Akademik

Gesetzgebung
Legislation; Legislative; gesetzgebende Gewalt; Legislatur

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Ge|sẹtz|ge|bung 〈f. 20Erarbeitung u. Erlass von Gesetzen

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Ge|sẹtz|ge|bung, die; -, -en:
das Schaffen, Erlassen von Gesetzen:
bei der G. mitwirken.

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Gesetzgebung,
 
die staatliche Rechtsetzung, soweit sie im Erlass von formellen Gesetzen besteht. Die Staatsorgane, in deren Hand die Gesetzgebung liegt, sind Inhaber der gesetzgebenden Gewalt. Die Zuständigkeit zur Gesetzgebung (Gesetzgebungskompetenz) ist in Bundesstaaten zwischen dem Gesamtstaat und den Gliedstaaten aufgeteilt. (Gesetzgebungsverfahren)

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Ge|sẹtz|ge|bung, die; -, -en: Vorschlagen, Beraten u. Erlassen von Gesetzen: bei der G. mitwirken.

Universal-Lexikon. 2012.