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Si|che|rung ['zɪçərʊŋ], die; -, -en:1. <ohne Plural> das Sichern, Schützen, Sicherstellen; etwas dem Schutz, der Sicherheit Dienendes:
sich um die Sicherung des Landes bemühen.
Syn.: ↑ Schutz.
Zus.: Absicherung, Friedenssicherung, Grenzsicherung.
2. Vorrichtung zum Schutz oder zur Sicherheit:
das Gewehr hat eine Sicherung; die Sicherung [der elektrischen Leitung] ist durchgebrannt.
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Sị|che|rung 〈f. 20〉
I 〈unz.〉
1. das Sichern, Schutz, Verwahrung
2. 〈Mil.〉 Schutzmaßnahme gegen Überfall
● zur \Sicherung des Friedens
II 〈zählb.〉
1. Vorrichtung, die das selbsttätige Lösen eines Maschinenteils verhindert
2. Hebel an Schusswaffen, der das unbeabsichtigte Lösen eines Schusses verhindern soll
3. Vorrichtung, die den Stromfluss bei Überlastung des Netzes od. Überschreitung eines bestimmten Wertes unterbricht (Schmelz\Sicherung)
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Sị|che|rung, die; -, -en [mhd. sicherunge = Bürgschaft, Schutz]:
1.
a) das Sichern, Schützen, Sicherstellen:
die S. der Arbeitsplätze hat Vorrang;
Maßnahmen zur S. des Friedens;
b) etw. dem Schutz, dem Sichersein Dienendes:
das Netz sozialer -en (die gesetzlich verankerten sozialen Leistungen, die die einzelnen Bürger u. Bürgerinnen vor sozialer Not schützen);
2.
a) (Elektrot.) Vorrichtung, durch die [mithilfe eines dünnen, bei Überhitzung schmelzenden Drahtes] ein Stromkreis unterbrochen wird, falls die entsprechende Leitung zu stark belastet ist od. in ihr eine Störung, ein Kurzschluss auftritt:
eine S. von 10 Ampere;
die S. ist durchgebrannt, herausgesprungen;
☆ jmdm. brennt die S. durch (ugs.; jmd. verliert die Beherrschung, die Kontrolle über sich selbst);
b) technische Vorrichtung, mit der etw. so gesichert wird, dass es nicht von selbst aufgehen, wegrutschen, losgehen kann:
jede Schusswaffe muss eine S. haben.
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Sicherung,
Schmelzsicherung, selbsttätig wirkendes Schaltgerät zum einmaligen Unterbrechen von Strompfaden bei Kurzschluss oder Überlastung. Prinzipiell ist die Sicherung ein dünner Draht, der als kurzes Leitungsstück in einen elektrischen Stromkreis eingefügt wird. Wenn der hindurchfließende Strom über eine bestimmte Zeit einen zulässigen Wert überschreitet, schmilzt der Draht unter der Wirkung der Stromwärme und unterbricht dadurch den Stromkreis, bevor die Hauptleitungen (z. B. an der Isolierung) oder das angeschlossene Gerät beschädigt werden.
Der Schmelzdraht ist in einer geschlossenen, mit einem Löschmittel (meist Quarzsand) gefüllten Patrone (Sicherungspatrone, Sicherungseinsatz, Schmelzeinsatz) eingebettet. Schraubsicherungen bestehen aus (Keramik-)Sockel, Passschraube, Sicherungseinsatz und Schraubkappe mit Glasfenster. Die Sicherungseinsätze enthalten einen oder mehrere Schmelzleiter und einen Haltedraht, an dem ein für jede Nennstromstärke anders gefärbtes Plättchen, der Unterbrechungsmelder, befestigt ist. Schmilzt der Schmelzleiter, wird auch der Haltedraht unterbrochen und das farbige Plättchen abgeworfen. Die Fußkontakte der Sicherungseinsätze haben je nach Nennstrom verschieden große Durchmesser, die auf den Passring im Sockel abgestimmt sein müssen. Schmelzsicherungen werden für Stromstärken von 0,5 mA bis 3 500 A gefertigt. Sie sind für Nennspannungen von 2 V (Niederspannungssicherung) bis 30 kV (Hochspannungssicherung) ausgelegt. Bei den v. a. im Haushalt verwendeten Leitungsschutzsicherung (LS-Sicherung) unterscheidet man nach dem Verhalten bei stoßartiger Belastung zwischen flinken Sicherungen (schalten bei fünffachem Nennstrom nach etwa 0,1 s ab) und trägen Sicherungen (schalten nach 1 s ab). Diese Niederspannungssicherungen werden oft durch einen Leitungsschutzschalter (»Sicherungsautomat«) ersetzt, der definitionsgemäß nicht zu den Sicherungen zählt, da er beliebig oft betätigt werden kann. »Sicherungsautomaten« arbeiten mit elektromagnetischen Auslöser, der ab einem bestimmten Überstrom das Schaltwerk unverzögert betätigt; im Bereich niedriger Überströme wirkt ein thermischer Bimetallauslöser verzögert, damit nicht bereits eine kurzzeitige, vorübergehend zulässige Überlastung zu unnötiger Betriebsunterbrechung führt. Als Gerätesicherungen (Feinsicherungen) dienen G-Sicherungen (Glasröhrchensicherungen), bei denen sich der Schmelzleiter in einem Glasröhrchen befindet, das an den Stirnseiten mit Kontaktklappen abgeschlossen ist. (Fehlerstromschutzschalter)
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Sị|che|rung, die; -, -en [mhd. sicherunge = Bürgschaft, Schutz]: 1. a) das Sichern, Schützen, Sicherstellen: die Erhaltung und S. des Bestehenden; die S. der Arbeitsplätze hat Vorrang; Maßnahmen zur S. des Friedens; ihr müsst euren Beitrag leisten zur S. des Gleichgewichts (Saarbr. Zeitung 8./9. 12. 79, 3); b) etw. dem Schutz, dem Sichersein Dienendes: eine Politik des knappen Geldes als S. gegen Inflation; ... vermochte Hitler mithilfe scheinbar legaler Manipulationen rasch die schwachen -en innerhalb seines Kabinetts zu überspielen (Fraenkel, Staat 207); das Netz sozialer -en (die gesetzlich verankerten sozialen Leistungen, die den einzelnen Bürger vor sozialer Not schützen); c) (Wirtsch.) ↑Sicherheit (5). 2. a) (Elektrot.) Vorrichtung, durch die [mithilfe eines dünnen, bei Überhitzung schmelzenden Drahtes] ein Stromkreis unterbrochen wird, falls die entsprechende Leitung zu stark belastet ist od. in ihr eine Störung, ein Kurzschluss auftritt: eine S. von 10 Ampere; die S. ist durchgebrannt, herausgesprungen; Kurz vor Mittag haute es die -en durch. Mit einem Schlag standen die Maschinen still (Fels, Sünden 87); *jmdm. brennt die S. durch (ugs.; jmd. verliert die Beherrschung, die Kontrolle über sich selbst); b) technische Vorrichtung, mit der etw. so gesichert wird, dass es nicht von selbst aufgehen, wegrutschen, losgehen kann: jede Schusswaffe muss eine S. haben; Der Lastwagen hielt. Ich nahm die Haken aus der S., klappte den Verschlag herunter und sprang ... ab (Bieler, Bonifaz 58).
Universal-Lexikon. 2012.