Ver|kehrs|po|li|tik 〈f.; -; unz.〉 Gesamtheit der Maßnahmen zur Regelung, Überwachung, Sicherung u. Verbesserung des Verkehrs ● eine autofahrerfreundliche \Verkehrspolitik betreiben
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Ver|kehrs|po|li|tik, die:
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Verkehrspolitik,
Gesamtheit der Maßnahmen des Staates und der öffentlichen Körperschaften, die auf die Beeinflussung der Rahmenbedingungen und Wirkungen des Verkehrs ausgerichtet sind. Die Verkehrspolitik bezieht sich dabei auf das Verkehrsgewerbe, die Verkehrsinfrastruktur sowie die volkswirtschaftlichen Kosten, die der Transport von Personen, Gütern und Nachrichten verursacht. Bei der Verkehrspolitik als Fach- oder Sektoralpolitik (eigenständiger Politikbereich mit eigenen Verantwortungen und eigenen Institutionen) ist zwischen der internationalen (EU-), nationalen und Landesebene zu unterscheiden. Die Verkehrspolitik spielt aber auch in Querschnittspolitiken, so etwa in den Bereichen der Wirtschafts-, Finanz- und Forschungspolitik, eine wichtige Rolle.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Verkehrspolitik: Grundzüge
Verkehr: Neue Denkansätze
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Ver|kehrs|po|li|tik, die: Gesamtheit der den ↑Verkehr (1) betreffenden Maßnahmen.
Universal-Lexikon. 2012.