So|zi|al|ar|beit 〈f. 20; unz.〉 ein nicht genau umgrenzter Bereich behördl. u. frei initiierter Arbeit mit benachteiligten u. hilfsbedürftigen Menschen
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So|zi|al|ar|beit, die <o. Pl.>:
psychosoziale u. materielle Betreuung bestimmter Personen od. Gruppen, die aufgrund ihres Alters, ihrer sozialen Stellung, ihres körperlichen od. psychischen Befindens der Unterstützung bedürfen.
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I Sozial|arbeit,
historisch in der Nachfolge von Armenhilfe, Fürsorge und Wohlfahrtspflege entstandener Begriff, dem lange diejenigen beruflichen Tätigkeiten zugeordnet wurden, mit denen Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen materiell, d. h. durch Geld und Sachleistungen, unterstützt werden. Die Ursprünge der Sozialarbeit liegen in den ehrenamtlichen Tätigkeiten des spätmittelalterlichen Armenpflegers bis zu den Armenbesuchern im Rahmen des »Elberfelder Systems«. Erst Ende des 19. Jahrhunderts entstand mit dem »Straßburger System« der hauptberuflichen Wohlfahrtspfleger mit den ersten Ausbildungsgängen zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Eine Hauptaufgabe der Fürsorge bestand in der Kontrolle der Armen und der Überprüfung ihrer Arbeitswilligkeit. Heute ist die getrennte Zuordnung sozialer Tätigkeiten unter die Begriffe Sozialarbeit und Sozialpädagogik zugunsten der einheitlichen Bezeichnung soziale Arbeit aufgegeben.
Gesch. der S. Hauptlinien ihrer Entwicklung im 19. u. 20. Jh., hg. v. R. Landwehr u. R. Baron (31995).
II
Sozialarbeit,
Betreuung bestimmter Personen oder Gruppen, die aufgrund ihres Alters, ihrer sozialen Stellung, ihres körperlichen oder/und seelischen Befindens der Hilfe bedürfen, sowie die Gesamtheit der Maßnahmen, in diesem Feld Hilfesuchende so weit als möglich zur selbstständigen Lebensführung zu befähigen.
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So|zi|al|ar|beit, die <o. Pl.>: Betreuung bestimmter Personen od. Gruppen, die aufgrund ihres Alters, ihrer sozialen Stellung, ihres körperlichen od. seelischen Befindens der Fürsorge bedürfen, u. Maßnahmen, Hilfesuchende zu befähigen, ohne öffentliche Hilfe zu leben.
Universal-Lexikon. 2012.