Akademik

Verzicht
Aufgabe; Übertragung; Preisgabe

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Ver|zicht [fɛɐ̯'ts̮ɪçt], der; -[e]s, -e:
das Verzichten; Aufgabe eines Anspruchs, eines Vorhabens o. Ä.:
ein freiwilliger Verzicht; der Verzicht auf diese Reise fiel ihr sehr schwer; seinen Verzicht erklären; ich sehe nicht ein, dass du alles darfst, ich aber immer Verzicht leisten muss.
Syn.: Enthaltsamkeit.
Zus.: Erbverzicht, Gebietsverzicht, Konsumverzicht, Lohnverzicht, Thronverzicht.

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Ver|zịcht 〈m. 1das Aufgeben eines Anspruchs, Rechtes od. Vorhabens, Entsagung, Rücktritt ● schmerzlicher, schwerer \Verzicht; unter \Verzicht auf verzichtend auf [<mhd. verziht „Verzichtleistung, Entsagung“; → zeihen]

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Ver|zịcht, der; -[e]s, -e [mhd. verziht, zu verzeihen in der veralteten rechtsspr. Bed. »versagen, verzichten« (mhd. verzīhen, verzeihen)]:
das Verzichten:
ein freiwilliger V.;
einen V. fordern;
seinen V. auf etw. erklären;
V. leisten, üben (verzichten).

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Verzicht,
 
Recht: 1) im Zivilrecht das Aufgeben eines Rechts; der Verzicht ist eine Verfügung und insoweit wirksam, als ein Recht übertragbar ist. Der Verzicht wird in der Regel einseitig erklärt; zum Verzicht auf Forderungen ist jedoch ein Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner erforderlich (Schulderlass, § 397 BGB). 2) Der prozessuale Verzicht ist stets einseitig und richtet sich an das Gericht. Er wird in der Regel in der mündlichen Verhandlung erklärt und kann sich auf prozessuale Befugnisse (z. B. Rechtsmittelverzicht) oder den Klageanspruch selbst (Klageverzicht) beziehen. 3) Im Völkerrecht ist Verzicht ein einseitiges Rechtsgeschäft, durch das ein Staat ausdrücklich oder schlüssig ein ihm zustehendes Recht, z. B. die Gebietshoheit über einen Teil seines Staatsgebiets, aufgibt und damit erlöschen lässt.

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Ver|zịcht, der; -[e]s, -e [mhd. verziht, zu verzeihen in der veralteten rechtsspr. Bed. „versagen, verzichten“ (mhd. verzīhen, ↑verzeihen)]: das Verzichten: ein freiwilliger V.; Aufgrund von Zahlungsunfähigkeit hat man nun Kunden und Gläubiger aufgefordert, durch den V. auf Leistungen die Firma weiter am Leben zu erhalten und so einen drohenden Konkurs abzuwenden (CCI 1, 1999, 29); einen V. fordern; seinen V. auf etw. erklären; Ich wollte ihm dabei helfen, ein Läufer zu werden, und ich unterstützte seine -e. Ohne -e kommt niemand sehr weit (Lenz, Brot 70); V. leisten, üben (verzichten); ∙ ... wo in einer Bude alte und neue Stiefel zu Kauf standen ... Ich musste auf ein Paar neue ... V. leisten; mich schreckte die unbillige Forderung (Chamisso, Schlemihl 69); Ich trat die deine ganze Welt für das Mädchen ab, habe V. getan auf deine ganze herrliche Schöpfung (Schiller, Kabale IV, 4).

Universal-Lexikon. 2012.