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Herzogtum
Hẹr|zog|tum 〈n. 12uHerrschaftsbezirk eines Herzogs

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Hẹr|zog|tum, das; -s, …tümer [mhd., spätahd. herzog(en)tuom]:
Territorium mit einem Herzog als Oberhaupt; Besitz, Herrschaftsbereich eines Herzogs.

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Herzogtum,
 
Bezeichnung für den Herrschaftsraum eines Herzogs, aber auch für den Inhalt der Herrschaftsausübung selbst (in den Quellen u. a. lateinisch regnum beziehungsweise regna, auch ducatus genannt). Es wird (zum Teil) auch zwischen Amts-, Gebiets- und Titel-Herzogtum unterschieden. - Um 1200 gab es im Heiligen Römischen Reich außer den aus den »alten« Stammesherzogtümern hervorgegangenen Herzogtum Sachsen, Bayern, Lothringen und Schwaben folgende Herzogtümer: Kärnten, Limburg, Brabant, (Ober-)Lothringen, Pommern, Österreich, Nieder- und Oberschlesien, Steiermark. Aus dem Gebiet des 1180 untergegangenen Stammesherzogtum Sachsen wurden die Herzogtümer (Ost-)Sachsen (Askanier; ab 1260 in die Herzogtümer Sachsen-Lauenburg und Sachsen-Wittenberg geteilt; ab 1423 durch Belehnung der Wettiner mit der Mark Meißen verbunden), Westfalen (Erzbistum Köln) und Braunschweig-Lüneburg gebildet. Das Herzogtum Schwaben löste sich nach dem Ende der Staufer (1268) auf. Zwischen dem 14. und dem 18. Jahrhundert entstanden die Herzogtümer Geldern, Mecklenburg, Luxemburg, Jülich, Berg, Krain, Kleve, Holstein, Württemberg, Preußen (unter polnischer Lehnshoheit), Oldenburg. - Nach 1806 wurden in Deutschland einige der Herzogtümer zu Großherzogtümern erhoben (Großherzog; Deutsches Reich, Übersicht), außerdem die Herzogtümer Nassau-Usingen und Anhalt-Bernburg, Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen (beide 1807) sowie Nassau-Weilburg (1817) gebildet. Nur Anhalt, Braunschweig und die sächsischen Fürstentümer Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha, Sachsen-Meiningen hatten als Herzogtümer bis 1918 Bestand. - Herzogtümer gab es auch in Italien, Frankreich, Böhmen und Polen (in letzteren beiden Vorstufe des nationalen Königtums), nicht aber in England. - Die neuere Forschung stellt das bisherige Verständnis der Stammesbildung und der Herausbildung von Stammesherzogtümern infrage.
 
Literatur:
 
H.-W. Goetz: »Dux« und »Ducatus«. Begriffs- u. verfassungsgeschichtl. Unterss. zur Entstehung des sogenannten »jüngeren« Stammesherzogtums an der Wende vom 9. zum 10. Jh. (21981).
 

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Hẹr|zog|tum, das; -s, ...tümer [mhd., spätahd. herzog(en)tuom]: Territorium mit einem Herzog als Oberhaupt; Besitz, Herrschaftsbereich eines Herzogs: Er besitzt mehrere Herzogtümer. Das ist Schwaben, ist Bayern und Österreich. Drei Herzogtümer. Das ganze Reich hat sieben (Hacks, Stücke 9).

Universal-Lexikon. 2012.