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Grün|dung ['grʏndʊŋ], die; -, -en:das Gründen, Schaffen einer Einrichtung o. Ä.:
die Gründung einer Partei.
Zus.: Familiengründung, Parteigründung, Vereinsgründung.
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Grụ̈n|dung 〈f. 20〉
1. Verbindung eines Bauwerkes mit dem tragfähigen Baugrund
2. Errichtung, Schaffung
● \Gründung eines Unternehmens, einer Familie, eines Vereins
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Grụ̈n|dung, die; -, -en:
die G. einer Familie, einer Partei, eines Staates;
die G. des Staates Israel.
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Gründung,
1) Bauwesen: Konstruktion, durch die die Bauwerkslasten auf den Untergrund übertragen werden. Die Gründung wird nach den Lehren des Grundbaus so ausgebildet, dass das Bauwerk keinen Schaden durch zu große Setzungen und Bodenpressung, durch Grundbruch, Gleiten oder Kippen erleidet. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Gründung bis in tragfähige und frostsichere Schichten (in Deutschland tiefer als 80 cm) reicht. Der Baugrund wird als tragfähig bezeichnet, wenn bei wirtschaftlich vertretbaren Abmessungen des Gründungskörpers die zulässigen Setzungen des Baugrundes nicht überschritten werden und eine ausreichende Sicherheit gegen Grundbruch besteht. Bei dynamisch beanspruchten Bauwerken, in Erdbeben- und Bergsenkungsgebieten sowie auf unsicheren Böden (Mooren, Halden u. a.) sind besondere Gründungen notwendig.
Befindet sich oberflächennah ein tragfähiger Untergrund, so wird in der Regel eine Flachgründung gewählt. Diese kann aus Streifenfundamenten (unter Wänden), aus Einzelfundamenten (z. B. unter Stützen) oder in Form von Flächengründung aus einer Platte (z. B. Grundwasserwanne) bestehen. - Tiefgründungen werden ausgeführt, wenn der tragfähige Untergrund erst in größerer Tiefe vorliegt. Hierbei werden die Kräfte außer durch die Sohlfläche auch an den Seitenflächen des Gründungskörpers in den Baugrund eingeleitet. Zu den wichtigsten Konstruktionen der Tiefgründung gehören Pfähle (meist aus Stahl oder Stahlbeton), Brunnen, Schlitzwände oder Senkkästen (Caissons, Druckluftgründung) bei sehr großen Kräften, z. B. Brückenpfeilern.
2) Wirtschaft: Unternehmensgründung.
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Grụ̈n|dung, die; -, -en: 1. das Gründen (1), Gegründetwerden; Neuschaffung: die G. einer Familie, einer Partei, eines Staates; wenige Jahre nur nach der glorreichen G. des Deutschen Reiches (Th. Mann, Krull 10); die G. des Staates Israel; Die G. der frühesten jüdischen Gemeinden im Gebiet des heutigen Deutschland (Fraenkel, Staat 141); -en von Fabriken und Warenagenturen (Maass, Gouffé 255). 2. (Bauw.) a) ↑Grundbau (1): bei der G. des Gebäudes auf diesem Gelände waren spezielle Maßnahmen nötig; b) ↑Grundbau (2): ein Teil der G. hat dem Druck nicht standgehalten.
Universal-Lexikon. 2012.