Akademik

Gymnasium
Oberschule (umgangssprachlich)

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Gym|na|si|um [gʏm'na:zi̯ʊm], das; -s, Gymnasien [gʏm'na:zi̯ən]:
höhere, zum Abitur führende Schule:
das Gymnasium besuchen.
Zus.: Abendgymnasium, Sportgymnasium, Wirtschaftsgymnasium.

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Gym|na|si|um 〈n.; -s, -si|en〉
1. 〈Altertum〉 Raum für athletische Schulung
2. 〈16. bis Mitte 20. Jh.〉 höhere Schule mit Latein- u. Griechischunterricht
3. 〈heute〉 höhere Schule vom 5. bis zum 12. od. 13. Schuljahr mit dem Abitur als Abschluss; Sy Kantonsschule
● altsprachliches, neusprachliches, naturwissenschaftliches \Gymnasium [lat. <grch. gymnasion „öffentl. Platz für Leibesübungen“, die nackt (grch. gymnos) vorgenommen wurden; dann „Versammlungsplatz der Philosophen“]

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Gym|na|si|um , das; -s, …ien [lat. gymnasium < griech. gymnásion, Sportstätte, wo mit nacktem Körper geturnt wird, zu: gymnázesthai = mit nacktem Körper Leibesübungen machen, zu: gymnós = nackt; dann auch = Versammlungsstätte der Philosophen u. Sophisten]:
a) zur Hochschulreife führende höhere Schule:
ein humanistisches, altsprachliches, neusprachliches, mathematisch-naturwissenschaftliches, musisches G.;
das G. besuchen;
zum, aufs G. gehen;
b) Gebäude, in dem sich ein Gymnasium (1 a) befindet.

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Gymnasium
 
das, -s/...si |en, auf der Grundschule aufbauende Schulform des gegliederten allgemein bildenden Schulwesens mit dem mittleren Schulabschluss (Oberstufenreife) nach der 10. Jahresstufe, der Fachhochschulreife nach der 12. Klasse und der uneingeschränkten Hochschulreife als Abschlussqualifikation nach einer besonderen Abiturprüfung. Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Universitäts- oder Hochschulstudium sowie als Grundlage für anspruchsvolle Berufsausbildungen. Aufgrund seines unspezifischen, alle beruflichen Möglichkeiten offen haltenden Abschlusses ist das Gymnasium in Deutschland zur gefragtesten Schulform geworden: Im Bundesdurchschnitt - bei regional sehr großen Unterschieden (Nord-Süd-Gefälle) - erwerben etwa ein Drittel eines Schülerjahrgangs das Abitur, wobei die Zahl der Mädchen die der Jungen leicht übersteigt, Mittelschichtkinder am stärksten vertreten und Arbeiterkinder unterrepräsentiert sind. Etwa drei Viertel der Abiturienten nehmen ein Studium auf, die anderen gehen in eine berufliche Ausbildung.
 
In Deutschland umfasst das Gymnasium traditionell die Jahrgangsstufen fünf bis 13, die ursprünglich in Unterstufe (Klasse 5-7), Mittelstufe (Klasse 8-10) und Oberstufe (Klasse 11-13) unterteilt wurden; heute werden die beiden erstgenannten Stufen als Sekundarstufe I und die Oberstufe als Sekundarstufe II bezeichnet; innerhalb der Sekundarstufe I gelten die 5. und die 6. Klasse seit 1964 als besondere Förder-, Beobachtungs- oder Orientierungsstufe, um die Eignung der Schülerinnen und Schüler festzustellen; die Sekundarstufe II wird seit 1972 als Kollegstufe mit (zum Teil begrenzt) wählbaren Leistungs- und Grundkursen geführt. Der deutsche Kulturföderalismus bringt beim Gymnasium unterschiedliche Schulorganisationsformen in den einzelnen Ländern mit sich. Länder mit einer selbstständigen Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6 oder mit einer sechs Jahre (statt üblicherweise vier Jahre) dauernden Grundschulzeit beginnen das Gymnasium erst mit der 7. Jahrgangsstufe; andere Länder lassen das Gymnasium bereits nach der 12. Jahrgangsstufe mit dem Abitur und der allgemeinen Studienberechtigung enden, sei es in Kontinuität zur Dauer der ehemalig erweiterten Oberschule (EOS) der DDR, als Angebot für besonders lernfähige Schülerinnen und Schüler oder aus Gründen der Schulzeitverkürzung. Seit 1955 tragen alle Schulen, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, die Bezeichnung Gymnasium, wobei der Gymnasialschultyp zusätzlich angegeben werden kann (z. B. humanistisches Gymnasium, mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium, Sportgymnasium, Gymnasium für Behinderte und Kranke, wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium sowie Wirtschaftsgymnasium, technisches Gymnasium, frauenberufliches Gymnasium und landwirtschaftliches Gymnasium als berufliches Gymnasium). Grundsätzlich ist neben der neun- beziehungsweise achtjährigen Normalform des Gymnasiums auch eine siebenjährige Form (beginnend nach der 6. Klasse) oder eine dreijährige Form (aufbauend auf dem mittleren Schulabschluss) möglich.
 
