Be|rufs|schu|le 〈f. 19〉 auf den allgemeinbildenden Schulen aufbauende Pflichtschule zur Weiterbildung berufstätiger, in der Ausbildung befindlicher od. auch arbeitsloser Jugendlicher
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Be|rufs|schu|le , die:
Schule, die neben der praktischen Berufsausbildung im Betrieb ein- bis zweimal wöchentlich besucht wird.
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Berufsschule,
Teilzeitpflichtschule für Auszubildende in anerkannten Berufsausbildungen sowie für Jungarbeiter(innen); als berufsbegleitende Schule wird die Berufsschule i. d. R. drei Jahre besucht. Die Berufsschulpflicht endet mit dem 18. Lebensjahr, kann sich aber auch darüber hinaus erstrecken; sie richtet sich bei Auszubildenden in Dauer, Art und Abschluss nach dem Berufsausbildungsverhältnis. Wöchentlich werden 8-12 Stunden unterrichtet, die beim Teilzeitunterricht auf ein bis zwei Wochentage verteilt sind; beim Blockunterricht wird in mehreren zusammenhängenden Teilabschnitten (insgesamt 13 Wochen im Jahr) Vollzeitunterricht erteilt. Block- und Teilzeitunterricht können auch kombiniert sein. Die Berufsschulen sind überwiegend nach Fachrichtungen gegliedert (kaufmännische, gewerbliche, haus- und landwirtschaftliche Berufsschulen) und führen Einberufsklassen, zum Teil auch Berufsgruppenklassen. Der Berufsschule zugeordnet ist auch die Berufsgrundbildung, die für Schulentlassene (mit und ohne Abschluss der - je nach Land - 9. oder 10. Hauptschulklasse oder anderer Schulen) ohne Arbeits- und Ausbildungsplatz gedacht ist. - Für Absolventen von Sonderschulen gibt es Berufssonderschulen oder -klassen und zum Teil die praktische Ausbildung in Berufsbildungswerken. - Die Bezeichnung Berufsschule wurde 1921 eingeführt, 1938 wurde das vielfach schon praktizierte »duale System« institutionalisiert. (berufliche Bildung)
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Be|rufs|schu|le, die: Schule, die neben der praktischen Berufsausbildung im Betrieb ein- bis zweimal wöchentlich besucht werden muss.
Universal-Lexikon. 2012.