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Be|set|zung [bə'zɛts̮ʊŋ], die; -, -en:a) das Besetzen (1):
die Besetzung eines Landes durch feindliche Truppen.
b) das Vergeben an jmdn.:
die Besetzung des Postens erwies sich als notwendig.
c) Gesamtheit der Künstlerinnen und Künstler, die bei der Aufführung eines Theaterstückes o. Ä. mitwirken:
die Oper wurde in einer hervorragenden Besetzung aufgeführt.
Zus.: Fehlbesetzung.
d) (Sport) Mannschaftsaufstellung:
der Trainer lässt sein Team immer in der gleichen Besetzung spielen.
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Be|sẹt|zung 〈f. 20〉
1. das Besetzen
2. Gruppe von Personen, mit denen verschiedene Positionen in einer Mannschaft, einer Band, einem Orchester od. verschiedene Rollen in einem Schauspiel, einem Film o. Ä. besetzt worden sind
3. das Besetzt-, Belegtsein
● die \Besetzung eines Landes, einer Stadt; die \Besetzung des Stücks war ausgezeichnet; die \Besetzung eines Theaterstücks die Rollenverteilung für das Theaterstück; die darin auftretende Gruppe von Schauspielern; bei, mit voller \Besetzung (Wagen, Schiff); die Mannschaft spielt heute mit ihrer zweiten \Besetzung
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Be|sẹt|zung , die; -, -en:
1. das Besetzt-, Belegtsein:
bei voller B. fasst der Wagen 5 Personen.
2.
die B. eines Lehrstuhls;
für die B. der Rolle stehen zwei hervorragende Sänger zur Verfügung;
b) Gesamtheit der Künstlerinnen u. Künstler, die ein Werk aufführen, in einem Film spielen o. Ä.:
heute Abend ist Premiere der zweiten B. von »Tannhäuser«;
sie gehört nicht zur B.;
eine Komposition für ein Orchester in kleiner B.;
c) Gesamtheit der Personen, die etw. besetzen, innehaben:
auf der Station arbeiten zwei Krankenschwestern, das ist die ganze B.;
d) (Sport) Mannschaft[saufstellung]:
der Verein tritt mit seiner zweiten B. an.
3.
Ziel war die B. eines Brückenkopfes;
nach B. der Stadt;
b) das Besetztsein, Besetzthalten:
die B. dauert schon drei Jahre;
unter feindlicher B. stehen.
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I Besetzung,
1) Musik: die für die Aufführung eines Musikwerks erforderlichen Instrumente und/oder Gesangstimmen; z. B. ist ein Klaviertrio in der Regel mit Klavier, Violine und Violoncello besetzt. Die Besetzung gibt ferner die Anzahl der Spieler ein und desselben Instruments an, z. B. die zweifache Besetzung der Flöten im klassischen Sinfonieorchester. Die teils freizügige, teils eigenartige Besetzung alter Musik gehört zum Gegenstandsbereich der musikalischen Aufführungspraxis. Seit dem späteren 18. Jahrhundert ist die Besetzung weitgehend ein kompositorisch fixierter Bestandteil musikalischer Werke.
2) Psychoanalyse: die Tatsache, dass ein Objekt, eine Vorstellung oder Vorstellungsgruppe »positiv« (als ein Erstrebtes) oder »negativ« (als ein zu Meidendes) mit einer bestimmten psychischen Energie des Subjekts, einem »Affektbetrag«, verknüpft ist. Der Begriff Besetzung geht auf S. Freud zurück, der ihn im Rahmen einer ökonomischen Betrachtungsweise des psychischen Apparates als eines energetischen Systems einführte und im Lauf seiner Arbeit modifizierte. Ursprünglich gemeint als eine neutrale Ladung und Verschiebung von Erregbarkeit (»gute Bahnung« im Innern eines Neuronensystems), begründet durch die Tendenz im nervösen System, Stauung von Triebenergie zu vermeiden und »die Gesamtsumme der Erregungen, die den psychischen Apparat belastet, möglichst niedrig zu halten«; später (erstmals in seiner »Traumdeutung«, 1900) mehr metaphorisch verstanden als Energiequantität der aus inneren Quellen stammenden Triebenergie, die zu einem kontinuierlichen Drängen oder zu ihrem Umsetzen auf reale oder (z. B. bei Wunschvorstellungen) imaginäre Objekte führt (z. B. libidinöse Besetzung eines Objektes, Besetzung eines Objektes durch sexuelle Triebenergie). Psychoanalytisch ist das Erkennen von Besetzung bedeutsam für das Aufdecken unbewusster Konflikte, z. B. als Ursachen einer Neurose. Als psychischer Integrationsmoment dient die Besetzung dazu, das freie Abfließen von Erregungen zugunsten ständig neu hinzutretender Energiezentren zu verhindern. Sein Gegenbegriff »Entbindung« meint dagegen die plötzliche physische oder affektive Energieentladung.
