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Vertrauensmann
Ver|trau|ens|mann 〈m. 2u; Pl. a.: -leutejmd., der bei schwierigen od. geheimen Geschäften od. Verhandlungen vermittelt

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Ver|trau|ens|mann, der:
1. <Pl. …leute> Angehöriger des Vertrauensleutekörpers einer Gewerkschaft.
2. <Pl. …männer, …leute> Einzelperson, die die Interessen einer Gruppe gegenüber übergeordneten Stellen vertritt:
der V. der Schwerbeschädigten.
3. <Pl. …männer> jmd., der als vertrauenswürdige Persönlichkeit bei schwierigen od. geheimen Geschäften vertrauliche Verhandlungen für einen anderen führt.
4. (Rechtsspr.) V-Mann.

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Vertrauensmann,
 
1) Gewerkschaften: Bezeichnung für ein Gewerkschaftsmitglied (Frauen: Vertrauensfrau, Plural Vertrauensleute), das sich in ehrenamtlicher Tätigkeit auf betrieblicher Ebene für gewerkschaftliche Ziele engagiert. In größeren Betrieben gibt es so genannte Vertrauensleutekörper, die auch für einen besseren Informationsfluss zwischen einzelnem Arbeitnehmer und Gewerkschaft beziehungsweise betriebliche Interessenvertretung (Betriebs-, Personalrat) sorgen sollen.
 
 2) Sozialpolitik: Vertrauensperson, Interessenvertretungsorgan der Schwerbehinderten.

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Ver|trau|ens|mann, der: 1. <Pl. ...leute> Angehöriger des Vertrauensleutekörpers einer Gewerkschaft. 2. <Pl. ...männer, ...leute> Einzelperson, die die Interessen einer Gruppe gegenüber übergeordneten Stellen vertritt: der V. der Schwerbeschädigten. 3. <Pl. ...männer> jmd., der als vertrauenswürdige Persönlichkeit bei schwierigen od. geheimen Geschäften vertrauliche Verhandlungen für einen anderen führt. 4. (Rechtsspr.) V-Mann.

Universal-Lexikon. 2012.