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Abhängigkeit
Zusammenhang; Verhältnis; Beziehung; Verbindung; Relation; Bezug; Verknüpfung; Wechselbeziehung; Unselbständigkeit; Hörigkeit; Unmündigkeit; Laster; Abhängigkeitserkrankung; Sucht; Suchtverhalten; Interdependenz

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Ab|hän|gig|keit ['aphɛŋɪçkai̮t], die; -, -en:
a) das Abhängigsein (a):
die Abhängigkeit der Arbeitsplätze von der Konjunktur.
Zus.: Exportabhängigkeit, Importabhängigkeit, Temperaturabhängigkeit.
b) das Abhängigsein (b):
finanzielle Abhängigkeit; Abhängigkeit von Alkohol und Drogen.
Zus.: Alkoholabhängigkeit, Drogenabhängigkeit.

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Ạb|hän|gig|keit 〈f. 20
1. abhängige Beschaffenheit
2. Drogen- od. Arzneimittelsucht
● physische, psychische \Abhängigkeit

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Ạb|hän|gig|keit , die; -, -en:
1. das ↑ Abhängigsein (1 b):
die wirtschaftliche, politische A. von einem anderen Land;
jmdn. seine A. fühlen lassen;
in A. von jmdm. geraten.
2. das ↑ Abhängigsein (1 a, 2).

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I
Abhängigkeit,
 
1) Mathematik, formale Logik: Sind mehrere Begriffe oder Dinge (z. B. Größen, Eigenschaften, Ausdrücke, Aussageformen) durch bestimmte Zusammenhänge, Gesetzmäßigkeiten, Relationen u. a. miteinander verknüpft, so werden sie als (voneinander) abhängig bezeichnet, d. h., es besteht eine Abhängigkeit zwischen ihnen (Gegensatz Unabhängigkeit). Eine explizite Abhängigkeit liegt vor, wenn eine Aussage der Form »A hängt von A1, A2,. .., An ab« gemacht werden kann; ein Beispiel dafür ist die Abhängigkeit der Variablen y des Wertebereichs einer Funktion f von der unabhängigen Variablen x ihres Definitionsbereichs. Eine Aussage der Form »A1, A2,. .., An sind untereinander abhängig« drückt eine implizite Abhängigkeit aus. Beispiel dafür ist die aus y = f (x ) hervorgehende Gleichung der Form F (x, y ) = 0. - Formallogisch gesehen ist jede Abhängigkeit eine dreistellige Relation.
 
In der Mathematik kennt man weitere auf die betrachtete mathematische Struktur bezogene Abhängigkeit, z. B. die lineare Abhängigkeit von Vektoren (Vektorraum), die algebraische Abhängigkeit von Elementen eines Körpers oder die funktionale Abhängigkeit von Funktionen bei Verschwinden ihrer Funktionaldeterminante.
 
 2) Medizin und Pharmazie: Überbegriff für verschiedene Formen des Missbrauchs von Drogen oder Arzneimitteln. Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation ist Abhängigkeit »ein (seelischer und oft auch körperlicher) Zustand, der durch den Drang charakterisiert ist, den betreffenden Stoff periodisch und wiederholt einzunehmen, um dessen psychische Effekte zu erleben und in manchen Fällen auch, um die unangenehmen Wirkungen seines Fehlens zu vermeiden«. Unterformen der Abhängigkeit, zwischen denen fließende Übergänge bestehen, sind die Gewohnheitsbildung und die Sucht. Bei der Gewohnheitsbildung besteht das dringende Verlangen zur regelmäßigen Einnahme einer bestimmten Substanz, um dadurch in einen euphorischen Zustand zu geraten (psychische Abhängigkeit). Bei der Sucht kommt zur psychischen die körperliche Abhängigkeit hinzu, d. h., nach Absetzen des Stoffes treten schwere körperliche Entziehungssymptome auf, die dazu zwingen, die Einnahme des Mittels fortzusetzen und es aus diesem Grund unter allen Umständen zu bekommen. Außerdem muss bei der Sucht die Menge (Dosis) des Stoffes erhöht werden, um bei wiederholter Einnahme dieselbe Wirkung zu erreichen (so genannte Toleranzentwicklung).
 
 3) Pädagogik, Psychologie: Zustand, in dem der einzelne psychisch und/oder physisch in seinem Dasein, Fühlen, Denken oder Handeln durch andere Menschen, Institutionen, Dinge oder Vorstellungen wesentlich bestimmt ist. Im Rahmen der Sozialisation besteht eine Abhängigkeit des Kindes von der Bezugsperson, die durch die Mündigkeit abgelöst werden kann. Zwanghafte Abhängigkeit tritt als Hörigkeit gegenüber Mitmenschen, Abhängigkeit von Rauschmitteln (Drogenabhängigkeit), auch als Überwertigkeit von Gedanken oder Vorstellungen (Zwang) in Erscheinung.
 
 4) Philosophie: Dependẹnz, in der Neuzeit Grundbegriff der Naturwissenschaften (Ursache-Wirkungs-Verhältnis; Abhängigkeit von Gesetzmäßigkeit und Prognose) und der Sozialwissenschaften (Abhängigkeitsverhältnis von Individuum und Staat oder Klasse). Die Erforschung von Abhängigkeiten unter der Voraussetzung einer gerichteten (funktionalen, kausalen) Bestimmtheit eines Objekts durch das andere stellt einen wichtigen Schritt der wissenschaftlichen Erkenntnis dar.
 
 5) Soziologie: die Einbindung eines Individuums in übergeordnete Sach- und/oder Personenzusammenhänge, die ihrerseits (zwingend) bestimmte Verhaltensmuster und -weisen präjudizieren; z. B. betrieblich-technische Abläufe (funktionelle Abhängigkeit), hierarchisch strukturierte Systeme (hierarchische Abhängigkeit).
 
 6) Sprachwissenschaft: die Dependenz.
 
 7) Stochastik: 1) statistische Abhängigkeit, umgangssprachliche Bezeichnung für Zusammenhänge zwischen zufälligen Größen, z. B. zwischen den beiden Ereignissen »eine aus einer Grundgesamtheit ausgewählte Person ist Raucher« und »die Person hat Lungenkrebs«; 2) stochastische Abhängigkeit, Gegensatz zur stochastischen Unabhängigkeit (Wahrscheinlichkeitstheorie). Es gibt viele Arten der stochastischen Abhängigkeit; das bekannteste Abhängigkeitsmaß ist die Korrelation.
II
Abhängigkeit,
 
Systemabhängigkeit, abhängige Variable.

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Ạb|hän|gig|keit, die; -, -en: 1. das Abhängigsein (1 b): die wirtschaftliche, politische A. von einem anderen Land; Nach dem Grundgesetz ist ... es unvereinbar, wenn Abgeordnete sich gleichzeitig in die finanzielle A. eines Interessenverbandes begeben (Woche 28. 2. 97, 2); jmdn. seine A. fühlen lassen; Diplompsychologen ... mit Erfahrung im Bereich A. (Drogenabhängigkeit; Saarbr. Zeitung 6./7. 10. 79, 50); die Geschichte eines älteren Mannes, der in die A. von einer Frau gerät - eine erotische und sexuelle A. (Reich-Ranicki, Th. Mann 131); die Jagd nach dem Glück macht krank und schafft -en (Hörzu 35, 1974, 54). 2. das Abhängigsein (1 a; 2).

Universal-Lexikon. 2012.