Akademik

Defizit
Mangel; Abwesenheit; Absenz; Fehlen; Manko; Schaden; Schwäche; Insuffizienz (fachsprachlich); Macke (umgangssprachlich); Unzulänglichkeit; Defekt; Fehler; Fehlbetrag; Haushaltsdefizit; Haushaltsloch (umgangssprachlich); Schulden; Verlustgeschäft; Miese (umgangssprachlich); Minus; Einbuße; Nachteil; Verlust

* * *

De|fi|zit ['de:fits̮ɪt], das; -[e]s, -e:
1. Fehlbetrag:
ein Defizit von 1 000 Euro haben.
Syn.: Differenz, Einbuße, Minus, Schulden <Plural>, Soll.
Zus.: Außenhandelsdefizit, Haushaltsdefizit.
2. etwas, was als Mangel festgestellt wird:
ein Defizit an Geborgenheit.
Syn.: Ausfall, Manko, Verlust.
Zus.: Informationsdefizit.

* * *

De|fi|zit 〈a. [- - ′-] n. 11
1. Mangel
2. Fehlbetrag
3. Einbuße, Verlust
● die Bilanz weist ein \Defizit auf [<lat. deficit „es fehlt“]

* * *

De|fi|zit , das; -s, -e [frz. déficit < lat. deficit = es fehlt, zu: deficere = abnehmen; fehlen, zu: de- = von – weg u. facere = machen]:
1. Fehlbetrag:
ein D. in der Kasse, in der Außenhandelsbilanz haben;
das D. decken.
2. Mangel:
ein D. an Nährstoffen;
ein D. an Liebe (ein zu geringes Maß an Zuwendung).

* * *

Defizit
 
[lateinisch deficit »es fehlt«] das, -s/-e,  
 1) allgemein: Fehlbetrag, Mangel.
 
 2) Buchführung: ein Fehlbetrag auf einem Kassenkonto.
 
 3) öffentlicher Finanzwirtschaft: Ein durch Kredite zu finanzierendes Defizit im eigentlichen (materiellen) Sinne liegt vor, wenn im Haushaltsplan (in der Haushaltsrechnung) die geplanten (tatsächlichen) Ausgaben die Einnahmen aus Abgaben und Erwerbseinkünften übersteigen (Finanzierungssaldo). Ergibt sich dagegen im kassenmäßigen Abschluss ein Überschuss der tatsächlich geleisteten Istausgaben über die gesamten tatsächlich eingegangenen Isteinnahmen, so wird haushaltsrechtlich von einem Fehlbetrag gesprochen. Da Ausgaben nur geleistet werden können, wenn Kassenmittel vorhanden sind, kann sich ein Fehlbetrag nur dadurch ergeben, dass Kassenverstärkungskredite der Deutschen Bundesbank in Anspruch genommen wurden (die nicht als Haushaltseinnahmen veranschlagt beziehungsweise nachgewiesen werden). Ein Fehlbetrag ist spätestens in den Haushaltsplan für das zweitnächste Haushaltsjahr (wie Tilgungsausgaben) einzustellen.
 
Im Rahmen der jüngsten Debatten über die Notwendigkeit einer Konsolidierung öffentlicher Haushalte wurde die Unterscheidung zwischen konjunkturellem und strukturellem Defizit bedeutsam: Ein konjunkturelles Defizit entsteht als Folge von konjunkturbedingten oder konjunkturpolitisch gezielten Mehrausgaben beziehungsweise Mindereinnahmen; es bildet sich im Zuge der folgenden konjunkturellen Erholung »automatisch« wieder zurück (Defizitfinanzierung). Als strukturelles Defizit wird der restliche Teil des Gesamtdefizits bezeichnet; es bleibt auch in einer konjunkturellen »Normallage« dauerhaft bestehen. Im (nicht unumstrittenen) Rechenkonzept des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ergibt sich das strukturelle Defizit aus dem tatsächlichen Defizit (Finanzierungssaldo) durch Abzug der auslastungsbedingten Steuermindereinnahmen und der konjunkturbedingten Mehrausgaben sowie der »Normalverschuldung« (konjunkturneutraler Haushalt) und durch Addition einer etwaigen »anomal hohen« Gewinnabführung der Deutschen Bundesbank. Ein strukturelles Defizit macht eine dauerhafte Nettokreditaufnahme erforderlich und vergrößert so den Schuldenbestand und die Zinsbelastung der nachfolgenden Haushalte. An seiner Höhe wird daher der Konsolidierungsbedarf abgelesen. (Deckungsgrundsätze, öffentliche Schulden)
 
Literatur:
 

* * *

De|fi|zit, das; -s, -e [frz. déficit < lat. deficit = es fehlt, zu: deficere = abnehmen; fehlen, zu: de- = von - weg u. facere = machen]: 1. Fehlbetrag: ein D. in der Kasse, in der Außenhandelsbilanz haben; das D. decken. 2. Mangel: ein D. an Nährstoffen; das Vorurteil ..., Altern bedeute körperlichen Abbau, geistiges D. (Zivildienst 2, 1986, 1); Sie schreibt, um die -e des Lebens kleiner werden zu lassen (Spiegel 1/2, 1981, 140); ein D. an Liebe (ein zu geringes Maß an Zuwendung).

Universal-Lexikon. 2012.