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Schie|ne ['ʃi:nə], die; -, -n:1. auf einer Trasse verlegter Teil einer Gleisanlage, auf dem sich Schienenfahrzeuge fortbewegen:
Schienen für die Straßenbahn verlegen; ein Wagen ist aus den Schienen gesprungen.
Syn.: ↑ Gleis.
Zus.: Eisenbahnschiene, Straßenbahnschiene.
2. schmale lange Latte aus Metall, Kunststoff o.Ä. mit einer Rille, in der Rollen o.Ä. laufen:
die Rollen der Gardine laufen in einer Schiene.
3. (Med.) Stütze aus Holz, Metall, Kunststoff o.Ä., mit der verletzte Gliedmaßen ruhig gestellt werden:
sie muss die Schiene mehrere Wochen lang tragen.
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Schie|ne 〈f. 19〉
1. aus Stahl gewalzter Profilstab als Fahrbahn für Schienenfahrzeuge (Eisenbahn\Schiene, Straßenbahn\Schiene)
2. 〈Med.〉 Gerät aus festem od. biegsamem Material zum Verstärken von Verbänden u. Bandagen mit dem Zweck der Ruhigstellung u. Feststellung von Knochenbrüchen u. Gelenken
3. arm- bzw. beinbedeckender Teil der Rüstung (Arm\Schiene, Bein\Schiene)
4. 〈fig.〉 Richtung, Weg
● die Bahn läuft auf \Schienen; auf welcher \Schiene fährst du? 〈fig.; umg.〉 welche Ziele hast du?; aus den \Schienen springen entgleisen; einen Arm in der \Schiene tragen [<mhd. schine „schmaler Metall-, Holzstreifen“, ahd. scina „Nadel“; zu idg. *skei- „schneiden, trennen, spalten“]
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Schie|ne , die; -, -n [mhd. schine, ahd. scina = Schienbein; Holz-, Metallleiste, zu einem Verb mit der Bed. »schneiden, spalten, trennen« (vgl. z. B. lat. scindere, ↑ Szission) u. eigtl. = abgespaltenes Stück, Span]:
1. [seit dem 18. Jh.] aus Profilstahl bestehender, auf einer Trasse verlegter Teil einer Gleisanlage, auf dem sich Schienenfahrzeuge fortbewegen:
-n [für die Straßenbahn] legen;
der Zug ist aus den -n gesprungen (entgleist);
☆ etw. auf die S. setzen (dafür sorgen, dass etw. stattfindet, entsteht, verwirklicht wird).
2.
a) schmale lange Latte aus Metall, Holz, Kunststoff o. Ä. mit einem Steg od. einer Rille als führende Vorrichtung für Teile, die durch Gleiten od. Rollen zu bewegen sind:
-n für den Flaschenzug;
b) schmale Leiste (meist aus Metall) mit einer Rille zum Zusammenhalten einzelner Teile, zum Schutz od. als Zierde:
an den Kanten der Stufen sind -n aus Messing angebracht.
3. (Med.) (aus Holz, Metall, Kunststoff o. Ä. hergestellte) Stütze, die dazu dient, verletzte Gliedmaßen ruhig zu stellen od. (bei Kindern) gelockerte [Milch]zähne zu fixieren.
4. Reißschiene.
5. (in einem Schalt- od. Kraftwerk) stabile, starke, nicht isolierte elektrische Leitung.
6. (früher) aus einer gebogenen Platte bestehender Teil der Rüstung, der Arme od. Beine bedeckt.
7. (Jargon) Weg, Bahn, Kurs:
auf derselben politischen S. bleiben.
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Schiene,
1) allgemein: 1) steg- oder rillenförmige Führungsvorrichtung für Rollen, Räder (Laufschiene), gleitend verschiebbare Teile u. Ä.; 2) Stütz-, Verstärkungs- oder Zierelement.
2) Medizin: Stützvorrichtung zur Ruhigstellung, Fixierung oder Entlastung von Gliedmaßen oder Gliedmaßenabschnitten bei Knochenbrüchen, Gelenkerkrankungen, Entzündungen, Verletzungen oder operativen Eingriffen. Schienen bestehen aus festem oder biegsamem Material (Metall, Kunststoff, Gips, Draht) und werden in Form von Schienenverbänden bei Transport (Cramer-Schiene) und ambulanter Versorgung oder als schalenförmige, im Kniegelenkbereich nach Bedarf abgewinkelte Lagerungsschiene für die Hochbettung eines Beins bei stationärer Behandlung angewendet, z. B. als Braun-Schiene zur Bettung mit gebeugtem, als Volkmann-Schiene mit gestrecktem Knie, teils mit Zugvorrichtung zur Bewegungstherapie. Als orthopädischer Apparat ermöglicht die Gehschiene, eine Metallschienenverbindung zwischen Oberschenkel und Becken, Gehbewegungen ohne direkte Belastung des Hüftgelenks oder unter völliger Entlastung des ganzen Beins (Thomas-Schiene). Ähnlichen Zwecken dienen Schienenhülsenapparate aus Lederhülsen und Stahlschienen mit Gelenkverbindungen, die bei schlaffer Lähmung, Gelenk- oder Knochenerkrankungen eingesetzt werden.
