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Kleinbürgertum
Klein|bür|ger|tum 〈n.; -s; unz.〉
1. Gesamtheit der Kleinbürger
2. gesellschaftliche Schicht der Kleinbürger, unterer Mittelstand

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Klein|bür|ger|tum, das:
unterer Mittelstand.

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Kleinbürgertum,
 
in der vor- und frühindustriellen Gesellschaft derjenige Teil der Stadtbevölkerung, der gegenüber dem Großbürgertum nur über geringen Besitz und Bildungsstand und dementsprechend wenig soziale Aufstiegschancen und politischen Einfluss verfügte. Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erlangte das Kleinbürgertum begrenzte politische Wirkungsmöglichkeiten durch die Entstehung bürgerlicher Parteien. - Heute ist Kleinbürger eine meist abwertende Bezeichnung für Menschen, die einen mit Kleinbesitz und »Halbbildung« verbundenen Lebensstil pflegen, ein auf Wahrung privater Besitzinteressen gerichtetes konservatives Bewusstsein entwickeln, soziale Reformen in ihrer Gesellschaft fürchten und daher zu Vorurteilen und Denken in Stereotypen neigen.
 
Literatur:
 
D. Jung: Vom K. zur dt. Mittelschicht. Analyse einer Sozialmentalität (1982);
 B. Ehrenreich: Angst vor dem Absturz. Das Dilemma der Mittelklasse (a. d. Amerikan., Neuausg. 1994);
 
Kleinbürger. Zur Kulturgesch. des begrenzten Bewußtseins, hg. v. T. Althaus (2001).

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Klein|bür|ger|tum, das: unterer Mittelstand.

Universal-Lexikon. 2012.