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Kriegserklärung
Kriegs|er|klä|rung 〈f. 20förmliche Ansage des Krieges

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Kriegs|er|klä|rung, die [ von frz. déclaration de guerre]:
formelle Ankündigung der Kriegsabsichten.

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Kriegs|erklärung,
 
die den Feindseligkeiten zwischen Staaten vorausgehende unzweideutige Benachrichtigung über den Beginn des Kriegszustandes, auch als bedingte Erklärung in Form eines befristeten Ultimatums. Ungeachtet der in dem III. Haager Abkommen vom 18. 10. 1907 über den Beginn der Feindseligkeiten festgelegten Verpflichtung werden Kriege in neuerer Zeit meist ohne Kriegserklärung begonnen. Die rechtlichen Wirkungen des Kriegszustandes treten auch ohne Kriegserklärung ein. (Kriegsrecht)
 

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Kriegs|er|klä|rung, die [LÜ von frz. déclaration de guerre]: formelle Ankündigung der Kriegsabsichten.

Universal-Lexikon. 2012.