Erfolgt der zum Abitur führende Unterricht - wie bei Berufstätigen - in Abendkursen, so heißt die Schule Abendgymnasium (Abendschulen); wird die Hochschulreife außerhalb des allgemein bildenden Schulwesens an besonderen Institutionen erlangt, spricht man von einem Kolleg. Als Sonderfall einzelner Länder (z. B. Nordrhein-Westfalen) gilt die Kollegschule.
 
Außer in den beruflichen Gymnasien finden sich in Gymnasien keine unmittelbar berufsbildenden oder berufsorientierenden Lerninhalte. Den gymnasialen Fächerkanon bestimmt vielmehr der allgemein bildende Unterricht in Deutsch, Mathematik, (mindestens) zwei Fremdsprachen, Naturwissenschaften, Geschichte/Sozialkunde/Sozialwissenschaften, Wirtschaft/Recht/Wirtschaftswissenschaften, Religion/Ethik/Lebenskunde, Kunst, Musik und Sport. Je nach Gymnasialschultyp differieren die Fremdsprachenfolge, die Stundentafeln, die Unterrichtsfächer und die Fächerwahlmöglichkeiten. Die Eignung für den Eintritt in das Gymnasium wird in der Regel anhand guter Zeugnisnoten der 4. Grundschulklasse ausgesprochen. Wird trotz Fehlens dieser Voraussetzungen von den Eltern die Aufnahme des Kindes in das Gymnasium angestrebt, muss dieses eine Aufnahmeprüfung mit anschließender Probezeit am Gymnasium erfolgreich absolvieren.
 
Geschichte:
 
Das Gymnasium ist die traditionsreichste Schulform in Deutschland. Seinen Namen leitet es von den Sportstätten und Säulenhallen (Gymnasion) im antiken Griechenland ab, in denen die körperliche und später auch die geistige, philosophisch-wissenschaftliche Schulung der Jugend erfolgte. Die Traditionslinie des Gymnasiums beginnt allerdings nicht in der Antike, sondern bei den Kloster-, Dom- und Stiftsschulen des abendländisch-christlichen Frühmittelalters (ab 5. Jahrhundert), die bereits früh die geistliche Bildung ihres Klerikernachwuchses mit einer weltlichen Bildung für Laien verknüpften; im Hoch- und Spätmittelalter (ab 13. Jahrhundert) kamen Stadtschulen und Deutsche Schulen hinzu, städtische Gründungen mit einem elementaren und praktisch ausgerichteten Bildungsangebot. Wenn in den Schulen des Mittelalters das Lateinische (als Kirchen- und Wissenschaftssprache) im Vordergrund stand und die Schulen sich am Bildungskanon der von den Sophisten im 5. Jahrhundert v. Chr. definierten und von den Römern übernommenen so genannten sieben »freien Künste« (Artes liberales) orientierten, wurden sie »höhere Lateinschulen« genannt. Als im Zeitalter des Humanismus und der Reformation die Schulen verstärkt Latein und Griechisch (teilweise auch Hebräisch) im Lehrkanon berücksichtigten, erhielten einige dieser Gelehrtenschulen die Bezeichnung Gymnasium. Im 17. und 18. Jahrhundert entwickelten sich dann die Gymnasien und die Stadt- beziehungsweise Bürgerschulen auseinander. Ein voll ausgebautes Gymnasium verfügte über eine eigene »Vorschule« und bestand aus der »Schule« (Sexta, Quinta, Quarta, [Unter-/Ober-]Tertia) und dem eigentlichen »Gymnasium« (Untersekunda, Obersekunda, Prima). Die Stadt- oder Bürgerschulen umfassten hingegen nur den Bereich der »Vorschule« und der »Schule«. Religion, Latein, Griechisch, Musik, Mathematik, Logik, Rhetorik, Geschichte, Geographie und Hebräisch waren zu dieser Zeit die Lehrgegenstände des Gymnasiums. K. A. Freiherr von Zedlitz und Leipe reformierte das preußische höhere Schulwesen und führte 1779 das humanistische Gymnasium ein. Unter dem Einfluss des Neuhumanismus und des deutschen Idealismus erfuhr das höhere Schulwesen dann weitere Veränderungen. W. von Humboldt, 1809/10 Direktor der Sektion Kultus und Unterricht im preußischen Innenministerium, bestimmte die allgemeine Menschenbildung (statt und vor jeder Spezial- und Berufsbildung) und die Entfaltung aller Geistes- und Gemütskräfte zwecks schöner Harmonie des inneren und äußeren Menschen zur Aufgabe der Schule und verwies dazu auf die Griechen als einzigartigem Beispiel für die gelungene Realisierung dieser Humanitätsidee. Humbolds Mitarbeiter J. W. Süvern vermittelte diese neuhumanistische Bildungstheorie in die Praxis. Bereits 1812 war ein genaues Abiturreglement für den Übertritt an die Universität festgelegt worden, ab 1834 unabdingbare Voraussetzung zum Universitäts-Studium. 1810 hatte Humboldt selbst noch das Edikt zur neuhumanistisch orientierten Lehrerbildung mit Altertumswissenschaft als Basis erlassen und für den neu geschaffenen Philologenstand eine Abschlussprüfung (Staatsexamen) vorgeschrieben; 1829 wurde die Ausbildung um ein Praxisjahr (Referendariat), 1854 um ein zweites Praxisjahr erweitert. Nur etwa ein Drittel der damaligen höheren Schulen entsprach diesen Anforderungen und erhielt die Bezeichnung Gymnasium, die anderen wurden in der Regel zu Progymnasien, Realschulen oder Bürgerschulen. Dieses humanistische Gymnasium wurde in der Folgezeit gesellschaftlich privilegiert und entwickelte sich zu einer elitären Bildungsanstalt für das Besitz- und Bildungsbürgertum.
 
