◆ Re|sti|tu|ti|ons|edikt 〈n. 11〉 Erlass zur Wiederherstellung eines Zustandes
◆ Die Buchstabenfolge re|st... kann in Fremdwörtern auch res|t... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -strukturieren, -strukturierung.
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Restitutions|edikt,
Erlass Kaiser Ferdinands II. vom 6. 3. 1629, der das Reservatum ecclesiasticum in Kraft setzte, die Rückgabe aller seit dem Passauer Vertrag (2./15. 8. 1552) von den Protestanten eingezogenen Stifte und Kirchengüter an die Katholiken anordnete, die Reformierten vom Religionsfrieden ausschloss und den katholischen Reichsständen gestattete, ihre Untertanen zu rekatholisieren. Im Prager Frieden (30. 5. 1635 verzichtete Ferdinand auf die weitere Durchführung des Restitutionsedikts.
Universal-Lexikon. 2012.