Kapitale (veraltend)
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Haupt|stadt ['hau̮ptʃtat], die; -, Hauptstädte ['hau̮ptʃtɛ:tə]:Stadt mit dem Sitz der Regierung eines Staates:
die Hauptstadt von Deutschland ist Berlin.
Zus.: Landeshauptstadt, Provinzhauptstadt.
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Haupt|stadt 〈f. 7u〉 Stadt mit dem Sitz der Regierung (eines Staates)
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Haupt|stadt, die [mhd. houbetstat]:
[politisch bedeutendste] Stadt eines Landes, in der sich (in der Regel) der Regierungssitz befindet (Abk.: Hptst.)
Dazu:
Haupt|städ|ter, der;
Haupt|städ|te|rin, die.
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Hauptstadt,
die Stadt, in der Regierung und Parlament eines Staates ihren Sitz haben, oft die größte Stadt. In Bundesstaaten unterscheidet man Bundes- und Landeshauptstadt. Oft wird eine eigene Bundeshauptstadt mit einem Bundesdistrikt gegründet, um keine Landeshauptstadt zu bevorzugen, z. B. Washington (D. C.), Canberra, Neu-Delhi, Brasília. - Hauptstadt Deutschlands ist nach dem Einigungsvertrag Berlin. Der Umzug von Bundestag und Bundesregierung von Bonn nach Berlin erfolgt nach Maßgabe des Berlin/Bonn-Gesetzes vom 26. 4. 1994. Am 27. 9. 1996 beschloss der Bundesrat, seinen Sitz ebenfalls nach Berlin zu verlegen.
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Haupt|stadt, die [mhd. houbetstat]: [größte] Stadt eines Landes, in der sich der Regierungssitz befindet.
Universal-Lexikon. 2012.