaufhebung; Enthebung; Demission; Kündigung; Austritt; Absetzung; Vertragsauflösung; Ablösung; Abberufung; Weggang; Abschied; Trennung; Lebewohl; Auseinandergehen; Entthronung; Amtsenthebung; Kassation (veraltet); Amtsentsetzung (österr., schweiz.); Rauswurf (umgangssprachlich); Feuerung (umgangssprachlich); Rausschmiss (umgangssprachlich); Freilassung
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Ent|las|sung [ɛnt'lasʊŋ], die; -, -en:1. das Entlassen:
die Entlassung aus dem Gefängnis.
Zus.: Haftentlassung.
2. Lösung eines Arbeitsvertrags, Kündigung:
nach ihrer Entlassung machte sie zunächst eine Weiterbildung; die Firma droht mit Entlassungen.
Syn.: Massenentlassung.
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Ent|lạs|sung 〈f. 20〉
1. das Entlassen
2. das Entlassenwerden
● seine \Entlassung einreichen; fristlose \Entlassung; nach seiner \Entlassung aus der Haft, aus dem Krankenhaus, der Schule; um seine \Entlassung bitten
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Ent|lạs|sung , die; -, -en:
2.
b) Schreiben, in dem jmdm. seine Entlassung mitgeteilt wird:
seine E. zugestellt bekommen.
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Entlassung,
Recht: 1) im Arbeitsrecht jede durch Kündigung vom Arbeitgeber herbeigeführte Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsschutz); 2) im Beamtenrecht der zur Beendigung des Beamtenverhältnisses führende Vorgang, der entweder unmittelbar durch Gesetz (z. B. bei Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft) oder durch Verwaltungsakt (z. B. wegen der Weigerung, den Diensteid zu leisten) erfolgt. Ferner gibt es die Entlassung auf Verlangen des Beamten, das jederzeit ausgesprochen, jedoch innerhalb von zwei Wochen zurückgenommen werden kann, falls noch keine Entlassungsverfügung zugestellt wurde; 3) im Strafrecht die Aufhebung der Freiheitsentziehung; 4) im bürgerlichen Recht die Entlassung des Nachlasspflegers (§§ 1915, 1886 BGB), des Testamentsvollstreckers (§ 2227 BGB) u. a.
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Universal-Lexikon. 2012.