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Abschluss
Schluss; Finitum; Zweck; Ziel (von); Ergebnis (von); Ende; Erledigung; Einstellung; Beendigung; Terminierung; Beendung; Trade

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Ab|schluss ['apʃlʊs], der; -es, Abschlüsse ['apʃlʏsə]:
1. <ohne Plural> Beendigung, das Abschließen:
ein schneller Abschluss; nach Abschluss der Verhandlungen.
Syn.: Ausgang, Ausklang (geh.), Ende, Schluss;
etwas zum Abschluss bringen: etwas beenden:
die Entwicklungsarbeiten zum Abschluss bringen.
Syn.: etwas abschließen, etwas ad acta legen (bildungsspr.), etwas einstellen, etwas fertig machen, etwas fertigstellen, etwas schließen, etwas über die Bühne bringen (ugs.), etwas unter Dach und Fach bringen.
2. abschließender, oft verzierender Teil an etwas:
der obere Abschluss des Kleides, der Tapete.
Syn.: Besatz, Borte.
3.
a) das Abschließen (5):
zum Abschluss eines Vertrages ist es noch nicht gekommen.
Syn.: Abmachung, Absprache, Arrangement, Übereinkunft, Verabredung.
b) geschäftliche Vereinbarung, abgeschlossenes Geschäft:
einen Abschluss tätigen, feiern.
Syn.: Abkommen, Abmachung, Absprache, Arrangement, Übereinkunft, Verabredung, Vertrag.

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Ạb|schluss 〈m. 1u
1. das Abschließen
2. Ende, Beendigung
3. Schlussabrechnung (Jahres\Abschluss, Konto\Abschluss)
4. Vereinbarung (Vertrags\Abschluss)
● \Abschluss eines Geschäftes ● einen \Abschluss tätigen ● ein günstiger \Abschluss; das war ein schöner \Abschluss des Abends ● etwas zum \Abschluss bringen; mit jmdm. zum \Abschluss kommen mit ihm etwas vereinbaren, handelseinig werden; zum \Abschluss ein Lied singen

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Ạb|schluss , der; -es, Abschlüsse:
1. Verschluss:
einen luftdichten A. herstellen.
2. abschließender Teil, Verzierung u. Ä.:
der [obere] A. eines Kleides, der Tapete.
3.
a) <o. Pl.> Ende, Beendigung:
der A. der Arbeiten;
den A. bilden;
in etw. seinen krönenden A. finden;
die Verhandlungen nähern sich dem A., stehen kurz vor dem A.;
nach A. des Studiums;
zum A. kommen/gelangen (nachdrückl.; abgeschlossen, beendet werden);
etw. zum A. bringen (nachdrückl.; etw. abschließen, beenden);
b) (Wirtsch., Kaufmannsspr.) Bilanz mit Gewinn-und-Verlust-Rechnung:
der A. der Bücher, Konten;
c) (Ballspiele) Beendigung eines Spielzuges durch einen Schuss aufs Tor:
beim A. Pech haben;
d) Abschlusszeugnis, -examen:
keinen A., einen guten A. haben;
einen A. anerkennen.
4.
a) <o. Pl.> das Abschließen, Vereinbaren; abschließende Vereinbarung:
der A. eines Bündnisses, Vertrages;
bei den Tarifverhandlungen kam man zu keinem A.;
b) (Kaufmannsspr.) geschäftliche, ein Geschäft abschließende Vereinbarung:
einen vorteilhaften A. [über 200 Tonnen Getreide] tätigen.

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Abschluss,
 
1) Börsenwesen: ein zunächst mündlicher, zum Abschlusskurs geschlossener Kaufvertrag, der durch die Schlussnote bestätigt wird.
 
 2) Handelsrecht: die nach § 242 HGB zum Schluss eines Geschäftsjahres erforderliche Endabrechnung der Bücher und Konten zur Ermittlung des Geschäftserfolgs (Jahresabschluss, Bilanz).

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Ạb|schluss, der; -es, Abschlüsse: 1. Verschluss: einen luftdichten A. herstellen. 2. abschließender Teil, Verzierung u. Ä.: der [obere] A. eines Kleides, der Tapete. 3. a) <o. Pl.> Ende, Beendigung: der A. der Arbeiten; den A. bilden; in etw. seinen krönenden A. finden; die Verhandlungen nähern sich dem A., stehen kurz vor dem A.; nach A. des Studiums; Noch eine Frage zum A. (Weber, Tote 196); »Eine rundum gelungene Tagung mit vielen interessanten Informationen und Diskussionen«, lautete zum A. das Resümee der Teilnehmer (CCI 13, 1998, 56); zum A. kommen/gelangen (nachdrückl.; abgeschlossen, beendet werden); etw. zum A. bringen (nachdrückl.; etw. abschließen, beenden); b) (Wirtsch., Kaufmannsspr.) Bilanz mit Gewinn-und-Verlust-Rechnung: der A. der Bücher, Konten; c) (Ballspiele) Beendigung eines Spielzuges durch einen Schuss aufs Tor: beim A. Pech haben; d) (ugs.) Abschlussprüfung, -examen: keinen A., einen guten A. haben; einen A. anerkennen; Nur die Hälfte aller Hauptschulbesucher beispielsweise schafft den A. (ran 3, 1980, 10). 4. a) <o. Pl.> das Abschließen, Vereinbaren: bei A. des Bündnisses, Vertrages; b) (Kaufmannsspr.) geschäftliche, ein Geschäft abschließende Vereinbarung: einen vorteilhaften A. [über 200 Tonnen Getreide] tätigen; Oft genug waren da welche dabei, mit denen er im Lauf des Tags zu Abschlüssen gekommen war. Die lud er immer ein (M. Walser, Seelenarbeit 23); c) tarifliche, den ↑Tarif (2) betreffende abschließende Vereinbarung; Tarifabschluss: Vor einem Jahr stellte Zwickel einen A. in Höhe der Inflationsrate in Aussicht (Woche 20. 6. 96, 13).

Universal-Lexikon. 2012.