Bei kleineren Veränderungen (Reduzierung von Griechisch zugunsten von Latein, Aufwertung von Deutsch, Ausweitung von Mathematik und Physik, Aufnahme von Turnen, Naturkunde und Zeichnen, Vereinigung von »Schule/Lateinschule« und »Gymnasium« zu einer grundständigen neunjährigen Anstalt Gymnasium) behielt das Gymnasium seine privilegierte Stellung als Schule für die beamtetete oder freiberufliche Gesellschaftselite, gesichert durch das Abiturmonopol, bis ins letzte Drittel des 19. Jahrhunderts. Der Auf- und Umbau von Schultypen aus dem mittleren Schulwesen (Real-, Bürger-, Gewerbeschulen) zu neunjährigen Anstalten, die anstelle der alten Sprachen die Realien (Mathematik, Naturwissenschaften, neue Fremdsprachen) favorisierten und sich damit den veränderten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anforderungen der zweiten Jahrhunderthälfte stellten, führte in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts zum Kampf der (neusprachlichen) Realgymnasien, der (mathematisch-naturwissenschaftlichen) Oberrealschulen u. ä. höherer Schulen um die Gleichberechtigung und das Abiturmonopol mit dem humanistischen Gymnasium. Im Jahre 1900 (in Süddeutschland 1910-14) wurde die völlige Gleichstellung erreicht. Zu den nunmehr drei Grundtypen des Gymnasiums kam in der Weimarer Republik als vierter die Deutsche Oberschule hinzu. 1924/25 veranlasste der Ministerialrat im preußischen Kultusministerium H. Richert, dass die Pflege des deutschen Kulturgutes zum Unterrichtsprinzip aller höheren Schulen wurde (»richertsche Schulreform«). Innerhalb der vier Grundtypen gab es regional unterschiedliche Ausprägungen, sodass es Anfang des 20. Jahrhunderts in Deutschland etwa 40 unterschiedliche Organisationsformen höherer Schulen gab.
 