3) Verkehrswesen: Bestandteil des Gleises für Schienenfahrzeuge. Die Schienen tragen die Verkehrslast und führen die Fahrzeuge im Gleis, auf elektrischen Bahnen leiten sie den Fahrstrom zum Unterwerk zurück, mit Gleisschaltmitteln übernehmen sie auch Funktionen der Signaltechnik. Die Schienen unterscheiden sich hinsichtlich Querschnitt, längenbezogener Masse (in kg/m) und Länge.
Nach hölzernen wurden ab Mitte des 18. Jahrhunderts in englischen Bergwerken gusseiserne, ab 1820 gewalzte Schienen (John Berkinshaw) benutzt. Die in Amerika von Robert Livingston Stevens (* 1787, ✝ 1856) entwickelten und von Charles Baker Vignoles (* 1792, ✝ 1875) in England eingeführten Breitfußschienen sind heute allgemein üblich. Sie besitzen einen profilierten Kopf mit abgerundetem, biegesteifem Steg und breitem Fuß. Rillenschienen, eine Sonderform der Breitfußschienen, können in Straßen verlegt werden. Für Feld- und Grubenbahnen sowie Kranbahnen werden Sonderprofile verwendet. Die Schienen der ersten deutschen Eisenbahn (1835) hatten eine längenbezogene Masse von 12 kg/m. Mit zunehmenden Anforderungen wurden immer schwerere Schienen hergestellt: bis 49 kg/m (S 49) und 54 kg/m (S 54); seit 1969 europäisches Standardprofil mit 60 kg/m (UIC S 60). Besonders in den USA wurden Schienen bis 77 kg/m eingebaut. Schienen werden aus hochwertigem Stahl (Zugfestigkeit 700-900 N/mm2 für normal und 1 000-1 200 N/mm2 für hoch belastete Gleise und Weichenteile) gewalzt. Die Länge einer Schiene betrug zunächst nur wenige Meter, Ende der 30er-Jahre bis zu 60 m; seit 1995 werden 120 m lange Schienen gewalzt, womit sich die Zahl der Schweißstellen im Gleis vermindern lässt (Eisenbahnoberbau).
Schienenauszugsvorrichtungen, besonders an Eisenbahnbrücken mit mehr als 60 m Stützweite zum Ausgleich der temperaturabhängigen Längenänderung, bestehen aus zwei schräg geschnittenen, längs beweglichen Schienenenden, die auf einer gemeinsamen Unterlagsplatte aufliegen.
G. Führer: Gleiskonstruktionen (Berlin-Ost 1987);
Weitere Literatur: Gleisbau.
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Schie|ne, die; -, -n [mhd. schine, ahd. scina = Schienbein; Holz-, Metallleiste, zu einem Verb mit der Bed. „schneiden, spalten, trennen“ (vgl. z. B. lat. scindere, ↑Szission) u. eigtl. = abgespaltenes Stück, Span; 1: seit dem 18. Jh.]: 1. aus Profilstahl bestehender, auf einer Trasse verlegter Teil einer Gleisanlage, auf dem sich Schienenfahrzeuge fortbewegen: -n [für die Straßenbahn] legen; diese Fahrzeuge sind an -n gebunden; der Kran bewegt sich, fährt auf -n; der Zug ist aus den -n gesprungen (entgleist); der Verkehr hat sich von der S. auf die Straße verlagert (die Eisenbahn hat gegenüber dem Straßenverkehr an Bedeutung verloren); *jmdn. aus den -n werfen (seltener; jmdn. aus der gewohnten Ordnung reißen). 2. a) schmale lange Latte aus Metall, Holz, Kunststoff o. Ä. mit einem Steg od. einer Rille als führende Vorrichtung für Teile, die durch Gleiten od. Rollen zu bewegen sind: -n für den Flaschenzug; die Rollen der Gardine laufen in einer S.; b) schmale Leiste (meist aus Metall) mit einer Rille zum Zusammenhalten einzelner Teile, zum Schutz od. als Zierde: an den Kanten der Stufen sind -n aus Messing angebracht. 3. (Med.) (aus Holz, Metall, Kunststoff o. Ä. hergestellte) Stütze, die dazu dient, verletzte Gliedmaßen ruhig zu stellen od. (bei Kindern) gelockerte [Milch]zähne zu fixieren. 4. Reißschiene. 5. (in einem Schalt- od. Kraftwerk) stabile, starke, nicht isolierte elektrische Leitung. 6. (früher) aus einer gebogenen Platte bestehender Teil der Rüstung, der Arme od. Beine bedeckt. 7. (Jargon) Weg, Bahn, Kurs: auf derselben politischen S. bleiben; Über die S. der Schickeria und der Boheme ... werde sich Aids weiter ausbreiten (Spiegel 18, 1985, 235); ein Austausch über die S. (das Medium) Fernsehen.
Universal-Lexikon. 2012.