3) Theater und Film: die Rollenverteilung, die im Allgemeinen von der Theaterleitung und/oder vom Regisseur (beim Film auch vom Produzenten), teils unter Berücksichtigung von Wünschen der Darsteller oder Vertragsklauseln, vorgenommen wird; auch die Gesamtheit der Darsteller (eines Stücks, eines Films).
4) Völkerrecht: Okkupation, die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über ein fremdes Staatsgebiet. Die bisherige Staatsgewalt wird für die Dauer der Besetzung außer Kraft gesetzt (suspendiert), aber nicht beseitigt. Man unterscheidet die friedliche Besetzung (»occupatio pacifica«), die in der Regel auf Vertrag beruht, und die kriegerische Besetzung (»occupatio bellica«), die in der Haager Landkriegsordnung von 1907 geregelt ist. Die Besatzungsmacht soll die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben aufrechterhalten und die bestehende Ordnung achten. Sie kann aber auch eigene Gesetze erlassen. Die Rechte der Zivilbevölkerung sind durch die Genfer Konvention vom 12. 8. 1949 (Genfer Vereinbarungen) gegenüber der Besatzungsmacht geschützt. - Als Besetzung gilt auch die einseitige Inbesitznahme von staatenlosen Gebieten, um sie der Rechtsordnung des Besetzenden zu unterwerfen (»occupatio imperii«). - Keine Besetzungen sind Truppenstationierungen aufgrund zwei- oder mehrseitiger Abkommen von Verbündeten.
II
Besetzung,
die in einem Ensemble vorhandenen oder in einer Partitur bzw. einem Arrangement geforderten Instrumente und Vokalstimmen, aber auch die Anzahl der für eine Stimme benötigten Musiker oder Sänger (z. B. vierfach besetzte 1.Violine).
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Be|sẹt|zung, die; -, -en: 1. das Besetzt-, Belegtsein: bei voller B. fasst der Wagen 5 Personen. 2. a) das Besetzen (3), Vergeben einer Stellung, eines Postens, einer Rolle: die B. eines Lehrstuhls; die B. leitender Stellen mit Spitzenkräften; Offen bleibt für Mittwoch eigentlich nur die B. des Rechtsverteidigerpostens (Kicker 82, 1981, 10); für die B. der Rolle stehen zwei hervorragende Sänger zur Verfügung; b) Gesamtheit der Künstler, die ein Werk aufführen, in einem Film spielen o. Ä.: der Regisseur hat eine hervorragende B. zusammenbekommen; sie gehört nicht zur B.; heute Abend ist Premiere der zweiten B. von „Tannhäuser“; Igor Strawinskys Pulcinella-Suite ..., auch sie eine Komposition für kleine B. (Orchester 5, 1983, 477); Ü die Arbeit ... wird mit nur drei Angestellten und einem Lehrling bewältigt. Diese B. gilt als Minimum (LNN 31. 7. 84, 12); c) (Sport) Mannschaft[saufstellung]: der Verein tritt mit seiner zweiten B. an; In dieser Saison hat er sein Team noch nie in derselben B. zweimal hintereinander spielen lassen können (SZ 22. 10. 85, 42). 3. a) das Besetzen (4): Ziel war die B. eines Brückenkopfes; nach B. der Stadt; b) das Besetztsein, Besetzthalten: unter feindlicher B. stehen; die B. dauert schon drei Jahre. 4. (bes. Jagdw., Fischereiw.) das Besetzen (5).
Universal-Lexikon. 2012.