Unter der nationalsozialistischen Herrschaft verringerte sich aus ideologischen Gründen die Bedeutung des Gymnasiums zugunsten der Volks-, Mittel- und Berufschulen; die individuelle Bildung sollte der »volksgemeinschaftlichen« untergeordnet werden. 1937 wurde die Gymnasialdauer von 9 auf 8 Jahre reduziert und als Haupttyp die Oberschule für Jungen beziehungsweise für Mädchen (mit Englisch-Latein-Sprachenfolge und wahlweise naturwissenschaftlich-mathematischem oder neusprachlichem Oberstufenzweig) festgelegt und humanistische Gymnasien nur noch in Ausnahmefällen (z. B. wegen örtlicher Tradition) zugelassen, ihre Bedeutung sank auf 10 %. Zu Kernfächern der nationalsozialistischen Ideologie wurden von 1936 an Sport, Deutsch, Biologie und Geschichte; schlechte Leistungen in Sport konnten zum Schulausschluss führen.
 
Unter dem Einfluss der Besatzungsmächte und als Reaktion auf den Zentralismus der nationalsozialistischen Herrschaft wurden nach 1945 zahlreiche regionale Versuche zur Etablierung eines integrierten Schulsystems (Einheits-, Gesamtschule) unternommen. Die schrittweise Eigenständigkeit der westzonalen Behörden von 1946/47 an und die Erinnerung an die Bedeutung der humanistischen Kulturtradition führten indes hier zur Reetablierung des gegliederten Schulwesens der Zeit vor 1933 und damit zur Wiedereinführung des Gymnasiums als höhere Schulform von neunjähriger Dauer im Anschluss an die vierjährige Grundschule. Dieser Prozess dauerte allerdings länger als 10 Jahre, da in den einzelnen Bundesländern stark differierende Schulbezeichnungen, Schultypenmodelle, Schuldauerregelungen, Abituranforderungen, Schulübertrittsregelungen, Leistungsbewertungsverfahren usw. aufgrund von KMK-Vereinbarungen zu vereinheitlichen und zu harmonisieren waren (u. a. Tübinger Beschlüsse 1951, Düsseldorfer Abkommen 1955, Tutzinger Maturitätskatalog 1958, Saarbrücker Rahmenvereinbarung 1960, Hamburger Abkommen 1964). Die Bewältigung der Lernstoffmenge, die Bestimmung gymnasialer Allgemeinbildung und die Sicherung der Studierfähigkeit/Studienberechtigung bestimmten die ersten Jahrzehnte der Nachkriegszeit. In den 60er-Jahren entstand zusätzlich aufgrund geistiger, ökonomischer, wissenschaftlicher und gesellschaftspolitischer Umwälzungen ein Reformdruck, der zur Umgestaltung der gymnasialen Oberstufe in die Kollegstufe führte (Bonner Vereinbarung 1972, Empfehlungen zur Arbeit auf der gymnasialen Oberstufe 1977). Diese Reform ist seitdem mehrfach in Details korrigiert worden.
 
In der Sowjetischen Besatzungszone lehnte die SED-Regierung 1946 mit dem Argument, die Schule demokratisieren und Standesprivilegisierungen verhindern zu wollen, das gegliederte Schulwesen ab und führte die achtjährige, für alle Schüler gleiche Einheitsschule (Grundstufe) ein, auf der eine dreijährige Berufs- und Fachschule sowie eine vierjährige Oberschule aufbauten (Oberstufe); Fachschule und Oberschule führten zur Hochschulzugangsberechtigung. 1959 erfolgte eine Schulreform, bei der die zehnklassige allgemein bildende polytechnische Oberschule (POS) Pflichtschule für alle Kinder vom 7. bis 16. Lebensjahr wurde; Hochschulzugangsberechtigung erlangte man anschließend mit dem Abitur (erworben in Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung, auf der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät sowie in speziellen Lehrgängen an einer Betriebsakademie beziehungsweise der Volkshochschule). Neben den POS bestand die zwölfklassige erweiterte Oberschule (EOS) mit naturwissenschaftlichem, neu- oder altsprachlichem Zweig, die auf eine berufliche Tätigkeit und auf das Studium vorbereitete. Die Klassen 11 und 12 bezeichnete man als Abiturstufe; sie stand den Absolventen der Oberschulen offen und umfasste auch Spezial- und Abiturklassen der Berufsschulen. Der Fächerkanon der EOS bestand aus deutscher Sprache und Literatur, Russisch, einer zweiten Fremdsprache, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Geographie, Geschichte, Staatsbürgerkunde, Sport, einem Wahlpflichtfach (Kunst oder Musik); hinzu kam wissenschaftlich-praktische Arbeit als Fortführung des polytechnischen Unterrichts sowie fakultativer Unterricht in Mathematik, Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften und Fremdsprachen. Über die Aufnahme in die Oberschule beziehungsweise EOS entschieden Kommissionen, die auch Bewerber aus politischen Gründen ablehnten. Außerschulische, betriebliche und parteipolitische Aktivitäten waren konsequent in die Erziehungs- und Bildungsaufgabe der Schule integriert. Mit der deutschen Einheit 1990 folgte eine Vereinheitlichung der Schulorganisation und damit eine Angleichung an die Schulformen der alten Bundesländer.
 
