Akademik

konstituieren
ins Leben rufen; aufbauen; etablieren; durchsetzen; greifen (lassen); einrichten; gründen

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kon|sti|tu|ie|ren [kɔnstitu'i:rən] (bildungsspr.):
1. <tr.; hat ins Leben rufen:
ein Gremium konstituieren.
Syn.: aus der Taufe heben (ugs.), gründen.
2. <+ sich> sich gründen, sich bilden:
morgen konstituiert sich das neue Gremium; die konstituierende (zur Gründung von etwas einberufene) Versammlung, Sitzung des neuen Parlaments.

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kon|sti|tu|ie|ren 〈V.; hat
I 〈V. tr.〉 etwas \konstituieren bilden, gründen, einrichten, zur festen Einrichtung machen ● \konstituierende Versammlung verfassunggebende Versammlung
II 〈V. refl.〉 sich \konstituieren sich zu einem Organ, Gremium zusammenschließen, eine Geschäftsordnung erlassen ● der Berliner Senat hat sich konstituiert
[<lat. constituere „feststellen, einrichten“; zu statuere „aufstellen“]
Die Buchstabenfolge kon|st... kann in Fremdwörtern auch kons|t... getrennt werden.

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kon|s|ti|tu|ie|ren <sw. V.; hat [frz. constituer < lat. constituere = aufstellen, einsetzen] (bildungsspr.):
1.
a) gründen; ins Leben rufen:
eine Republik, eine neue wissenschaftliche Disziplin k.;
eine konstituierende (die Organisationsform, Geschäftsordnung festlegende) Sitzung;
die konstituierende (Politik; verfassunggebende) Versammlung;
b) für etw. konstitutiv, grundlegend sein; etw. begründen:
die Sprache konstituiert das Denken;
konstituierende (konstitutive) Bedingungen, Grundsätze.
2. <k. + sich> [zur Gründung zusammentreten u.] die eigene Organisationsform, Geschäftsordnung o. Ä. festlegen; sich bilden, zusammenschließen u. festen Bestand gewinnen:
sich als Körperschaft k.

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konstituieren
 
[französisch, von lateinisch constituere »aufstellen«, »einsetzen«\], bilden, begründen, zur festen Einrichtung machen.

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kon|sti|tu|ie|ren <sw. V.; hat [frz. constituer < lat. constituere = aufstellen, einsetzen] (bildungsspr.): 1. a) gründen; ins Leben rufen: eine Republik, eine neue wissenschaftliche Disziplin k.; eine konstituierende (die Organisationsform, Geschäftsordnung festlegende) Sitzung; die konstituierende (Politik; verfassunggebende) Versammlung; b) für etw. konstitutiv, grundlegend sein; etw. begründen: die Sprache konstituiert das Denken; konstituierende (konstitutive) Bedingungen, Grundsätze; Der Sekundschritt cis-d ... konstituiert ... das Fundament einer primär klanglich-harmonischen Struktur (Melos 3, 1984, 119). 2. <k. + sich> [zur Gründung zusammentreten u.] die eigene Organisationsform, Geschäftsordnung o. Ä. festlegen; sich bilden, zusammenschließen u. festen Bestand gewinnen: Ein Kongress ist eine regierende Körperschaft, die sich durch geheime Wahl des ganzen Volkes konstituiert (Stories 72 [Übers.], 17).

Universal-Lexikon. 2012.