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Ver|tei|di|ger 〈m. 3〉
1. Jurist, der einen Angeklagten vor Gericht verteidigt
2. 〈in Mannschaftsballspielen〉 Spieler, der das Tor zu verteidigen hat; Sy Abwehrspieler
3. 〈allg.〉 Fürsprecher, Beschützer
4. Angriffe abwehrender Soldat
● sich einen \Verteidiger nehmen
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Ver|tei|di|ger, der; -s, -:
1. jmd., der etw., sich, jmdn. ↑ verteidigt (1, 2, 4 b).
2. (Sport) Spieler, dessen Hauptfunktion es ist, gegnerische Tore zu verhindern:
der linke V.
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Verteidiger,
Strafrecht: Verteidigung.
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Ver|tei|di|ger, der; -s, -: 1. jmd., der etw., sich, jmdn. verteidigt (1, 2, 4 b). 2. (Sport) Spieler, dessen Hauptfunktion es ist, gegnerische Tore zu verhindern: der linke V.; im entscheidenden Augenblick wurde er von einem Essener V. etwas unsanft zu Fall gebracht (Walter, Spiele 20). 3. jmd., der jmdn. verteidigt (3); Strafverteidiger: wer ist Ihr V.?; er beantragt Haftprüfungstermine, wechselt die V. (Noack, Prozesse 108).
Universal-Lexikon. 2012.