Teich|wirt|schaft 〈f. 20; unz.〉 Fischzucht in Teichen
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Teich|wirt|schaft, die (Fachspr.):
Wirtschaftszweig, der Fischwirtschaft u. Fischzucht in Teichen betreibt.
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Teichwirtschaft,
die in künstlichen oder natürlichen Teichen, die aufgefüllt und abgelassen werden können, betriebene Fischzucht. Abgelassen werden die Teiche v. a. für das Fangen der Fische, die Bearbeitung und Düngung des Teichbodens und dessen Trockenlegung. Das Wiederauffüllen wird als Bespannen bezeichnet. Himmelsteiche erhalten nur Regenwasser und sind selten ablassbar; die mit Quell-, Bach- oder Flusswasser gespeisten Teiche sind, wie die Forellenteiche, ständig stark durchströmt oder haben, wie die Karpfenteiche, nur zeitweiligen geringen Zufluss. Ablassen und Einstellung des Wasserspiegels ermöglichen Teichmönche, in den Boden eingelassene Holz- oder Betonkästen mit Sieben und Stellbrettern, die das Wasser aus Karpfenteichen vom Grunde, aus Forellenteichen von der Oberfläche abziehen. Der Boden der Teiche besitzt Gräben und ist gegen den Auslauf geneigt; beim Ablassen sammeln sich die Fische in der Fischgrube oder mit abfließendem Wasser hinter dem Mönch, wo sie abgefischt werden.
Die unter mitteleuropäischen Bedingungen in der Teichwirtschaft gezüchteten Fische werden in Kaltwasserfische (Regenbogen- und Bachforelle, Äsche und Bachsaibling) sowie Warmwasserfische (insbesondere Karpfen, neuerdings Silber-, Marmor- und Grasfisch) unterteilt.
Lb. der T., hg. v. W. Schäperclaus u. a. (41998).
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Teich|wirt|schaft, die (Fachspr.): Wirtschaftszweig, der Fischwirtschaft u. Fischzucht in Teichen betreibt.
Universal-Lexikon. 2012.