Nie|der|schla|gung 〈f. 20〉
1. das Niederschlagen
2. 〈Rechtsw.〉 \Niederschlagung eines Verfahrens Einstellung, Verzicht auf Weiterführung eines Verfahrens; Sy Abolition (2)
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Nie|der|schla|gung, die; -, -en:
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Niederschlagung,
1) Steuerrecht: die Entscheidung der Finanzbehörde, einen Steueranspruch vorläufig nicht geltend zu machen (anders beim Billigkeitserlass), weil er uneinbringlich ist oder die Steuerbeitreibung im Vergleich zum geschuldeten Steuerbetrag unverhältnismäßig kostspielig sein würde (§ 261 Abgabenordnung). Später kann der Steueranspruch wieder geltend gemacht werden; die Niederschlagung unterbricht die Verjährung nicht.
2) Strafrecht: die Abolition.
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Nie|der|schla|gung, die; -, -en: 1. das Niederschlagen (2): die N. eines Aufstands, einer Revolte. 2. (Rechtsspr.) das Niederschlagen (3).
Universal-Lexikon. 2012.