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Fischerei
Fischfang; Befischung; Fischereitätigkeit; Fischereiwesen; Fischereiwirtschaft

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Fi|sche|rei [fɪʃə'rai̮], die; -:
das gewerbsmäßige Fangen von Fischen:
von der Fischerei leben.
Zus.: Binnenfischerei, Flussfischerei, Hochseefischerei, Küstenfischerei.

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Fi|sche|rei 〈f. 18; unz.〉
1. das Fischen
2. Fang u. Hege von Nutzfischen

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Fi|sche|rei , die; -, -en [mhd. vischerīe]:
1. gewerbsmäßig betriebener Fang von Fischen u. anderen nutzbaren Wassertieren:
von der F. leben.
2. Unternehmen, das Fischerei (1) betreibt.

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Fischerei,
 
einer der ältesten Erwerbszweige; umfasst den Fang von Fischen, Weich- oder Krebstieren, auch die Gewinnung von Seemoos, Korallenmoos, Naturperlen, Bernstein, Schwämmen und Algen. Im Fischereirecht wird häufig auch Fang und Hege von Schildkröten, Fröschen u. a. als Fischerei bezeichnet, der Walfang dagegen nicht. Die Fischerei wird ausgeübt als Berufs-, als Nebenerwerbs- oder als Sportfischerei. Man unterscheidet große und kleine Hochseefischerei, Küstenfischerei und Binnenfischerei einschließlich Teichwirtschaft, wobei unterschiedliche Fischfangmethoden, Fischereigeräte und Fischereifahrzeuge zum Einsatz kommen. Gesetze und internationale Abkommen sollen die Fischerei regulieren, um eine Überfischung der Gewässer zu vermeiden. Mitte der 90er-Jahre waren jedoch schon rd. 70 % der Weltmeere überfischt, d. h. die Fischbestände gingen zurück oder waren bereits ausgerottet. (Fischereirecht, Fischwirtschaft)
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Seeschifffahrt: Güterverkehr, Personenverkehr, Fischerei
 

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Fi|sche|rei, die; - [mhd. vischerīe]: gewerbsmäßig betriebener Fang von Fischen u. anderen nutzbaren Wassertieren: von der F. leben.

Universal-Lexikon. 2012.