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Rechnungshof
Rẹch|nungs|hof 〈m. 1uStelle zur Überprüfung des Rechnungswesens der öffentl. Verwaltung; Sy Rechnungskammer

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Rẹch|nungs|hof, der:
Behörde, die mit der Rechnungsprüfung (2) betraut ist.

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Rechnungshof,
 
unabhängige, mit der Rechnungsprüfung für die Haushalte der öffentlichen Verwaltungen betraute Behörde im Rang einer obersten Bundes- (Bundesrechnungshof) beziehungsweise Landesbehörde. Im Absolutismus konzipiert, ist sie erst im späten 19. Jahrhundert näher an die Parlamente herangeführt worden und kann heute als Organ der Finanzkontrolle bezeichnet werden. - In Österreich ist der Rechnungshof zur Überprüfung der Finanzgebarung des Bundes, der Länder, der Gemeindeverbände, der Gemeinden und anderer durch Gesetz bestimmter Rechtsträger berufen. Er ist ein von der Exekutive unabhängiges Organ des Nationalrats (in Bundesangelegenheiten) beziehungsweise der Landtage (Art. 121 ff. B-VG). In der Schweiz nimmt die Eidgenössische Finanzkontrolle als oberstes Fachorgan der Finanzaufsicht im Bund die Aufgaben eines Rechnungshofs wahr. Sie ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unabhängig.
 

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Rẹch|nungs|hof, der: Behörde, die mit der ↑Rechnungsprüfung (2) betraut ist.

Universal-Lexikon. 2012.