Re|al|uni|on 〈f. 20〉 Vereinigung zweier od. mehrerer Staaten (unter einem Herrscher u. mit gemeinsamen Einrichtungen), die völkerrechtlich als Einheit auftreten; →a. Personalunion
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Re|al|uni|on, die (Politik):
Verbindung zweier staatsrechtlich selbstständiger Staaten durch ein Staatsoberhaupt u. die [verfassungsrechtlich verankerte] Gemeinsamkeit staatlicher Institutionen.
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Real|union,
Staatenverbindung, in der zwei völker- und staatsrechtlich selbstständige Staaten nicht nur personell durch die Gemeinsamkeit des Staatsoberhaupts (Personalunion), sondern auch verfassungsrechtlich durch die Gemeinsamkeit leitender Institutionen dauerhaft verbunden sind. Beispiel: Schweden-Norwegen 1814-1905.
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Re|al|uni|on, die: Verbindung zweier staatsrechtlich selbstständiger Staaten durch ein Staatsoberhaupt u. die [verfassungsrechtlich verankerte] Gemeinsamkeit staatlicher Institutionen.
Universal-Lexikon. 2012.