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Interessenverbände
Interẹssenverbände,
 
freiwillige Zusammenschlüsse von Personen oder Korporationen zu dem Zweck, die aus ähnlichen Existenzbedingungen der Mitglieder hervorgehenden Belange zu regeln und zu vertreten; dazu gehören solche Belange, 1) die nicht alle Bevölkerungsteile oder nicht alle gleichermaßen treffen (wie bei den Steuerzahlerverbänden); 2) die nur auf Kosten der Belange anderer Bevölkerungsteile berücksichtigt werden können; 3) deren Regelung nicht oder nicht vorzugsweise zu den Obliegenheiten des staatlich-politischen Organisationsbereichs gehört. Daraus ergibt sich eine dreifache Vertretungsrichtung, nämlich gegen andere organisierte Interessen und deren Träger, in Bezug auf die Öffentlichkeit ganz allgemein und gegenüber Parlamenten, Regierungen, Parteien, Behörden.
 
Die Existenz starker Interessenverbände ist charakteristisch für die pluralistische Industriegesellschaft. Zum Teil vertreten sie durch besondere historische Umstände entstandene Belange (z. B. Vertriebenen-, Kriegsopferverbände), zum Teil strukturell bedingte Belange (z. B. Verbraucher-, Bauernverbände). Zur zweiten Gruppen zählen besonders Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Durch systematische Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations) werben viele Interessenverbände um Verständnis und Unterstützung; sie suchen u. a. auch Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. In solcher Funktion rechnen die Interessenverbände zu den Pressuregroups.
 
Literatur:
 
G. Triesch u. W. Ockenfels: I. in Dtl. (1995).

Universal-Lexikon. 2012.