In Österreich entspricht dem deutschen Gymnasium die allgemein bildende höhere Schule (AHS), deren Besuch den erfolgreichen Abschluss der 4. Klasse der Volksschule (Grundschule) voraussetzt und die aus einer jeweils vierjährigen Unter- und Oberstufe besteht; die Oberstufe schließt mit der Reifeprüfung (Matura) ab, die zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Akademien berechtigt. Neben dieser achtjährigen Form der AHS besteht noch eine vier Jahrgänge umfassende, selbstständige Oberstufenform, das Oberstufenrealgymnasium, das Schülerinnen und Schüler nach der erfolgreichen 8. Klasse der Volksschule, der Hauptschule oder einer anderen AHS aufnimmt. Die AHS gliedert sich, nach zwei Jahren einer gemeinsamen Unterstufe, in drei Typen: das Gymnasium (mit altsprachlichem Schwerpunkt), das Realgymnasium (mit Schwerpunkt in Mathematik und Naturwissenschaften) und das wirtschaftskundliche Realgymnasium (mit Schwerpunkt Ökonomie). In den drei letzten Jahrgangsstufen können die Schülerinnen und Schüler Fächerschwerpunkte und mehrere gleichwertige Maturavarianten wählen.
 
In der Schweiz folgt auf die obligatorische Schulzeit (Primarstufe und leistungsdifferenzierte Sekundarstufe I) die Sekundarstufe II mit den Maturitätsschulen oder Gymnasien, den Diplommittelschulen und den Lehrerbildungsinstitutionen. Die Maturitätsschulen sind allgemein bildende Schulen mit dem Monopol für die Universitäts- und Hochschulzulassung. Sie gliedern sich in fünf Typen (A: altsprachliche Ausrichtung, B: neusprachliche Ausrichtung mit Latein, C: mathematisch-naturwissenschaftliche Ausrichtung, D: neusprachliche Ausrichtung, E: wirtschaftswissenschaftliche Ausrichtung). Neben diesen eidgenössisch anerkannten Typen existieren noch kantonal geregelte Maturitätsschulen wie die musische und die sozialpädagogische. Kantonal unterschiedlich gibt es neben den Kurzgymnasien der Sekundarstufe II auch Langgymnasien, die nach der Primarstufe beginnen. In jedem Falle endet die Gymnasialschuldauer nach mindestens zwölf Jahren.
 
Literatur:
 
Zur Gesch. der höheren Schule, hg. v. A. Reble u. a., 2 Bde. (1967-75);
 T. Wilhelm: Theorie der Schule. Hauptschule u. G. im Zeitalter der Wiss.en (21969);
 B. Hamann: Gesch. des Schulwesens (21993);
 H. D. Burkert: G. u. Gymnasialität (1994);
 Arno Schmidt: Das G. im Aufwind (2(1994).
 

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Gym|na|si|um, das; -s, ...ien [lat. gymnasium < griech. gymnásion, Sportstätte, wo mit nacktem Körper geturnt wird, zu: gymnázesthai = mit nacktem Körper Leibesübungen machen, zu: gymnós = nackt; dann auch = Versammlungsstätte der Philosophen u. Sophisten]: 1. a) zur Hochschulreife führende höhere Schule: ein humanistisches (altsprachliches), neusprachliches, mathematisch-naturwissenschaftliches, musisches (die musischen Fächer besonders pflegendes) G.; das G. besuchen; aufs G. gehen, kommen, wechseln; b) Gebäude, in dem sich ein ↑Gymnasium (1 a) befindet. 2. im Altertum, besonders in Griechenland, Übungs- u. Wettkampfanlage zur körperlichen Ertüchtigung [u. Ausbildung für den Kampf] der Jugend: In den großen Städten gab es jeweils mehrere Gymnasien, die kleinen Städte und die Heiligtümer mit Wettkampfbetrieb verfügten über je eine derartige Übungsstätte (Bild. Kunst I, 178).

Universal-Lexikon. 2012.