Zwei|drịt|tel|mehr|heit 〈f. 20; unz.〉 aus mindestens zwei Dritteln aller Stimmen gebildete Mehrheit
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Zwei|drịt|tel|mehr|heit, die (Politik):
Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
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Zwei|drịt|tel|mehr|heit, die (Politik): Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen: für Verfassungsänderungen ist eine Z. erforderlich.
Universal-Lexikon. 2012.